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Klausuren

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1.072 Klausuren
JURA 2024Fortgeschrittene

»Das letzte Dorf«

Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer versammlungsrechtlichen Protestaktion gegen einen geplanten Kohleabbau in Niedersachsen und die Enteignung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zu Gunsten eines Energiekonzerns. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Grundrechtsfähigkeit von Unionsbürgern, zur Versammlungsfreiheit und zum Eigentumsschutz, insbesondere zur Abgrenzung von Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung sowie deren Verhältnismäßigkeit.

JURA 2024, 2074
VerfassungsbeschwerdeVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+2 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

»Gelöscht wird nicht – oder doch?«

In der Klausur wird die Löschung eines Nutzerkommentars durch einen marktführenden Netzwerkbetreiber und die Grundrechtsbindung privater Plattformbetreiber thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte, der Frage nach der 'staatsgleichen' Grundrechtsbindung und der wesensmäßigen Anwendbarkeit des Grundrechtsschutzes. Zugrunde liegt das BGH-Urteil BGHZ 230, 347 zur Grundrechtsbindung privater Netzwerkbetreiber.

JURA 2024, 2056· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+1 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Palästina-Demonstration

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Palästina-Demonstration, insbesondere die Sicherstellung eines Transparents durch die Polizei, die Auflösung der Versammlung und eine Ingewahrsamnahme. Der Schwerpunkt liegt auf versammlungs- und polizeirechtlichen Fragestellungen sowie grundrechtlichen Bezügen, eingebettet in eine Fortsetzungsfeststellungsklage.

JURA 2024, 2050· 300 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Versammlungsrechtliche MaßnahmenGrundlagen +5 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt?

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG), das Windparkbetreiber zur gesellschaftsrechtlichen oder wirtschaftlichen Beteiligung von Anwohnern und Gemeinden verpflichtet. Die W-GmbH erhebt Verfassungsbeschwerde und rügt einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit und das Eigentumsgrundrecht.

Till Seyer, Dr. Martin Schwamborn· JA 2023, 1010· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+3 weitere
JuS 20231. Staatsexamen2. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Namensänderung aus wichtigem Grund

Die Klausur behandelt die Entscheidung über eine Namensänderung aus wichtigem Grund und stellt dabei die verwaltungsrechtlichen Grundlagen dar. Prüfungsgegenstand sind die maßgeblichen Kriterien für die Ermessensausübung sowie die einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen. Schwerpunktmäßig werden die Merkmale des Verwaltungsakts und die Anforderungen an dessen Rechtmäßigkeit beleuchtet.

Azamat Karimov, Dr. Paul D. Lorenz· JuS 2023, 1149· 120 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitDer Verwaltungsakt in der Klausur+4 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Parteien müssen draußen bleiben

Die Klausur befasst sich mit Fragen des Verwaltungsprozessrechts und Kommunalrechts, insbesondere der Zulässigkeit von Klagen im Zusammenhang mit dem Zugang zu öffentlichen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Anhand eines praxisnahen Sachverhalts werden die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die kommunalrechtliche Einordnung öffentlicher Einrichtungen geprüft. Die Problemstellung stellt auf den Ausschluss politischer Parteien beim Zugang ab.

Dr. Frederik Ferreau· JuS 2023, 1125· 120 Min
Allgemeine ZulässigkeitsvoraussetzungenGrundlagenDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Verbotszone für gefährliche Gegenstände per Gefahrenabwehrverordnung

Die Original-Examensklausur befasst sich mit der Rechtmäßigkeit einer ordnungsbehördlichen Verordnung, durch die das Mitführen gefährlicher Gegenstände im Bereich eines Stadtplatzes in Nordrhein-Westfalen verboten wird. Zu prüfen sind u. a. die verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass solcher Verordnungen sowie die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage gegen polizeiliche Maßnahmen und die Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsklage gegen aufsichtsbehördliche Maßnahmen.

Prof. Dr. Markus Ogorek, Celine Hofer-Dinc· JA 2023, 927· 300 Min
GefahrenabwehrverordnungNormenkontrollverfahrenZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Staatshaftungsrecht - Campusfeiern und Campusfahrten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wobei die konkreten Umstände des Einzelfalls und das Maßstabproblem eine zentrale Rolle spielen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Drittbezogenheit der Amtspflicht, insbesondere der Frage, ob eine widmungsgemäße Teilnahme am Verkehr vorliegt und welche Anforderungen an die Sorgfaltspflichten sowie das Verhalten eines durchschnittlichen Beamten gestellt werden. Zusätzlich werden Organisationsversäumnisse und die Kooperationsbereitschaft der Studierenden thematisiert. Die Prüfung von Amtspflichten im Zusammenhang mit Campusfeiern und Campusfahrten steht dabei im Vordergrund.

Hoffmann, Wedemeyer· JuS 2023, 1039
Recht der öffentlichen Sachen
JA 2023Fortgeschrittene

Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot

Die Klausur thematisiert ein gesetzliches Verbot des Verkaufs von Weihnachtsbäumen im Zeitraum vor Weihnachten, das aus Gründen des Umweltschutzes eingeführt wurde. Zwei Betroffene – eine Privatperson und ein Bio-Weihnachtsbaumbauer – erheben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerden, Grundrechtseingriffe hinsichtlich Religionsfreiheit, Berufsfreiheit und Eigentumsschutz, die Schrankensystematik sowie unionsrechtliche Grundfreiheiten.

Dr. Romy Klimke, Jannis Bertling· JA 2023, 847· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt?

Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer Satirikerin und einem Politiker, der sich durch ein satirisches Gedicht in seiner Persönlichkeit verletzt sieht. Nach gerichtlichem Verbot der weiteren Verbreitung erhebt die Künstlerin Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung, ihre Kunstfreiheit werde verletzt. Es ist zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg hat.

Schwamborn· JA 2023, 833· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeKunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Baurecht - Waldkindergarten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Zulässigkeit eines Waldkindergartens im Außenbereich gemäß § 35 I Nr. 4 BauGB unter Berücksichtigung öffentlicher Belange wie Naturschutz und Splittersiedlung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Wirksamkeit einer Verpflichtungsvereinbarung, insbesondere der rechtlichen Möglichkeit der Erfüllung und der Nichtigkeit gemäß Art. 59 II Nr. 2 BayVwVfG sowie § 134 BGB. Zuletzt ist die Teilinhaltigkeit eines Vertrags nach Art. 59 I, II BayVwVfG zu prüfen, wobei die Differenzierung zwischen Ermächtigungs- und Verpflichtungsvereinbarung sowie die Unzulässigkeit der vertraglichen Ermächtigung im Zentrum steht. Die Klausur verbindet baurechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen im Kontext des Waldkindergartens.

Kment, Borchert· JuS 2023, 948
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Not(ausschuss) macht erfinderisch

Die Klausur behandelt die Mitwirkung des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der Anhörung im Zusammenhang mit der Ewigkeitsschutzklausel des Grundgesetzes. Zudem wird das Demokratieprinzip beleuchtet, das durch die Ewigkeitsschutzklausel besonders geschützt ist, etwa bei Gesetzesänderungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gleichzeitigkeit der Zuleitung von Gesetzentwürfen an Bundestag und Bundesrat, wobei die verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft werden. Insgesamt fokussiert die Klausur auf zentrale Aspekte des Staatsorganisationsrechts und deren Bedeutung für die abstrakte Normenkontrolle.

Hüther, Thiessen· JuS 2023, 937
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
JA 2023Anfänger:innen

Campen für das Klima

In dieser Anfänger-Übungsklausur wird die Zulässigkeit und Begründetheit zweier Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot einer Protestcamp-Infrastruktur geprüft. Thematisch geht es um die Einordnung des Klimacamps als Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG und die Reichweite des Grundrechtsschutzes, insbesondere im Hinblick auf Infrastrukturmaßnahmen und die Teilnahme einer ausländischen Aktivistin.

Laura Sophie Ochner· JA 2023, 754· 120 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Anwaltsberatung - Der abgebrannte Schwarzbau

In der Klausur geht es um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im allgemeinen Wohngebiet sowie um die Frage, ob das Vorhaben zu einer störenden Nutzung führt und negative Vorbildwirkung entfaltet. Zudem spielen Zweckmäßigkeitsüberlegungen, wie beispielsweise die Klagerücknahme oder die Erledigtenerklärung sowie deren Kostenfolge, eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig wird auch die Gebietsverträglichkeit des Bauvorhabens anhand einschlägiger Normen geprüft. Die rechtlichen Herausforderungen liegen vor allem im Umgang mit dem abgebrannten Schwarzbau und den daraus resultierenden verwaltungs- und kostenrechtlichen Folgen.

Berneith, Göbbel· JuS 2023, 865
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungs-, Verwaltungsprozess- und Verwaltungsvollstreckungsrecht - Vereinsverbot

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Auswirkungen des notariellen Kaufvertrags und des Vermieterwechsels im Rahmen des Verwaltungs-, Verwaltungsprozess- und Verwaltungsvollstreckungsrechts. Ein weiteres zentrales Thema ist die Förderung verfassungswidriger Bestrebungen im Sinne von § 3 VereinsG, insbesondere, ob der Verein solche Bestrebungen zum Zeitpunkt der Verbotsverfügung gefördert hat. Zudem wird die Problematik des fehlenden Hauptrechtsschutzes erörtert, etwa wenn ein Widerspruch nach § 68 VwGO unzulässig ist und eine Anfechtungsklage nicht erhoben wurde. Der Fokus der Klausur liegt damit auf komplexen Vereins- und Grundstücksfragen, insbesondere im Zusammenhang mit verfassungswidrigen Aktivitäten und deren prozessualer Behandlung.

Bamberger, Behrend· JuS 2023, 858
Recht der öffentlichen Sachen
ZjS 2023Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Kleben für das Klima

Im Mittelpunkt des Falls steht eine 16-jährige Aktivistin, die gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Umweltbewegung eine Sitzblockade auf einer Leipziger Straße plant und sich dabei mit Klebstoff am Asphalt festkleben will. Die Polizei untersagt die Durchführung der Aktion und nimmt die Beteiligten präventiv in Gewahrsam, um angebliche Straftaten zu verhindern. A lässt das Vorgehen der Behörden gerichtlich überprüfen, hat jedoch keinen Erfolg. Der Fall behandelt zentrale Fragen rund um den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit, die Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen wie Versammlungsverbot und Präventivgewahrsam sowie prozessuale Aspekte wie Minderjährigkeit und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Rechte und Pflichten im Vorfeld einer Versammlung+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Staatsorganisationsrecht: Die sorgsame Kanzlerin

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Bundeskanzlerin berechtigt ist, die Gegenzeichnung eines verabschiedeten Gesetzes nach Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG zu verweigern, weil sie das Rederecht eines Oppositionsabgeordneten im Bundestag für verletzt hält. Die C-Fraktion fordert als Antragstellerin vor dem Bundesverfassungsgericht die Feststellung, dass die verweigerte Gegenzeichnung ihr Recht auf Gesetzgebung verletzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Funktion und Reichweite der Gegenzeichnungspflicht, die Abgrenzung zwischen formaler und inhaltlicher Prüfungskompetenz der Exekutive im Gesetzgebungsverfahren sowie die Bedeutung des Rederechts und dessen Ausgestaltung durch die Geschäftsordnung des Bundestages gemäß Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG. Außerdem relevant ist der Schutz der Minderheitenrechte im parlamentarischen Verfahren sowie die Mitwirkungspflichten der Verfassungsorgane im Gesetzgebungsprozess.

Benjamin Poliak· ZJS 2023, 1306
Entscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Baurecht: Problematische Massage

F betreibt eine Physiotherapiepraxis in der Stadt Y und erweitert sein Angebot um erotische Massagen, die keinen physiotherapeutischen Bezug haben. Die zuständige Behörde betrachtet dies als eine teilweise Umnutzung, die von der bestehenden Baugenehmigung nicht gedeckt ist, und untersagt die Nutzung der Räume für den 'Erotik-Betrieb'. F wehrt sich gegen die Nutzungsuntersagung und argumentiert unter anderem mit der Unbestimmtheit des Begriffs sowie dem Fehlen einer formellen Baurechtswidrigkeit. Im Mittelpunkt stehen baurechtliche Fragen zur zulässigen Nutzung, zur Bestimmtheit und zur Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahme.

Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 20231. Staatsexamen

Der Berliner Mietendeckel

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Probleme des Berliner Mietendeckels, insbesondere die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern sowie Fragen des grundrechtlichen Vertrauensschutzes. Im Zentrum steht die verfassungsprozessuale Überprüfung des MietenWoG Berlin durch 248 Bundestagsabgeordnete mittels abstrakter Normenkontrolle. Zu prüfen ist unter anderem die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Eigentumsfreiheit und der Vertragsfreiheit.

Abstrakte NormenkontrolleGesetzgebungskompetenzenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+4 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Tierliebe – bedingungslos oder mit Auflage?

Die Klausur behandelt die isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung zu einer Sondernutzungserlaubnis für einen Infostand auf öffentlichem Straßenland. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen und Grenzen der Klage gegen eine Beschränkung, insbesondere im Hinblick auf die spezialgesetzlichen Regelungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, den Nebenbestimmungen des Verwaltungsakts sowie grundlegende Aspekte des Verwaltungsverfahrens und -prozesses. Die Argumentation der Parteien kreist um das Ermessen der Behörde, Verbraucher- und Passantenschutz und den Bereich zulässiger Sondernutzung.

Dr. Florian Berger· JA 2023, 660· 90 Min
Nebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenErmessen und VerhältnismäßigkeitMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+2 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Informationsanspruch des Parlaments

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Informationsanspruch des Parlaments gegenüber der Bundesregierung. Dabei geht es insbesondere um die Auskunftsverweigerung wegen des Schutzes von Grundrechten Dritter sowie um die Auskunftsverweigerung aus Gründen des Staatswohls, etwa im Zusammenhang mit Beziehungen zu befreundeten Staaten und außenpolitischen Belangen. Zusätzlich werden die Grenzen und die Herleitung des Informationsanspruchs aus den einschlägigen Grundgesetzartikeln geprüft. Die Klausur setzt sich damit mit der verfassungsrechtlichen Abwägung zwischen parlamentarischem Informationsrecht und staatlichen bzw. privaten Schutzinteressen auseinander.

Meyer· JuS 2023, 768
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Demonstration vor dem Privathaus einer Richterin

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der Versammlungsfreiheit im Kontext einer Demonstration vor dem Privathaus einer Richterin. Im Mittelpunkt steht die Angemessenheit gerichtlicher Entscheidungen zu solchen Versammlungen, insbesondere der Konflikt zwischen Versammlungsthema und Privatheit der Betroffenen sowie das Einschüchterungspotenzial. Außerdem wird die Abgrenzung der Versammlungsfreiheit zur Meinungsäußerungsfreiheit und die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einer spitz formulierten Meinungskundgabe analysiert. Kritische Erwägungen zur Wechselwirkungslehre und zur Machtkritik sind Teil der juristischen Bewertung.

Pielhoff, Plebuch, Plenter· JuS 2023, 745
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JA 20231. Staatsexamen

Das Riesenrad am Moselufer

In diesem Übungsfall geht es um einen Kommunalverfassungsstreit zwischen einer Fraktion im Stadtrat und der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit der Öffentlichkeit einer Gemeinderatssitzung zur erneuten Verpachtung einer Fläche für ein Riesenrad. Zentral sind die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage, Fragen zur fehlerhaften Sitzungsöffentlichkeit sowie die Fehlerfolgen für den Ratsbeschluss.

Dr. Thomas Spitzlei· JA 2023, 575· 300 Min
Der KommunalverfassungsstreitDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+3 weitere
JA 2023Anfänger:innen

* "Hund ohne Maulkorb

Die Klausur behandelt die Verpflichtung zur Leinen- und Maulkorbanlage beim Halten eines American Staffordshire Terriers nach bayrischem Landesrecht. Im Zentrum steht die Anfechtung der Aufhebung einer zuvor erteilten Hundehaltungserlaubnis, weil der Halter beharrlich gegen Nebenbestimmungen verstoßen hat. Es sind Fragen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts zu prüfen.

Die Merkmale des VerwaltungsaktsNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenBegründetheit der Anfechtungsklage+4 weitere
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