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Strafrecht

Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)

Die Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen) im Strafprozessrecht sichern ein faires und geordnetes Verfahren. Wesentliche Maximen sind das Legalitätsprinzip, der Ermittlungsgrundsatz (§ 244 II StPO), Unmittelbarkeits- und Mündlichkeitsgrundsatz (§§ 250 ff. StPO) sowie der Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 169 GVG). Examensklassiker: Unmittelbarkeit bei Zeugenaussagen (§ 252 StPO), Revisionsrecht (§ 337 StPO), Beweisverwertungsverbote und rechtliches Gehör.

Zu diesem Thema haben wir 36 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften

Die Klausur befasst sich mit strafrechtlichen Fragestellungen aus dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Besonderer Wert wird auf vertiefte Analyse und wissenschaftliche Herangehensweise gelegt. Es handelt sich um eine typische Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht.

Jugendgerichtsgesetz (JGG)+3 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Schlecht erzogen, viel getrunken

Die Klausur thematisiert einen Gewaltdelikt mit gefährlicher Körperverletzung und anschließender Trunkenheitsfahrt ohne Fahrerlaubnis. Schwerpunkt ist die Revision aus Sicht des Nebenklägers, insbesondere unter Berücksichtigung klassischer Revisionsgründe, wie die Öffentlichkeit der Verhandlung oder die Ablehnung von Beweisanträgen.

Dr. Georg Bischoff, Jens Herrmann· JA 2025, 414· 300 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
JA 2025Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: „Ein Kurierfahrer auf der Flucht“

Die Klausur thematisiert den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Haftbefehls gegen einen Kurierfahrer, der eine ihm überlassene Tankkarte für private Zwecke missbraucht haben soll. Es sind insbesondere die Abgrenzung zwischen Untreue und Betrug, Unterschlagung und Urkundenunterdrückung sowie die Verwertung von Erkenntnissen aus dem Einsatz eines verdeckten Ermittlers zu prüfen. Zudem steht eine Fluchtgefahr im Raum.

Dr. Frank Hartmann· JA 2025, 234· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+4 weitere
JuS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Strafprozessrecht – Alles in bester Ordnung?

Die Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht thematisiert das Strafprozessrecht mit einem Schwerpunkt auf die Ordnung im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Es werden prozessuale Grundsätze und Verfahrensfragen geprüft. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende im Schwerpunktbereich und fordert eine Vertiefung der Kenntnisse im strafrechtlichen Verfahren.

WiederholungRechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeHauptverfahren 2: Beweisrecht+6 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Brandstiftungsdelikte

Die Klausur im Assessorexamen befasst sich vertieft mit den Brandstiftungsdelikten nach §§ 306 ff. StGB, insbesondere der Brandstiftung, der schweren und besonders schweren Brandstiftung. Zudem werden Folge- und Randkonstellationen wie Brandstiftung mit Todesfolge, fahrlässige Brandstiftung und tätige Reue angesprochen. Schwerpunkt ist die Prüfung und Abgrenzung der einzelnen Tatbestände im Gutachtenstil.

Simon Pschorr· JuS 2024, 61· 300 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +8 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

* "(Masken-)Geschäfte in Corona-Zeiten

Der Fall behandelt strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Maskengeschäften während der Corona-Pandemie. Schwerpunkt sind Betrug beim Soforthilfeantrag und Maskenhandel, Urkundenfälschung durch manipulierte Zertifikate sowie Brandstiftungsdelikte und versicherungsrechtliche Fragen. Zudem werden strafprozessuale Fragen zu Beweisverwertungsverboten und Untersuchungshaft beleuchtet.

Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Legalitätsprinzip und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen

Die Anfängerklausur behandelt das Legalitätsprinzip und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen. Im Fokus stehen Abgrenzung zum Opportunitätsprinzip, staatsanwaltschaftliche Pflichten bei Anfangsverdacht, Voraussetzungen einer Einstellung nach § 153a StPO, die rechtmäßige Blutentnahme im Ermittlungsverfahren sowie die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO.

Dr. Erik Weiss· JA 2023, 462· 120 Min
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Ermittlungsverfahren 3: Maßnahmen+2 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mehr Schein als Sein: Corona-Impfung selbst gemacht

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Einordnung von Eingriffen im Zusammenhang mit einer selbst durchgeführten Corona-Impfung. Schwerpunktmäßig werden die Abgrenzung eines Heil eingriffs und der Einsatz einer Spritze als gefährliches Werkzeug sowie die mögliche Lebensgefährdung und die Auslegung des § 224 I Nr. 5 StGB analysiert. Weiterhin wird die ärztliche Heilbehandlung als Körperverletzung und das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums geprüft. Besonders relevant ist zudem die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung und das Erfordernis einer Anhörung im Zusammenhang mit Gesundheitszeugnissen.

Neubacher, Lindenberger· JuS 2023, 501
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBUrkundenfälschung (§ 267 StGB)Rechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Selbstjustiz im Netz

Der Fall thematisiert Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft wie die (Quellen-)Telekommunikationsüberwachung sowie Durchsuchung und Sicherstellung im Zusammenhang mit Hasskriminalität und modernen Kommunikationsmitteln. Zu prüfen sind u.a. die Rechtmäßigkeit der staatlichen Eingriffe, der Umgang mit Beweismitteln (Erhebungs- und Verwertungsverbote) und der Rechtsschutz für Betroffene.

Alexander Heinze· JURA 2023, 747
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 2: BeweisrechtRechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Strafprozessrecht

Der Fall behandelt die bewegliche Zuständigkeit des Landgerichts, die Voraussetzungen einer Wohnungsdurchsuchung bei Nichtbeschuldigten, das Herausgabeverlangen nach § 95 Abs. 1 StPO, und die Frage der Befangenheit einer Dolmetscherin infolge persönlicher Beziehungen zu Ermittlungsbeamten. Dabei werden prozessuale Aspekte wie Verhältnismäßigkeit, sachliche Zuständigkeit und revisible Verfahrensfehler thematisiert.

Gunnar Duttge, Erik Scheiter· JURA 2023, 493
ZuständigkeitenErmittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf+3 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

* "Von allen guten Geistern verlassen

Die Fallklausur thematisiert prozessuale Besonderheiten im Strafprozess, namentlich die Zulässigkeit der Verwertung eines Geständnisses nach unterlassener Beschuldigtenbelehrung, Beschlagnahmeverbote bei Geistlichen im Rahmen eines Strafverfahrens sowie die Bedeutung und Behandlung von Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernissen. Die Bearbeitung verlangt insbesondere die Prüfung, ob die Revision gegen das Urteil aufgrund von Verfahrensfehlern Erfolg haben könnte.

Prof. Dr. Frank Zimmermann· JA 2022, 645· 120 Min
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Hauptverfahren 2: Beweisrecht+2 weitere
JuS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften - (Ersatz-)Freiheitsstrafen und Fahrverbote

Die Klausur behandelt zunächst die Beurteilung des Antrags auf gerichtliche Entscheidungen nach §§ 109 ff. StVollzG, wobei insbesondere der Beurteilungsspielraum, das Ermessen und das Nachschieben von Gründen im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus wird die Interpretation einer statistischen Tabelle thematisiert, was Kenntnisse im Umgang mit strafrechtlichen Statistiken erfordert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist das Nettoeinkommensprinzip und das Einbußeprinzip, die für die Bemessung von Strafen relevant sind. Insgesamt stehen die prozessualen Anforderungen und statistischen Auswertungen sowie die strafrechtlichen Prinzipien im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen und Fahrverboten im Vordergrund.

Bartsch, Kinzig, Rösinger· JuS 2022, 650
StrafzumessungNebenentscheidungen+1 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Wohin mit all dem Geld?

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung der Übereignung und des Gewahrsams an Geldscheinen im Ausgabefach eines Geldautomaten sowie das tatbestandsausschließende Einverständnis durch die Geldausgabe. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Vorsatz im Hinblick auf eine schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung und der Vermögensverfügung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei Erpressungsdelikten. Zudem wird die Unbefugtheit im Sinne von § 263a StGB unter verschiedenen Verständnisansätzen (subjektiv, computerspezifisch, betrugsspezifisch) behandelt. Insgesamt stehen damit Fragestellungen aus dem Bereich des Computerstrafrechts und der Vermögensdelikte im Mittelpunkt.

Brand, Goll· JuS 2022, 589
Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+2 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Längerfristige Observation - manchmal auf eigene Faust

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die längerfristige Observation im Strafprozessrecht. Dabei werden vor allem der Begriff und die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Maßnahme wie Anfangsverdacht, Subsidiaritätsklausel, Verhältnismäßigkeit und Eilanordnungskompetenz geprüft. Zudem stehen die Abgrenzung zwischen privater und behördlicher Beweisbeschaffung und das damit verbundene Verwertungsverbot für privat beschaffte Beweise im Mittelpunkt. Schließlich wird die Frage der Beweisverwertung bei einer rechtswidrigen Observation und von Zufallserkenntnissen behandelt.

Duttge, Klaffus· JuS 2022, 44
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 2: BeweisrechtRechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+2 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der ungebührliche Angeklagte

Die Klausur behandelt den rechtzeitigen Widerspruch gegen die Aussageverwertung einschließlich des Inhalts und der Form von Verfahrensrügen sowie die Problematik von abweichenden Urteilsgründen. Thematisiert wird zudem das bloße Für-möglich-Halten des Angedrohten und das Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz. Weiterhin geht es um die Entbehrlichkeit einer ausführlichen Begründung bei Verstößen gegen bloße Üblichkeiten und das Spannungsverhältnis zwischen rechtlichem Gehör und der Würde des Gerichts. Insgesamt stehen prozessuale und materielle Fragestellungen im Vordergrund, insbesondere im Hinblick auf Zeugen­aussagen, Meinungsäußerungen und gerichtliche Entscheidungsbegründungen.

Schwürzer· JuS 2021, 676
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Beleidigung, § 185 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+3 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

DNA-Analyse zu repressiven und präventiven Zwecken im Strafverfahren

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit der Gewinnung und molekulargenetischen Untersuchung von DNA-Vergleichsmaterial durch Ermittlungsbehörden im Strafverfahren. Insbesondere geht es um die heimliche Sicherstellung eines Zigarettenstummels des Beschuldigten zum Zwecke des Abgleichs mit Tatspuren und die damit verbundenen strafprozessualen Befugnisnormen und grundrechtlichen Grenzen.

Nikolaus Bosch· JURA 2021, 41
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 2: Beweisrecht+1 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Besondere Zeiten – besondere Maßnahmen

Die Klausur behandelt eine Strafsache vor dem Landgericht Hamburg wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Fall thematisiert protokollierte Besonderheiten des Verfahrensablaufs zu Beginn der COVID-19-Pandemie sowie mögliche Revisionsgründe, darunter Befangenheit der Staatsanwältin und Beschränkungen der Öffentlichkeit. Bearbeitet werden sollen die Erfolgsaussichten einer Revision.

Dr. Julian Lutzebäck, Julian Mehmel· JA 2020, 614· 300 Min
Begründetheit der Revision: EinführungGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+3 weitere
JA 20201. Staatsexamen

* ORIGINAL: "Bauen wie geschmiert

In dieser Revisionsklausur aus der Ersten Juristischen Staatsprüfung am Landgericht Leipzig werden strafrechtliche und strafprozessuale Probleme rund um Bestechung und Untreue im geschäftlichen Verkehr behandelt. Besonderer Fokus liegt auf den Voraussetzungen der Revision, der Einhaltung der Urteilsabsetzungsfrist, der Zeugenaussage unter Verletzung von Belehrungspflichten sowie materiellen Fragen wie Tatmehrheit und Strafzumessung. Der Sachverhalt spielt im Kontext der Vergabe von Bauaufträgen durch den leitenden Angestellten einer Baugesellschaft.

Untreue (§ 266 StGB)Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB)Zulässigkeit der Revision+4 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Von entwendeten Pfandflaschen und entnervten Verwandten

Die Übungsklausur behandelt den Diebstahl von Pfandflaschen und eine Körperverletzung im Bus sowie prozessuale Themen wie Beweisverwertung und Zeugnisverweigerungsrechte. Der Schwerpunkt liegt auf der Erstellung einer Abschlussverfügung für die Staatsanwaltschaft samt Einstellung, Vermerk und Anklageschrift. Materiell-rechtlich stehen Vermögens- und Eigentumsdelikte sowie das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen im Mittelpunkt.

Bieber, Semmelmayer· JA 2020, 138· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Kleine oder große Fische beim »Schwarzangeln«?

Die Klausur behandelt strafprozessrechtliche Fragen rund um das sogenannte Schwarzangeln, insbesondere die Voraussetzungen für die Beschlagnahme von Zufallsfunden, die Folgen einer verspäteten Beschuldigtenbelehrung, die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters und die materiellen Voraussetzungen einer gerichtlichen Einstellung nach § 154 II StPO. Schwerpunktmäßig wird die Reichweite des Beweisverwertungsverbots aus § 252 StPO bei zeugnisverweigerungsberechtigten Personen beleuchtet.

Gunnar Duttge, Simone Klaffus· JURA 2020, 979
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)ZuständigkeitenErmittlungsverfahren 3: Maßnahmen+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

* "Die kriminellen Geschäftsführer

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Geschäftsführer einer GmbH im Zusammenhang mit Vermögensdelikten (Betrug, Untreue, Diebstahl) und Delikten gegen die Rechtspflege. Daneben werden prozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln im Ermittlungsverfahren thematisiert. Im Mittelpunkt stehen Tat- und Teilnahmehandlungen, Vermögensschaden sowie strafprozessuale Maßnahmen.

Tobias Wickel· JA 2019, 747· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die Qual der Wahl

Der Fall behandelt die strafrechtliche Revision nach einer Verurteilung wegen Fahrraddiebstahls (wahlweise als Täter oder Teilnehmer) und Trunkenheit im Verkehr. Zentral werden Fragen zur Zulässigkeit von Beweismitteln nach einer polizeilichen Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss, die Befangenheit eines Schöffen, die Wahlfeststellung im Urteil, sowie prozessuale Besonderheiten bei der Beschränkung und Zurückverweisung im Rahmen der Revision geprüft.

Dr. Jörg Burmeister· JA 2019, 614· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Von Eigenbedarf, Nikoläusen und Ungebühr

Im Fall geht es um die strafrechtliche Bewertung einer vorgetäuschten Kündigung wegen Eigenbedarfs, die Prüfung eines Befangenheitsantrags aus Verfahrensrecht sowie um die Rechtmäßigkeit eines Ordnungsgeldes gegen einen Verteidiger wegen ungebührlichen Verhaltens in der Hauptverhandlung. Die drei Teilfragen sind jeweils gutachterlich zu beantworten, wobei vor allem Betrug, die Voraussetzungen für eine Befangenheit und die Anwendbarkeit verfahrensrechtlicher Ordnungsmittel zu prüfen sind.

Bernd Piper· JA 2018, 750· 60 Min
Betrug (§ 263 StGB)Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)+3 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Mit dem Handy auf der Flucht

Die Klausur behandelt die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug anhand eines Falles um die Aneignung eines Mobiltelefons. Zudem werden der Einsatz von Gewalt beim Diebstahl und anschließende Straßenverkehrsdelikte thematisiert. Im strafprozessualen Teil wird die Frage nach der vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts im Hinblick auf das Mutterschutzgesetz und das Recht auf den gesetzlichen Richter erörtert.

Diane Wolf-Doettinchem· JA 2018, 432· 240 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Klausurtypen & Prozessrecht+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Die konventionswidrige Tatprovokation und ihre Folgen

Die Klausur behandelt die Auswirkungen einer konventionswidrigen Tatprovokation durch einen verdeckten Ermittler im Zusammenhang mit einem Rauschgiftdelikt. Der Schwerpunkt liegt auf prozessualen Fragestellungen, insbesondere der Zulässigkeit der Revision und der Auswirkung von Verfahrensverstößen, etwa bei der Abnahme einer Speichelprobe und der Verteidigerbestellung.

Saber Meglalu· JA 2018, 342· 180 Min
Begründetheit der Revision: EinführungVerfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Betäubungsmittelgesetz (BtMG)+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Ferrari auf Föhr

Bei der Klausur 'Ferrari auf Föhr' handelt es sich um eine Übungsklausur für Examenskandidaten, in der eine strafrechtliche Revisionsprüfung simuliert wird. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Zulässigkeit der Revision (Falschbezeichnung, Unterschrift des Verteidigers) sowie zur Begründetheit mit Schwerpunkten auf Verfahrensrecht (u.a. ununterbrochene Hauptverhandlung, Beweisverwertungsverbot, Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss) und materiellem Recht (Untreue, Vereiteln der Zwangsvollstreckung, Berufsverbot).

Begründetheit der Revision: EinführungUnterschlagung (§ 246 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+2 weitere
JA 20161. Staatsexamen

* "Freundschaftsbande

In dieser Übungsklausur wird das strafrechtliche Verhalten zweier Freunde untersucht, die zusammen einen Überfall auf einen Lieferwagen begehen und Smartphones im großen Stil erbeuten. Darüber hinaus geht es um einen versuchten Tötungsdelikt aus persönlichen Motiven sowie um prozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen, insbesondere zum Zeugnisverweigerungsrecht und dem Verwertungsverbot nach § 252 StPO.

Dr. Victoria Ibold· JA 2016, 505· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Der Deal mit dem Parkplatz

Bei dieser Übungsklausur handelt es sich um eine Strafrechts-Revisionsklausur zum Thema Verständigung („Deal“) im Strafprozess. Es wird die Wirksamkeit einer gerichtlichen Absprache im Strafprozess und deren prozessuale Kontrolle im Revisionsverfahren behandelt, mit dem Fokus auf Sachrüge und Verfahrensrüge.

Dr. Stefan Knerr· JA 2015, 771· 300 Min
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Rechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeZweckmäßigkeit+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

* "Pizzeria criminale

In der Klausur "Pizzeria criminale" begehen Annika, Bettina und Christine einen Überfall auf eine Pizzeria, und Toni verübt aus finanziellen Motiven Brandstiftung am Inventar. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe, die Voraussetzungen von Raub und Erpressung, sowie die strafprozessuale Verwertbarkeit von Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung. Die Klausur behandelt sowohl materielle als auch prozessuale Fragestellungen im Strafrecht.

Täterschaft und TeilnahmeRaub (§ 249 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JA 20141. Staatsexamen

* "Abifrust

Die 18-jährige Abiturientin G entführt als Vergeltung für das Nichtbestehen des Abiturs das Kind ihrer Lehrerin vom Grundstück deren Hauses und will es nach einigen Tagen unbemerkt zurückbringen. Ihr Freund S nutzt die Situation aus und erpresst die Eltern des Kindes um 2.500 EUR, nimmt das Geld aber nicht an sich. Zusätzlich ist eine Beweisfrage zur Zulässigkeit einer polygrafischen Untersuchung (Lügendetektor) im Strafverfahren zu prüfen.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Harte Männer haben keine Angst

Die Klausur behandelt einen strafrechtlichen Aktenvortrag aus Anwaltssicht. Es geht um einen Vorfall in einer WG, bei dem ein Mitbewohner dem anderen aus Spaß einen Strumpf lose um den Hals legt, Drohungen ausspricht und ihn für längere Zeit im Zimmer einschließt. Der Betroffene erstattet Strafanzeige, nachdem er psychische Beschwerden entwickelt. Im Zentrum stehen die Prüfung von Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Nötigung sowie prozessuale Fragen zur Einstellung des Verfahrens und Rechtsbehelfen.

Dr. Christine Gömöry, Alexander Felder· JA 2012, 131· 60 Min
Freiheitsberaubung, § 239 StGBNötigung, § 240 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Ein riskanter Freundschaftsdienst

Die Klausur thematisiert eine strafrechtliche und strafprozessuale Konstellation: Nach einer alkoholbedingten Unfallfahrt im Straßenverkehr stehen Fragen zu Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechten, dem Vereidigungsverbot sowie materiell-rechtlichen Tatbeständen wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort im Fokus. Es werden außerdem die Voraussetzungen und Folgen einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verurteilung behandelt.

Michael Kahlo, Benno Zabel· JURA 2012, 867
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+3 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Der Ganove und der Gärtner

In diesem Examensfall wird die Strafbarkeit von A und G nach dem StGB geprüft. A entreißt einer älteren Dame gewaltsam die Handtasche, wodurch weitere Straftaten und Todesfolge entstehen; beim anschließenden Fluchtversuch schlägt er das Opfer mit einer Schaufel nieder. Ferner werden prozessuale Fragen im Zusammenhang mit Zeugenaussagen behandelt.

Raub (§ 249 StGB)Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Staatsanwalt in Nöten

Der Fall behandelt die strafrechtliche und prozessuale Aufarbeitung mehrerer gemeinsam begangener Einbruchdiebstähle, insbesondere Fragen des Bandendiebstahls, der Täterschaft und Teilnahme sowie der Voraussetzungen für die Revision und Wiedereinsetzung der Staatsanwaltschaft. Schwerpunkte liegen auf der Auslegung des Bandenbegriffs und den prozessualen Bedingungen einer wirksamen Revisionseinlegung bei Fristversäumnis, insbesondere in Folge technischer Probleme und Urlaubsvertretung.

Gerhold· JA 2010, 364· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Strafverteidigung, Strafprozessrecht und Kriminologie Schwierige Jugend

Diese Examensklausur behandelt jugendstrafrechtliche und strafprozessuale Probleme am Beispiel einer schwierigen Jugend mit familiärer Belastung, Mutproben und schweren Straftaten. Thematisiert werden die Voraussetzungen und Strafzumessung der Jugendstrafe, Rücktritt vom Versuch sowie prozessuale Fragen wie Zeugnisverweigerungsrecht und das letzte Wort im Verfahren.

Holm Putzke· JURA 2009, 631
Jugendgerichtsgesetz (JGG)Hauptverfahren 1: Vorbereitung & AblaufTotschlag, § 212 StGB+4 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Familienbande

In der Klausur wird ein Streit eskaliert und führt schließlich zur Tötung. Die Angeklagten schlagen das Opfer gemeinschaftlich und begehen weitere Straftaten. Die Aufgabe umfasst die Prüfung materiellen Strafrechts und verfahrensrechtlicher Rügen im Rahmen der Revision.

Beck, Valerius· JA 2005, 728· 300 Min
Mord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
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Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen) in der Jurafuchs-Lernapp

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