Rechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe
Rechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe ermöglichen im Strafprozess eine Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen (Berufung: §§ 312–332 StPO, Revision: §§ 333–358 StPO). Zentral sind Unterschiede zwischen Berufung (Tatsachen- und Rechtsprüfung) und Revision (nur Rechtsprüfung), das Verbot der reformatio in peius (§§ 331 I, 358 II StPO), Statthaftigkeit, sowie Revisionsrügen (§ 337 StPO). Examensklassiker: Zulässigkeit und Wirkung der Berufung, richtige Wahl und Begründung des Rechtsmittels, Ausmaß des Prüfungsumfangs bei Revision.
Klausuren zum Thema
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revision – Ein Arzt auf Abwegen
Die Klausur behandelt die revisionsrechtliche Überprüfung einer strafrechtlichen Verurteilung im Zusammenhang mit einem Arzt, dessen Handeln auf Fragen zur Sterbehilfe und -strafbarkeit stößt. Geprüft werden insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision sowie materiellrechtliche Probleme im Bereich des Mordes und der Tötung auf Verlangen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen mit vertieften Kenntnissen im Strafprozessrecht und materiellen Strafrecht.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Strafprozessrecht – Alles in bester Ordnung?
Die Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht thematisiert das Strafprozessrecht mit einem Schwerpunkt auf die Ordnung im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Es werden prozessuale Grundsätze und Verfahrensfragen geprüft. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende im Schwerpunktbereich und fordert eine Vertiefung der Kenntnisse im strafrechtlichen Verfahren.
Selbstjustiz im Netz
Der Fall thematisiert Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft wie die (Quellen-)Telekommunikationsüberwachung sowie Durchsuchung und Sicherstellung im Zusammenhang mit Hasskriminalität und modernen Kommunikationsmitteln. Zu prüfen sind u.a. die Rechtmäßigkeit der staatlichen Eingriffe, der Umgang mit Beweismitteln (Erhebungs- und Verwertungsverbote) und der Rechtsschutz für Betroffene.
Fortgeschrittenenklausur im Strafprozessrecht
Der Fall behandelt die bewegliche Zuständigkeit des Landgerichts, die Voraussetzungen einer Wohnungsdurchsuchung bei Nichtbeschuldigten, das Herausgabeverlangen nach § 95 Abs. 1 StPO, und die Frage der Befangenheit einer Dolmetscherin infolge persönlicher Beziehungen zu Ermittlungsbeamten. Dabei werden prozessuale Aspekte wie Verhältnismäßigkeit, sachliche Zuständigkeit und revisible Verfahrensfehler thematisiert.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsaussichten - Baumarkt-Diamant
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Rahmen einer Revision, insbesondere die Dreieckserpressung mit Bezug auf die Vermögensverfügung als Schwerpunkt. Zudem werden die sachliche Zuständigkeit bei minder schwerem Fall sowie die Reichweite der Verfahrenseinstellung bei einer einheitlichen prozessualen Tat und das Beruhen auf Belehrungsmangel in Zusammenhang mit der Verlesung ohne Gerichtsbeschluss vertieft erörtert. Die Aufgabenstellung umfasst auch Aspekte der Vererbung des Strafantragsrechts und der Antragsfrist. Damit liegt der Fokus der Klausur auf den prozessualen und materiell-rechtlichen Herausforderungen im Strafverfahren und deren revisionsrechtlicher Überprüfung.
Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Längerfristige Observation - manchmal auf eigene Faust
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die längerfristige Observation im Strafprozessrecht. Dabei werden vor allem der Begriff und die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Maßnahme wie Anfangsverdacht, Subsidiaritätsklausel, Verhältnismäßigkeit und Eilanordnungskompetenz geprüft. Zudem stehen die Abgrenzung zwischen privater und behördlicher Beweisbeschaffung und das damit verbundene Verwertungsverbot für privat beschaffte Beweise im Mittelpunkt. Schließlich wird die Frage der Beweisverwertung bei einer rechtswidrigen Observation und von Zufallserkenntnissen behandelt.
*"Nicht ohne meine Kutte!
Der Fall behandelt die strafprozessualen Probleme im Zusammenhang mit einer Revision gegen eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Kennzeichenverbot nach dem Vereinsgesetz. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen rund um die Form- und Fristwahrung der Revision, die richtige Gerichtszuständigkeit sowie die Behandlung einer fehlgeleiteten Revisionseinlegung. Zudem sind Aspekte zum Verteidigungsverhalten und zu prozessualen Grundrechten angesprochen.
Die missglückte Berufung
Die Klausur behandelt die strafprozessualen Abläufe rund um eine Berufungsinstanz und eine anschließende Revisionsklausur, insbesondere die Frage der ordnungsgemäßen Zustellung von Schriftstücken, die Ablehnung einer Dolmetscherin wegen Besorgnis der Befangenheit sowie die Durchführung der Hauptverhandlung. Der Schwerpunkt liegt auf prozessualen Aspekten und der Prüfung von Rechtsmitteln im Strafverfahren.
* "Der unaufmerksame Richter
Im Fall „Der unaufmerksame Richter“ wird die Erfolgsaussicht einer Revision gegen ein am Amtsgericht Bremen ergangenes strafrechtliches Urteil geprüft. Im Zentrum stehen revisionsrechtliche Problemstellungen, insbesondere aus dem Bereich der Verfahrensfehler (unter anderem Unaufmerksamkeit des Richters, Umgang mit Beweisanträgen, Verwertung von Zeugenaussagen sowie Fristwahrung und Form der Revisionseinlegung). Das Urteil wird in sachlich-rechtlicher Hinsicht als fehlerfrei unterstellt.
Der Deal mit dem Parkplatz
Bei dieser Übungsklausur handelt es sich um eine Strafrechts-Revisionsklausur zum Thema Verständigung („Deal“) im Strafprozess. Es wird die Wirksamkeit einer gerichtlichen Absprache im Strafprozess und deren prozessuale Kontrolle im Revisionsverfahren behandelt, mit dem Fokus auf Sachrüge und Verfahrensrüge.
Die Revision der Nebenklage
Die Klausur behandelt die Revision eines Nebenklägers nach einer Verurteilung wegen Brandstiftung mit Todesfolge. Schwerpunkte liegen auf prozessualen Fragen wie der Zulässigkeit und Bedeutung der Revision, der Besetzung des Gerichts bei Schwurgerichtszuständigkeit sowie der Rolle und den Rechten des Nebenklägers, insbesondere im Hinblick auf den Schlussvortrag. Zudem werden relevante Strafnormen zu Brandstiftungsdelikten thematisiert.
Ein Engel auf Erden
In diesem strafrechtlichen Übungsfall wurde ein Mitglied eines Motorradclubs vom Landgericht Frankfurt wegen Totschlags zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Sachverhalt behandelt wichtige Problemkreise wie Notwehr, Erlaubnistatbestandsirrtum und die Konkurrenz zwischen Mord und Totschlag. Gegen das Urteil werden prozessuale Aspekte, insbesondere die Revision, sowie die Beweisaufnahme und Verwertung von Zeugenaussagen geprüft.
* "Autos für Afrika
Die Klausur behandelt die Zuerkennung der Umweltprämie durch Vorlage eines gefälschten Verschrottungsnachweises. Im Zentrum stehen die Strafbarkeit der Beteiligten wegen Betrug und Urkundenfälschung sowie prozessuale Fragen bezüglich einer Verständigung im Strafverfahren. Nebenstrafrecht bleibt außer Betracht.
* "Die falsche Komplizin
Die Klausur thematisiert einen gemeinschaftlich geplanten Versicherungsbetrug mittels Brandstiftung, den Versuch einer Mittäterschaft und die strafrechtlichen Konsequenzen daraus. Weiterhin wird die Strafbarkeit einer alkoholisierten Autofahrt sowie prozessuale Fragen zum Selbstleseverfahren und zur Revision im Strafprozess behandelt.
Rechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.