Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Der Klima-Gerichtshof
Die Klausur behandelt grundlegend das Staatsorganisationsrecht und beleuchtet die wichtigsten Strukturprinzipien des Grundgesetzes. Anhand eines fiktiven Klima-Gerichtshofs werden Fragen zur Funktion und Zusammensetzung der obersten Verfassungsorgane thematisiert. Sie richtet sich an Studierende im Anfangsstudium.
* "Fortgesetzte Frustration auf der Fußball-Fanmeile
Die Klausur behandelt zahlreiche Fragen zum allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht im Kontext einer Fußball-Fanmeile. Thematisiert werden unter anderem das Verhältnis von Gemeingebrauch und Sondernutzung, die rechtlichen Anforderungen an eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis sowie die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten verschiedener Klagearten. Der zweite Teil prüft verwaltungsprozessuale Zulässigkeitsvoraussetzungen und Maßnahmen rund um die Rücknahme einer erteilten Genehmigung und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.
*"Die umsatzsteuerreduzierte Zone
In der Klausur geht es um die Anfechtung eines beanstandenden Bescheids einer Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber einer Großen Kreisstadt, die im Wege eines symbolischen Ratsbeschlusses zur 'umsatzsteuerreduzierten Zone' erklärt wurde. Schwerpunktmäßig werden die kommunale Selbstverwaltung, das Verfahren im Gemeinderat, die Rechtsaufsicht über die Gemeinde sowie prozessuale Fragen zur Anfechtungsklage behandelt.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Bau- und Kommunalrecht – Von Cyber-Elfen und Schottergärten
Die Klausur thematisiert typische Probleme aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie grundsätzliche Fragestellungen des Kommunalrechts. Im Mittelpunkt stehen öffentlich-rechtliche Genehmigungsfragen und kommunale Kompetenzverteilung, unter Einbezug aktueller baurechtlicher und umweltrechtlicher Aspekte. Sie eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Juristische Staatsexamen.
Anfängerklausur zum Baurecht – Wohnen im Außenbereich
Die Eheleute E beantragen nach der vollständigen Zerstörung ihres Wohngebäudes infolge von Brandstiftung die Genehmigung zum Wiederaufbau auf ihrem im Außenbereich gelegenen Grundstück. Die W-GmbH, Betreiberin eines nahegelegenen Windparks, wendet sich gegen die Baugenehmigung und rügt die Unzulässigkeit des Vorhabens im Außenbereich sowie eine drohende Splittersiedlung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungsrechts, insbesondere zur Zulässigkeit von Wohnnutzung im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, zum Verhältnis zum Flächennutzungsplan und zur Bedeutung der Materialwahl beim Wiederaufbau. Zudem ist zu klären, ob die W-GmbH zur Klage gegen die Baugenehmigung befugt ist.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Vizepräsidentin auf Abruf
Die Klausur befasst sich mit Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts und dem Status sowie den Aufgaben der Vizepräsidentin des Bundestags. Es werden die rechtlichen Grundlagen und die verfassungsrechtlichen Prinzipien rund um die obersten Verfassungsorgane geprüft. Ziel ist es, ein Verständnis für die Funktionsweise und die Zusammensetzung des Bundestags im Kontext des Grundgesetzes zu entwickeln.
Fortgeschrittenenhausarbeit Europarecht: Die Rechtsstaatskrise als Demokratiekrise – Zum Vertragsverletzungsverfahren gegen die Lex Tusk
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Republik Polen vor dem EuGH. Streitig ist ein Gesetz („Lex Tusk“) über die Einrichtung einer Staatskommission zur Untersuchung russischer Einflussnahme, das nach Auffassung von Opposition und Kommission missbräuchlich dazu verwendet worden sein könnte, oppositionelle Politiker vor den Parlamentswahlen zu benachteiligen oder auszuschließen. Die Kommission rügt Verstöße gegen Art. 2 EUV (Demokratiegrundsatz), Art. 47 und 49 GRC (Recht auf wirksamen Rechtsbehelf, Gesetzmäßigkeit und Rückwirkungsverbot von Strafen). Zentrale rechtliche Schwerpunkte bilden das Verhältnis von Unionswerten zu nationalen Maßnahmen, der unionsrechtliche Schutz demokratischer Verfahren sowie die gerichtliche Kontrolle der Kommissionsentscheidungen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisations-, Verfassungsprozess-, Verwaltungsrecht – Kleine Anfragen zu großen Bahn-Themen
Die Klausur behandelt verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit kleinen Anfragen im Bundestag, insbesondere im Bereich der Bahnpolitik. Thematisiert werden das parlamentarische Fragerecht sowie die prozessuale Durchsetzung gegenüber Exekutive und Verwaltung. Schwerpunkte liegen auf staatsorganisationsrechtlichen Fragen, dem Organstreitverfahren und verwaltungsprozessualen Klagearten.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Besonderes Verwaltungsrecht – Verheertes Land
Die Klausur behandelt das besondere Verwaltungsrecht und richtet sich an Referendare im zweiten Staatsexamen. Schwerpunkt ist eine auf Examensniveau konzipierte Sachverhaltsbearbeitung im öffentlichen Recht, speziell zu Landesverwaltungsrecht. Weitere Angaben zum konkreten Prüfungsstoff oder den behandelten Rechtsfragen liegen nicht vor.
„Schutz einer Synagoge durch Künstliche Intelligenz“
In dieser Klausur wird die polizeiliche Videoüberwachung und der Einsatz eines KI-Algorithmus zur Auswahl von Personen für Identitätskontrollen im Umfeld einer Synagoge in Nordrhein-Westfalen untersucht. Im Mittelpunkt stehen die datenschutzrechtlichen und grundrechtlichen Fragen, insbesondere Probleme des Racial Profiling sowie das Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für den KI-Einsatz. Die Klage eines Betroffenen gegen die mehrfachen Kontrollen und Durchsuchungen beleuchtet die Verhältnismäßigkeit, Ermessensausübung und Diskriminierungsproblematik.
Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: EMRK – Individualbeschwerde
Die Klausur behandelt die Individualbeschwerde nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Öffentlichen Recht. Prüfung und prozessuale Besonderheiten stehen im Mittelpunkt. Die Aufgabe richtet sich vor allem an Studierende im Schwerpunktbereich und dient der Vertiefung völkerrechtlicher Kenntnisse.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Parteimitgliedschaft
Die Klausur thematisiert die Entziehung einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit aufgrund einer Parteimitgliedschaft. Neben waffenrechtlichen Grundlagen werden insbesondere prüfungsrelevante Fragen zu Ermessensausübung, unbestimmten Rechtsbegriffen und zum Verhältnis von Verwaltungsrecht und Grundrechten behandelt.
Übungsfall im Verwaltungsrecht: Werbung für die Weihnachtslotterie
Die Dorothee-Henriette-Pagliarini-Stiftung beantragt die behördliche Erlaubnis zur Durchführung einer bundesweiten Weihnachtslotterie und erhält diese mit der Auflage, dass Influencer-Marketing für die Lotterie untersagt ist. Die Stiftung wendet sich gegen diese Nebenbestimmung, da sie keinen sachlichen Unterschied zwischen Influencer-Marketing und klassischer Werbung sieht und die Zielgenauigkeit moderner Werbung für die Lotterie betont. Im Streit steht die behördliche Begrenzung der Werbemaßnahmen unter Berufung auf den Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie die Abwägung zwischen Werbefreiheit und gesetzlichen Spielerschutzvorgaben. Zentral zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der Werbebeschränkung und insbesondere die Vereinbarkeit mit Art. 12 und 5 GG sowie den einschlägigen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags.
„Energieversorgung in unsicheren Zeiten“
Die Klausur thematisiert die Anordnung einer Treuhandverwaltung für eine Raffinerie im Energiesektor als Reaktion auf die durch Sanktionen verschärfte Energiekrise 2022. Zentral sind dabei die Prüfung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Anordnung (§ 17 EnSiG), die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift sowie die Frage eines Entschädigungsanspruchs. Vertieft behandelt werden die Vereinbarkeit der Maßnahme mit Grundrechten (insb. Art. 14 GG, Niederlassungsfreiheit), das Verhältnis zum Verwaltungsprozessrecht und die verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Maßnahme.
Anfängerhausarbeit: „Wie du mir, so ich dir“
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, wie Anreize zur Erhöhung der Organspendebereitschaft gesetzt werden können, ohne die aktuelle Entscheidungslösung beim Transplantationsgesetz zu verwerfen. Bundesgesundheitsminister B und seine Parteikollegin P erarbeiten einen Gesetzentwurf, der eine bevorzugte Organvergabe für registrierte Organspender vorsieht. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Differenzierung der Schutzbereiche der betroffenen Grundrechte sowie Abgrenzung zwischen gleichheits- und freiheitsrechtlichen Aspekten. Außerdem wird die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit eine solche „Solidaritätsregel“ mit höherrangigem Recht, insbesondere dem Grundgesetz, vereinbar ist.
„Aufregung rund um eine Party-Playlist“
Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde einer GmbH gegen ein behördliches Verbot des Abspielens eines Party-Hits auf einem Volksfest. Der Schwerpunkt liegt auf Fragen der Beschwerdefähigkeit und Prozessfähigkeit juristischer Personen, der Gegenwärtigkeit der Beschwer, der Abgrenzung und Reichweite der Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG im Verhältnis zur Meinungs- und Berufsfreiheit sowie der Prüfung von Schranken und Verhältnismäßigkeit behördlicher Eingriffe.
Fortgeschrittenenklausur Versammlungsrecht: „Die Freitags-Demonstration“
Der Veranstalter F plant eine angemeldete Freitags-Demonstration für den Klimaschutz in einer nordrhein-westfälischen Stadt. Die Polizei erlässt daraufhin versammlungsrechtliche Auflagen, insbesondere ein Glasflaschenverbot und die Pflicht zur Bestellung von Ordnern, um möglichen Gefahren vorzubeugen, und ordnet die sofortige Vollziehbarkeit an. F hält diese Maßnahmen für rechtswidrig und beantragt einstweiligen Rechtsschutz. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragen zu Auflagen im Versammlungsrecht, zur Verantwortlichkeit des Veranstalters sowie zum gerichtlichen Eilrechtsschutz.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Versammlungsrecht – Mitgegangen, mitgefangen
Die Klausur behandelt zentrale Fragen zum Versammlungsrecht, insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen und staatlichen Maßnahmen bei Versammlungen unter freiem Himmel. Im Fokus stehen die Versammlungsfreiheit, polizeiliche Eingriffe sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Verbots-, Auflagen- und Auflösungsverfügungen. Ziel ist die praxisnahe Anwendung und vertiefte Prüfung versammlungsrechtlicher Problemstellungen im Referendarexamen.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Baurecht – Parkplätze für Elektrofahrzeuge
Die Klausur thematisiert das allgemeine Verwaltungsrecht und grundlegende Aspekte des Baurechts am Beispiel der Anordnung und Genehmigung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge. Es werden die Merkmale des Verwaltungsakts und die Anforderungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts behandelt. Die Bearbeitung erfordert Kenntnisse zu verwaltungsrechtlichen Entscheidungsprozessen und zu baurechtlichen Genehmigungsverfahren.
„Der Streit um die Wagnerhalle“
Die Klausur thematisiert den Anspruch einer politischen Partei auf Zugang zu einer kommunalen Veranstaltungsstätte (Wagnerhalle) und das verfassungsrechtliche Spannungsverhältnis zwischen Gleichbehandlung politischer Parteien, kommunalem Hausrecht und Ausgrenzung wegen politischer Positionen. Gegenstand ist die Ablehnung eines Antrags auf Nutzung der öffentlichen Einrichtung und das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen diese Ablehnung.
„Der gefährliche Hund“
Die Klausur thematisiert die verwaltungsrechtliche Überprüfung einer Feststellung nach § 7 NHundG, wonach ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit eines entsprechenden Verwaltungsakts einschließlich materieller und formeller Voraussetzungen sowie die prozessuale Situation rund um Klagefristen und Beteiligtenstellung. Zudem sind die Rechte der Hundehalterin sowie behördliche Ermittlungs- und Abwägungspflichten am Maßstab landesrechtlicher und, mittelbar, grundrechtlicher Vorgaben zu prüfen.
Anfängerklausur Allgemeines Verwaltungsrecht: Unbestimmte Rechtsbegriffe mit Beurteilungsspielraum
Der Fall betrifft den Gangsta-Rapper A, dessen neues Album wegen jugendgefährdender Inhalte von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt wird. A wendet sich gerichtlich gegen die Indizierung und beruft sich auf die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG. Im Mittelpunkt steht die Auslegung und gerichtliche Überprüfbarkeit eines unbestimmten Rechtsbegriffs mit Beurteilungsspielraum gemäß § 18 JuSchG. Schwerpunkte bilden das Spannungsverhältnis zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz sowie der Umfang des gerichtlichen Kontrollmaßstabs bei fachbehördlichen Bewertungen.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Der entlassene Soldat
Die Klausur befasst sich mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht und behandelt dabei insbesondere die Merkmale des Verwaltungsakts. Im Mittelpunkt steht der Fall eines entlassenen Soldaten, anhand dessen verschiedene Fragestellungen zum Verwaltungsakt und dessen Prüfung erörtert werden. Die Klausur eignet sich für fortgeschrittene Studierende im öffentlichen Recht.
Fortgeschrittenenklausur Besonderes Verwaltungsrecht: Ein teurer Feuerwehreinsatz
Die Gemeinde E verlangt von der Bundesrepublik Deutschland (B) Ersatz für die Kosten eines Feuerwehreinsatzes zur Beseitigung einer Ölverschmutzung im Main-Donau-Kanal. B wurde durch einen Leistungsbescheid zum Kostenersatz herangezogen, nachdem ein Verursacher nicht ermittelt werden konnte. Im Streit steht, ob B als Eigentümerin und Zustandsverantwortliche der Bundeswasserstraße zum Kostenersatz verpflichtet ist und ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz erfüllt sind. Die zentralen rechtlichen Fragen betreffen die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage, insbesondere die Zustandsverantwortlichkeit, Polizeipflichtigkeit und die Bestimmung des richtigen Kostenschuldners im besonderen Verwaltungsrecht.