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JurafuchsKlausuren

Klausuren

Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.

1.034 Klausuren
SaarheimSchwerpunktbereichAnfänger:innen

Glashaus

In diesem Fall begehrt der Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich eines (teilweise inhaltsleeren) Bebauungsplans die Baugenehmigung für ein großes verglastes Gewächshaus zum Erwerbszweck. Die Bauaufsichtsbehörde lehnt die Genehmigung mit der Begründung ab, das Vorhaben füge sich nicht in die Umgebung ein und die Gefahr von Verkehrsunfällen durch Blendungen bestehe. Zu prüfen ist insbesondere, ob und inwieweit ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung besteht.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Glashaus
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenDie BaugenehmigungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Genug vergnügt!

In diesem Fall geht es um die planungsrechtliche Zulässigkeit eines 'Vintage-Activity-Cafés' im unbeplanten Innenbereich der Saarheimer Altstadt nach § 34 BauGB. Streitpunkt ist, ob das von den Eigentümern geplante Vorhaben genehmigungsfähig ist, insbesondere angesichts geplanter Beschränkungen für Vergnügungsstätten im neuen Bebauungsplan und der bereits angelaufenen Bauleitplanung. Zudem spielen prozessuale Fragen zur Antrags-, Widerspruchs- und Klagebefugnis sowie zu Verfahrensfristen eine Rolle.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Genug vergnügt!
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Weitere RechtsgebieteAußenbereich (§ 35 BauGB)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Gelinkt

Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob ein Unternehmen, das einen Nachtclub mit Striptease-Angebot betreibt, einen Anspruch auf Aufnahme in eine von der Stadt Saarheim betriebene öffentliche Linkliste für Gastronomie- und Freizeitbetriebe hat. Neben prozessualen Zulässigkeitsfragen (insbesondere hinsichtlich der Antragsform und des richtigen Beklagten) geht es im Schwerpunkt um die Anspruchsgrundlage, die kommunalrechtliche Zulässigkeit der Linkliste als wirtschaftliche Betätigung sowie diskretionsleitende Erwägungen mit Bezug auf die Gleichbehandlung und den Ausschluss einzelner Angebote.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Gelinkt
Entscheidung durch GerichtsbescheidWirtschaftliche Betätigung der GemeindeAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Fußgängerzone

Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtliche Zulässigkeit und Begründetheit von Maßnahmen einer Stadtverwaltung gegenüber einem Stadtratsmitglied, das in einer Stadtratssitzung und öffentlich zum Boykott der Kommunalwahlen aufruft. Im Mittelpunkt stehen der Ausschluss des Ratsmitglieds aus der Sitzung sowie eine Unterlassungsverfügung gegen die weitere Boykottpropaganda. Zu prüfen sind insbesondere die rechtlichen Grenzen kommunalen Ordnungsverhaltens sowie Betroffenheiten von Grundrechten, vor allem der Meinungsfreiheit.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Fußgängerzone
Bürger und EinwohnerDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Friseurgeschäfte

Die Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt Saarheim, Maßnahmen gegen ein innovatives Friseurgeschäft zu ergreifen, das neben Friseurdienstleistungen frühmorgens Getränke und Croissants anbietet und auch Haarpflegemittel außerhalb regulärer Öffnungszeiten verkauft. Zentral sind dabei gewerbe-, gaststätten- und ordnungsrechtliche Fragestellungen sowie die Verhältnismäßigkeit von Betriebseinschränkungen bis hin zur Untersagung aufgrund einer behaupteten Unzuverlässigkeit des Betreibers.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Friseurgeschäfte
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenGewerberecht+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Freudenhaus

Die Klausur thematisiert die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit eines Versammlungs- und Veranstaltungsgebäudes im unbeplanten Außenbereich und die Rechtmäßigkeit einer bauaufsichtsbehördlichen Abrissverfügung. Es sind insbesondere die materiellen und formellen Voraussetzungen für die Anordnung des Rückbaus sowie der Ermessensgebrauch der Behörde zu prüfen, einschließlich eines möglichen gemeinwohlorientierten Ausnahmetatbestands und der Berücksichtigung kommunaler Interessen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Freudenhaus
Bürger und EinwohnerWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Die Baugenehmigung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Frauenbeauftragte

Die Klausur behandelt die Bestellung der Bürgermeisterin Dr. Crémant zur Kommunalen Frauenbeauftragten der Stadt Saarheim nach § 79a KSVG und thematisiert die Beanstandung dieses Beschlusses durch das Landesverwaltungsamt. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Bestellung rechtmäßig war und ob die Stadt erfolgreich gegen die Beanstandung vorgehen kann.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Frauenbeauftragte
Kommunale SatzungenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Bürger und Einwohner+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Fahrrad weg!

Im Fall "Fahrrad weg!" geht es um die Sicherstellung eines Fahrrads durch die Polizei, nachdem der Künstler Edgar Escher gegen die Verpflichtung zur Nutzung eines gekennzeichneten Radweges verstoßen hatte. Zu prüfen ist die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme sowie die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere im Hinblick auf die Sach- und Rechtslage bezüglich Verkehrssicherheit, Ermessensausübung und Verwaltungsvollstreckung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Fahrrad weg!
Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+7 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Dr. Eisenbart

Die Klausur thematisiert die Umbenennung einer Straße durch einen Ortsrat und die daraus resultierenden rechtlichen Bedenken eines betroffenen Klinikbetreibers. Im Mittelpunkt stehen die öffentlich-rechtlichen Anforderungen zur Straßenumbenennung, das Verwaltungsverfahren sowie die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Widerspruch gegen die Maßnahme möglich und Erfolg versprechend ist. Zusätzlich wird die Frage behandelt, ob ein Verwaltungsakt vorliegt und ob eine Verletzung eigener Rechte gegeben ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Dr. Eisenbart
Entscheidung durch GerichtsbescheidFreizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Dissonanzen

Die Klausur behandelt zwei verwaltungsgerichtliche Klagen im Zusammenhang mit Konflikten innerhalb des Musikschulchores der städtischen Musikschule Saarheim. Einerseits klagt Irene Igelbauer gegen ihren Ausschluss aus dem Chor, andererseits wendet sich Sebastian Schuriegel gegen das vom Chorleiter festgelegte Probenprogramm. Zentral sind verwaltungsrechtliche Fragestellungen rund um Verwaltungsakte, Satzungsrecht der öffentlichen Einrichtung und prozessuale Fragen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Dissonanzen
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidTenor+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Deutsche Zone

Die Klausur behandelt die Frage, ob der Oberbürgermeister berechtigt war, einen formgerechten Antrag einer Fraktion auf Aufnahme eines bestimmten Tagesordnungspunktes in die Stadtratssitzung abzulehnen. Im Mittelpunkt steht die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage auf Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung, wobei auf Zuständigkeitsfragen, die kommunale Selbstverwaltung sowie die Bedeutung von Grundrechten und Meinungsäußerungen im kommunalrechtlichen Kontext einzugehen ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Deutsche Zone
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Politische ParteienBürger und Einwohner+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichAnfänger:innen

Boygroup

Die Klausur behandelt die Frage, ob der Oberbürgermeister einer Gemeinde die Entfernung jugendschutzbezogener Aufklärungskampagnenplakate anordnen darf, die von Einwohnern als ethisch fragwürdig empfunden werden. Im Mittelpunkt steht die Verhältnismäßigkeit eines solchen Eingriffs gegenüber grundrechtlich geschützten Positionen wie der Meinungs- und Informationsfreiheit. Ebenfalls relevant sind die rechtlichen Voraussetzungen für ordnungsbehördliches Handeln und die Bindung der Verwaltung an Gesetz und Verfassung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Boygroup
Bürger und EinwohnerLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichAnfänger:innen

Biergarten

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Ablehnung einer Baugenehmigung für einen großflächigen Biergarten im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der keine Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung enthält. Im Mittelpunkt stehen bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Fragen, ergänzt durch Aspekte des Gaststättenrechts und ggf. Grundrechte des Antragstellers.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Biergarten
GaststättenrechtDie BaugenehmigungBürger und Einwohner+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Be- und Erstattung

Die Klausur behandelt die zwangsweise Inanspruchnahme eines Angehörigen zur Kostenerstattung für eine behördlich durchgeführte Bestattung nach Ablauf der Bestattungsfrist und ergebnisloser Ermittlung weiterer Pflichtiger. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtmäßigkeit der Kostenbelastung, der Bestattungspflicht, Angemessenheit der Kosten sowie möglichen Einwendungen des Pflichtigen gegen den Gebührenbescheid. Die Fallbearbeitung bezieht Aspekte des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, des Vollstreckungsrechts und Landesrechts (Bestattungsgesetz Saarland) ein.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Be- und Erstattung
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungBürger und EinwohnerAllgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Baumfällig

Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit eines polizeilichen Bescheids, mit dem die Eigentümerin verpflichtet wird, einen durch einen Unfall gefährdeten Baum zu fällen. Der Schwerpunkt liegt auf den Voraussetzungen und Grenzen ordnungsrechtlicher Gefahrenabwehr sowie auf der Prüfung von Alternativen zur behördlich angeordneten Maßnahme und dem Rechtsschutz gegen die drohende Vollstreckung. Zusätzlich werden relevante Grundrechte der Eigentümerin und Aspekte des verfahrensrechtlichen Vorgehens angesprochen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Baumfällig
Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+7 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Ausgehöhlt!

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines generellen behördlichen Betretungsverbots für ein gefährliches Höhlensystem auf dem Stadtgebiet von Saarheim, das nach mehreren Todesfällen erlassen wurde. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsprozessuale und verwaltungsrechtliche Fragen (insb. Verwaltungsakt/Allgemeinverfügung, formelle und materielle Rechtmäßigkeit, Ermächtigungsgrundlage und Bestimmtheit) sowie verfassungsrechtliche Überlegungen zum Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG. Der Kläger rügt insbesondere die Form des Eingriffs und beruft sich auf sein Selbstbestimmungsrecht.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Ausgehöhlt!
Entscheidung durch GerichtsbescheidKommunale SatzungenWeitere Rechtsgebiete+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Abgestellt

In dem Fall begehrt der Kläger die Entfernung eines unter Widerrufsvorbehalt ergangenen Zusatzes in einer Baugenehmigung für ein Wohnhaus, weil die Bauaufsichtsbehörde von ihm die Einrichtung von Abstellräumen für Kinderwagen, Fahrräder und Rollstühle verlangt. Die Behörde stützt die Nebenbestimmung auf das Landesrecht sowie auf verwaltungsverfahrensrechtliche Vorschriften. Streitentscheidend sind die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an das Vorhaben sowie die Zulässigkeit und Reichweite von Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Abgestellt
Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+7 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Abgeschleppt und Abgezockt?

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Abgeschleppt und Abgezockt?
Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+7 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Abgeflammt

In diesem Fall geht es um die planungsrechtliche Zulässigkeit des Wiederaufbaus einer abgebrannten Holzwarenfabrik in einem überwiegend von Wohnnutzung geprägten Gebiet ohne Bebauungsplan. Zentraler Streitpunkt ist, ob sich das betreffende Vorhaben im Sinne des § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt und ob der Gesellschaft Bestandsschutz oder ausnahmsweise eine Zulassung nach dem BauGB zusteht. Die Klage richtet sich auf die Erteilung eines Vorbescheids bezüglich der Art der baulichen Nutzung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Abgeflammt
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Die Baugenehmigung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Zu Tisch bei Petra Prächtle

Die Übungsklausur behandelt eine Kochsendung der Ehefrau des Bundespräsidenten, Petra Prächtle, die neben kulinarischen Themen vielfach öffentlich politische Äußerungen tätigt. Die Bundesregierung möchte vor dem Bundesverfassungsgericht feststellen lassen, dass Frau Prächtle gegen ihre grundgesetzliche Verpflichtung zur politischen Neutralität bei amtlichen Auftritten verstoßen habe und erwägt ein Verfahren auch gegen den Bundespräsidenten. Es ist zu prüfen, ob die Anträge Aussicht auf Erfolg haben und welche verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Zu Tisch bei Petra Prächtle
Die BundesregierungDer BundespräsidentPolitische Parteien+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Wem die Stunde schlägt

Im Fall 'Wem die Stunde schlägt' geht es um die nächtliche Lärmbelästigung durch das Uhrenschlagen der Glocken einer katholischen Kirche in einer Wohngegend, gegen die sich ein Anwohner aus laizistischer Überzeugung sowie gesundheitlichen Gründen wehrt. Die juristische Auseinandersetzung betrifft die Zulässigkeit des Rechtswegs (Zivil- oder Verwaltungsgericht), die Abwägung von Eigentumsrechten und Nachbarschutz gegenüber religiösen Interessen sowie lärmschutzrechtliche Vorgaben. Im Mittelpunkt stehen privatrechtliche nachbarrechtliche Ansprüche und ihre Grenzen bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wem die Stunde schlägt
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Tumult im Bundestag

Die Klausur thematisiert die parlamentarische Rede- und Verhaltensfreiheit eines Abgeordneten, dem wegen einer kritischen Äußerung zur Rentenreform eine Rüge durch die Bundestagspräsidentin erteilt wird. Es ist zu prüfen, ob die Rüge gegen die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (Meinungsfreiheit) und die Rechte aus Art. 38 GG (Abgeordnetenstatus) verstößt und ein entsprechender Antrag beim Bundesverfassungsgericht zulässig und begründet ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Tumult im Bundestag
Der BundestagDie BundesregierungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichAnfänger:innen

Todesstrafe

Die Klausur thematisiert die Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland im Wege eines neuen Bundesgesetzes und die hieran anknüpfenden verfassungsrechtlichen Fragen. Im Mittelpunkt stehen die möglichen Verletzungen von Grundrechten durch die Verurteilung zum Tode und die formelle sowie materielle Verfassungsmäßigkeit des entsprechenden Gesetzes. Besonderes Augenmerk gilt der Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerden gegen die Todesstrafe und deren gesetzliche Grundlage.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Todesstrafe
VerfassungsbeschwerdeSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Tod eines Bundeskanzlers

Die Klausur thematisiert Fragen der Organisation und Handlungsfähigkeit der Bundesregierung nach dem Tod des Bundeskanzlers, insbesondere zur Zulässigkeit der Ernennung eines geschäftsführenden Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten, zur rechtmäßigen Amtsausübung der Kabinettsmitglieder und zu Befugnissen der geschäftsführenden Regierung. Untersucht wird zudem, ob Maßnahmen der geschäftsführenden Bundesregierung wirksam sind und ob in dieser Phase Gesetzesinitiativen ergriffen werden dürfen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Tod eines Bundeskanzlers
Der BundestagDie BundesregierungDer Bundespräsident+5 weitere
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