Öffentliches RechtSaarheimSchwerpunktbereich
Genug vergnügt!
Saarheim: Genug vergnügt! · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich
Saarheim
Saarheimer Fälle
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Schwerpunktbereich
Quelle
Saarheim: Genug vergnügt!
Lösung
Enthalten
In diesem Fall geht es um die planungsrechtliche Zulässigkeit eines 'Vintage-Activity-Cafés' im unbeplanten Innenbereich der Saarheimer Altstadt nach § 34 BauGB. Streitpunkt ist, ob das von den Eigentümern geplante Vorhaben genehmigungsfähig ist, insbesondere angesichts geplanter Beschränkungen für Vergnügungsstätten im neuen Bebauungsplan und der bereits angelaufenen Bauleitplanung. Zudem spielen prozessuale Fragen zur Antrags-, Widerspruchs- und Klagebefugnis sowie zu Verfahrensfristen eine Rolle.
Weitere Klausuren zu Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.
Saarheim
Abgeflammt
Schwerpunktbereich · mit Lösung
Saarheim
Bahnhofsapotheke
Schwerpunktbereich · mit Lösung
Saarheim
Der neue Mensch
Schwerpunktbereich · mit Lösung
Saarheim
Freudenhaus
Schwerpunktbereich · mit Lösung
JA 2025
Das Glück der Erde …
Fortgeschrittene · 120 min
JA 2006
For sale
Fortgeschrittene · 300 min