Öffentliches RechtSaarheimSchwerpunktbereich
Freudenhaus
Saarheim: Freudenhaus · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich
Saarheim
Saarheimer Fälle
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Schwerpunktbereich
Quelle
Saarheim: Freudenhaus
Lösung
Enthalten
Die Klausur thematisiert die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit eines Versammlungs- und Veranstaltungsgebäudes im unbeplanten Außenbereich und die Rechtmäßigkeit einer bauaufsichtsbehördlichen Abrissverfügung. Es sind insbesondere die materiellen und formellen Voraussetzungen für die Anordnung des Rückbaus sowie der Ermessensgebrauch der Behörde zu prüfen, einschließlich eines möglichen gemeinwohlorientierten Ausnahmetatbestands und der Berücksichtigung kommunaler Interessen.
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- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)„Übersichtsaufnahmen“ (ohne Speicherung)
- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen (z.B. § 19a VersG i.V.m. § 12a VersG)
- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Ausschluss einzelner Teilnehmenden (z.B. § 18 Abs. 3 VersG oder § 19 Abs. 4 VersG)
- Bürger und EinwohnerBenutzungsanspruch zur öffentlichen Einrichtung - "Heimischer Zirkus auf dem Rummelplatz"
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