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Öffentliches RechtSaarheimSchwerpunktbereich

Glashaus

Saarheim: Glashaus · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich

Von Klaus Grupp, Ulrich Stelkens

Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Schwerpunktbereich
Quelle
Saarheim: Glashaus
Lösung
Enthalten

In diesem Fall begehrt der Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich eines (teilweise inhaltsleeren) Bebauungsplans die Baugenehmigung für ein großes verglastes Gewächshaus zum Erwerbszweck. Die Bauaufsichtsbehörde lehnt die Genehmigung mit der Begründung ab, das Vorhaben füge sich nicht in die Umgebung ein und die Gefahr von Verkehrsunfällen durch Blendungen bestehe. Zu prüfen ist insbesondere, ob und inwieweit ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung besteht.

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