Öffentliches RechtSaarheimSchwerpunktbereich
Gelinkt
Saarheim: Gelinkt · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich
Saarheim
Saarheimer Fälle
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Schwerpunktbereich
Quelle
Saarheim: Gelinkt
Lösung
Enthalten
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob ein Unternehmen, das einen Nachtclub mit Striptease-Angebot betreibt, einen Anspruch auf Aufnahme in eine von der Stadt Saarheim betriebene öffentliche Linkliste für Gastronomie- und Freizeitbetriebe hat. Neben prozessualen Zulässigkeitsfragen (insbesondere hinsichtlich der Antragsform und des richtigen Beklagten) geht es im Schwerpunkt um die Anspruchsgrundlage, die kommunalrechtliche Zulässigkeit der Linkliste als wirtschaftliche Betätigung sowie diskretionsleitende Erwägungen mit Bezug auf die Gleichbehandlung und den Ausschluss einzelner Angebote.
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