Fußgängerzone
Saarheim: Fußgängerzone · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich
Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtliche Zulässigkeit und Begründetheit von Maßnahmen einer Stadtverwaltung gegenüber einem Stadtratsmitglied, das in einer Stadtratssitzung und öffentlich zum Boykott der Kommunalwahlen aufruft. Im Mittelpunkt stehen der Ausschluss des Ratsmitglieds aus der Sitzung sowie eine Unterlassungsverfügung gegen die weitere Boykottpropaganda. Zu prüfen sind insbesondere die rechtlichen Grenzen kommunalen Ordnungsverhaltens sowie Betroffenheiten von Grundrechten, vor allem der Meinungsfreiheit.
Schwerpunkte
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- Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeKapazitätsmangel - Überblick über Auswahlkriterien
- Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGrenzen des Anspruchs auf Zulassung - Kapazitätsmangel
- Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGrenzen des Anspruchs auf Zulassung - Gefahr von Gegendemonstrationen
- Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGrenzen des Zulassungsanspruchs - Widmungsbeschränkung durch Anti-BDS-Beschlüsse
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