Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Sonnendeck
In diesem Fall begehrt eine Nachbarin die bauaufsichtliche Beseitigung einer von der ebenfalls klagebeteiligten Grundstückseigentümerin errichteten Außentreppe, die im Abstandsflächenbereich steht und ihrerseits nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Beeinträchtigungen (Belichtung, Einsicht, Ästhetik) behauptet. Es geht um die Anspruchsgrundlagen und Voraussetzungen bauaufsichtlichen Einschreitens nach Landesbauordnungsrecht, um Beteiligungsrechte von Nachbarn sowie Fragen der Klagearten und des Rechtsschutzes bei Untätigkeit der Behörde.
Soccer-Arena
Die Klausur behandelt die Nutzung einer kommunalen Sporthalle durch einen Frauenfußballverein, dem der Mietvertrag aufgrund angeblicher Unrentabilität verweigert wird. Es stehen öffentlich-rechtliche Fragen zur Vergabe kommunaler Einrichtungen sowie die Diskriminierung bei der Nutzung im Mittelpunkt. Die Prüfung umfasst die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verpflichtungsklage im Zusammenhang mit einer kommunalen Satzung und möglichen Gleichheitsverstößen.
Seniorenresidenz
Die Klausur behandelt die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit eines massiven Bauvorhabens (Seniorenresidenz) in einem gewachsenen Villenviertel ohne bestehenden Bebauungsplan. Schwerpunkt ist das Verhältnis zwischen dem neuen Bebauungsplan, den nachbarschützenden Vorschriften und der Erteilung der Baugenehmigung insbesondere unter Verletzung von Beteiligungsrechten der Nachbarn. Zu prüfen sind die Wirksamkeit des Bebauungsplans, nachbarliche Abwehrrechte und der vorläufige Rechtsschutz.
Schwein gehabt!
Der Fall behandelt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung einer Schweinemästerei innerhalb einer geschlossenen Ortschaft und das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem gemeindlichen Einvernehmen. Zudem wird die Amtshaftung für etwaige Schadensersatzansprüche nach verweigerter Einvernehmensentscheidung angesprochen, insbesondere im Hinblick auf die Verantwortlichkeit von Stadtrat und Bürgermeister sowie die Ersatzvornahme durch die Kommunalaufsicht.
Schlachthof
Die Klausur zum Fall 'Schlachthof Saarheim' behandelt die Gebührenfestsetzung und Abwicklung eines städtischen Schlachthofs, dessen Nutzung, Gebührenkalkulation und Abrechnung im Streit zwischen den beteiligten Fleischgroßhändlern und der Verwaltung zum Problem werden. Zentral sind das verwaltungsrechtliche Verfahren der Gebührenfestsetzung, die anwenderseitige Korrekturen sowie Rückerstattungsansprüche nach Zahlung unter Vorbehalt. Der Sachverhalt thematisiert auch die Wirksamkeit und die formellen Voraussetzungen von Gebührenbescheiden im Zusammenhang mit kommunalen Satzungen.
Scheunenabbruch
Die Klausur behandelt den behördlich veranlassten Abbruch einer einsturzgefährdeten Scheune und die Kostenfolge für die Eigentümerin nach dem Tod des ursprünglichen Eigentümers. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts, die Vollstreckung mittels Zwangsgeld und Ersatzvornahme sowie die Rechtsnachfolge bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Geprüft wird insbesondere, ob die Klage gegen die Kostenforderung Aussicht auf Erfolg hat.
Sauna
Der Fall behandelt die Klage eines privaten Unternehmers gegen eine Stadt, die über eine kommunale GmbH Freizeitangebote wie eine Sauna und Sonnenliegen betreibt. Der Kläger sieht sich durch das Kommunalunternehmen in seiner wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit beeinträchtigt und wendet sich gegen die Stadt mit dem Ziel, den kommunalen Betrieb einzustellen. Die Klausur stellt Bezüge zum Kommunalrecht, wirtschaftlicher Betätigung der Gemeinde und Grundrechten her.
Satellitenempfangsanlage
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Satzung der Stadt Saarheim, die die Errichtung von Satellitenempfangsanlagen zum Schutz des historischen Stadtbildes und im Interesse des Denkmalschutzes reglementiert. Im Streit steht, ob die Satzung als Ermächtigungsgrundlage und hinsichtlich des Eingriffs in Grundrechte wie Informationsfreiheit, Glaubensfreiheit und Gleichbehandlung Bestand hat und ob sie mit dem Unionsrecht (Dienstleistungsfreiheit) und Landesrecht vereinbar ist. Im Rahmen eines Normenkontrollantrags wird insbesondere auf die Ermächtigungsgrundlagen, den Grundrechtsschutz sowie die Anforderungen des Saarländischen Denkmalschutzgesetzes abgestellt.
Sanitäter
In diesem Fall geht es um die Vergabe und anschließende Einstellung eines Künstlerstipendiums durch die Stadt Saarheim nebst der Bindung an eine Materialbezugsklausel und das verwaltungsinterne Widerspruchsverfahren. Es werden insbesondere Fragen zum Verwaltungsakt, zur Nebenbestimmung, zum Ermessensgebrauch sowie zur Klagebefugnis der Ausgangsbehörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren behandelt.
Sammy im Saarheimer See
Der Fall behandelt den Einsatz der Polizei beim Entweichen eines Kaimans in einen Badesee, dessen Besitzer nach mehreren erfolglosen Versuchen zum Einfangen und Rückführung des Tieres mit Kostenbescheid zur Erstattung umfangreicher Einsatzkosten aufgefordert wird. Thematisiert werden polizeiliches Handeln, Rechtmäßigkeit und Erstattungsfähigkeit von Kosten sowie mögliche Rechtsmittel gegen den Kostenbescheid. Dabei spielen sowohl Maßnahmen der Polizei als auch Ermessensfragen eine Rolle.
Sammlerstücke
SaaRunner
Die Klausur thematisiert die gewerberechtliche Zuverlässigkeit eines Bewachungsunternehmers, dessen Erlaubnis wegen mutmaßlicher Nähe zur organisierten Kriminalität und Gewaltbereitschaft im Rockermilieu aufgehoben wurde. Im Mittelpunkt steht die verwaltungsrechtliche Überprüfung dieser Erlaubnisaufhebung und die Abwägung zwischen behördlicher Sicherheitsinteressen und Individualrechten des Unternehmers. Es wird auf die rechtlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit nach § 34a GewO sowie den Ablauf des verwaltungsrechtlichen Verfahrens eingegangen.
Saarphrodite
Die Klausur behandelt die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung (Festplatz) durch die Veranstalterin einer Erotikmesse, die aufgrund einer gemeindlichen Satzung (Viehmarktsatzung) abgelehnt wurde. Im Zentrum steht die Frage, ob die Ablehnung rechtmäßig ist, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs "öffentliche Ordnung", die Voraussetzungen für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Gleichbehandlungsgrundsatz und die Bedeutung von Marktfestsetzungen nach der Gewerbeordnung.
"SaarheimInForm"
Im Fall 'SaarheimInForm' geht es um die Frage, ob ein Stadtratsmitglied einen Anspruch auf Veröffentlichung politischer Meinungsäußerungen im amtlichen Mitteilungsblatt hat und ob eine Ermahnung wegen fehlender Sitzungsteilnahme rechtmäßig ist. Zentral sind dabei kommunalrechtliche und grundrechtliche Aspekte, insbesondere Meinungsfreiheit und das freie Mandat kommunaler Mandatsträger.
"SAARHEIM ALTERNATIV"
Saalbaubau
Die Klausur thematisiert die Rechte und Pflichten eines Ratsmitglieds, insbesondere den Auskunftsanspruch und die Grenzen der Verschwiegenheitspflicht nach nichtöffentlichen Sitzungen, sowie die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kommunaler Maßnahmen. Im Mittelpunkt stehen eine Informationsklage und die Anfechtung eines Ratsbeschlusses durch ein Ratsmitglied. Ferner wird ein Bezug zur Kommunalverfassung und zum verwaltungsprozessualen Rechtsschutz geprüft.
Ruprechts-Razzia
Die Klausur behandelt den Einsatz der Polizei im Rahmen einer geplanten rechtsextremistischen Veranstaltung in Saarheim und die damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen wie Identitätsfeststellung, Durchsuchung und Videoaufnahmen. Es geht um die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Allgemeinverfügung, die Eingriffsmaßnahmen sowie deren verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Überprüfung, insbesondere angesichts einer behaupteten Verletzung von Grundrechten und der Versammlungsfreiheit.
Richterschelte
In diesem Sachverhalt geht es um die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage gegen Beschränkungen einer angemeldeten Demonstration vor dem Wohnhaus eines Richters, die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes untersagt und auf einen anderen Ort verlegt wurde. Die Fallgestaltung betrifft den Konflikt zwischen Versammlungsfreiheit und dem Schutz des Privatlebens, mit Bezug auf verwaltungsrechtliche Auflagen und deren gerichtliche Kontrolle.
Rathausverbot
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Hausverbots gegen einen ehemaligen Stadtratsmitglied gegenüber dem Rathaus, das als Reaktion auf störendes Verhalten und Beschimpfungen während einer Stadtratssitzung ausgesprochen wurde. Im Zentrum steht die Bewertung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen dieses Hausverbot, insbesondere im Hinblick auf Verwaltungsrecht und Grundrechte wie die Meinungsfreiheit. Es werden die Anforderungen an Verwaltungsakte, Ermessensausübung und die Abwägung grundrechtlicher Interessen beleuchtet.
Rathausbrand
Räumliche Differenzen
In der Klausur steht die Ablehnung einer Saalüberlassung durch die Stadt Saarheim im Mittelpunkt. Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung des Oberbürgermeisters, den Festsaal des Rathauses nicht für eine private Feier zu vermieten, wobei unter anderem persönlich begründete Erwägungen eine Rolle spielen. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sowie mögliche Diskriminierungen oder Ermessensfehler.
Presseflug
Die Klausur 'Presseflug' behandelt die rechtliche Prüfung einer Teilnahmeverweigerung an einem Informationsflug und anschließender Pressekonferenz, organisiert vom Bundesministerium für Verkehr und der Deutschen Lufthansa AG. Die Analyse umfasst insbesondere presserechtliche Auskunftsansprüche und die Grundrechte auf Informations- und Pressefreiheit im Zusammenhang mit der Auswahl von Journalist:innen.
Parteilichkeit II- Verbot fordern verboten!
Der Landesverband Saar der Partei BRAUN beantragt beim Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz, um dem Oberbürgermeister von Saarheim das öffentliche Fordern eines Parteiverbots sowie die Entfernung einer entsprechenden Presserklärung von der Homepage zu untersagen. Der Fall thematisiert die staatliche Neutralitätspflicht im Wahlkampf und das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit sowie die Zulässigkeit und Begründetheit des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen kommunale Maßnahmen.
Parteilichkeit
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob der extrem rechten Partei BRAUN der Zugang zu einer kommunalen Einrichtung – dem Saarheimer Saalbau – aus politischen oder sicherheitsrechtlichen Gründen verweigert werden darf und inwieweit besondere Haftungsauflagen zulässig sind. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Prüfung der kommunalrechtlichen Bindungen der Stadt gegenüber politischen Parteien sowie das kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandungsverfahren. Zu beurteilen ist zudem die Einordnung der Nutzung gemeindlicher Einrichtungen inklusive möglicher Grundrechtsverletzungen und der öffentlich-rechtlichen Handlungsformen.