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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.071 Klausuren
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Mitfahrer gesucht!

In dieser mittelschweren Examensklausur werden Kernfragen zur allgemeinen Rechtsgeschäftslehre, zum Bereicherungsrecht und zum Deliktsrecht behandelt. Die Aufgabenstellung fordert neben Standardwissen auch die Fähigkeit, bei neuartigen Sachverhaltskonstellationen eigenständig zu argumentieren.

Christian Picker· JURA 2012, 560
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDie Leistungskondiktion§ 823 Abs. 1 BGB
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Die günstige Playstation

Die Klausur behandelt Fragen des Zustandekommens eines Vertrags im Internet, insbesondere, ob das Einstellen einer Ware im Online-Shop ein Angebot darstellt und ob automatisch generierte Bestätigungs-Emails Willenserklärungen sind. Auch die Möglichkeit der Anfechtung solcher Willenserklärungen bei Preisirrtum wird angesprochen. Thematisiert werden zentrale Probleme im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen.

Gisela Rühl, Lars Schmidt· JURA 2012, 463
Angebot und AnnahmeAuslegung der WillenserklärungAnfechtung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Silberhochzeitsreise mit Hindernissen

Die Examensklausur behandelt zentrale Fragen des Reisevertragsrechts wie die Haftung des Reiseveranstalters, Verträge zugunsten Dritter bei Familienreisen, die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdleistungen sowie Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Besonderes Augenmerk liegt auf der Ausschlussfrist des § 651g BGB.

Jessica Schmidt· JURA 2012, 390
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Düstere Zeiten« – Der Umfang des Anspruchs auf Nachlieferung (insbesondere: Ausbau- und Einbaukosten)

Im Fall 'Düstere Zeiten' verlangt ein Käufer von einem Verkäufer den Aus- und Einbau sowie die Rücknahme eines mangelhaften Halogenstrahlers und die Lieferung sowie den Einbau eines mangelfreien Strahlers. Alternativ begehrt er Ersatz der entsprechenden Kosten nach Ausfall der ursprünglichen Ware wegen eines Herstellungsfehlers. Es sind die Ansprüche aus kaufrechtlichen Mängelrechten, insbesondere Umfang und Inhalt der Nacherfüllung, zu prüfen.

Nacherfüllung Sach- und RechtsmängelVerbrauchsgüterkauf+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Hinterher ist man immer schlauer

Die Examensklausur behandelt zivilrechtliche Streitigkeiten rund um die Installation von Überwachungskameras, Werkvertragliche Gewährleistung, Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, prozessuale Aspekte wie Widerklage und Vollstreckungsabwehrklage sowie die Möglichkeit der Aufrechnung. In einer Abwandlung werden nachträglich entdeckte Baumängel und deren prozessuale Geltendmachung thematisiert. Die Klausur vereint Werkvertragsrecht, Deliktsrecht und prozessuale Fragestellungen.

André Pressel· JURA 2012, 227
Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis+5 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Tarot im Mietshaus

Die Klausur behandelt eine Vielzahl mietrechtlicher und schuldrechtlicher Konstellationen in einem Mietshaus, darunter Ansprüche auf Zahlungsleistungen aus Lebensberatungsverträgen (Kartenlegen), Fragen der ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs, Schadensersatzansprüche wegen Selbsthilfe/Räumung und Probleme rund um die Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Fragen zur fristlosen Kündigung und Erstattung von Umzugskosten. Außerdem werden Auswirkungen des Todes einer Partei auf ein gerichtliches Verfahren thematisiert.

Jan Lieder· JURA 2012, 138
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBMietverhältnisse über WohnraumGewährleistung+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Das durchnässte Parkett

M, Mieter einer Altbauwohnung, vergisst an einem heißen Tag ein Fenster weit geöffnet, trotz Kenntnis der Gewittergefahr. Durch einen nächtlichen Platzregen wird der wertvolle Parkettboden erheblich beschädigt. Die Klausur thematisiert die Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter vertraglich und deliktisch.

Louis Pahlow, Alexander Zapp· JURA 2012, 59
Pflichten im Mietverhältnis Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Trau, schau, wem! Altersvorsorge mit Hindernissen

In diesem Examensfall wird die rechtliche Einordnung verschiedener Konstellationen beim Erwerb und der Übertragung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken sowie eines Vorkaufsrechts geprüft. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen Vertrag und Gefälligkeitsverhältnis, die Wirksamkeit und Heilung formbedürftiger Verträge (§ 311b BGB), Treuhandabreden, das schuldrechtliche Vorkaufsrecht sowie die Rolle der Vormerkung. Untersucht werden Ansprüche auf Übereignung der Grundstücksanteile aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen.

Leif Böttcher· JURA 2012, 56
Auslegung der WillenserklärungGrundprinzipien des SachenrechtsWiderruf & Verbraucherverträge+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Ein Verfahren voller Probleme

Die Klausur behandelt die Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde nach Aufrechnung im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag sowie Ansprüche aus einem Mietverhältnis wegen Mangelbeseitigung. Streitpunkte sind die Zulässigkeit der Klage, die Zuständigkeit des Gerichts und die Wirksamkeit der Aufrechnung sowie die Voraussetzungen einer Vollstreckungsabwehrklage und der Herausgabeklage.

Sebastian Jordan· JA 2011, 928· 60 Min
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Anfechtung eines Computerkaufs im Internet

Die Klausur behandelt die Anfechtung eines über das Internet abgeschlossenen Kaufvertrags infolge eines Erklärungsirrtums ("Verklicken") beim Kauf eines Notebooks statt einer Maus mit Tastatur. Im Fokus stehen insbesondere die Qualifikation des Nutzerverhaltens als Willenserklärung, die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Anfechtung einschließlich der Abgrenzung zwischen Erklärungs- und Inhaltsirrtum sowie Schadensersatzansprüche nach § 122 BGB und aus culpa in contrahendo.

Dr. Moritz Keller, Dr. Kai P. Purnhagen· JA 2011, 894· 120 Min
Anfechtung der WillenserklärungVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die TÜV-Plakette

Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes, nicht verkehrssicheres Fahrzeug, das trotz vorhandener Mängel eine TÜV-Plakette erhalten hat. Es sind vor allem Fragen zur Sachmangelhaftung, den Gewährleistungsrechten des Käufers sowie zum Ausschluss dieser Rechte durch AGB-ähnliche Klauseln und zu Schadensersatzansprüchen zu prüfen.

Dr. Michael Duchstein· JA 2011, 744· 120 Min
Gewährleistung§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Simuliertes Prüfungsgespräch im Zivilrecht

Das simulierte Prüfungsgespräch behandelt ausgewählte zivilrechtliche Fragestellungen, die für das Verständnis der grundlegenden Mechanismen im BGB von zentraler Bedeutung sind. Die Übung eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf mündliche Prüfungen und vertieft die Anwendung von Rechtsnormen im Allgemeinen und Schuldrecht.

Gresbrand· JA 2011, 692
JA 20111. Staatsexamen

Kfz-Kopper

Die Klausur behandelt die Unternehmensfortführung durch einen Einzelkaufmann und eine OHG sowie die Kommanditistenhaftung nach Gesellschaftsrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Haftung der Kommanditisten C, D und E für eine Kaufpreisforderung eines Ersatzteillieferanten, die aus Lieferungen an den ursprünglichen Einzelkaufmann stammt. Neben gesellschaftsrechtlichen Aspekten werden Probleme der Verjährung, der Wirksamkeit des Unternehmenskaufvertrags sowie der Verlustkompensation der Kommanditisten thematisiert.

Dr. Jan Lieder· JA 2011, 658· 300 Min
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Das Geschäft mit den Punkten in Flensburg

Die Klausur behandelt den Verkauf von Radarwarngeräten über eBay und die zivilrechtlichen Folgen eines sittenwidrigen Kaufvertrags, insbesondere Fragen zum Widerrufsrecht, Rückabwicklung nichtiger Verträge sowie die Erstattung von Versand- und Rücksendekosten. Schwerpunkt sind Anspruchsgrundlagen auf Rückzahlung sowie kondiktionsrechtliche Probleme.

Julius Forschner· JA 2011, 579· 300 Min
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Haftung nach StVG+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Der Chinaböller

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Klage eines Minderjährigen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Unfall mit verbotswidrig verkauften Feuerwerkskörpern (Chinaböllern). Schwerpunktmäßig sind Fragen der Deliktshaftung, des Minderjährigenschutzes im Kaufrecht sowie prozessuale Besonderheiten wie die teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung relevant.

Dr. Björn Kupczyk· JA 2011, 529· 300 Min
Stellvertretung§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Ein bestürzender Sturz im Urlaub

In dieser Examensklausur wird die Haftung des Reiseveranstalters bei einem Sturzunfall auf einer Pauschalreise thematisiert. Geprüft werden insbesondere Fragen zum Reisevertrag, zur Verkehrssicherungspflicht, zum Vertrag zugunsten Dritter und zur Zurechnung/Abwehr von Schadenspositionen (u.a. Schockschaden, Vorteilsausgleichung). Die deliktsrechtliche Prüfung nach §§ 823, 844 BGB ist nicht erforderlich.

Dr. Christoph Warga· JA 2011, 504· 300 Min
§ 844 BGB§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Der voreilige Mieter

Die Klausur behandelt die Frage der Selbstvornahme im Mietrecht: Der Mieter nimmt eigenmächtig eine Reparatur vor und verlangt die Erstattung der Kosten vom Vermieter. Thematisiert wird insbesondere, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Vermieter nicht zuvor darüber informiert wurde und selbst günstigere Reparaturmöglichkeiten gehabt hätte.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Grenzen der Wahlwerbung durch Amtsträger bei Kommunalwahlen – Öffentlich-rechtliches Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen

Die JA-Klausur „Grenzen der Wahlwerbung durch Amtsträger bei Kommunalwahlen – Öffentlich-rechtliches Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen" aus dem JA Klausur-Campus.

Stüber· JA 2011, 461
Formfreiheit und GrenzenEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
JA 2011Fortgeschrittene

Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag als verbundene Verträge?

Die Klausur beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Darlehensvertrag und ein gleichzeitig abgeschlossener Restschuldversicherungsvertrag bei finanzierten Modernisierungsmaßnahmen als verbundene Verträge im Sinne des § 358 BGB gelten. Es geht insbesondere um Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen eines Widerrufs solcher Verträge, einschließlich Rückabwicklung, unter Bezugnahme auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung. Im Mittelpunkt stehen der sogenannte Widerrufsdurchgriff, die ordnungsgemäße Belehrung sowie versicherungsrechtliche Aspekte.

Dr. Eva Inés Obergfell· JA 2011, 412· 300 Min
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBAbgabe und Zugang von WillenserklärungenVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Miete und andere Sorgen

Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um die Beendigung des Mietverhältnisses und Ansprüche auf Räumung sowie die Geltendmachung von Nutzungsersatz nach Mietrückstand. Im Zentrum stehen der mehrmonatige Zahlungsrückstand des Mieters A, die vertragliche Nutzungsentschädigungsklausel sowie Besonderheiten aus der Untervermietungssituation.

Daniela Schütz· JA 2011, 329· 300 Min
Zugewinnausgleich und andere VermögensausgleichsansprücheDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der getäuschte Nachmieter

Im vorliegenden Fall schließt M, der nach Trier zum Studium zieht, über seinen Bekannten D als Vertreter einen Mietvertrag mit Vermieter V ab, nachdem X, der Vormieter, M gegenüber die Wohnung zu Unrecht als ruhig und günstig angepriesen hatte. M beruft sich nach Entdeckung des tatsächlichen Zustands auf eine Täuschung und will sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen. Kernfrage ist die Wirksamkeit des zwischen V und M geschlossenen Mietvertrags nach den Grundsätzen von Stellvertretung, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie der Zurechnung von Wissen und Verhalten Dritter. Im Fokus stehen sowohl das Zustandekommen als auch mögliche Anfechtungsrechte und deren Rechtsfolgen im Mietrecht.

Thomas Raab· ZJS 2011, 502
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Elvis und die große Pferdeversteigerung in T.

Der Versteigerer V fordert von Adelheid (A) als Käuferin die Zahlung des Kaufpreises für zwei Pferde, nachdem auf einer Auktion zunächst ein Missverständnis hinsichtlich eines Gebots für den Hengst Aberforth entstand und später A auf Anweisung ihres Onkels Manfred M das Pferd Elvis ersteigerte. Im Streit steht, ob A jeweils wirksam verpflichtet wurde, insbesondere aufgrund fehlendem Erklärungsbewusstsein, und ob die von M erteilte Vollmacht infolge eines beruflichen Rufes weiterhin bestand. In der Abwandlung verweigert der betreuende Vertreter die Zustimmung zum Kaufvertrag wegen einer Geisteskrankheit des M, und V verlangt daraufhin von A den Kaufpreis, woraufhin A unter Protest zahlt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Zustandekommen von Verträgen bei Auktionen, Erklärungsbewusstsein, Auslegung von Vollmachten, das Abstraktionsprinzip sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB.

David Julius Kästle· ZJS 2011, 496
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs

Die Klausur behandelt anspruchs- und haftungsrechtliche Fragestellungen aus dem Schuld- und Sachenrecht am Beispiel eines verloren gegangenen und mehrfach weiterverkauften, signierten WM-Fußballs sowie daran anknüpfende kaufrechtliche Problemkreise wie Unmöglichkeit und Schadensersatz. Im zweiten Teil werden Fragen zum Dienstvertrag, zum Verzug sowie zu den Rechtsfolgen eines Versäumnisurteils und den Möglichkeiten des Einspruchs anhand eines Töpferkurses aufgearbeitet.

Lehmann, Caspers· JA 2011, 175· 300 Min
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des KaufvertragsDienstvertrag, §§ 611ff. BGB+4 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der misslungene Markteintritt

Die Briefpost AG möchte ihr Geschäft auf Großbritannien ausweiten und plant dazu über eine Tochtergesellschaft den Erwerb eines britischen Postunternehmens. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen unterschreibt ein Geschäftsführer sowohl im Namen der Tochter als auch der Muttergesellschaft eine Garantievereinbarung, ohne dazu bevollmächtigt zu sein. Der Verkäufer verlangt daraufhin von der Muttergesellschaft Zahlung aus dieser Garantie, nachdem die Tochter nicht leisten kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur internationalen Zuständigkeit, zur anwendbaren Rechtsordnung hinsichtlich Vertretungsmacht und Wirksamkeit der Garantie sowie zur Haftung bei fehlender Vertretungsmacht.

StellvertretungFeststellungsklageInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)+5 weitere
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