Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Nacktkatzenzuchtverbot
Der Fall behandelt das Zuchtverbot und die Kastrationsanordnung von Canadian-Sphynx-Katzen auf Grundlage neu gewonnener wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Sinnesorgan Tasthaare. Zentrale Aspekte sind die Anwendung des § 11b TSchG (Qualzucht), das Ermessen nach § 16a Abs. 1 Satz 1 TSchG sowie die sofortige Vollziehung und den einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO.
»Verantwortungsvolle Solidarität?« – EU-Verteilungsquote für Geflüchtete
Die Klausur behandelt einen Fall zur EU-Asylpolitik, der an das EuGH-Urteil Slowakei und Ungarn gegen Rat angelehnt ist. Im Mittelpunkt steht die unionsrechtliche Problematik einer zeitlich befristeten und quotierten Umverteilung von Geflüchteten zwischen EU-Mitgliedstaaten gemäß Art. 78 III AEUV, verbunden mit Fragen zu Kompetenzverteilung, Aussprache- und Beteiligungsrechten der Unionsorgane sowie zum Solidaritätsprinzip.
Richtlinienkompetenz versus Ressortprinzip in turbulenten Zeiten
Die Klausur thematisiert das Zusammenspiel von Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers und Ressortprinzip unter der geschäftsführenden Bundesregierung am Beispiel einer umstrittenen Stimmabgabe im Rat der Europäischen Union. Im Fokus stehen die staatsorganisationsrechtlichen Grundsätze, europarechtliche Konsequenzen eines Verfassungsverstoßes sowie die Wirkung einer fehlerhaften Regierungsentscheidung im Außenverhältnis. Grundlage bildet ein abgewandelter Sachverhalt nach dem Vorbild des sogenannten Glyphosat-Falles.
Protestcampen verboten!
A plant als Leiter ein Protestcamp im Hamburger Stadtpark während des G20-Gipfels, das von der Versammlungsbehörde verboten wird. Er erhebt Widerspruch und stellt einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht, wobei insbesondere der Schutzbereich von Art. 8 GG, die rechtliche Einordnung von Protestcamps und das Verhältnis zum besonderen Ordnungsrecht zu prüfen sind.
»Das aufmüpfige Gericht«
Die Klausur thematisiert einen Grundrechtseingriff durch ein formelles Gesetz zum Umgang mit Hate-Speech in sozialen Netzwerken. Im Mittelpunkt stehen die Meinungsfreiheit im digitalen Raum und die verfassungsrechtliche Kontrolle des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere die Beschlussfähigkeit des Bundestags. Der Fall eignet sich zur Prüfung einer abstrakten Normenkontrolle.
Prüfungsstress im Jurastudium
Die Klausur befasst sich im ersten Teil mit einem Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) wegen verzögerter Korrektur einer universitären Prüfungsleistung. Im zweiten Teil werden klassische Fragen des Verwaltungsrechts angesprochen, insbesondere die Verwaltungsaktqualität von Prüfungsbewertungen sowie das Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens nach Eintritt der formellen Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts nach §§ 51, 48 VwVfG.
Der Entzug des Doktortitels
Die Klausur behandelt die Anfechtung des Entzugs eines Doktortitels wegen Plagiatsverdachts rund 30 Jahre nach der Promotion. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der Ermächtigungsgrundlage, zum Vertrauensschutz, zur Verwirkung und zur Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns.
Examensübungsklausur im Öffentlichen Recht vom 4. Mai 2018
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Konflikt zwischen einer angemeldeten Versammlung aus dem rechtsextremen Spektrum und einer geplanten Gegendemonstration, die Sitzblockaden und zivilen Ungehorsam vorbereitet. Die Veranstalterin der Hauptversammlung stellt beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Antrag auf polizeiliche Maßnahmen gegen das Blockadetraining der Gegendemonstranten, da sie das Zustandekommen ihrer Versammlung gefährdet sieht. Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Versammlungsrechts, des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts sowie des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsprozess.
Der erfinderische Steuergesetzgeber
Die Klausur behandelt die Finanzverfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer auf Grundlage einer konkreten Normenkontrolle. Es geht um die Eröffnung und Zulässigkeit des Vorlageverfahrens sowie die Einordnung der Steuerart und die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Im Zentrum steht die vertiefte Anwendung verfassungsrechtlicher Prüfungsschemata zur Steuererfindung.
Der übermütige Oberbürgermeister
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Stadt Kiel und einer GmbH über die Übertragung der Trinkwasserversorgung sowie den Verkauf eines städtischen Grundstücks zu einem symbolischen Preis. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an öffentlich-rechtliche Verträge, deren mögliche Nichtigkeit bei Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften und daraus resultierende Rückabwicklungsansprüche.
Durchblick in dicker Luft
Der Fall behandelt Informationsbegehren gegenüber Bundestagsverwaltung und Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Dienstfahrzeugen und Omnibussen. Nach erfolglosen Auskunftsanträgen werden verwaltungsgerichtliche und verfassungsgerichtliche Verfahren angestrengt, insbesondere im Hinblick auf Informationsfreiheits- und Grundrechtsfragen. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht.
Der Abgasskandal
Im Fall "Der Abgasskandal" geht es um Ansprüche eines Pkw-Käufers gegen den Händler und den Hersteller eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs. Thematisiert werden insbesondere zivilrechtliche Ansprüche, ausgelöst durch die Manipulation der Abgassteuerungssoftware und die daraufhin erfolgenden behördlichen Maßnahmen (z.B. Fahrverbote und Betriebsuntersagungen). Die Klausur stellt klassische Probleme des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts dar.
Amtshaftung im bewaffneten Konflikt und Widerruf ehrenrühriger falscher Tatsachenbehauptungen
In dem Fall verlangt ein bei einem Luftangriff verletzter afghanischer Zivilist von der Bundesrepublik Deutschland Schmerzensgeld und den Widerruf einer ehrverletzenden, sachlich falschen Tatsachenbehauptung aus einer Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums. Zentral wird das Staatshaftungsrecht im Kontext bewaffneter Auslandseinsätze und der Folgenbeseitigungsanspruch thematisiert.
»Aufenthaltsverbot und Meldeauflage«
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots und einer Meldeauflage gegen einen Fußballfan im Zusammenhang mit wiederholten gewalttätigen Vorfällen. Schwerpunkt sind polizei- und ordnungsrechtliche Fragen, insbesondere zu den Voraussetzungen, Nebenbestimmungen und der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Der Fall eignet sich zur Examensvorbereitung im öffentlichen Recht.
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
Die Klausur behandelt den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG anhand mehrerer Fallkonstellationen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind die Prüfung von Ungleichbehandlungen durch Gesetzgebung und Verwaltung, insbesondere im Strafrecht, Steuerrecht und Beamtenrecht. Ziel ist, die Prüfungsstruktur und Problemfelder von Art. 3 Abs. 1 GG zu vermitteln.
Wasserspielplatz
Die Klausur behandelt eine verwaltungsrechtliche Streitigkeit um eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Ausleitung von Wasser aus dem Amerbach zur Speisung eines Wasserspielplatzes. Geprüft werden insbesondere die Rechtmäßigkeit des wasserrechtlichen Erlaubnisbescheids, das Verhältnis zu einem bestehenden Planfeststellungsbeschluss und die Zulässigkeit der Klage einer betroffenen Gewässerunterliegerin. Weiterhin wird auf baurechtliche Aspekte und prozessuale Fragen im Verwaltungsprozessrecht eingegangen.
Kritische Fragen
Die Bundesregierung lehnt die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Oppositionsfraktion O im Bundestag zu Kriterien und Praxis beim Einsatz von V-Leuten mit Bezug auf Bundes- und Landesverfassungsschutzbehörden sowie zu internen Kabinettsabstimmungen ab. Die O-Fraktion stellt daraufhin einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, um eine Verletzung ihres Informationsanspruchs feststellen zu lassen. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Begründetheit des Organstreitverfahrens bezüglich der parlamentarischen Kontrollrechte.
Der 'Tornado'-Überflug
Im Sachverhalt rund um den 'Tornado'-Überflug wird ein außerplanmäßiger G-8-Gipfel von Protesten begleitet. Die Polizei lässt als Reaktion auf Ausschreitungen im Protestcamp Mettmann einen Überflug mit einem Bundeswehr-Kampfflugzeug zur Aufklärung durchführen. Die Klausur prüft die Verletzung von Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde.
Winterfreuden?
Der britische Arzt S verlegt seine Praxis nach Innsbruck und erhält die Zulassung, muss jedoch einen österreichischen Nachweis seiner gesundheitlichen Eignung erbringen. Sein englischer Nachweis wird nicht anerkannt, was S als versteckte Diskriminierung sieht. Zu prüfen ist, ob § 4 II der österreichischen Ärzteordnung unionsrechtskonform ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Niederlassungsfreiheit und unionsrechtlicher Grundsätze.
ORIGINAL: "Die Home-Sitterin
Die Klausur thematisiert die Tätigkeit einer sogenannten Home-Sitterin, die für abwesende Hausbesitzer deren Wohnung bewohnt und so Einbrüche verhindern will. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Tätigkeit eine erlaubnispflichtige 'Bewachung' gemäß § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO darstellt und unter welchen Voraussetzungen eine negative Feststellungsklage statthaft ist.
Staatshaftung im Straßenverkehr
Die Fortgeschrittenenklausur thematisiert staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Straßenverkehr. Zu prüfen sind Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche von A und B gegen das Land Hessen, nachdem ein Polizist bei der Verfolgung eines Terroristen mit einem Ferrari einen Unfall verursacht hat. Das Land lehnt eine Amtshaftung ab; die Klausur verlangt eine umfassende Begutachtung der Ansprüche.
Rote Karte für wen?
Die rechtsextreme A-Partei veranstaltet eine Demonstration, zu der die Bundesministerin W eine kritische Pressemitteilung auf der offiziellen Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Die A-Partei sieht sich durch diese Äußerung in ihrer Chancengleichheit im politischen Wettbewerb beeinträchtigt und beantragt beim Bundesverfassungsgericht rechtliche Überprüfung. Zu prüfen ist insbesondere das Neutralitätsgebot, die Abgrenzung amtlicher und parteipolitischer Sphäre sowie das Organstreitverfahren.
Hamburger Lehren
Die Klausur behandelt die abstrakte Normenkontrolle des Landes Berlin gegen ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zur Sicherheit von Großereignissen, das unter anderem eine Unterstellung der Polizeikräfte der Länder unter die Bundespolizei vorsieht. Zu prüfen sind u.a. die Zulässigkeit und Begründetheit der Normenkontrolle, die Gesetzgebungsformel, das Gesetzgebungsverfahren sowie verfassungsrechtliche Kompetenzen.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser?
Der Fall betrifft eine im Strafverfahren nach deutschem und europäischem Recht prüfungsrelevante Konstellation: Ein polnischer Staatsbürger wird in Deutschland wegen räuberischer Erpressung angeklagt, während in Polen bereits ein Ermittlungsverfahren zu derselben Tat eingestellt wurde. Es sind insbesondere Fragen rund um den Strafklageverbrauch nach Art. 54 SDÜ und das gegenseitige Vertrauen im europäischen Rechtsraum zu prüfen.