Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
* "Unerwünschte Gehsteigberatung
Ein Verein mit lebensschützerischer Zielsetzung spricht im Rahmen einer sog. Gehsteigberatung vor einer Abtreibungspraxis Frauen auf öffentlichem Grund an, woraufhin das Bezirksamt Hamburg eine Untersagungsverfügung erlässt. Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit dieser Verfügung, die Abwägung widerstreitender Grundrechte (Beratungsteam/Frauen), den Umgang mit erledigten Verwaltungssachen und prozessuale Besonderheiten.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Zweckentfremdete Musterhäuser
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Prüfung der Zulässigkeit einer Nutzungsänderung bei Musterhäusern ohne erforderliche Baugenehmigung sowie das Einschreiten der Behörde, insbesondere hinsichtlich des Überschreitens von Entschließungs- und Auswahlermessen. Ein zentraler Aspekt ist dabei die Befreiung nach § 31 II BauGB als milderes Mittel, wobei die Abwägungsfehlerlehre und der Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz, etwa bei schädlichen Geräuschimmissionen gemäß TA Lärm, zu berücksichtigen sind. Die materiell- und formellrechtlichen Anforderungen werden anhand der tatsächlichen Gegebenheiten subsumiert. Zusätzlich wird das Gewicht zwischen Wohnfreiheit und der Herstellung baurechtlicher rechtmäßiger Zustände beleuchtet, sowie die Bestimmtheit behördlicher Anordnungen, beispielsweise bei befristeten Maßnahmen. Die Klausur analysiert damit die behördlichen Entscheidungsspielräume und deren Grenzen im Zusammenhang mit zweckentfremdeten Musterhäusern im Baurecht.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Eindeutig zweideutig
Die Klausur behandelt insbesondere die Abgrenzung von Meinung und Tatsachenbehauptung anhand der zweideutigen Aussage „Nazis töten!“ unter Berücksichtigung extremer oder überspitzter Äußerungen. Im Schwerpunkt steht die Auslegung solcher Aussagen im Lichte der Meinungsfreiheit sowie der Wechselwirkungslehre des BVerfG. Zudem wird beleuchtet, wie das Bundesverfassungsgericht bei Urteilsverfassungsbeschwerden und der Prüfung allgemeiner Gesetze, wie etwa § 111 StGB, vorgeht. Zentral ist damit das Spannungsverhältnis zwischen Äußerungsdelikten und grundrechtlich geschützter Meinungsäußerung.
* "Bis hierhin und nicht weiter
Die Klausur befasst sich mit der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung einer infektionsschutzrechtlich motivierten Sperrung einer Uferpromenade in Passau während der COVID-19-Pandemie. Schwerpunkt ist die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz aus § 123 VwGO sowie Fragen des Verwaltungsakts, Ermessens und der Verhältnismäßigkeit. Es ist ausdrücklich kein Rückgriff auf infektionsschutzrechtliche Spezialvorschriften vorgesehen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - E-Scooter auf Hamburgs Straßen
Die Klausur befasst sich mit den Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Betrieb von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum Hamburgs. Schwerpunkte bilden die Statthaftigkeit des Feststellungsantrags gemäß § 123 VwGO, insbesondere im Hinblick auf die Subsidiarität gegenüber Gestaltungs- und Leistungsklagen, sowie die Auslegung des § 16 I 2 HmbWG bezüglich der Nutzung im Rahmen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Ein zentrales Problem ist zudem, ob die Benutzung der Straßen für den Betrieb von E-Scootern dem Verkehrszweck entspricht oder ob gewerbliche Zwecke überwiegen. Die Prüfung geht dabei vertieft auf die Abgrenzung zwischen Verkehrszweck und gewerblichem Zweck ein.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Amtszeitbegrenzung des Bundeskanzlers
In dieser Klausur werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers thematisiert. Zentrale Schwerpunkte bilden die Frage, ob eine Regelung zur Beendigung der Amtszeit nur durch Verfassungsänderung möglich ist, sowie das Demokratieprinzip und dessen Auslegung nach Art. 79 III GG. Weiterhin wird erörtert, ob das Demokratieprinzip im konkreten Fall betroffen wäre. Die Bearbeitung verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben und ihren dogmatischen Begründungen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatshaftungsrecht - Entschädigung für Betriebsschließungen in Zeiten von Corona
Die Klausur behandelt die systematische Einordnung und das Verhältnis von Entschädigungsansprüchen im Zusammenhang mit Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie. Ein Schwerpunkt liegt darauf, ob und unter welchen Voraussetzungen die Rechtmäßigkeit von Betriebsschließungen nach den einschlägigen Corona-Verordnungen gegeben ist. Ferner wird die Frage thematisiert, ob trotz Betriebsschließungen als weit verbreitetes Phänomen ein Sonderopfer mit daraus resultierendem Entschädigungsanspruch vorliegt.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht - Neue Bahntrassen per Gesetz
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Überprüfung von Maßnahmen- und Infrastrukturgesetzen, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten der Rechtswegerschöpfung gegenüber solchen Gesetzen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob ein Legislativakt als Akt der öffentlichen Gewalt im Sinne des Art. 19 IV GG anzusehen ist und somit dem effektiven Rechtsschutz unterliegt. Weitere zentrale Problempunkte betreffen die Reichweite und mögliche Rechtfertigung des Anspruchs aus Art. 19 IV GG im Zusammenhang mit Gesetzesvorhaben, die Infrastrukturmaßnahmen regeln.
Der vergessene Suspensiveffekt
Der Fall behandelt den vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Widerruf der luftsicherheitsrechtlichen Beleihung und Befähigung eines Luftsicherheitsassistenten durch die Luftsicherheitsbehörde. Im Fokus steht insbesondere das Verhältnis von Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage und Suspensiveffekt, sowie die rechtlichen Voraussetzungen und das Ermessen beim Widerruf nach § 49 VwVfG unter Bezugnahme auf das Luftsicherheitsgesetz.
Fortgeschrittenenklausur: „Hängt die Orangenen!“
Die Partei „Nationaler Aufbruch“ (N-Partei) hängt zur Bundestagswahl im Stadtgebiet Wahlplakate mit dem Aufruf „HÄNGT DIE ORANGENEN!“ auf, worauf die Ordnungsbehörde deren Entfernung und die sofortige Vollziehung anordnet. Die Partei sieht darin eine ungerechtfertigte Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit und erhebt Klage gegen die Abhängpflicht und die Androhung der Ersatzvornahme. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rechtmäßigkeit des behördlichen Einschreitens im Gefahrenabwehrrecht, zur Auslegung strafrechtlich relevanter Aussagen auf Wahlplakaten sowie zu den Voraussetzungen und Grenzen kommunikativer Grundrechte. Die Klage prüft die Zulässigkeit und Begründetheit der angegriffenen Verwaltungsmaßnahmen.
Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Wohnungsbestand in Bürgerhand?
In diesem Fall erhebt die Europäische Kommission Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines Landesgesetzes, das vorsieht, große private Wohnungsgesellschaften zu enteignen und deren Bestand in eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen. Das Gesetz betrifft zwei internationale Immobilienunternehmen, deren Eigentümer und Aktionäre teilweise aus dem Ausland stammen. Die zentrale rechtliche Problematik liegt in einer möglichen Verletzung von Unionsgrundfreiheiten, insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit, und dem unionsrechtlichen Eigentumsschutz. Zusätzlich stehen die europarechtlichen Rahmenbedingungen für Enteignungen und die Verhältnismäßigkeit der gewährten Entschädigung im Mittelpunkt.
Fortgeschrittenenklausur: 2G+ im Deutschen Bundestag
Im Fall beantragen die A-Fraktion sowie der Abgeordnete B beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung, dass die 2G+-Regelung im Deutschen Bundestag sie als ungeimpfte Abgeordnete in ihren Rechten verletzt. Die Präsidentin des Bundestages hatte eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Zutritt zum Plenarsaal nur für geimpfte, genesene und zusätzlich getestete oder „geboosterte“ Personen ermöglicht. Kernfragen betreffen die Rechtmäßigkeit dieser Einschränkung sowie mögliche Verletzungen parlamentarischer Rechte, insbesondere das Recht auf Teilnahme an Plenarsitzungen und effektive Opposition aus dem Grundgesetz. Zu prüfen sind unter anderem die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit der Regelung sowie das Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Öffentliches Recht: Baurecht - Tiny Problems
In der Klausur werden insbesondere die Voraussetzungen einer fristgemäßen Erhebung des Widerspruchs im elektronischen Verwaltungsverfahren sowie Probleme der Bekanntgabe behördlicher Bescheide im digitalisierten Verwaltungsverkehr behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem bauplanungsrechtlichen Nichteinfügen des sogenannten Tiny Hauses in die nähere Umgebung, insbesondere im Hinblick auf die durch bodenrechtliche Spannungen entstehenden planungsrechtlichen Relevanzen. Zudem ist das intendierte Ermessen der Behörde bei bauordnungsrechtlichen Entscheidungen anhand verschiedener Ansichten zu würdigen.
(Referendar-)Examensklausur: Kommando zurück!
Die A-UG, ein mittelständisches Unternehmen, erhält vom Landkreis Bayreuth nach Vertragsschluss eine 1 Mio. €-Förderung im Rahmen eines regionalen Beihilfeprogramms. Die Beihilfe überschreitet die unionsrechtliche de-minimis-Grenze und wurde ohne vorherige Mitteilung an die Europäische Kommission gewährt. Nach einem Prüfverfahren verpflichtet die Kommission den Landkreis zur Rückforderung der Beihilfe, worauf dieser die A-UG zur Rückzahlung auffordert und schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rückabwicklung eines Beihilfevertrags nach Unionsrechtsverstoß, der Rechtsbehelf der Behörde sowie das Verhältnis zwischen Europarecht und nationalem Verwaltungsrecht.
Vorlesungsabschlussklausur Allgemeines Verwaltungsrecht: Rücktritt von der Prüfung
Ein Jurastudent möchte aus gesundheitlichen Gründen von einer Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich zurücktreten und legt dabei erneut ein Attest seines Hausarztes vor. Die Dekanin verlangt nach mehrfachen krankheitsbedingten Rücktritten künftig ein amtsärztliches Attest, verweist dabei auf eine entsprechende Anordnung. Im Streit steht, ob die erhobenen Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Prüfungsunfähigkeit rechtmäßig sind und welche Rechte und Pflichten sich aus der Prüfungsordnung ergeben. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind geprüftes Verwaltungshandeln, Prüfungsrecht, die Anforderungen an ärztliche Nachweise sowie der Umgang mit etwaigen Regelungslücken.
* "Wider die Zersplitterung der Stadtverordnetenversammlung!
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Änderung der Geschäftsordnung, mit der die Mindestanzahl zur Bildung einer Fraktion erhöht wurde. Geprüft wird, ob ein Antrag zweier Stadtverordneter gegen die geänderte Geschäftsordnung Aussicht auf Erfolg hat, insbesondere im Hinblick auf kommunale Gleichbehandlung und demokratische Mitwirkungsrechte.
Zwischenprüfungsklausur: Tanzen und feiern im Wohngebiet
A plant den Bau einer Tanzschule mit Partybetrieb auf einem Grundstück im Wohngebiet, das durch einen Bebauungsplan eingeschränkt wird. Sie beantragt eine Baugenehmigung für ein fünfgeschossiges Gebäude, obwohl dort maximal drei Vollgeschosse erlaubt sind und keine Parkplätze vorgesehen werden. Nachbar N wehrt sich gegen die Genehmigung und argumentiert, das Vorhaben sei baurechtlich unzulässig, da es sich zumindest teilweise um eine Diskothek handele und das Gebäude zu hoch sowie zu nah an seinem Grundstück geplant sei. Schwerpunkte des Falls sind die baurechtliche Zulässigkeit im Wohngebiet, der Gebietscharakter, die Maßfestsetzungen im Bebauungsplan und der Drittschutz zugunsten der Nachbarschaft.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht, Staatshaftungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - (Un-)mittelbare Folgen einer Obdachloseneinweisung
Die Klausur befasst sich mit den unmittelbaren Folgen einer behördlichen Obdachloseneinweisung und den daraus resultierenden haftungs- sowie verwaltungsprozessrechtlichen Fragestellungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage des Folgenbeseitigungsanspruchs und insbesondere darauf, ob der weitere Aufenthalt des Betroffenen als unmittelbare Folge der Maßnahme anzusehen ist. Darüber hinaus werden die Prüfungsaufbauten im Kontext einseitiger und übereinstimmender Erledigungserklärungen mit den jeweiligen prozessualen Konsequenzen thematisiert. Abgerundet wird die Klausur durch Überlegungen zur Zweckmäßigkeit und zur prozessualen Gestaltung der Klage.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - Gleichheit hin oder her
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Rechtfertigung einer Benachteiligung unter gleichheitsrechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausgleich zwischen der Förderung der Gleichberechtigung gemäß Art. 3 II 2 GG und einer möglichen Benachteiligung von Männern. Zudem steht die Rechtsfolge der Ungleichbehandlung im Zentrum, einschließlich der Möglichkeiten einer Teilnichtigkeit sowie der Berücksichtigung der Interpartes-Wirkung im Rahmen einer Verpflichtungsklage und der Haushaltsbefugnis des Gesetzgebers. Ferner ist das Verhältnis zwischen Art. 3 I GG und Art. 3 III GG von Bedeutung. Insgesamt setzt sich die Klausur vertieft mit Fragen des Gleichheitsgrundsatzes und seiner prozessualen Umsetzung im Verwaltungsrecht auseinander.
Der Ritt auf der Rasierklinge“
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Vorfeld einer psychiatrischen Unterbringung, insbesondere die Fixierung einer Patientin im Krankenhaus und die Anwendung des allgemeinen Polizeirechts. Zentral sind Fragen der Eigengefährdung, Anscheinsgefahr, sofortiger Vollzug und Ermächtigungsgrundlagen für Fixierungen. Zusätzlich wird das Verhältnis zum speziellen Landesrecht (SchlHPsychKG) und einschlägigen Grundrechten beleuchtet.
Übungshausarbeit: Wirtschaftsförderung in der Pandemie
Im Fall begehrt ein in den Niederlanden ansässiges Hotelunternehmen (K) die Auszahlung staatlicher sowie europäischer Corona-Hilfen, nachdem deren Anträge auf Subventionen vom Landeswirtschaftsministerium abgelehnt wurden, während ein regionales Hotel (H) die Förderung erhält. Gegenstand der rechtlichen Prüfung sind insbesondere die Voraussetzungen und die Gleichbehandlung bei der Vergabe öffentlicher Subventionen, der Grundrechtsschutz nach Art. 14, 12 und 3 GG sowie nach der EU-Grundrechte-Charta. K macht eine Verletzung ihrer Grundrechte wegen Ablehnung der Fördermittel geltend. Der Fall behandelt außerdem die Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen bei nationalen und europäischen Wirtschaftshilfen.
Sperrstunde für die Kunstfreiheit?
Die Klausur behandelt am Beispiel der pandemiebedingten Gesetzgebung rund um § 28a IfSG insbesondere die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit und Begründetheit einer abstrakten Normenkontrolle durch ein Bundesland. Im Mittelpunkt stehen die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit von Verboten kultureller Veranstaltungen im Lichte der Kunstfreiheit mitsamt einer Gleichheitsprüfung, sowie Fragen der Antragsberechtigung im Normenkontrollverfahren.
Fortgeschrittenenhausarbeit im Verwaltungsrecht mit unionsrechtlichen Bezügen: Tiertransporte auf Abwegen
Landwirt L betreibt eine Büffelfarm in Berlin und exportiert regelmäßig Tiere in einen Nicht-EU-Staat (S). Für den Transport von 20 Büffeln beantragt L beim Bezirksamt Reinickendorf eine Transportgenehmigung nach Art. 14 der TTVO. Die Amtstierärztin A sieht aufgrund Berichten, dass Tiertransporte ins Ausland sowie die Bedingungen im Zielstaat mit erheblichen Tierschutzproblemen verbunden sind, und hinterfragt die Zulässigkeit des beantragten Transports. Der Fall thematisiert typische Problemstellungen des Verwaltungsrechts wie den Umgang mit abstrakter und konkreter Gefahr, Verantwortlichkeit für das Handeln Dritter und prozessuale Fragen, insbesondere zur elektronischen Klageeinreichung und zur Einordnung der Klageart. Zudem sind unionsrechtliche Aspekte sowie tierschutzrechtliche Standards relevant.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - Immer wieder Ärger im Bundestag
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Frage des Vorbehalts des Gesetzes bei polizeilichen Maßnahmen im Bundestag, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsnatur der Dienstanweisung PVD und deren Verhältnis zu Art. 40 II GG sowie dem Landespolizeirecht. Zudem wird die Bedeutung und Reichweite von Rechtsgütern mit Verfassungsrang geprüft, wie die Funktionsfähigkeit des Bundestages und die Kompetenzzuweisung des Art. 40 II GG. Schließlich ist die verfassungsrechtliche Relevanz eines Verstoßes gegen die Dienstanweisung PVD im Hinblick auf die Selbstbindung der Verwaltung und die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen ein weiterer Schwerpunkt.