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Klausuren

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JA 2008Fortgeschrittene

Willkommen in der wunderbaren Welt der Windkraft

Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und das Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen im Außenbereich. Thematisiert werden insbesondere die Rolle von Flächennutzungs- und Raumordnungsplänen, die Beteiligung von Gemeinden und die Abwägung öffentlicher Belange, unter besonderer Berücksichtigung des Landschaftsbildes und des Denkmalschutzes. Zentral ist die Frage, ob der Vorbescheid über die Zulässigkeit der Anlagen rechtswidrig ist und aufgehoben werden sollte.

Dr. Markus Winkler· JA 2008, 274· 180 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)+4 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Die falsche Frau

Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf eines Hauses, das im Miteigentum eines Ehepaares steht. Der Ehemann V verkauft das Grundstück gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin L – die vom Notar irrtümlich als Ehefrau angesehen wird – an den Käufer K, woraufhin die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt. Die tatsächliche Ehefrau F erfährt erst nachträglich vom Verkauf und will wissen, welche Ansprüche sie gegen K, V und L geltend machen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit der Eigentumsübertragung, Fragen der Stellvertretung, Probleme bei der Bruchteilsgemeinschaft und bereicherungsrechtliche Ansprüche.

Gregor Roth, Silke Warmer· ZJS 2008, 497
StellvertretungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Der vertauschte Teppich

K sucht sich in einem Teppichgeschäft einen Teppich aus, verwechselt dabei aber aufgrund einer falsch angebrachten Kennziffer die konkrete Ware. Der Verkäufer versteht seinen Wunsch falsch und verkauft den ursprünglich gewählten Teppich weiter. K verlangt später Herausgabe eben dieses Teppichs und es stellt sich die Frage, ob Ansprüche gegen den anderen Käufer (D) und/oder gegen den Verkäufer (V) bestehen. Die Fallkonstellation behandelt Fragen zu Auslegung, Anfechtung und Annahmeverzug bei Kaufverträgen.

Prof. Dr. Roland Schwarze· JA 2008, 257· 300 Min
Auslegung der WillenserklärungAnfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme+4 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Alkoholgenuss mit Folgen

Im Mittelpunkt des Falls steht Dauerstudent A, der nach erheblichem Alkoholkonsum bei einer Party die Karosserie des Autos seines Freundes F beschädigt und dessen Motorrad für eine „Spritztour“ entwendet. Die Polizei kontrolliert A, nachdem F den Diebstahl gemeldet hat, und es wird eine Blutprobe durch eine Krankenschwester ohne ärztliche Beteiligung entnommen. Thematisiert werden strafrechtliche und strafprozessuale Fragestellungen, insbesondere der Umgang mit alkoholbedingter Schuldunfähigkeit, die Zulässigkeit der Verwertung von Beweismitteln (Blutprobe, Gesprächsaufzeichnung, Beschuldigtenvernehmung) sowie das Vorgehen der Staatsanwaltschaft bei relativen Antragsdelikten und dem Einwand des Strafklageverbrauchs nach einer Verfahrenseinstellung. Die Aufgaben greifen auch Fragen zum Ermittlungsverfahren auf, wenn der geschädigte Freund zunächst keinen Strafantrag stellt und nachträglich neue Beweismittel auftauchen.

Frank Saliger· ZJS 2008, 395
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Es ist EM!

Im Rahmen der Fanmeile zur EM in Hamburg kommt es nach Ausschreitungen und Flaschenwürfen unter Fußballfans zu einem polizeilichen Einschreiten. Die Polizei bildet einen sogenannten Kessel um eine Zuschauergruppe, zu der auch der unbeteiligte Otto und Wladimir, ein Freund der Randalierer, gehören. Zentrale Frage ist die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens gegenüber diesen beiden Personen. Schwerpunkte bilden das Gefahrenabwehrrecht, die polizeiliche Freiheitsentziehung und mögliche Voraussetzungen sowie Grenzen eines polizeilichen Kessels.

Nele Dröscher, Anne Kindt· ZJS 2008, 388
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Scheint auf Lichtmess die Sonne froh, häcksle der Landwirt nur rasch sein Stroh

Im Mittelpunkt des Falls steht die Herausgabe eines Strohhäckslers, den die Landwirtin L bei der Speditionsfirma S eingelagert hatte. Eine dort angestellte Person entwendet das Gerät und verkauft es später an die Hobbylandwirtin H. S möchte von H die Herausgabe des Häckslers verlangen, während L in einer Variante neben der Herausgabe von H auch eine Nutzungsentschädigung begehrt. Es werden insbesondere sachenrechtliche Herausgabe- und Besitzschutzansprüche sowie deren Voraussetzungen und mögliche Gegenrechte der Erwerberin thematisiert.

(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungsrechte an beweglichen SachenErwerb und Verlust von Grundstücksrechten+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Urkundentricks

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der A und weiterer Beteiligter im Zusammenhang mit betrügerischen Geschäftspraktiken. A verkauft wirkungslose Schlankheitspillen, manipuliert Gewichtsangaben auf Kontrollkarten und täuscht zudem bei der Beantragung eines Ersatzführerscheins. Zu prüfen sind insbesondere Betrug, Urkundendelikte sowie mittelbare Falschbeurkundung.

Prof. Dr. Frank Zieschang· JA 2008, 192· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB) Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB)
JA 20081. Staatsexamen

Standortschließung und -verlagerung

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers im Zuge einer Standortschließung sowie Fragen zum Tarifvertragsrecht bei der Verlagerung eines Produktionsstandorts ins Ausland. Im Zentrum stehen kündigungsschutzrechtliche Probleme (Sozialauswahl, Zustimmungsverfahren Integrationsamt, Betriebsrat) und tarifvertragliche Auswirkungen auf Lohnansprüche.

Prof. Dr. Matthias Jacobs, Jörg Noltin· JA 2008, 186· 300 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Der pensionierte Fußballfan

Der Fall thematisiert die Bestellung und den Widerruf von Fußball-DVD und Online-Dienstleistungen (DFL-Update) durch einen pensionierten Verbraucher sowohl im Fernabsatz als auch bei Haustürgeschäften. Es geht um die Wirksamkeit des Widerrufsrechts und die Rechte und Pflichten von Unternehmer und Verbraucher beim Verbrauchervertrag.

Dr. Katrin Blasek· JA 2008, 177· 90 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeGrundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Folter zur Rettung des Entführungsopfers?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Polizeibeamte zur Rettung eines entführten Kindes körperlichen Zwang und Folter gegenüber dem Täter anwenden dürfen, um Informationen über den Aufenthaltsort des Opfers zu erlangen. Der Täter hatte das Kind entführt und schweigt auch nach seiner Festnahme, weshalb die Polizei mit Gewalt droht und diese auch ausübt. Die Fallkonstellation betrifft insbesondere das Verhältnis zwischen polizeilichen Eingriffsbefugnissen, den Grundrechten – namentlich dem Schutz der Menschenwürde – sowie strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Polizei- und Verfassungsrecht, die strafrechtliche Bewertung von Folter sowie die Strafbarkeit von Beamten und Vorgesetzten bei der Anwendung unzulässiger Zwangsmittel.

Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Meldeauflagen und „Gefährderanschreiben“ als polizeiliche Präventivmaßnahmen gegen Hooligans

Im Mittelpunkt des Falls steht der 23-jährige H, der wegen früherer einschlägiger Verfehlungen als gewaltbereiter Fußballfan gilt. Die Polizei ergreift gegen ihn im Vorfeld eines internationalen Fußballspiels präventive Maßnahmen, darunter eine Meldeauflage und ein sogenanntes Gefährderanschreiben, um mögliche Ausschreitungen und seine Ausreise zu verhindern. Es geht um die Rechtmäßigkeit und Voraussetzungen polizeilicher Präventivmaßnahmen gegen sogenannte Gefährder im Umfeld von Fußballveranstaltungen. Wesentliche Schwerpunkte sind das Gefahrenabwehrrecht, insbesondere die Anwendung polizeirechtlicher Generalklauseln, die Überprüfung von Meldeauflagen und die rechtliche Einordnung von Gefährderanschreiben im Lichte grundrechtlicher Vorgaben.

Dr. Karsten Schneider· ZJS 2008, 281
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Gefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Spritschleuder

Im vorliegenden Fall kauft S bei der A & B-OHG einen ÖkoStar 2000, der als besonders sparsames und umweltschonendes Fahrzeug beworben wird. Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass das Fahrzeug aufgrund eines Fabrikationsfehlers deutlich mehr Kraftstoff verbraucht als angegeben. S verlangt daraufhin von der A & B-OHG die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, während die OHG den Anspruch verweigert und zudem eine Nutzungsentschädigung fordert. Der Fall behandelt zentrale Fragen des deutschen und europäischen Kaufrechts, insbesondere Mängelhaftung, Nacherfüllung und Nutzungsersatz, sowie Aspekte der Vertretungsmacht und Vertragsbindung.

Ole Sachtleber· ZJS 2008, 271
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Anfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JA 20082. Staatsexamen / Referendariat

Falsch geparkt

Im Rahmen eines Aktenvortrags der mündlichen Assessorprüfung wird der Sachverhalt behandelt, dass ein Student sein Fahrzeug während eines Fußballspiels verbotswidrig parkt und einen selbstgemachten 'Presseausweis' verwendet. Beim Versuch einer Hilfspolizistin, den Fahrer auf das Parkvergehen anzusprechen, kommt es zu einer gefährlichen Situation mit Verletzungsfolge, da der Fahrer sie beim Anfahren gefährdet. Im Mittelpunkt stehen mögliche Straftatbestände wie Urkundenfälschung, Betrug und Verkehrsdelikte.

Rüppell· JA 2008, 133· 90 Min
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+3 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Ein ausgetrickster Pförtner und ein Freundschaftsdienst

Ein Arbeitnehmer entwendet eine Laser-Wasserwaage vom Firmengelände, indem er diese unter Grasschnitt verbirgt und am Pförtner vorbei schmuggelt. Nach Entdeckung versucht er, durch eine wissentlich falsche Zeugenaussage seines Freundes eine Verurteilung zu verhindern. Zu prüfen sind insbesondere die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug, der Urkundenbegriff und Irrtumsprobleme sowie mögliche Aussagedelikte.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Good Old Times

Die Klausur behandelt Fragen der Haftungskontinuität beim Übergang eines kleingewerblichen Unternehmens und beim Eintritt eines Gesellschafters, insbesondere im Kontext des Einzelunternehmens, des Erbfalls sowie der Umwandlung in eine OHG. Im Mittelpunkt stehen die Haftung des Erwerbers und Erben für Altverbindlichkeiten sowie die Gesellschafterhaftung im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Prof. Dr. Dominique Jakob· JA 2008, 101· 120 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Karpfen im Goldfischteich

Im Mittelpunkt des Falls steht der Nachbarschaftsstreit zwischen A und N, bei dem A auf Anstiftung von B Motoröl in den Fischteich des N gießt, um dessen Fisch zu töten. Dies führt zum Tod eines wertvollen Koi, der im Eigentum des N steht, und verursacht einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Neben Sachbeschädigung werden strafrechtliche Aspekte wie Umweltdelikte, die Beteiligung mehrerer Personen sowie Mordmotive diskutiert. Im weiteren Verlauf bittet A aufgrund seiner psychischen Belastung G und S, ihm eine tödliche Dosis Morphium zu verabreichen, was thematisch Suizidbeihilfe und persönliche Motive berührt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf strafrechtliche Verantwortlichkeiten, Täterstrukturen und Beihilfe im Kontext von Umwelt- und Deliktsrecht.

Dr. Oliver Sahan· ZJS 2008, 177
Täterschaft und TeilnahmeTötung auf Verlangen, § 216 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der bestohlene Erpresser

Im vorliegenden Fall konfrontiert A seinen Rivalen B mit belastenden Dokumenten und fordert von ihm 10.000 € unter Androhung der Weitergabe an die Staatsanwaltschaft. B reagiert darauf, indem er in As Hotelzimmer einbricht, die Dokumente an sich nimmt und durch eine gezielte Manipulation den Verdacht auf die Reinigungskraft R lenkt. Währenddessen informiert Strafverteidiger S B über eine bevorstehende Hausdurchsuchung, sodass belastendes Material beiseite geschafft werden kann. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit von A, B und S im Hinblick auf Diebstahl, Erpressung, falsche Verdächtigung sowie Strafvereitelung und stellt außerdem die Problematik der Notwehrgrenzen bei Schweigegelderpressungen in den Fokus.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Laserkampf

Der Fall betrifft einen Unternehmer, O, der in einer Halle in Greifswald das sogenannte Laserkampf-Spiel für volljährige Teilnehmer anbietet. Nachdem Beschwerden eingegangen sind, untersagt ihm der Oberbürgermeister mit Bescheid den Betrieb von Spielen, die ein Töten von Menschen simulieren, unter Berufung auf öffentliche Sicherheit, Ordnung und die Menschenwürde. O legt hiergegen Widerspruch ein, argumentiert unter anderem mit der Ablehnung eines Verbots durch den Bundestag und wirft willkürliche Maßstabsbildung vor. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Gefahrenabwehrrecht, die vorbeugende Untersagung von Spielabläufen unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die verfassungsrechtliche Bedeutung der Menschenwürde und die Bindung der Verwaltung an die Gesetzgebung.

Uwe Kischel· ZJS 2008, 163
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Das Montagsauto

Karl verlangt von der Halbgar AG Ersatz für Schäden an seinem Auto und dem Garagentor, die durch einen technischen Defekt am neuen Fahrzeug entstanden sind. Im Streit steht, ob die Halbgar AG als Herstellerin nach deutschem und europäischem Produkthaftungsrecht für die Schäden haftet. Zentrale rechtliche Fragen betreffen Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, insbesondere den Fehlerbegriff, den Nachweis von Fehler, Schaden und Kausalität sowie mögliche Haftungsausschlüsse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik. Es sind zudem Vorgaben und Auslegungsfragen der EU-Produkthaftungsrichtlinie zu beachten.

Thomas Riehm· ZJS 2008, 155
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)VerjährungGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Schenkungswiderruf beim Todesfall

In dieser Klausur wird die Problematik des Widerrufs eines Schenkungsversprechens im Zusammenhang mit der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers behandelt. Der Erbe macht gegen die ursprünglich Bezugsberechtigten Bereicherungsansprüche nach Auszahlung der Versicherungssumme geltend und streitet insbesondere über das Zustandekommen und den etwaigen Widerruf eines Schenkungsvertrags sowie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der §§ 812 ff. BGB.

Dr. Philipp Schmieder, Dr. Markus Volz· JA 2008, 44· 300 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBDie Leistungskondiktion+3 weitere
JA 2008Anfänger:innen

Deutsche Sprache – schwere Sprache

Die Klausur behandelt die Versagung der Einbürgerung eines langjährig in Deutschland lebenden libanesischen Staatsangehörigen, der Analphabet ist und keine Zeitungsartikel auf Deutsch lesen kann. Prüfungsgegenstand ist, ob das Fehlen ausreichender schriftlicher Deutschkenntnisse ein zwingendes Einbürgerungshindernis darstellt, insbesondere im Lichte des Alters und der Lebensumstände des Antragstellers. Grundlage sind das Staatsangehörigkeitsrecht sowie die einschlägigen Anspruchsvoraussetzungen und Ausschlussgründe.

Prof. Dr. Marc Wagner· JA 2008, 39· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Luftgeschäfte

In diesem Fall geht es um die Strafbarkeit von Beteiligten eines Unternehmensgeflechts im Zusammenhang mit Umwelt-, Steuer- und Wirtschaftsstraftaten. Die Vorstandsvorsitzende der Transpo-AG und weitere Beteiligte unterlassen bewusst Umweltauflagen beim Betrieb eines Stahlofens und manipulieren Messwerte gegenüber der Behörde. Zudem werden Schein- und Luftgeschäfte zwischen Tochter- und Schwestergesellschaften durchgeführt, um Kredite und Steuererstattungen zu erlangen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Vorwürfe der Luftverunreinigung, Umsatzsteuerhinterziehung, Bilanzmanipulation, Kreditbetrug, Insolvenzverschleppung und strafvereitelndes Verhalten eines Finanzbeamten.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein umstrittenes Fernsehinterview

Die M-GmbH, ein Medienkonzern, verlangt gemeinsam mit ihrem Alleingesellschafter A Schadensersatz von der Großbank G und deren Vorstandsvorsitzendem V. Hintergrund ist ein öffentliches Fernsehinterview, in dem V sich zur wirtschaftlichen Lage der M-GmbH äußert und Zweifel an einer weiteren Kreditvergabe äußert, was angeblich zur Ablehnung bereits zugesagter Kredite durch andere Banken geführt hat. Zentrale Rechtsfragen betreffen deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit Bankgeheimnis, Persönlichkeitsrechten und der Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen gemäß § 824 BGB. Neben den deliktsrechtlichen Aspekten sind auch vertragliche Standardprobleme und die Anspruchsberechtigung des Alleingesellschafters zu prüfen.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)AGB§§ 830, 840 BGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der schadhafte Heimtrainer

Frau Mertens kauft bei Sportartikelhändler Thiele einen Heimtrainer, bei dem sich aufgrund einer schadhaften Schraube das Pedal löst und einen Fernseher beschädigt. M verlangt von T die Reparatur des Heimtrainers sowie Schadensersatz für den Fernseher, was T unter Berufung auf den individuell vereinbarten Gewährleistungsausschluss ablehnt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf Sachmängelgewährleistung beim Kauf, insbesondere die Wirkungen eines Gewährleistungsausschlusses und die Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs. In der Abwandlung tritt M vom Vertrag zurück und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem der Heimtrainer durch ein selbst verursachtes Feuer zerstört wurde; hierbei stehen Rückabwicklung und mögliche Ansprüche im Vordergrund.

Sudabeh Kamanabrou· ZJS 2008, 47
Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
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