Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Heuschnupfen und Atembeschwerden
Der Fall behandelt die Leistungsansprüche der K aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach einem Versicherungsantrag mit unvollständigen Gesundheitsangaben. Es werden Rücktritt und Anfechtung des Versicherers geprüft, unter Berücksichtigung der Rechtslage nach altem und neuem VVG. Dabei steht insbesondere die vorvertragliche Anzeigepflicht und deren Folgen im Mittelpunkt.
Nebenwirkungen der Niederlassungsfreiheit für Apotheker
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Erlaubnis zum Betrieb einer Apothekenzweigstelle durch eine niederländische Kapitalgesellschaft. Im Zentrum stehen das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken, die europäische Niederlassungsfreiheit und die Vorlagepflicht an den EuGH. Die Antragsbefugnis verschiedener Apothekenorganisationen und Einzelapotheker sowie der Anwendungsvorrang des Unionsrechts werden dabei diskutiert.
* "Die falsche Komplizin
Die Klausur thematisiert einen gemeinschaftlich geplanten Versicherungsbetrug mittels Brandstiftung, den Versuch einer Mittäterschaft und die strafrechtlichen Konsequenzen daraus. Weiterhin wird die Strafbarkeit einer alkoholisierten Autofahrt sowie prozessuale Fragen zum Selbstleseverfahren und zur Revision im Strafprozess behandelt.
Hagelsturm über Leipzig
Der Fall behandelt den Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs unter Ausschluss der Sachmängelhaftung sowie dessen Finanzierung über ein verbundenes Darlehen. Im Mittelpunkt stehen die zivilrechtlichen Probleme rund um den Widerruf des Darlehensvertrags, die Rückabwicklung des finanzierten Kaufs, den Einwendungs- und Rückforderungsdurchgriff sowie die Auswirkungen eines Hagelschadens respektive eines technischen Mangels am Fahrzeug.
Das falsche Tafelgeschirr
Im Fall 'Das falsche Tafelgeschirr' geht es um eine über ein Online-Auktionshaus abgewickelte Kaufvertragskette zum Erwerb eines bestimmten Tafelgeschirrs. Im Zentrum stehen Fragen zur Stellvertretung beim Ersteigerungsprozess, Mängelgewährleistung wegen Abweichung von der gewünschten Farbe, Rücktritts- und Schadensersatzansprüche nach Sachmangel sowie Kausalzusammenhänge beim Weiterverkauf des Porzellans. Zu prüfen ist vor allem, ob und gegen wen die Beteiligten Zahlungen und Schadensersatz verlangen können.
Das zivilrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen
Die Übungsklausur thematisiert das zivilrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen. Der Schwerpunkt liegt auf der Methodik der mündlichen Prüfung, der Rolle der juristischen Argumentation und der Besonderheit der Wissensvermittlung im staatlichen Examen. Die Klausur richtet sich vor allem an fortgeschrittene Examenskandidaten zur Vorbereitung auf das Assessorexamen.
Ein Unfall mit Folgen
Die Klausur schildert einen Unfall mit ausgelaufenem Gefahrstoff und sich daran anschließenden verwaltungsrechtlichen Maßnahmen sowie Schadensfolgen für Private. L verlangt als Adressat einer Kostenverfügung die Rückerstattung von durch ihn beglichene Kosten nach Ersatzvornahme und D begehrt wegen der Fortdauer seiner Untersuchungshaft Schmerzensgeld unter Berufung auf die EMRK. Es werden insb. Ansprüche aus Staatshaftungsrecht und verwaltungsrechtlicher Erstattungsanspruch sowie Fragen der EMRK-Inländerdurchsetzung geprüft.
* "Nagelprobe für Geldboten
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit zweier Täter, die zunächst einen Raubversuch gegenüber einem Geldboten durch geplante Manipulation eines Autoreifens begehen wollten. Im Sachverhalt geht es um die Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch sowie um Fragen der Strafbarkeit bei einem früheren tödlichen Faustschlag. Zusätzlich sind strafprozessuale Probleme bei Zufallsfunden aus einer Telefonüberwachung (Beweisverwertungsverbote, § 481 StPO) zu begutachten.
Erschließung mit Hindernissen
In dieser Übungsklausur wird eine Klage einer hessischen Gemeinde thematisiert, die die Übertragung der Erschließungsaufgabe für bestimmte Grundstücke per Rechtsverordnung anstrebt, nachdem eine Zweckvereinbarung am Fehlen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung gescheitert ist. Der Schwerpunkt liegt auf der prozessualen Einordnung der Klage (insbesondere der sog. 'Normerlassklage') sowie der Klärung öffentlicher und subjektiver Rechtspositionen der Gemeinde. Erschließungsrechtliche Detailfragen und materielle Probleme der Beitragserhebung sind nicht zu prüfen.
Herbe Täuschung
Die Klausur behandelt strafrechtliche Vermögensdelikte rund um das Verhalten der B im Supermarkt, die durch verschiedene Handlungen (Täuschung an der Kasse, Einstecken und Konsum von Magenbitter sowie Annahme falschen Wechselgelds) den Tatbestand mehrerer Straftatbestände prüfen lässt. Bei der Lösung muss auf die Täuschungshandlung, Irrtum und Vermögensverfügung sowie das Eigentums- und Vermögensinteresse eingegangen werden.
Von Gesichtscreme der Schauspielerin oder 'Wer schön sein will, ...'
Die Klausur thematisiert Ansprüche wegen Hautreizungen nach der Verwendung einer Gesichtscreme, die unter der Marke einer Schauspielerin verkauft wurde. Bearbeitet werden verschiedene Haftungsformen, insbesondere im Bereich der Produkthaftung und Produzentenhaftung. Geprüft werden mögliche Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche des geschädigten Verbrauchers gegen Hersteller und Werbende.
Krankenhausbehandlung im EU-Ausland
Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine EG-Mitgliedstaaten-Regelung, nach der Kosten für Krankenhausbehandlungen im EU-Ausland nur unter bestimmten Voraussetzungen oder gar nicht übernommen werden, mit dem Gemeinschaftsrecht – insbesondere mit der Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrags – vereinbar ist. Es wird geprüft, ob die Kommission eine zulässige Klage gegen den Mitgliedstaat vor dem EuGH erheben kann und ob die nationale Rechtslage der Dienstleistungsfreiheit widerspricht.
Urlaubsvorbereitung
Die anspruchsvolle Fortgeschrittenenklausur setzt sich mit Raub- und Erpressungsdelikten sowie der Konkurrenz von Rechtfertigungsgründen auseinander. Im Sachverhalt nimmt A aus der Wohnung des B sowohl das ihm gehörende als auch ein fremdes Buch, woraufhin B mit einer Drohung auf Rückgabe besteht. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und B.
Von einem fremden Fahrrad und einem robusten Baum
Die Klausur thematisiert das Herausgabeverhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer an einem Fahrrad, das vom unter Drogeneinfluss stehenden Eigentümer veräußert wurde. Im Zentrum stehen Ansprüche auf Herausgabe, Schadensersatz und Verwendungsersatz sowie eine mietrechtliche Abwandlung mit Begrenzung der Haftung.
Gaststättenerlaubnis unter Auflagen
Im Fall wird ein Betreiber einer Diskothek mit einer Gaststättenerlaubnis konfrontiert, die mit einem Beschäftigungs- und Betretungsverbot für bestimmte Personen verbunden und für sofort vollziehbar erklärt wurde. Nach einem Verstoß gegen das Verbot droht der Widerruf der Erlaubnis; der Betreiber möchte wissen, wie er sich dagegen rechtlich wehren kann. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Nebenbestimmungen sowie mögliche Rechtsbehelfe und Formen des vorläufigen Rechtsschutzes.
Übungsfall: Der Platzverweis
Im Mittelpunkt des Falls steht A.S., der Sportwetten auf Fußballspiele abschließt und gezielt die Spielausgänge manipulieren will, indem er einen Schiedsrichter gegen Geld zur absichtlichen Falschentscheidung anstiftet. Der Fall behandelt zwei Varianten: Zum einen wettet A.S. trotz geplanter Manipulation und verliert, zum anderen belauscht ein Dritter die Abrede und gewinnt durch die tatsächliche Manipulation. Kernthema ist die Strafbarkeit nach § 263 StGB (Betrug), insbesondere hinsichtlich Täuschung durch konkludentes Verhalten und Manipulation des Wettgegenstands. Die Strafrechtsdogmatik zum Betrug bei Sportwetten, Spielmanipulation sowie die Beteiligungsform werden vertieft behandelt.
Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG; Grundsätze der Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG
Die Klausur behandelt die Haftungsverfassung der Vor-GmbH als Komplementärin einer KG und die Grundsätze der Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG. Schwerpunkte sind die persönliche Haftung von Gesellschaftern, Gläubigerschutz und die Auswirkungen der Gesellschaftsformwahl sowie offene Einlagen, Darlehen und Aufrechnungsmöglichkeiten von Gesellschaftern.
Übungsfall: Schwerpunktklausur Strafrecht
Ein türkischer Staatsangehöriger (A), der seit Jahren in Deutschland lebt, wird wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes zusammen mit B verurteilt. Die zentralen Streitpunkte betreffen die Strafprozessordnung und internationale Verpflichtungen, insbesondere die Rechte des A auf konsularische Unterstützung gemäß Art. 36 WÜK sowie die verwertbarkeit seiner Aussagen. Im Revisionsverfahren werden mögliche Verfahrensverstöße hinsichtlich Belehrungspflichten und Verwertungsverboten thematisiert. Zudem geht es um die Auswirkungen einer EGMR-Entscheidung auf B und die Optionen einer Individualbeschwerde beziehungsweise Wiederaufnahme des Verfahrens. Im wirtschaftsstrafrechtlichen Teil steht eine mögliche Subventionserschleichung durch G im Fokus.
Übungsfall: Die Videoüberwachung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die durch die Stadt R geplante und auf Landesdatenschutzrecht gestützte Videoüberwachung eines öffentlichen Platzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Bürger (B), der sich dort regelmäßig aufhält, sieht sich durch die geplante Maßnahme in seinen Grundrechten verletzt und hat nach erfolglosem Instanzenzug Verfassungsbeschwerde erhoben. Thematisiert werden datenschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen sowie eine mögliche Grundrechtsbeeinträchtigung durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Im Kern ist die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen.
Vertrag oder kein Vertrag?
Eine einfach gehaltene Anfängerklausur im Allgemeinen Teil des BGB mit mietrechtlichem Bezug. Im Mittelpunkt stehen das Zustandekommen eines Mietvertrags, Fragen zu Angebot und Annahme, Zugang von Willenserklärungen, Widerruf und die Thematik der Vertragskündigung. Der Fall erörtert insbesondere den Zugang von Erklärungen und Widerrufsmöglichkeiten sowie die Auswirkungen einer (möglichen) Kündigung.
Übungsfall: Der verzogene Golf
Im Fall verlangt P von dem Gebrauchtwagenhändler A die Rückzahlung des Kaufpreises für einen VW Golf, nachdem er einen erheblichen Unfallschaden an dem Fahrzeug entdeckt hat, der beim Kauf nicht offengelegt wurde. A beruft sich auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss, die Verjährung etwaiger Ansprüche und bietet zudem ein Ersatzfahrzeug an. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Kaufrechts, insbesondere bei der Gewährleistung für Sachmängel, den Voraussetzungen für einen Rücktritt oder eine Anfechtung des Vertrags sowie möglichen Ansprüchen auf Wertersatz und Ersatz für Gebrauchsvorteile oder Schäden. Zusätzlich sind Varianten zu prüfen, die den Zeitpunkt der Kenntniserlangung und der Schadensverursachung durch P betreffen.
Die engagierte Schwimmlehrerin
Der Fall behandelt die Kündigung einer Schwimmlehrerin gegen deren Willen auf Grundlage anonym erhobener Vorwürfe. Thematisiert werden die Voraussetzungen und Wirksamkeit der Arbeitgeberkündigung, insbesondere im Hinblick auf das Kündigungsschutzgesetz und die Rolle von Verdachtskündigungen im Arbeitsverhältnis. Zudem sind prozessuale Überlegungen und das Vorgehen aus anwaltlicher Sicht zu erörtern.
Übungsfall: Straftaten gegen Kraftfahrzeuge
Im Mittelpunkt des Falls stehen verschiedene Straftaten rund um Kraftfahrzeuge. C möchte sich gegen die mutwillige Beschädigung seines Fahrzeugs durch einen Fünfjährigen zur Wehr setzen und hält diesen kurz fest. Nachdem sein Auto zugeparkt wurde, entlüftet C auf Vorschlag des Kioskinhabers K alle vier Reifen eines fremden Autos, ohne zu wissen, dass dieses gerade als Fluchtfahrzeug von einem Bankräuber genutzt wird. Später kommt es zu einer gezielten Beschädigung am Wagen seines Arbeitskollegen A. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit von C und K nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Sachbeschädigung, möglicher Beihilfe und weiterer Delikte wie Freiheitsberaubung.
Übungsfall: Eile mit Weile – die verspätete vorläufige Amtsenthebung
In diesem Fall verlangt eine Bank von Land und Behörden Schadensersatz, nachdem sie durch mehrfach unzutreffende Rangbestätigungen eines Notars hohe Darlehen ausgereicht und durch Täuschung den Großteil der Kreditsummen verloren hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Staatshaftung bei Pflichtverletzungen eines Notars, insbesondere aufgrund mangelhafter staatlicher Aufsicht und verzögerter vorläufiger Amtsenthebung. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Reichweite von Amtspflichten, ihre Drittbezogenheit sowie die mögliche Subsidiarität von Amtshaftungsansprüchen. Daneben spielen Aspekte des allgemeinen Schadensrechts eine Rolle.