Schenkungswiderruf beim Todesfall
JA 2008, 44 · Zivilrecht für 1. Staatsexamen
Von Dr. Philipp Schmieder, Dr. Markus Volz
In dieser Klausur wird die Problematik des Widerrufs eines Schenkungsversprechens im Zusammenhang mit der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers behandelt. Der Erbe macht gegen die ursprünglich Bezugsberechtigten Bereicherungsansprüche nach Auszahlung der Versicherungssumme geltend und streitet insbesondere über das Zustandekommen und den etwaigen Widerruf eines Schenkungsvertrags sowie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der §§ 812 ff. BGB.
Passend dazu in der Jurafuchs-Lernapp
Vertiefe die Klausur-Themen interaktiv — direkt in der Jurafuchs-App, ein Klick oder QR-Scan reicht.
- Die LeistungskondiktionAnwendungsbereich des Ausschlussgrundes nach § 817 S. 2 BGB
- Die LeistungskondiktionLeistungskette – Doppelmangel
- Die LeistungskondiktionWertungskriterien für die Zuweisung von Ansprüchen in der Leistungskette
- Schenkung, §§ 516ff. BGBSchenkung einer Erbschaft (§ 2385 Abs. 2 BGB)
- Schenkung, §§ 516ff. BGBSchenkung von Todes wegen (§ 2301)
Weitere Klausuren zu Schenkung, §§ 516ff. BGB
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.