Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Die Kindergartenkrise
Die Klausur behandelt einen Streit innerhalb einer Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz über die Pflicht einer Ortsgemeinde zum Beitritt zu einem Kindergarten-Zweckverband. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen des Zweckverbandsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie kommunalrechtliche Aspekte, insbesondere kommunale Selbstverwaltung und die Rolle der Kommunalaufsicht.
* "Streit um den Regenwurm
Die Klausur schildert eine Auseinandersetzung auf einem Spielplatz um die Aneignung und den Besitz eines Regenwurms zwischen einem Kind (S) und einer Rentnerin (R). Es sind Ansprüche auf Herausgabe sowie verschiedene Schadensersatzansprüche – insbesondere aus Besitzschutz, Deliktsrecht und Tierhalterhaftung – und prozessuale Fragen zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit sowie Prozessführungsbefugnis zu prüfen. Eine Abwandlung betrifft Schadensersatz für Behandlungskosten aufgrund eines durch einen Hundetodesfall verursachten Nervenzusammenbruchs.
Octroi de mer
Die Klausur befasst sich mit der Vereinbarkeit einer vom französischen Staat erhobenen Abgabe („octroi de mer“) beim Warenimport nach Guadeloupe mit europäischem Gemeinschaftsrecht. Dabei werden rechtliche Aspekte der Zoll- und Abgabenerhebung sowie mögliche Ansprüche im Rahmen der Staatshaftung thematisiert. Im Gutachten ist insbesondere zu prüfen, ob die nationale Einschränkung des Rückforderungsanspruchs abgabenrechtlich zulässig und mit den unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.
Die Waffenbörse
Die Klausur behandelt die Versagung einer waffenrechtlichen Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme an einer Waffenbörse durch eine GmbH durch das Polizeipräsidium Köln. Schwerpunkte sind die behördliche Verpflichtung zur Erteilung der Genehmigung gem. § 35 Abs. 3 WaffG, prozessuale Schritte im Eilrechtsschutz sowie Fragen der anwaltlichen Beratung bei Verweigerung von Ausnahmegenehmigungen.
Die S-Bahn-Fahrt
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext einer gewalttätigen Auseinandersetzung während einer S-Bahn-Fahrt. Es geht um Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Unterlassen sowie die Pflicht zur Hilfeleistung. Die Tathandlungen und das Verhalten mehrerer Beteiligter werden auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft.
Geschäfte in der Gründungsphase
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Probleme von Geschäften, die in verschiedenen Phasen der GmbH-Gründung geschlossen werden. Im Fokus stehen die Haftung für Verträge der Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH sowie die Handelndenhaftung gem. § 11 II GmbHG, insbesondere hinsichtlich Ansprüchen aus Kauf- und Mietverträgen. Die Auswirkungen der späteren Handelsregistereintragung auf bestehende Ansprüche werden ebenfalls thematisiert.
ORIGINAL: "Zwei Gemeinden und ein Industriegebiet
In dieser Klausur geht es um die Wirksamkeit eines Bebauungsplans, den die Gemeinde A für ein Industriegebiet am Ortsrand erlassen hat. Die Nachbargemeinde B, deren bewohnte Ortsteile sehr nahe an dem geplanten Gebiet liegen, hält den Plan für rechtswidrig und möchte auf dem Wege der Normenkontrolle dagegen vorgehen. Zu prüfen sind insbesondere Zulässigkeit und Begründetheit eines Normenkontrollantrags nach hessischem Landesrecht, die interkommunalen Abstimmungsanforderungen sowie die Einhaltung formeller und materieller Anforderungen an die Bauleitplanung.
Jahrhundertwein
Die Klausur behandelt die typischen Probleme des Versendungskaufs nach der Schuldrechtsreform. Im Mittelpunkt stehen die Fragen zu Gefahrübergang, Schadensersatz und Rückabwicklung beim Untergang der Ware auf dem Transportweg, insbesondere unter Berücksichtigung von § 447 BGB und den Pflichten beim Versendungskauf. Eine Abwandlung thematisiert die Eigenversendung durch den Verkäufer mittels Erfüllungsgehilfen.
Das Botschaftsasyl
Die Klausur behandelt völkerrechtliche Fragestellungen rund um das Botschaftsasyl und die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH). Thematisiert werden zudem der diplomatische Schutz, die Vereinbarkeit des Botschaftsasyls mit völkerrechtlichen Normen und Menschenrechten sowie diplomatenrechtliche Prinzipien nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.
Bequemlichkeit hat ihren Preis
Die Klausur befasst sich mit verschiedenen zivilrechtlichen Fragestellungen rund um die Übersendung und den Einbau unbestellter Waren (500 Navigationsgeräte) an eine GbR. Sie prüft Ansprüche des angeblichen Verkäufers gegen die GbR, insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz bei unbestellter Ware, den gutgläubigen Eigentumserwerb und Fragen der Fahrnisverbindung sowie Eigentumsvorbehalt. Es sind außerdem Abwandlungen enthalten, die die Rückabwicklung nach erfolgter Zahlung und die Herausgabe der Geräte bei weiter bestehendem Eigentumsvorbehalt betreffen.
Pfusch im 'Großen Öffentlichen': eine kleine Fehlerfolgenlehre
Die Klausur behandelt die Sanktionierung von Prüfungsverstößen im Rahmen einer universitären Übung im Öffentlichen Recht und die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Ausschluss von der Übung. Es sind einschlägige Normen aus der Prüfungsordnung sowie aus dem Hessischen Hochschulgesetz geprüft; der Sachverhalt thematisiert das Grundlagenwissen zum Verwaltungsakt, dessen Fehlerfolgen und das Prüfungsrecht an Hochschulen.
Ein Wochenende in München
Die Klausur thematisiert Fragen des Vertragsschlusses durch Vertretung im Hotelgewerbe sowie die Ausübung vertraglicher und gesetzlicher Pfandrechte. Es geht insbesondere um die Wirksamkeit der Zimmerbuchung durch eine minderjährige Auszubildende, die Preisvereinbarung und die rechtliche Zulässigkeit der Pfandnahme des Hotelgepäcks bei Zahlungsverweigerung. Der Sachverhalt erfordert eine Analyse von Vertretungsfragen, Vertragsschluss, Pfandrechten und Besitzschutz.
Biete Motorrad für Auto und Indienreise
Der Sachverhalt behandelt die Wirksamkeit von Kaufverträgen unter Beteiligung eines Minderjährigen, dessen Einwilligung durch die Eltern eine Rolle spielt. Ferner werden Rückabwicklungsansprüche im Bereich des Bereicherungsrechts und die Folgen von fehlender Genehmigung oder nachträglicher Zustimmung problematisiert. Die verschärfte Haftung und besondere Stellung des Minderjährigen im Schuldrecht werden ebenso angesprochen.
Ärger mit dem Einvernehmen
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer durch das Landratsamt unter Ersetzung des Einvernehmens (§ 36 BauGB) erteilten Baugenehmigung im Außenbereich, die Möglichkeit einer Befreiung von Festsetzungen eines künftigen Bebauungsplans sowie die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im einstweiligen Rechtsschutz. Es sind Fragen des Bauplanungsrechts und Verwaltungsprozessrechts im Kontext des Kommunalrechts angesprochen.
* "Alkoholgenuss, ein Unfall und die Folgen
Die Klausur behandelt den Fall eines Autofahrers, der nach Alkoholgenuss einen Unfall verursacht und anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt, sich aber später der Polizei stellt. Der Schwerpunkt liegt auf den strafrechtlichen Folgen nach dem StGB sowie den möglichen strafprozessualen Maßnahmen durch die Polizei.
Fußball-Fieber
Die Klausur "Fußball-Fieber" behandelt mehrere Fälle aus dem Kaufrecht mit Fokus auf Gewährleistungsansprüche. Thematisiert werden Mängelrechte bei Sachmängeln von Fanartikeln, insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt und Schadensersatz. Die Fälle prüfen klassische Probleme wie mangelhafte Lieferung, Gefahrübergang und Händlerpflichten.
Übungsfall: „Heaven“
Im Übungsfall 'Heaven' steht ein Sachverhalt zu einer möglicherweise strafbaren Tötungshandlung im Mittelpunkt. Es werden sowohl der klassische Tötungstatbestand als auch Fragen der Kausalität und objektiven Zurechnung thematisiert.
Übungsfall: „Eheglück und seine Folgen“
Im Übungsfall ‚Eheglück und seine Folgen‘ werden strafrechtliche Probleme rund um die Folgen einer Ehe näher betrachtet. Geprüft werden insbesondere Delikte gegen Leib und Leben sowie die dafür einschlägigen Grundsätze des Allgemeinen Teils.
Übungsklausur: Gau-Wackenheimer Streit um Weinbau
Im Gau-Wackenheimer Streit um Weinbau geht es um die öffentlich-rechtliche Auseinandersetzung zwischen Winzern und einer Gemeinde bzw. Verwaltung im Kontext von Weinbau und dessen Beschränkung. Der Sachverhalt thematisiert bauplanungsrechtliche und ordnungsrechtliche Aspekte, insbesondere bezüglich Genehmigungserfordernissen im Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Nutzung. Es sind Fragen der Verhältnismäßigkeit und Grundrechte betroffen.
Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein
Die Klausur behandelt rechtliche Probleme rund um das Zusammenleben in den eigenen vier Wänden, insbesondere im Kontext von zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen und möglichen Ansprüchen zwischen den Beteiligten. Es geht um Ansprüche aus dem Mietrecht sowie angrenzende schuldrechtliche und sachenrechtliche Fragen.
Übungsfall: Malerarbeiten in der zweiten Instanz
Der Fall befasst sich mit Malerarbeiten und den sich daraus ergebenden zivilrechtlichen Ansprüchen. Er wird in der zweiten Instanz geprüft und umfasst typische materiell-rechtliche und prozessuale Probleme rund um Werkverträge und Berufungsverfahren.
Übungsfall: Der Erfüllungsort der Nacherfüllung
Der Fall befasst sich mit der Frage, wo der Erfüllungsort der Nacherfüllung beim Kaufvertrag liegt. Es werden die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit Mängeln an der Kaufsache sowie den Modalitäten der Nacherfüllung diskutiert.
Obdachlos
Der Fall behandelt die drohende Obdachlosigkeit einer Familie nach Mietkündigung, Räumungsurteil und gescheitertem Vollstreckungsschutz. Die Frage ist, ob die Stadt (Polizeibehörde) verpflichtet ist, die Familie (wieder) in die alte Wohnung einzuweisen oder ob ein Angebot, sie in einem Bürocontainer unterzubringen, genügt. Im Mittelpunkt steht das Polizei- und Ordnungsrecht in Verbindung mit der Eröffnung (vorläufigen) verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes.
Zeitfrage
In dem Fall geht es um die Frage, ob der Oberbürgermeister verpflichtet ist, den Beginn der Sitzungen des Stadtrats der Stadt Saarheim auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, damit eine größere Öffentlichkeit an den Sitzungen teilnehmen kann. Die Fraktion des B.D.B. sieht sich durch die derzeitige Regelung in ihrem Recht beeinträchtigt und klagt auf Änderung des Sitzungsbeginns. Es stehen kommunalrechtliche Ansprüche, das Recht auf Öffentlichkeit der Sitzungen und die Mitwirkungsrechte der Ratsmitglieder im Mittelpunkt.