Übungsfall: Der schadhafte Heimtrainer
ZJS 2008, 47 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Frau Mertens kauft bei Sportartikelhändler Thiele einen Heimtrainer, bei dem sich aufgrund einer schadhaften Schraube das Pedal löst und einen Fernseher beschädigt. M verlangt von T die Reparatur des Heimtrainers sowie Schadensersatz für den Fernseher, was T unter Berufung auf den individuell vereinbarten Gewährleistungsausschluss ablehnt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf Sachmängelgewährleistung beim Kauf, insbesondere die Wirkungen eines Gewährleistungsausschlusses und die Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs. In der Abwandlung tritt M vom Vertrag zurück und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem der Heimtrainer durch ein selbst verursachtes Feuer zerstört wurde; hierbei stehen Rückabwicklung und mögliche Ansprüche im Vordergrund.
Schwerpunkte
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- RücktrittAusschluss der Rückgewähr aufgrund der Natur des Erlangten
- RücktrittVerwendungsersatz (andere Aufwendung), § 347 Abs. 2 S. 2 BGB
- RücktrittVerwendungsersatz (Kosten für den Gebrauch )
- RücktrittVerwendungsersatz (notwendige Aufwendungen)
- RücktrittRückzahlungsanspruch bei unbehhebbarer Nichtleistung (§ 326 Abs. 4 BGB)
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