Grundlagen
Das Staatshaftungsrecht regelt Ersatzansprüche beim rechtswidrigen Handeln von Hoheitsträgern. Zentral sind Amtshaftung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG), enteignungsgleicher und enteignender Eingriff sowie Ansprüche aus spezialgesetzlichen Vorschriften (z.B. § 5 PrüfO, § 8 Abs. 1 HHG). Examensklassiker: Haftung bei Fehlentscheidungen, Zurechnung des Fehlverhaltens, Anforderungen an das Verschulden.
Klausuren zum Thema
ÖR-Examensklausur zum Polizei- und Staatshaftungsrecht
Die Klausur behandelt das Polizei- und Staatshaftungsrecht. Sie stellt einen typischen Übungsfall mit Sachverhalt zum Selbstlösen, wie er im Examensvorbereitungsunterricht vorkommt. Der Fall wirft unter anderem Fragen zur polizeilichen Gefahrenabwehr und zu staatshaftungsrechtlichen Sekundäransprüchen auf.
Staatshaftung und Entschädigung im Polizei- und Ordnungsrecht
Die Klausur behandelt eine klassische Staatshaftungs- und Entschädigungsproblematik im Polizei- und Ordnungsrecht anhand eines Falls zur zwangsweisen Unterbringung eines Obdachlosen in einer Privatwohnung und damit verbundenen Schadensersatzansprüchen gegen die Ordnungsbehörde. Schwerpunktmäßig werden polizei- und ordnungsrechtliche Anspruchsgrundlagen sowie der Amtshaftungsanspruch thematisiert.
Die Haftungsrisiken von Versammlungen
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Haftungsfragen im Zusammenhang mit Versammlungen, insbesondere bei Klimaprotestaktionen, sowie den Einfluss von Grundrechten auf die Bewertung. Der Schwerpunkt liegt auf der deliktsrechtlichen Verantwortlichkeit für Blockadeaktionen und Unfällen mit Sach- und Personenschäden. Thematisiert wird auch die Beziehung zwischen Versammlungsfreiheit und Schadensausgleich, etwa nach einem Unfall durch unternehmensinternes Sicherheitspersonal.
Schockmoment beim Traktortreffen
Die Klausur behandelt einen polizeirechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit dem rollenden Traktor auf einem Festplatz in Rheinland-Pfalz. Im Mittelpunkt stehen die Anwendung der polizeilichen Generalklausel, die Inanspruchnahme eines Nichtstörers, die Prüfung eines Regressanspruchs des Landes gegen den Störer, die Zulässigkeit landesrechtlicher Sonderzuweisungen sowie staatshaftungsrechtliche Fragen bezüglich des Ernteausfalls. Es werden zentrale Fragen des Polizei- und Staatshaftungsrechts anhand eines realitätsnahen Falls analysiert.
Semesterabschlussklausur – Grundlagen des Rechts: Verfassungsgeschichte - Pandemisch und historisch
Die Klausur thematisiert zentrale Aspekte der deutschen Verfassungsgeschichte. Ein Schwerpunkt liegt bei der Grundrechtssituation in Weimarer Reichsverfassung (WRV) und Reichsverfassung (RV), insbesondere hinsichtlich der Bindung des Gesetzgebers an die Grundrechte sowie der Existenz von Grundrechten auf Reichsebene. Weiterhin wird das besondere Konzept der Verfassungsdurchbrechung unter der WRV, der Verfassungsrang des PanEG und das Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten behandelt. Zusätzlich werden die Gesetzgebungskompetenz unter dem Grundgesetz sowie der Vergleich zwischen einschlägigen Normen und Kompetenztiteln einbezogen.
Staatshaftung im Straßenverkehr
Die Fortgeschrittenenklausur thematisiert staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Straßenverkehr. Zu prüfen sind Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche von A und B gegen das Land Hessen, nachdem ein Polizist bei der Verfolgung eines Terroristen mit einem Ferrari einen Unfall verursacht hat. Das Land lehnt eine Amtshaftung ab; die Klausur verlangt eine umfassende Begutachtung der Ansprüche.
Racial Profiling
Die Klausur behandelt die Kontrolle einer Familie durch Bundespolizisten im Zug, wobei der Verdacht auf Racial Profiling und eine mögliche Diskriminierung im Raum steht. Die Maßnahmen der Polizei werden anhand des BPolG und der grundrechtlichen Ermessensgrenzen, insbesondere Art. 3 III GG, geprüft. Die Familie möchte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Verwaltungsgericht überprüfen lassen, zudem wird die Staatshaftung angesprochen.
Der tierliebe T und die Fundtiere
Der Tierschutzverein T e. V. nimmt im Gemeindegebiet von R zehn aufgefundene, kranke Katzen auf, meldet jede als Fundtier und übernimmt die Versorgung. Die Gemeinde R lehnt die Zuständigkeit ab; T fordert die Erstattung der entstandenen Kosten, woraufhin ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht eingeleitet wird. Es geht um die Kostentragung bei Fundtieren, die öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag, das Fundrecht und Fragen des Staatshaftungsrechts sowie die Rolle des Tierschutzrechts.
'Schwarzer Donnerstag' in Stuttgart
Der Sachverhalt behandelt die polizeiliche Räumung und den Einsatz von Wasserwerfern bei einer Blockade gegen das Bahnprojekt 'Stuttgart 21'. Die Klausur thematisiert insbesondere die Abgrenzung zwischen Versammlung und Verhinderungsblockade, die Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts sowie die Verhältnismäßigkeit und rechtliche Bewertung polizeilicher Zwangsmaßnahmen. Es wird zudem eine staatshaftungsrechtliche Fragestellung in Bezug auf die Folgen eines Wasserwerfereinsatzes aufgeworfen.
Original-Examensklausur: "Easy Rider
Die Klausur befasst sich mit polizeilichen Sicherstellungsmaßnahmen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, der Rechtmäßigkeit einer Verwahrung eines Motorrads durch die Polizei sowie einer daran anschließenden Staatshaftungskonstellation nach Beschädigung des Fahrzeugs durch einen Abschleppunternehmer. Der Student A klagt auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme und verlangt Schadensersatz vom Land Hessen. Die Aufgabenstellung erfordert eine verwaltungs- und staatshaftungsrechtliche Prüfung.
Karlo Krawall – Präventivgewahrsam im Lichte der EMRK
Die Klausur behandelt die polizeiliche Maßnahme des Präventivgewahrsams anlässlich eines Fußballspiels und prüft deren Vereinbarkeit insbesondere mit Art. 5 EMRK unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung. Weitere Schwerpunkte liegen auf begleitenden Maßnahmen wie dem Handyverbot, dessen Sicherstellung und staatshaftungsrechtlichen Ansprüchen wegen eines beschädigten Mobiltelefons.
Der findige Investor
Die rheinland-pfälzische Gemeinde A erlebt einen starken Einwohnerzuwachs aufgrund neuer Arbeitsplätze. Der Investor B plant den Bau einer Wohnanlage im unbeplanten Innenbereich, was von der Bauaufsichtsbehörde abgelehnt wird. Zu prüfen ist, ob B dem Grunde nach ein Amtshaftungsanspruch wegen entgangener Mieterlöse zusteht.
Herr K und die Flut
Der Fall behandelt Ansprüche gegen das Land Berlin nach einer Überschwemmung, die durch einen Deichbruch verursacht wurde. Zu prüfen sind Ansprüche aus Staatshaftungsrecht, grundrechtlichen Schutzpflichten sowie Fragestellungen des Katastrophenrechts und mögliche Aufrechnung mit einem offenen Deichbeitrag. Daneben wird die Haftung des Rettungsdienstes bzw. eines Notarztes nach einem Behandlungsfehler thematisiert.
Tritt der November hart herein, muss nicht viel dahinter sein.
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage eines Landwirts gegen Maßnahmen einer Landesstraßenbaubehörde, die im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Bundesstraße stehen. Thematisiert werden insbesondere die Qualifikation der Maßnahmen (Verwaltungsakt oder Realakt), die Duldungspflicht nach FStrG, Grundrechte, sowie die Erfolgsaussichten von Anfechtungsklage und Fortsetzungsfeststellungsklage. Im Mittelpunkt stehen typische Problemfelder des Verwaltungsrechts AT und BT sowie des Verwaltungsprozessrechts.
Übungsklausur ÖR Schwierigkeiten beim Immobilienverkauf
In dem Fall geht es um Schwierigkeiten beim Immobilienverkauf aufgrund behördlicher Verzögerung oder fehlerhafter Auskünfte. Thematisiert werden Amtshaftungsansprüche sowie Ansprüche aus enteignungsgleichem und enteignendem Eingriff. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse amtlicher Pflichtverletzungen und deren haftungsrechtlicher Folgen.
Vor Gericht und auf hoher See sind wir in alle Gottes Hand
Die Klausur behandelt das europäische Staatshaftungsrecht im Zusammenhang mit staatlichen Beihilfen an ein Schifffahrtsunternehmen. Kern des Falles ist die Frage, ob eine Schadensersatzpflicht aufgrund einer vermeintlich fehlerhaften Entscheidung deutscher Gerichte besteht, insbesondere wegen Nichtvorlage an den EuGH nach Art. 234 EGV. Es werden die Voraussetzungen der Amtshaftung und das Richterspruchprivileg angesprochen.
Grundlagen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.