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Öffentliches Recht

Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist ein ungeschriebener Anspruch des Staatshaftungsrechts zur Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen im öffentlichen Recht. Er dient dem Ausgleich ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen außerhalb des Zivilrechts und schließt Lücken zwischen allgemeinen Leistungs- und Schadensersatzansprüchen. Examensklassiker: Rückforderung nach nichtigem öffentlich-rechtlichen Vertrag, Abgrenzung zur Eingriffskondiktion und zum zivilrechtlichen Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB).

Zu diesem Thema haben wir 6 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2017Fortgeschrittene

Der tierliebe T und die Fundtiere

Der Tierschutzverein T e. V. nimmt im Gemeindegebiet von R zehn aufgefundene, kranke Katzen auf, meldet jede als Fundtier und übernimmt die Versorgung. Die Gemeinde R lehnt die Zuständigkeit ab; T fordert die Erstattung der entstandenen Kosten, woraufhin ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht eingeleitet wird. Es geht um die Kostentragung bei Fundtieren, die öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag, das Fundrecht und Fragen des Staatshaftungsrechts sowie die Rolle des Tierschutzrechts.

Barbara Felde· JA 2017, 609· 300 Min
GrundlagenBesondere öffentlich-rechtliche Primäransprüche: ÜberblickÖffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch+1 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Karlo Krawall – Präventivgewahrsam im Lichte der EMRK

Die Klausur behandelt die polizeiliche Maßnahme des Präventivgewahrsams anlässlich eines Fußballspiels und prüft deren Vereinbarkeit insbesondere mit Art. 5 EMRK unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung. Weitere Schwerpunkte liegen auf begleitenden Maßnahmen wie dem Handyverbot, dessen Sicherstellung und staatshaftungsrechtlichen Ansprüchen wegen eines beschädigten Mobiltelefons.

Jeanine Greim-Diroll· JURA 2016, 545
Polizeiliche StandardmaßnahmenAllgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Staatshaftungsrecht: Jagd auf entlaufene Kühe

Der Viehhändler H lässt Jungrinder zu einem Landwirt transportieren, wobei zwei Rinder entlaufen. Die Polizei tötet eines der Tiere, wobei ein Beamter verletzt wird; das Land Nordrhein-Westfalen möchte die daraus resultierenden Kosten von H ersetzt bekommen. Das andere Rind verursacht einen Unfall, bei dem der Abschleppunternehmer U einen zweiten Unfall auslöst, durch den K erheblich verletzt wird. K verlangt vom Land NRW Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Fallkonstellation betrifft Fragen des Staatshaftungsrechts, insbesondere Aufwendungsersatz und Schadensersatzansprüche gegen den Staat.

Dr. Boas Kümper· ZJS 2013, 389
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Die Freizeitabteilung

Die Klausur befasst sich mit den Auswirkungen behördlichen Verzugs im Mahnverfahren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die H-GmbH gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern wegen Amtspflichtverletzung des Rechtspflegers und des Gerichtspräsidenten einen Staatshaftungsanspruch auf Ersatz eines infolge von Verjährung entgangenen Anspruchs hat.

Christin Horlach, Daniela Guhl· JA 2009, 96· 300 Min
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+2 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Ein Unfall mit Folgen

Die Klausur schildert einen Unfall mit ausgelaufenem Gefahrstoff und sich daran anschließenden verwaltungsrechtlichen Maßnahmen sowie Schadensfolgen für Private. L verlangt als Adressat einer Kostenverfügung die Rückerstattung von durch ihn beglichene Kosten nach Ersatzvornahme und D begehrt wegen der Fortdauer seiner Untersuchungshaft Schmerzensgeld unter Berufung auf die EMRK. Es werden insb. Ansprüche aus Staatshaftungsrecht und verwaltungsrechtlicher Erstattungsanspruch sowie Fragen der EMRK-Inländerdurchsetzung geprüft.

Michaela Staufer, Alexandra Steinebach· JA 2008, 615· 240 Min
FolgenbeseitigungsanspruchÖffentlich-rechtlicher ErstattungsanspruchStaatshaftungsrechtliche Sekundäransprüche: Überblick+2 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+39 weitere
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Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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