Klausuren
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Mündlicher Prüfungsfall: Das verflixte Vorkaufsrecht
S möchte durch Klage gegen E die Auflassung eines Grundstücks erreichen, nachdem sie ein dingliches Vorkaufsrecht erworben und ausgeübt hatte. Aufgrund einer Grundbuchberichtigung stellte sich heraus, dass nicht I, sondern E Eigentümer war, der das Grundstück inzwischen an D verkauft hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Zulässigkeit und Begründetheit einer Eigentumsklage gestützt auf das Vorkaufsrecht sowie prozessuale Zuständigkeiten. Zudem werden mögliche Ansprüche der S gegen die Erwerberin D sowie Gegenrechte und Gegenansprüche D's behandelt. Der Fall thematisiert zentrale Probleme aus Zivilprozess- und Immobiliarsachenrecht, insbesondere zum Vorkaufsrecht und Grundbuchberichtigung.
Examensübungsklausur: Den gibt’s nur einmal, der kommt nicht wieder...
Studentin Keila Kashira verlangt von der Volt-GmbH die Reparatur eines defekten Toasters des Modells „Toastmaster TS 59“, den sie dort als Einzelstück erworben hat. Die Volt-GmbH lehnt die Reparatur ab und bietet stattdessen das Nachfolgemodell kostenlos als Ersatz an, was Keila Kashira ablehnt. Im Streit stehen Ansprüche auf Nacherfüllung, insbesondere auf Reparatur, sowie das Recht auf Schadensersatz bei verweigerter Reparatur gemäß Kaufrecht. Thematisiert werden auch Fragen der Zumutbarkeit und der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der verlangten Leistung.
Kinder des Himmels
Im Fall 'Kinder des Himmels' steuert Peter, ein Sektenmitglied und Pilot, mit dem Vorsatz, die Flugzeuginsassen zu töten, ein Flugzeug absichtlich in den Tod. Eine Sektenkollegin unterstützt ihn psychisch. Zu prüfen sind Tötungs- und Körperverletzungsdelikte bezüglich ihrer Strafbarkeit nach dem StGB.
* "Dieselabgasskandal
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen im Zusammenhang mit dem Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs, insbesondere Gewährleistungsrechte, Rücktritt, Schadensersatzansprüche und die Verjährungsproblematik. Zudem wird in einer prozessualen Abwandlung die Musterfeststellungsklage im Verbraucherprozessrecht behandelt.
Deins, Meins, Unseres?
In der Klausur werden das Anwartschaftsrecht beim Eigentumserwerb unter Eigentumsvorbehalt sowie der Widerruf von Verbraucherverträgen behandelt. Außerdem ist die deliktische Haftung für die Zerstörung einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache zu prüfen. Die Aufgabenstellungen decken klassische Probleme des Schuld-, Sachen- und Verbraucherrechts ab.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Seeteufel à l‘ancienne
Im vorliegenden Fall besucht die Foodbloggerin F das Restaurant von R und bemerkt dort einen Widerspruch zwischen der Speisekarte ("fangfrischer" Fisch) und tatsächlich verwendeter Tiefkühlware. Nach einer Konfrontation droht F dem R implizit mit einem Veröffentlichungsdruck, der zu einer unentgeltlichen Bewirtung führt. Später täuscht R gegenüber seiner Lieferantin L, um an preisgünstigere Ware zu gelangen. Abschließend bittet R seinen Freund A, F zu töten, wobei der Tötungsversuch jedoch scheitert. Die Prüfung umfasst mögliche Straftatbestände bezüglich Betrug, Erpressung, Täuschung und versuchtem Tötungsdelikt nach dem Strafgesetzbuch.
Anfängerklausur: Fatale Fehleinschätzungen
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortung von A und C im Zusammenhang mit zwei tödlichen Vorfällen: Zunächst wird eine Person (O) durch eine Sprengfalle getötet, die C auf Anweisung von A platziert hat, wobei C O mit B verwechselt. Im zweiten Fall tötet C eine weitere Person (X) im Rahmen einer vermeintlichen Nothilfe, nachdem er sich über das Notwehrrecht täuscht. Thematisiert werden Probleme der Irrtumslehre, Mittäterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums.
Von entwendeten Pfandflaschen und entnervten Verwandten
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem die Beschuldigte mehrere vermögens- und eigentumsbezogene Delikte begeht, darunter das Entwenden von Pfandflaschen und eines Mobiltelefons. Im Rahmen einer Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft werden sowohl materiell-rechtliche Fragen (Diebstahl, Unterschlagung usw.) als auch prozessuale Aspekte wie das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen und die Beweisverwertung beleuchtet. Der Sachverhalt umfasst sowohl die polizeilichen Ermittlungen als auch die Zeugenaussagen und Strafanträge der Beteiligten.
Examensklausur: Parlamentarisches Frage- und Informationsrecht beim Export von Kriegswaffen
Im Mittelpunkt des Falls steht eine parlamentarische Anfrage einer Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung zum Export von 200 Panzern nach Saudi-Arabien durch den Bundessicherheitsrat. Die Abgeordnete will erfahren, ob eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde und auf welchen Erkenntnissen die Entscheidung beruhte. Die Bundesregierung verweigert die Auskunft unter Berufung auf Geheimhaltungspflichten, den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sowie das Staatswohl. Der Fall thematisiert das parlamentarische Fragerecht, das Informationsrecht von Abgeordneten und dessen mögliche Grenzen bei außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen im Kontext von Rüstungsexporten.
(Referendar-)Examensklausur: Haftung für den Ministerpräsidenten?
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit zwischen dem Umweltverein U und dem Freistaat Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten. U verlangt die Durchsetzung von EU-Immissionsgrenzwerten im Luftreinhalteplan und möchte hierfür Zwangshaft gegen den Ministerpräsidenten als letztmögliches Vollstreckungsmittel erwirken. Der Fall thematisiert verwaltungsrechtliche Vollstreckungsmöglichkeiten gegen Behörden, insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen, Zulässigkeit und Grenzen einer Zwangshaft gegen ein Regierungsmitglied. Dabei werden unionsrechtliche Bezüge und verfassungsrechtliche Fragen wie die Immunität des Ministerpräsidenten und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme relevant. Zusätzlich ist das Verfahren einer möglichen Vorlage an den EuGH zu prüfen.
Allzweckwaffe Sperrklausel
In der Klausur wird ein Antrag einer Landesregierung auf abstrakte Normenkontrolle gegen eine Erhöhung der Sperrklausel im Bundeswahlgesetz geprüft. Es geht um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere das Stimmverhalten im Bundesrat, sowie um die Vereinbarkeit einer 10%-Sperrklausel mit den Wahlrechtsgrundsätzen des Grundgesetzes und dem Prinzip der Chancengleichheit politischer Parteien.
Alles eine Frage der Zurechnung
Die Klausur behandelt verschiedene Konstellationen strafrechtlicher Zurechnung im Rahmen des Allgemeinen Teils (Aberratio ictus, manipulierter error in persona, Mittäterexzess) sowie Fragen zu Täterschaft und Teilnahme. Im zweiten Sachverhaltsteil geht es um die Strafbarkeit im Kontext einer gemeinschaftlichen Tat (Bande) und um Kausalität bei Gremienentscheidungen, insbesondere hinsichtlich Rücktritt und misslungener Warnung. Die Prüflinge sollen die Strafbarkeit von A, B, E und F umfassend nach dem StGB analysieren.
Ein schlechter Deal
Im Sachverhalt geht es um den Kauf eines Grundstücks, das durch einen Irrtum des amerikanischen Geschäftsmanns D zum überhöhten Preis erworben wurde. D beauftragte seinen Assistenten R mit dem Kauf, wobei D irrig von einem unverbaubaren Seeblick ausging. Nach Entdeckung des Irrtums will D sich vom Vertrag lösen; K verlangt Vertragserfüllung oder Schadensersatz wegen entgangener Alternativverkäufe. Thematisch steht die Anfechtung der ausgeübten Innenvollmacht sowie Vertragsschluss und Vertretungsfragen im Mittelpunkt.
Anfängerhausarbeit: Eheglück am Valentinstag
A plant, seine Ehefrau F mit Gift zu töten, um mit seiner Geliebten G und dem Schmuck der F ein neues Leben zu beginnen. G überredet A zur Tat, geht aber von einer anderen Vorgehensweise aus, während J als Freund A bei der Beschaffung des Giftes unterstützt, obwohl er von den wahren Absichten weiß. Im Zentrum des Falls stehen das Verhältnis von Totschlag und Mord nach §§ 212, 211 StGB, die Auslegung von Mordmerkmalen, Versuchsbeginn und mittelbare Täterschaft sowie Beihilfe durch berufstypisches Verhalten. Außerdem sind Aspekte des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Es ist zu prüfen, wie sich A, G und J strafbar gemacht haben könnten.
Fortgeschrittenenklausur: Das Schimmelhaus
Im Fall „Das Schimmelhaus“ steht ein zivilrechtlicher und strafrechtlicher Konflikt um den Verkauf eines schimmelbefallenen Hauses im Mittelpunkt. K erwirbt von H das Haus, ohne von den erheblichen Baumängeln zu wissen, und macht später eine arglistige Täuschung geltend. Es entsteht eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Rückabwicklung des Kaufvertrags, beeinflusst durch Zeugenaussagen. Zusätzlich kommt es zu einem Brandanschlag des H, der zur Untersuchung von Straftatbeständen nach dem StGB führt, nachdem dabei ein Feuerwehrmann ums Leben kommt. Zu prüfen sind die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von H, K und S.
(Referendar-)Examensklausur: Freie Dächer für freie Bürger
Die Bauherrin B beantragt beim Bezirksamt Schöneberg eine Baugenehmigung für den Ausbau eines Dachgeschosses im Geltungsbereich des Berliner Baunutzungsplans von 1961. Das Bezirksamt lehnt den Antrag ab und verweist auf eine Überschreitung der Geschossflächenzahl sowie eine beschlossene Veränderungssperre. B macht u.a. geltend, der Baunutzungsplan sei funktionslos geworden, der Planaufstellungsbeschluss fehlerhaft und Ausnahmen sowie Befreiungen seien möglich; außerdem sei die Veränderungssperre mangels Konkretisierung unwirksam. Es geht insbesondere um bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens, die Wirksamkeit des Baunutzungsplans und der Veränderungssperre, kommunalrechtliche Verfahrensfehler sowie verwaltungsprozessuale Fragestellungen.
Fortgeschrittenenklausur: Napoleon muss an die Leine
A ist Halter eines Schäferhundes namens Napoleon, der an der Rheinpromenade in Mainz einen anderen Hund attackiert und verletzt hat. Daraufhin ordnete die Stadtverwaltung Mainz einen Leinenzwang für Hunde an, wobei die sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet wurde. A hält den Leinenzwang für rechtswidrig, erhebt Widerspruch und beantragt beim Verwaltungsgericht Mainz die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Der Fall thematisiert verwaltungsrechtliche Fragen zum Erlass und zur Vollziehung eines Leinenzwangs, zur Bestimmtheit des Verwaltungsakts sowie zu den Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Fortgeschrittenenklausur: Geplatztes Start-up-Darlehen
In diesem Fall begehrt eine Bank (RB) die Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Briefhypothek gegen eine neue Grundstückseigentümerin (G), nachdem ein Start-up-Unternehmer (N) ein von einem Freund (F) besichertes Darlehen teilweise abgerufen und später nicht zurückgezahlt hat. Im Zentrum steht die Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 1147 BGB besteht und wer Hypothekengläubiger geworden ist. Dabei spielen die Wirksamkeit der Hypothekenbestellung, Abtretung an die Refinanzierungsbank sowie Sondervereinbarungen außerhalb des Grundbuchs eine Rolle. Ebenfalls zu prüfen ist die Rechtsstellung der Erbin G nach Testamentsanfechtung und Widerspruchseintragung.
Fortgeschrittenenklausur: Spendenbecher
Im Mittelpunkt des Falles steht A, der ein Benefizfestival ohne Entrichtung des Eintrittspreises betritt, indem er sich einen Eintrittsstempel fälscht und unbefugt auf das Gelände gelangt. Dort entwendet er aus versiegelten Spendeneimern eine Vielzahl von Bechern, die als Nachweis für getätigte Spenden dienen, und gibt diese an einer Bar mit einer falschen Behauptung gegen Auszahlung von Geld ab. Die Klausur prüft die Strafbarkeit des A nach dem StGB und fokussiert auf Vermögensdelikte, insbesondere Urkundenfälschung und den Umgang mit den Bechern als möglichem Tatobjekt. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Vorliegen von Täuschungshandlungen und die Zueignungsabsicht im Zusammenhang mit den entnommenen Spendenbechern.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Über Umwege zum Ziel
Im Mittelpunkt des Falls steht D, der aus finanziellen Nöten Geld von seinem Konkurrenten K entwendet, indem er mit einem Schlagstock in dessen Gartenhütte eindringt und zwei Geldtaschen stiehlt. Nach seiner erfolgreichen Flucht plant D gemeinsam mit A und B einen weiteren Überfall auf einen Taxifahrer, bei dem sie mittels einer Pistole dessen Tageseinnahmen rauben. Zentral sind die strafrechtlichen Fragen rund um Diebstahl, besonders schwere Diebstahlsfälle, Abgrenzungen zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Beteiligungsformen von Täterschaft und Teilnahme. Der Bearbeitervermerk schränkt die zu prüfenden Delikte gemäß StGB gezielt ein.
Schwerpunktbereichsklausur: Zwielichtige Dienstreisen in Kolonien
Im Mittelpunkt des Falls stehen völkerrechtliche Fragen der Immunität staatlicher Funktionsträger sowie die Zuständigkeit internationaler Gerichte. Die Regierung des Staates Äquatorien verlangt von der ehemaligen Kolonialmacht Kolonien die Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens gegen einen früheren Ressortminister, der sowohl dienstlich als auch privat Vermögenstransfers tätigte. Außerdem stellt sich die Frage der Zulässigkeit einer Klage Äquatoriens vor dem Internationalen Gerichtshof zur Durchsetzung dieses Anspruchs. In einer Abwandlung wird zudem die Immunität des amtierenden Staatsoberhaupts bei Foltervorwürfen thematisiert.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Unfrieden am Friedberger Weiher – Teil 2
Im Mittelpunkt des Falls steht die Klage des F gegen einen Bescheid des Landratsamts (LRA), mit der sich F gegen eine Baugenehmigung sowie gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens wendet. F möchte die Aufhebung der Verwaltungsakte erreichen, wobei insbesondere die Frage nach der statthaften Klageart und der Klagebefugnis gemäß § 42 VwGO zu prüfen ist. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig das Drittschutzkonzept im öffentlichen Baurecht, insbesondere im Hinblick auf Nachbarschutz und das Rücksichtnahmegebot bei Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB. Es sind grundlegende Abwägungen zwischen Individualinteressen des Nachbarn und öffentlich-rechtlichen Regelungen im Baurecht anzustellen.
Eifersucht und Leidenschaft – schlechter Schütze, lange Haft
In der Klausur geht es um S, der aus Eifersucht einen gezielten Tötungsversuch an E mit einer Schusswaffe unternimmt, jedoch aufgrund eines Fehlers tatsächlich E statt der vermeintlich anvisierten C tötet. Im zweiten Teil versetzt S C eine schmerzhafte, aber nicht blutende Stichverletzung mit einer Kuchengabel. C wehrt sich mit einem Aschenbecher und fügt S eine Schnittwunde zu. Die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB ist zu prüfen.
Examensklausur: Die „übervorsichtige“ Warnmeldung
Der Fall behandelt die Auseinandersetzung zwischen einem Käufer und einem Autohersteller über eine wiederkehrende Warnmeldung im Display eines Neuwagens. Nachdem der Käufer trotz Werkstattaufenthalten und Hinweisen des Herstellers weiterhin mit der Warnmeldung konfrontiert war, verlangt er die Lieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs sowie die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Kernfragen sind die rechtliche Bewertung der Warnmeldung als Sachmangel, der Umfang und die Form der Nacherfüllungsansprüche, insbesondere hinsichtlich eines Software-Updates oder einer Nachlieferung, und die Voraussetzungen für die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Die Fallgestaltung beleuchtet die Rechte des Käufers bei wiederkehrenden technischen Hinweisen und den Umgang des Verkäufers mit Nachbesserungs- und Nachlieferungsbegehren.