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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.059 Klausuren
JA 20081. Staatsexamen

Standortschließung und -verlagerung

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Standortschließung sowie Rückzahlungsansprüche aus Tarifvertrag bei einer Standortverlagerung. Dabei werden arbeitsrechtliche Aspekte wie Sozialauswahl, Zustimmung des Integrationsamtes, Betriebsratbeteiligung und Tarifvertragsbindung geprüft.

Prof. Dr. Matthias Jacobs, Jörg Noltin· JA 2008, 186· 300 Min
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Der pensionierte Fußballfan

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik von Fernabsatzverträgen und Verbraucherschutz, insbesondere das Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen von Zeitschriften und DVDs durch einen pensionierten Verbraucher. Es werden die Voraussetzungen sowie mögliche Ausnahmen des Widerrufsrechts thematisiert, auch unter Einbeziehung von persönlichen Kontakten über Außendienstmitarbeiter. Im Fokus steht die Frage, ob der Unternehmer Zahlung verlangen kann, wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft.

Dr. Katrin Blasek· JA 2008, 177· 90 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeMietverhältnisse über WohnraumRecht der ehelichen Gemeinschaft+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Spritschleuder

Im vorliegenden Fall kauft S bei der A & B-OHG einen ÖkoStar 2000, der als besonders sparsames und umweltschonendes Fahrzeug beworben wird. Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass das Fahrzeug aufgrund eines Fabrikationsfehlers deutlich mehr Kraftstoff verbraucht als angegeben. S verlangt daraufhin von der A & B-OHG die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, während die OHG den Anspruch verweigert und zudem eine Nutzungsentschädigung fordert. Der Fall behandelt zentrale Fragen des deutschen und europäischen Kaufrechts, insbesondere Mängelhaftung, Nacherfüllung und Nutzungsersatz, sowie Aspekte der Vertretungsmacht und Vertragsbindung.

Ole Sachtleber· ZJS 2008, 271
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Anfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Good Old Times

In dieser Fortgeschrittenenklausur werden zivilrechtliche Haftungskontinuität und -nachfolge im Rahmen eines kleingewerblichen Unternehmens (Einzelunternehmen und später OHG) behandelt. Schwerpunktmäßig werden die Haftung des Erwerbers eines Geschäftsbetriebs sowie die persönliche Haftung von Gesellschaftern vor und nach Gründung einer OHG und der Übergang von Verbindlichkeiten diskutiert. Examensrelevante Aspekte sind insbesondere die Anwendung des § 25 HGB, die Wirkung des Gesellschaftsbeitritts (§ 130 HGB) sowie Abgrenzungsfragen zur GbR.

Prof. Dr. Dominique Jakob· JA 2008, 101· 120 Min
StellvertretungBesonderer Teil - VertiefungMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Das Montagsauto

Karl verlangt von der Halbgar AG Ersatz für Schäden an seinem Auto und dem Garagentor, die durch einen technischen Defekt am neuen Fahrzeug entstanden sind. Im Streit steht, ob die Halbgar AG als Herstellerin nach deutschem und europäischem Produkthaftungsrecht für die Schäden haftet. Zentrale rechtliche Fragen betreffen Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, insbesondere den Fehlerbegriff, den Nachweis von Fehler, Schaden und Kausalität sowie mögliche Haftungsausschlüsse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik. Es sind zudem Vorgaben und Auslegungsfragen der EU-Produkthaftungsrichtlinie zu beachten.

Thomas Riehm· ZJS 2008, 155
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)VerjährungGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Schenkungswiderruf beim Todesfall

Die Klausur behandelt den Widerruf eines Schenkungsversprechens im Zusammenhang mit der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach dem Tod des Erblassers. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen eines Herausgabeanspruchs gemäß § 812 BGB (Bereicherungsrecht), das Vorliegen eines Schenkungsvertrages und die Problematik des Widerrufs des Bezugsrechts. Darüber hinaus wird die Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess thematisiert.

Dr. Philipp Schmieder, Dr. Markus Volz· JA 2008, 44· 300 Min
Auftrag, §§ 662ff. BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein umstrittenes Fernsehinterview

Die M-GmbH, ein Medienkonzern, verlangt gemeinsam mit ihrem Alleingesellschafter A Schadensersatz von der Großbank G und deren Vorstandsvorsitzendem V. Hintergrund ist ein öffentliches Fernsehinterview, in dem V sich zur wirtschaftlichen Lage der M-GmbH äußert und Zweifel an einer weiteren Kreditvergabe äußert, was angeblich zur Ablehnung bereits zugesagter Kredite durch andere Banken geführt hat. Zentrale Rechtsfragen betreffen deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit Bankgeheimnis, Persönlichkeitsrechten und der Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen gemäß § 824 BGB. Neben den deliktsrechtlichen Aspekten sind auch vertragliche Standardprobleme und die Anspruchsberechtigung des Alleingesellschafters zu prüfen.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)AGB§§ 830, 840 BGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der schadhafte Heimtrainer

Frau Mertens kauft bei Sportartikelhändler Thiele einen Heimtrainer, bei dem sich aufgrund einer schadhaften Schraube das Pedal löst und einen Fernseher beschädigt. M verlangt von T die Reparatur des Heimtrainers sowie Schadensersatz für den Fernseher, was T unter Berufung auf den individuell vereinbarten Gewährleistungsausschluss ablehnt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf Sachmängelgewährleistung beim Kauf, insbesondere die Wirkungen eines Gewährleistungsausschlusses und die Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs. In der Abwandlung tritt M vom Vertrag zurück und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem der Heimtrainer durch ein selbst verursachtes Feuer zerstört wurde; hierbei stehen Rückabwicklung und mögliche Ansprüche im Vordergrund.

Sudabeh Kamanabrou· ZJS 2008, 47
Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Widerruf nach Weihnachten

Die Klausur behandelt Probleme rund um den Widerruf von Verträgen im Fernabsatz, insbesondere bei Online-Käufen und Flugbuchungen. Thematisiert werden die Voraussetzungen des Widerrufsrechts, die Form und Fristsetzung, sowie Fragen rund um die Wirksamkeit von AGB und typische Leistungsstörungen. Die Studierenden prüfen verschiedene Ansprüche und die Wirksamkeit der Erklärungen.

Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Seyavash Amini· JA 2008, 21· 300 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)AGB§ 824 BGB+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Ein Prüfungsgespräch

Die Übungsklausur behandelt verschiedene prüfungsrelevante Fragestellungen rund um das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen. Thematisiert werden insbesondere die Anforderungen an Angebot und Annahme sowie typische Probleme im Rahmen der Vertragsverhandlungen.

Berjasevic· JA 2007, 857
Angebot und Annahme+2 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Geschenkt oder geerbt?

In der Klausur wird die Herausgabe von Erbschaftsgegenständen nach dem Tod des Erblassers behandelt. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Alleinerben gegen die Lebensgefährtin des Erblassers auf Herausgabe von Möbeln, eines Sportwagens und auf den Erlös einer verkauften Münzsammlung. Thematisiert werden Ansprüche aus dem Erbrecht, dem Bereicherungsrecht sowie die Schenkung von Todes wegen und Surrogationsfragen.

Privatdozent Dr. Dr. Thomas Gergen· JA 2007, 762· 120 Min
Schenkung von Todes wegenSchenkung, §§ 516ff. BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Aus dem Leben eines Kritikers

Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Konstellationen. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung, die rechtlichen Rahmenbedingungen von Inhaberpapieren, sowie Fragestellungen zu Notwehr und Selbsthilfe bei Auseinandersetzungen zwischen einem Kritiker und Theaterpersonal. Weiterhin werden Zahlungsansprüche und mögliche Schmerzensgeldforderungen thematisiert.

Michael Heese· JA 2007, 691· 300 Min
Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Ausgerechnet der Fliesenfachmarkt

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung aus einem Schadensfall zwischen einem Fliesenfachmarkt, dessen Mitarbeiter und einer 6-jährigen Besucherin, die beim Spielen von einem Gabelstapler verletzt wurde. Thematisiert werden die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung, die Zurechnung von Mitverschulden des gesetzlichen Vertreters, der Vertrag mit Drittschutzwirkung sowie die Problematik der gestörten Gesamtschuld. Es geht um Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten.

Christin Horlach· JA 2007, 590· 300 Min
StellvertretungBesonderer Teil - VertiefungMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Undank ist der Welten Lohn

Die Klausur behandelt die Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung unter Vorbehalt von Wohn- und Mitbenutzungsrechten sowie Folgeprobleme im Zusammenhang mit einem vom Beschenkten weiterveräußerten Kotflügel aus dem Nachlass. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Schenkungswiderrufs wegen groben Undanks sowie mögliche dingliche und schuldrechtliche Ansprüche hinsichtlich des verkauften Kotflügels.

Dr. Andreas Deutsch· JA 2007, 504· 300 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGB§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Geschenkt ist Geschenkt

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die sogenannte „gemischte Schenkung“ am Beispiel des Verkaufs eines Fahrzeugs unter Marktwert mit erklärter Schenkungsabsicht. Thematisiert werden Anspruch auf Übereignung, Rückabwicklung (insbesondere nach späteren Streitigkeiten) sowie mögliche Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche bei verborgenen Mängeln. Die klausurrelevanten Fragestellungen gehen auf Kaufvertrag, Schenkung und Gewährleistungsfragen ein.

Fabian Eckard, Nico Torka· JA 2007, 497· 300 Min
Schenkung von Todes wegenSchenkung, §§ 516ff. BGBRecht der ehelichen Gemeinschaft+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

* "You only buy twice - Man kauft nur zweimal

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen eines Wiederkaufsrechts bei Grundstücken, insbesondere die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Rückerwerbsrechts, Widmungsauflagen, Beseitigungspflichten, die Löschung dinglicher Belastungen sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Kontaminationen und baulichen Veränderungen. Daneben wird die Möglichkeit der Pfändung und Einziehung eines Rückerwerbsrechts aus Gläubigersicht beleuchtet.

Michael Heese· JA 2007, 176· 300 Min
Weitere SekundäransprücheGläubiger- / SchuldnerwechselGläubiger- /Schuldnermehrheit+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Gescheiterte Pläne

Die Klausur thematisiert die vermögensrechtliche Auseinandersetzung nach dem Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Im Fokus steht die Frage, ob dem in einem Ein-Mann-Unternehmen der Lebensgefährtin unentgeltlich mitarbeitenden Partner nach der Trennung rückwirkend Entgelt zusteht. Geprüft werden mögliche Anspruchsgrundlagen wie GoA, Bereicherungsrecht und gesellschaftsrechtliche Aspekte.

Dr. Eva Kocher· JA 2007, 108· 120 Min
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Eingetragene Lebenspartnerschaft und nichteheliche Lebensgemeinschaft+1 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Mängelbeseitigung durch Selbstvornahme

Die Klausur behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang die Käuferin eines mangelhaften Pkw nach erfolgloser Fristsetzung zur Mängelbeseitigung durch die Erben des Verkäufers berechtigt ist, die notwendige Reparatur selbst durchführen zu lassen und Ersatz der Aufwendungen bzw. Minderung des Kaufpreises oder sonstige Zahlungsansprüche gegenüber dem Erben geltend machen kann. Schwerpunkte liegen auf kaufrechtlichen Gewährleistungsrechten, Selbstvornahme und den Folgen eines Erbfalls während laufender Gewährleistungsfristen.

Dr. Arndt Kiehnle· JA 2007, 15· 300 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 20062. Staatsexamen / Referendariat

Hauskauf mit Hindernissen

Die Klausur behandelt ein einstweiliges Verfügungsverfahren nach einem Hauskauf, bei dem der Verkäufer mittels Drohungen zur Zahlung einer ausstehenden Kaufpreisrate animieren wollte. Neben verfahrensrechtlichen Fragen zur Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO stehen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und das Zurückbehaltungsrecht im Mittelpunkt.

Auftrag, §§ 662ff. BGBEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Fernsehkauf einer Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern

Die Klausur behandelt den Fernsehkauf einer 17-jährigen Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern. Im Mittelpunkt stehen Probleme zum Vertragsschluss mit Minderjährigen, die Wirksamkeit des Kaufvertrags, das Abstraktionsprinzip und die Saldotheorie. Es ist insbesondere zu prüfen, ob dem Verkäufer Herausgabeansprüche gegen die Minderjährige zustehen und welche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem nicht voll wirksam abgeschlossenen Vertrag bestehen.

Moritz Keller, Kai Peter Purnhagen· JA 2006, 844· 120 Min
Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Geschäftsfähigkeit+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Laptopkauf mit Missverständnissen

Die Klausur befasst sich mit den rechtlichen Problemen rund um einen Laptopkauf, bei dem es zu mehreren Missverständnissen und Stellvertretungsverhältnissen kommt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur wirksamen Begründung von Kaufverträgen, zur Rechtsgeschäftslehre sowie zur Stellvertretung und zu möglichen Anfechtungen. Es sind zudem AGB-Fragen relevant.

Auftrag, §§ 662ff. BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Folgenschweres Missverständnis

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Sachenrecht und Schuldrecht, bei dem eine Hypothek zur Sicherung eines Darlehens bestellt wurde, dieses jedoch nie ausgezahlt wurde. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Konsequenzen der Abtretung einer nicht bestehenden Forderung (forderungsentkleidete Hypothek), die Möglichkeit des gutgläubigen Forderungserwerbs sowie Ansprüche der Paketbank AG gegen die Sicherungsgeberin und Regressfragen gegenüber der ursprünglichen Bank im Kontext von Organisationsverschulden.

Dr. Wolfgang Servatius· JA 2006, 692· 120 Min
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGDarlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Die Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Die Klausur behandelt die Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit einer Beamtin. Schwerpunkte sind die Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (insbesondere der sog. Beamtenklausel) und die Frage, ob eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versicherungsleistungen auslöst. Weiterhin werden die Bindungswirkung der behördlichen Entscheidung und mögliche Einschränkungen der Versicherungsbedingungen geprüft.

Gerhard Knauff, Michael Heese· JA 2006, 637· 300 Min
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEntscheidungsgründe+5 weitere
JA 2006Anfänger:innen

Kein Persilschein in der Waschanlage

Die Klausur behandelt drei Konstellationen im Zusammenhang mit einer Waschanlage: 1) Ansprüche wegen Schäden am Auto unter dem Gesichtspunkt von Haftungsbeschränkungen in AGB und Leistungsstörungsrecht, 2) Ersatz eines entgangenen Honorars nach Nichterfüllung einer Reinigungszusage (insb. culpa in contrahendo und Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter), 3) Ersatzansprüche wegen eines Schadens an einem Dritten (Pelzmantel) aufgrund eines Betriebsfehlers (Haftungsprivilegierung, Verkehrssicherungspflichten, evtl. § 831 BGB).

Björn Laukemann· JA 2006, 606· 120 Min
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)AGBHaftungsbeschränkungen+5 weitere
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