ZivilrechtJA 2008Fortgeschrittene
Von Gesichtscreme der Schauspielerin oder 'Wer schön sein will, ...'
JA 2008, 498 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Dr. Nikolaj Fischer, Christine Schmehl
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JA
JA
2008 · 498
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2008, 498
Lösung
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Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit gesundheitlichen Schäden nach der Verwendung einer Gesichtscreme. Die Schwerpunkte liegen auf der Produzentenhaftung nach Deliktsrecht sowie auf der Haftung für fehlerhafte Produkte. Zu untersuchen sind insbesondere mögliche Schadensersatzansprüche der Großmutter gegen die Herstellerin und die Werbeträgerin der Creme.
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