Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Erschließung mit Hindernissen
In dieser Übungsklausur wird eine Klage einer hessischen Gemeinde thematisiert, die die Übertragung der Erschließungsaufgabe für bestimmte Grundstücke per Rechtsverordnung anstrebt, nachdem eine Zweckvereinbarung am Fehlen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung gescheitert ist. Der Schwerpunkt liegt auf der prozessualen Einordnung der Klage (insbesondere der sog. 'Normerlassklage') sowie der Klärung öffentlicher und subjektiver Rechtspositionen der Gemeinde. Erschließungsrechtliche Detailfragen und materielle Probleme der Beitragserhebung sind nicht zu prüfen.
Krankenhausbehandlung im EU-Ausland
Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine EG-Mitgliedstaaten-Regelung, nach der Kosten für Krankenhausbehandlungen im EU-Ausland nur unter bestimmten Voraussetzungen oder gar nicht übernommen werden, mit dem Gemeinschaftsrecht – insbesondere mit der Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrags – vereinbar ist. Es wird geprüft, ob die Kommission eine zulässige Klage gegen den Mitgliedstaat vor dem EuGH erheben kann und ob die nationale Rechtslage der Dienstleistungsfreiheit widerspricht.
Gaststättenerlaubnis unter Auflagen
Im Fall wird ein Betreiber einer Diskothek mit einer Gaststättenerlaubnis konfrontiert, die mit einem Beschäftigungs- und Betretungsverbot für bestimmte Personen verbunden und für sofort vollziehbar erklärt wurde. Nach einem Verstoß gegen das Verbot droht der Widerruf der Erlaubnis; der Betreiber möchte wissen, wie er sich dagegen rechtlich wehren kann. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Nebenbestimmungen sowie mögliche Rechtsbehelfe und Formen des vorläufigen Rechtsschutzes.
Übungsfall: Die Videoüberwachung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die durch die Stadt R geplante und auf Landesdatenschutzrecht gestützte Videoüberwachung eines öffentlichen Platzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Bürger (B), der sich dort regelmäßig aufhält, sieht sich durch die geplante Maßnahme in seinen Grundrechten verletzt und hat nach erfolglosem Instanzenzug Verfassungsbeschwerde erhoben. Thematisiert werden datenschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen sowie eine mögliche Grundrechtsbeeinträchtigung durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Im Kern ist die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen.
Übungsfall: Eile mit Weile – die verspätete vorläufige Amtsenthebung
In diesem Fall verlangt eine Bank von Land und Behörden Schadensersatz, nachdem sie durch mehrfach unzutreffende Rangbestätigungen eines Notars hohe Darlehen ausgereicht und durch Täuschung den Großteil der Kreditsummen verloren hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Staatshaftung bei Pflichtverletzungen eines Notars, insbesondere aufgrund mangelhafter staatlicher Aufsicht und verzögerter vorläufiger Amtsenthebung. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Reichweite von Amtspflichten, ihre Drittbezogenheit sowie die mögliche Subsidiarität von Amtshaftungsansprüchen. Daneben spielen Aspekte des allgemeinen Schadensrechts eine Rolle.
Willkommen in der wunderbaren Welt der Windkraft
Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und das Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen im Außenbereich. Thematisiert werden insbesondere die Rolle von Flächennutzungs- und Raumordnungsplänen, die Beteiligung von Gemeinden und die Abwägung öffentlicher Belange, unter besonderer Berücksichtigung des Landschaftsbildes und des Denkmalschutzes. Zentral ist die Frage, ob der Vorbescheid über die Zulässigkeit der Anlagen rechtswidrig ist und aufgehoben werden sollte.
Übungsfall: Es ist EM!
Im Rahmen der Fanmeile zur EM in Hamburg kommt es nach Ausschreitungen und Flaschenwürfen unter Fußballfans zu einem polizeilichen Einschreiten. Die Polizei bildet einen sogenannten Kessel um eine Zuschauergruppe, zu der auch der unbeteiligte Otto und Wladimir, ein Freund der Randalierer, gehören. Zentrale Frage ist die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens gegenüber diesen beiden Personen. Schwerpunkte bilden das Gefahrenabwehrrecht, die polizeiliche Freiheitsentziehung und mögliche Voraussetzungen sowie Grenzen eines polizeilichen Kessels.
Übungsfall: Meldeauflagen und „Gefährderanschreiben“ als polizeiliche Präventivmaßnahmen gegen Hooligans
Im Mittelpunkt des Falls steht der 23-jährige H, der wegen früherer einschlägiger Verfehlungen als gewaltbereiter Fußballfan gilt. Die Polizei ergreift gegen ihn im Vorfeld eines internationalen Fußballspiels präventive Maßnahmen, darunter eine Meldeauflage und ein sogenanntes Gefährderanschreiben, um mögliche Ausschreitungen und seine Ausreise zu verhindern. Es geht um die Rechtmäßigkeit und Voraussetzungen polizeilicher Präventivmaßnahmen gegen sogenannte Gefährder im Umfeld von Fußballveranstaltungen. Wesentliche Schwerpunkte sind das Gefahrenabwehrrecht, insbesondere die Anwendung polizeirechtlicher Generalklauseln, die Überprüfung von Meldeauflagen und die rechtliche Einordnung von Gefährderanschreiben im Lichte grundrechtlicher Vorgaben.
Übungsfall: Laserkampf
Der Fall betrifft einen Unternehmer, O, der in einer Halle in Greifswald das sogenannte Laserkampf-Spiel für volljährige Teilnehmer anbietet. Nachdem Beschwerden eingegangen sind, untersagt ihm der Oberbürgermeister mit Bescheid den Betrieb von Spielen, die ein Töten von Menschen simulieren, unter Berufung auf öffentliche Sicherheit, Ordnung und die Menschenwürde. O legt hiergegen Widerspruch ein, argumentiert unter anderem mit der Ablehnung eines Verbots durch den Bundestag und wirft willkürliche Maßstabsbildung vor. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Gefahrenabwehrrecht, die vorbeugende Untersagung von Spielabläufen unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die verfassungsrechtliche Bedeutung der Menschenwürde und die Bindung der Verwaltung an die Gesetzgebung.
Deutsche Sprache – schwere Sprache
Die Klausur behandelt die Versagung der Einbürgerung eines langjährig in Deutschland lebenden libanesischen Staatsangehörigen, der Analphabet ist und keine Zeitungsartikel auf Deutsch lesen kann. Prüfungsgegenstand ist, ob das Fehlen ausreichender schriftlicher Deutschkenntnisse ein zwingendes Einbürgerungshindernis darstellt, insbesondere im Lichte des Alters und der Lebensumstände des Antragstellers. Grundlage sind das Staatsangehörigkeitsrecht sowie die einschlägigen Anspruchsvoraussetzungen und Ausschlussgründe.
Hanseatische Sektenjagd
Die Klausur behandelt die Frage, ob und wie staatliche Empfehlungen zur Verwendung bestimmter Schutzerklärungen im Geschäftsverkehr mit Scientology-Mitgliedern in das Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit eingreifen. Es geht um die Grenzen staatlicher Informations- und Aufklärungstätigkeit, mittelbare Eingriffe, rechtliche Zurechnung und abwehrrechtliche Ansprüche. Ebenso wird der Anspruch im Amtshaftungsrecht betroffen.
Karikaturenstreit
Im sogenannten Karikaturenstreit untersagt der Magistrat einem Künstler, eine Mohammed-Karikatur mit provokantem Inhalt weiter aus dem Fenster zu hängen. Die Allgemeinverfügung wird mit Sofortvollzug und Zwangsgeldandrohung belegt. Der Fall prüft die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen die Zwangsgeldfestsetzung und die Rechtmäßigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, wobei zentrale Grundrechte im Konflikt stehen.
Leipziger Ersatzvornahme
Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen einen behördlichen Kostenbescheid, der nach einer Abschleppmaßnahme wegen Falschparkens erlassen wurde. Thematisiert werden die Voraussetzungen und der Prüfungsmaßstab für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, die Abgrenzung zwischen Ersatzvornahme und unmittelbarer Ausführung, die Adressatenstellung sowie die Rechtmäßigkeit und Kostenpflicht einer Abschleppmaßnahme.
Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge
In der Klausur Verwaltungsvollstreckung im Erzgebirge geht es um die Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen einer Behörde gegenüber einem Bürger, insbesondere Festsetzung von Zwangsgeld und Androhung der Ersatzvornahme. Thematisiert wird die Anfechtbarkeit des Grund-Verwaltungsaktes, mögliche Vollstreckungshindernisse sowie der Rechtsschutz im Eilverfahren (§ 80 IV VwGO).
Verfassungsrecht: Die Privatisierung der Deutschen Flugsicherung
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Probleme rund um die geplante Privatisierung der Deutschen Flugsicherung (DFS) durch den Bund, insbesondere den Konflikt mit dem Erfordernis bundeseigener Verwaltung und der Ausfertigung von Gesetzen durch den Bundespräsidenten. Zu prüfen ist, ob eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben könnte und wie sich die rechtliche Beurteilung ändert, wenn der Bundesverkehrsminister die Gegenzeichnung verweigert.
Vor Gericht und auf hoher See sind wir in alle Gottes Hand
Die Klausur behandelt das europäische Staatshaftungsrecht im Zusammenhang mit staatlichen Beihilfen an ein Schifffahrtsunternehmen. Kern des Falles ist die Frage, ob eine Schadensersatzpflicht aufgrund einer vermeintlich fehlerhaften Entscheidung deutscher Gerichte besteht, insbesondere wegen Nichtvorlage an den EuGH nach Art. 234 EGV. Es werden die Voraussetzungen der Amtshaftung und das Richterspruchprivileg angesprochen.
Rechtsschutz bei Feinstaubbelastungen
Die Klausur behandelt die Problematik der Feinstaubbelastung in urbanen Räumen und deren rechtliche Bewältigung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Anwohner einen Anspruch auf verwaltungsbehördliche Maßnahmen (z.B. Aufstellung eines Aktionsplans, Verkehrsbeschränkungen) bei Überschreiten von Immissionsgrenzwerten haben. Der Fall setzt sich mit Drittschutz und der Auslegung des Immissionsschutzrechts auseinander.
Änderung einer Rechtsverordnung durch den parlamentarischen Gesetzgeber
Die Klausur thematisiert die Problematik einer Änderung einer Rechtsverordnung (RVO) durch den parlamentarischen Gesetzgeber im Zusammenspiel mit einem Ermächtigungsgesetz. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Aspekte wie die Zulässigkeit und Grenzen parlamentarischer Mitwirkung, das Verfahren der Gesetzgebung sowie die Bindung an rechtsstaatliche Grundsätze. Die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht betrifft die Verfassungsmäßigkeit des Ermächtigungsgesetzes und der geänderten RVO.
Gestörte Fußballfreude
Ein Fußballfan wird an der Grenze von der Polizei gestoppt und ihm aufgrund seiner Vergangenheit kurzfristig die Ausreise untersagt. Wenige Tage später erhält er ein Gefährderanschreiben, das ihn vor zukünftigen präventiven polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Fußballspielen warnt. Der Betroffene klagt gegen die Ausreiseuntersagung und das Schreiben vor dem Verwaltungsgericht.
Der renitente Waffensammler
Der Fall behandelt die anwaltliche Beratung in einer waffenrechtlichen Angelegenheit. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen ein Waffenbesitzverbot und eine Sicherstellungsanordnung, sowie die rechtlichen Möglichkeiten gegen die polizeiliche Anwendung von unmittelbarem Zwang im Rahmen der Sicherstellung. Ferner wird die Abgrenzung von Feststellungs- und Fortsetzungsfeststellungsklage thematisiert.
Konkurrenzkampf der Kommunen
Die Klausur thematisiert die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Betätigung einer hessischen Kommune. Im Zentrum steht der einstweilige Rechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen den Betrieb eines von einer anderen Stadt errichteten Einkaufszentrums auf ihrem Gemeindegebiet.
Theos tolle Taxis
Der Fall behandelt die Verfassungsbeschwerde eines Taxiunternehmers, der sich gegen eine Untersagungsverfügung zur Eigenwerbung auf seinen Fahrzeugen wendet. Im Mittelpunkt stehen die grundrechtliche Prüfung von Art. 14 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 GG sowie die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung aus der BOKraft. Die Lösung erfordert eine gutachtliche Vorbereitung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Zweitwohnung
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer kommunalen Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Amerberg. Ein Wohnungseigentümer greift im Wege des Normenkontrollverfahrens die Satzung insbesondere im Hinblick auf Gleichheitsgrundsatz und Bestimmtheitsgebot an. Im Zentrum stehen verfassungs- und kommunalrechtliche Fragen zur Zulässigkeit sowie Ausgestaltung örtlicher Aufwandsteuern.
Pater semper incertus
Die Klausur behandelt die Frage, ob mutmaßliche biologische Väter in familienrechtlichen Verfahren auf die Feststellung ihrer Vaterschaft und auf Umgangsrechte Verfassungsbeschwerde erheben können. Im Zentrum steht das Verhältnis von Art. 6 GG, das Wohl des Kindes und der Bindungswirkung der EMRK-Entscheidung durch den EGMR für deutsche Gerichte.