Klausuren
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Fortgeschrittenenübungsklausur: Torfgrippe am Checkpoint
Der niederländische Staatsangehörige A wird bei der Einreise nach Deutschland im Rahmen pandemiebedingter Beschränkungen abgewiesen und wendet sich vor dem Verwaltungsgericht gegen das verhängte Einreiseverbot. Er bezeichnet das Verbot als unionsrechtswidrige Verletzung seiner Freizügigkeitsrechte, da keine individuelle Gesundheitsgefahr von ihm ausgegangen sei und andere EU-Staaten keine vergleichbaren Maßnahmen ergriffen hätten. Die Behörde stützt sich auf § 6 FreizügG/EU und argumentiert mit dem verfassungsrechtlichen Gesundheitsschutz sowie der Gleichbehandlung aller Ausländer. Im Kern geht es um die Vereinbarkeit nationaler Einreisebeschränkungen mit dem Unionsrecht, insbesondere dem Recht auf Freizügigkeit und einem etwaigen Diskriminierungsverbot.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Berliner Stipendienverträge
Die Hausarbeit befasst sich mit öffentlich-rechtlichen Stipendienverträgen im Land Berlin, insbesondere mit deren Rechtsgrundlagen und der Anwendung des allgemeinen Verwaltungsrechts auf Vertragsverhältnisse. Zentral wird der öffentlich-rechtliche Vertrag als Handlungsform der Verwaltung untersucht. Die Arbeit erörtert zudem Fragen der Ermessensausübung und der materiellen Rechtmäßigkeit unter Berücksichtigung landesrechtlicher Besonderheiten.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Kompetenzgerangel am Bürgersteig
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere rund um die Gesetzgebungskompetenzen im deutschen Verfassungsstaat. Dabei werden typische Konfliktlagen zwischen verschiedenen staatlichen Organen anhand eines Beispielsituationen am Bürgersteig geprüft. Die Lösung erfordert Basiswissen zu Aufbau, Aufgaben und Kompetenzen der Verfassungsorgane sowie zu Gesetzgebungsprozessen.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Die unbequeme Präsidentin
Die ehemalige Bundespräsidentin Bernhardine Polter verliert infolge eines politischen Machtwechsels und auf Initiative der neuen Regierungsmehrheit im Bundestag die Finanzierung und Nutzung ihres bislang genutzten Büros im Bundestag. Anlass dafür sind öffentliche, kritische Äußerungen der Ex-Präsidentin gegenüber der neuen Regierungspartei sowie ihre rege Tätigkeit im In- und Ausland, unterstützt durch das Büro und staatliche Mittel. Polter macht geltend, ihr stehe das Büro aufgrund einer bestehenden Verwaltungspraxis und unter Berufung auf ihre Rechte als ehemalige Bundespräsidentin weiterhin zu. Der Fall behandelt insbesondere Fragen des Verwaltungs- und Haushaltsrechts, mögliche subjektive Rechte ehemaliger Amtsträger sowie verfassungsrechtliche und staatsorganisationsrechtliche Problemstellungen im Kontext parteipolitischer Einflussnahme.
Abschlussklausur Grundrechte: Altersgrenze für Notare
Die Notarin N möchte auch nach Vollendung ihres 70. Lebensjahres weiterhin ihren Beruf ausüben, trifft jedoch auf die gesetzlich festgelegte Altersgrenze der Bundesnotarordnung, wonach das Amt mit Erreichen dieser Grenze erlischt. N sieht hierin einen Verstoß gegen ihre Berufsfreiheit, insbesondere da die Altersgrenze ihrer Ansicht nach die Versorgung mit notariellen Dienstleistungen beeinträchtigt und eine Härtefallregelung fehlt. Sie erhebt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die einschlägigen Vorschriften der BNotO. Im Mittelpunkt stehen grundrechtliche Fragen zur Berufsfreiheit und zur Rechtfertigung der Altersgrenze im Notaramt.
Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Über den Wolken
Im Fall verlangt der seit knapp 30 Jahren für eine deutsche, mehrheitlich im Staatseigentum stehende Airline tätige Flugkapitän Lothar Lindberg (L), dass er auch nach Vollendung seines 63. Lebensjahres weiterhin als Pilot im Flugbetrieb eingesetzt werden darf. Hintergrund ist eine aktuelle EU-Richtlinie, die eine starre Altersgrenze für die Tätigkeit als Pilot im gewerblichen Luftverkehr vorsieht. Lwendet sich gegen diese Altersbeschränkung, sieht darin eine Diskriminierung und möchte gerichtlich gegen die unionsrechtliche Vorschrift vorgehen. Der Sachverhalt thematisiert zentrale Fragen des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots, Grundrechtsschutzes, der unmittelbaren Anwendbarkeit von Richtlinien sowie den Rechtsschutz gegenüber Unionsakten.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Eine Frage der Ehre
Die Klausur behandelt Fragen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere die Strukturprinzipien des Grundgesetzes und das Zusammenspiel der obersten Bundesorgane. Im Mittelpunkt steht eine aktuelle verfassungsrechtliche Problemstellung mit Bezug zum Bundestag. Die Prüfung eignet sich für das Zweite Staatsexamen und setzt fundierte Kenntnisse im öffentlichen Recht voraus.
„Ärztin mit Leiden“
Die Klausur behandelt die rechtliche Überprüfung des Aufhebungsbescheids einer Approbation für eine Ärztin, die aufgrund einer psychischen Erkrankung und einer damit verbundenen Tat von der Behörde als unwürdig und gesundheitlich ungeeignet angesehen wird. Es sind Fragen zu Voraussetzungen und Ermessen bei Rücknahme und Widerruf von Approbationen gemäß Bundesärzteordnung sowie zu den allgemeinen Grenzen und Maßstäben des Verwaltungsrechts zu beantworten.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Turban oder Motorrad?
Die Klausur thematisiert die Kollision zwischen der Tragepflicht eines Motorradhelms und dem Wunsch, aus religiösen Gründen einen Turban zu tragen. Im Zentrum stehen die Grundrechte aus Art. 4 und Art. 2 GG, insbesondere Fragen zum Prüfungsmaßstab, zur Abwägung und zur Verhältnismäßigkeit. Die Arbeit eignet sich besonders zur Einführung in grundrechtliche Falllösungen im öffentlichen Recht.
ÖR-Fortgeschrittenenhausarbeit – Versammlungsfreiheit im befriedeten Bezirk
Die Übungshausarbeit thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Versammlungen im befriedeten Bezirk und die damit verbundenen Beschränkungen der Versammlungsfreiheit. Zu prüfen sind die Grenzen und Voraussetzungen einer Einschränkung nach Art. 8 GG sowie einfache gesetzliche Regelungen zum Versammlungsrecht.
ÖR-Anfängerklausur zu Grundrechten: Politische Pflicht oder privat im Pool?
Die Klausur behandelt die Frage, ob und inwieweit ein Bürger verpflichtet werden kann, an einer politischen Pflichtveranstaltung teilzunehmen, oder ob er das Recht hat, sich privaten Aktivitäten, wie dem Aufenthalt im eigenen Pool, zu widmen. Im Mittelpunkt stehen die grundrechtlichen Abwehrrechte gegen staatliche Verpflichtungen.
ÖR-Fortgeschrittenenhausarbeit – Öffentliches Recht in seinen internationalen und europäischen Bezügen
Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich in zwei Abschnitten mit einem umstrittenen Konflikt um die Letztentscheidung über die Auslegung von Unionskompetenzen zwischen dem EuGH und dem BVerfG. Der erste Abschnitt thematisiert die europarechtliche Perspektive im Rahmen eines zu prüfenden Vorlageverfahrens. Nach der im Anschluss ergangenen fiktiven Entscheidung des EuGH ist eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen, die Elemente bisher vom BVerfG entschiedenen Verfassungsbeschwerden im Rahmen einer ultra-vires Kontrolle kombiniert. Materiell steht eine fiktive Richtlinie zu Seevögeln im Fokus, die auch die Fischerei betrifft und potenziell regional hätte reguliert werden können.
ÖR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum Verwaltungsrecht
Die A-GmbH schließt mit dem Wohnungseigentümer E einen auf zehn Jahre befristeten Mietvertrag über eine 70 m² große Drei-Zimmer-Wohnung mit vier Schlafplätzen, Küche und Bad. Die Wohnung wurde zuvor zehn Jahre lang an ein Ehepaar vermietet. Das Mehrfamilienhaus, welches als Wohngebäude genehmigt ist, umfasst sechs Wohnungen und befindet sich im unbeplanten Innenbereich der Stadt Augsburg. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich Wohngebäude, ein Restaurant, eine Arztpraxis und ein Lebensmittel-Discounter mit einer Verkaufsfläche von 797, 9 m², der überwiegend von Anwohnern für die Deckung des täglichen Bedarfs und zur Versorgung des Gebiets genutzt wird. Die Nachbarn wurden durch die A-GmbH ordnungsgemäß beteiligt. Nach Zustimmung des E reicht die A-GmbH am 1. 4. 2025 beim Bauamt der Stadt Augsburg schriftlich einen ordnungsgemäßen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die geplante Kurzzeitvermietung ein. Der Leiter des Bauamts teilt A am 7. 4. 2025 telefonisch mit, dass seine Abteilung seit zwei Jahren mit hohen Krankenständen und vielen Anträgen belastet sei und daher eine Entscheidung erst in mehreren Monaten getroffen werden könne. Ihm sei jedoch zu Ohren gekommen, dass die Stadt Augsburg an einer Zweckentfremdungssatzung von Wohnraum (ZwEWS) arbeite, welche möglicherweise die Kurzzeitvermietung verhindern könne.
ÖR-Fortgeschrittenenklausur zum öffentlich-rechtlichen Äußerungsrecht
Die Klausur behandelt das öffentlich-rechtliche Äußerungsrecht im fortgeschrittenen Stadium und prüft anhand eines Sachverhalts die Einschlägigkeit und Grenzen der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die rechtlichen Anforderungen an staatliche Äußerungen und Maßnahmen. Es werden grundrechtliche Fragen und die Voraussetzungen für ein behördliches Handeln im Rahmen des Äußerungsrechts erörtert.
ÖR-Referendarexamensklausur zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, Europarecht und Verfassungsprozessrecht
Die Klausur gliedert sich in drei Teile. In Teil 1 sind Fragen der Rücknahme bzw. des Widerrufs von Verwaltungsakten zu prüfen. Als Schwerpunkt wirft die Klausur Fragen zum Thema Verwaltungsvorschriften und deren Wirkung auf. In Teil 2 ist die unmittelbare Anwendbarkeit einer europäischen Richtlinie zugunsten eines Bürgers gegen ein privatrechtliches Unternehmen zu prüfen. In Teil 3 ist schließlich zu klären, inwieweit mittels einer Verfassungsbeschwerde gegen ein unionsrechtlich determiniertes deutsches Umsetzungsgesetz vorgegangen werden kann. Normativer Anknüpfungspunkt sind unbekannte Normen des Lieferkettenrechts, wobei von den Bearbeitern ein systematischer Umgang mit diesen unbekannten Normen erwartet wird.
ÖR-Anfängerklausur zu Grundrechten
Die Anfängerklausur im Öffentlichen Recht behandelt Grundrechte des GG anhand eines einfachen Sachverhalts. Es geht um typische Prüfungsschritte und Streitfragen im Bereich Grundrechte. Der Fall eignet sich für Studierende am Anfang ihres Studiums.
ÖR-Anfängerhausarbeit zu Genderpflicht in universitären Prüfungen
Im Ausgangspunkt stellt die Hausarbeit–im Gegensatz zu den tagesaktuellen politischen Genderverboten–eine universitäre Genderpflicht auf. Zusätzliche Komplexität erlangt der Fall dadurch, dass er prozessrechtlich in die eher unbekannte Landesverfassungsbeschwerde eingekleidet ist. Wegen der landesverfassungsrechtlichen Besonderheiten sollte hierbei besonders nah am Gesetz gearbeitet werden.
ÖR-Fortgeschrittenenklausur zur Aufhebung von Verwaltungsakten
Die Klausur behandelt die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten am Beispiel staatlicher Corona-Hilfen für Profisportmannschaften. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufhebung des Bewilligungsbescheids wegen angeblicher Überkompensation und die Anrechenbarkeit verschiedener Hilfsprogramme. Der Sachverhalt beruht auf einem Urteil des VG Köln und thematisiert klassische Probleme im Verwaltungsverfahrensrecht.
Zeugnis zweiter Klasse?
Die Examensklausur im Öffentlichen Recht befasst sich mit einer verfassungsrechtlichen Fragestellung zum Thema 'Zeugnis zweiter Klasse?'. Nähere Informationen zum zugrundeliegenden Sachverhalt oder spezifische Normen sind nicht über die Metadaten ersichtlich.
Pflanzengift im Erdreich
Der Fall thematisiert die Rechtmäßigkeit eines Bescheids, mit dem ein Grundstückseigentümer zur Erstattung von Sanierungskosten nach einer Bodenverunreinigung durch Pflanzengift herangezogen wird. Es werden insbesondere Fragen der polizei- und ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit, der Höhe der Erstattungspflicht und bodenschutzrechtliche Aspekte geprüft. Die Klausur bietet außerdem einen Einstieg in die Abgrenzung von strafrechtlicher Verurteilung und verwaltungsrechtlicher Kostenhaftung.
„Aus Fehlern wird man klug“– Die gutachterliche Prüfung der Begründetheit von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in der öffentlich-rechtlichen Klausur
Die Klausur behandelt die gutachterliche Prüfung der Begründetheit von Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen im öffentlich-rechtlichen Kontext. Sie vermittelt praxisorientiert die gutachterliche Denk- und Prüfungsreihenfolge, häufige Fehlerquellen sowie typische Probleme in verwaltungsgerichtlichen Urteilsklausuren. Ziel ist es, methodisches und strukturelles Verständnis für die Bearbeitung solcher Klagen zu fördern.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Oide Wiesn
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere die Zulässigkeit von Anfechtungsklagen sowie die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs. Zudem werden grundlegende Aspekte des Kommunalrechts geprüft, etwa die Rolle kommunaler Organe und die kommunale Satzung. Der Bezug zur Oide Wiesn gibt einen aktuellen kommunalen Kontext.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Spiel auf Zeit
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen zum Thema Grundrechte im öffentlichen Recht. Sie eignet sich speziell für Anfänger:innen und führt in die allgemeinen Grundrechtslehren ein. Der Fall bietet einen idealen Einstieg in die dogmatischen Grundlagen des deutschen Grundrechtsschutzes.