Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – @Bundestag: FYI (oder auch nicht)
JuS 2025, 604 · Öffentliches Recht für 2. Staatsexamen / Referendariat

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die unionsrechtliche Einordnung eines Krisenmanagementkonzepts gemäß Art. 26 I EUV und dessen umfassende systematische sowie teleologische Auslegung im Hinblick auf das Informationsrecht des Bundestages. Dabei wird insbesondere die Reichweite der parlamentarischen Einflussnahme und Öffentlichkeitsherstellung bei sicherheitsrelevanten Maßnahmen diskutiert. Weitere zentrale Punkte sind die Bejahung einer Beeinträchtigung des Informationsrechts durch die Auslegung des frühestmöglichen Zeitpunktes der Informationsweiterleitung sowie die Rechtfertigung solcher Beeinträchtigungen zugunsten des Staatswohls oder der Exekutivverantwortung. Die Klausur setzt sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem Informationsanspruch des Parlaments und den Grenzen staatlichen Geheimschutzes auseinander.
Schwerpunkte
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- Der BundestagSchranke des Fragerechts (3): Funktionsfähigkeit der Regierung
- Der BundestagSchranken des Fragerechts (2): Staatswohl
- Der BundestagSchranken des Fragerechts (1): Kompetenzbereich der Regierung & Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung
- Der BundestagFragerecht der Abgeordneten und Auskunftspflicht der Regierung
- Der BundestagVertiefung: Umfang Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung (str.)
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