Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Streit um ein Wochenendhaus
B wendet sich mit einer Anfechtungsklage gegen die bauaufsichtsbehördliche Verfügung zur Beseitigung ihres umgebauten Wochenendhauses, die auf eine erhebliche Umgestaltung am Seegrundstück in Brandenburg folgt. Streitpunkt sind die Genehmigungspflicht von Baumaßnahmen, Bestandsschutz, die Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die Reichweite von Instandhaltungsmaßnahmen. Der Fall behandelt typische Probleme des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts mit Blick auf Anfechtungsklage und behördliches Ermessen.
Holzauge sei wachsam!
Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung bezüglich mobiler, auf Rädern montierter Unterstände, die auf einem privaten Grundstück für einen forstwirtschaftlichen Betrieb aufgestellt wurden. Der Fokus liegt auf der bauordnungsrechtlichen Einordnung der Unterstände, der Genehmigungspflicht und der privilegierten Stellung forstwirtschaftlicher Betriebe. Weiterhin ist die Frage nach der richtigen Adressatin der Verfügung relevant.
Des Herrn Creys Freud und Leid
Herr Crey, ein verbeamteter Lehrer, nimmt trotz Hinweis auf das Streikverbot für Beamte an mehreren Warnstreiks teil und versäumt Unterrichtsstunden. Die Schulbehörde verhängt eine Geldbuße per Disziplinarverfügung, wogegen Crey vor dem Verwaltungsgericht vorgeht und sich auf Art. 9 Abs. 3 GG sowie völkerrechtliche Gewährleistungen beruft. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen das Streikverbot und die Grundsatzfrage der Völkerrechtsfreundlichkeit sowie die Beschwerdemöglichkeiten vor dem EGMR.
Schwierige Regierungsbildung oder: präsidialer KoKo-Jambo
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Kanzlerwahl und der Ernennung durch den Bundespräsidenten, insbesondere im Kontext instabiler Mehrheitsverhältnisse und eines Kooperationsmodells (KoKo). In zentralen Fragen geht es um die Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten, das Verfahren nach Art. 63 GG und die Möglichkeit eines Misstrauensvotums nach Art. 67 GG zur Regierungsbildung.
Dunkle Hautfarbe
Im Mittelpunkt des Aktenvortrags steht die Feststellungsklage eines deutschen Staatsbürgers mit dunkler Hautfarbe gegen eine polizeiliche Identitätskontrolle im Kölner Hauptbahnhof. Streitentscheidend sind die Zulässigkeit und Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage, insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Diskriminierung und der Ermächtigungsgrundlage des Bundespolizeigesetzes sowie der Grundrechte, insbesondere des Gleichheitsrechts gemäß Art. 3 GG.
Original-Examensklausur: "Kartenverkaufsverbot für Gästefans
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines von der Stadt erlassenen Kartenverkaufsverbots für Gästefans im Zusammenhang mit einem Bundesligaspiel, bei dem wiederholt gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Fangruppen stattgefunden haben. Zusätzlich wird die Zulässigkeit einer Klage gegen ein sogenanntes Gefährderanschreiben geprüft, das ein Mitglied der Fanszene erhalten hat. Die Klausur thematisiert dabei Fragestellungen aus dem Polizei- und Ordnungsrecht, insbesondere Gefahrenabwehr, Zweckveranlasserhaftung und verwaltungsprozessuale Zulässigkeitsvoraussetzungen.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Unfrieden am Friedberger Weiher – Teil 1
Im Mittelpunkt des Falls steht das Bauvorhaben des E, der auf seinem Grundstück am Friedberger Weiher ein fünfstöckiges Wohnhaus errichten möchte. Die Gemeinde G verweigert ihr Einvernehmen aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans, während das Landratsamt (LRA) dennoch eine Baugenehmigung unter Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Vorgaben erteilt. Nachdem die Gemeinde G, der Nachbar F und die Nachbargemeinde N sich durch die Entscheidung des LRA jeweils in ihren Rechten verletzt sehen, stellt sich die Frage, ob ihre Klagen gegen die erteilte Baugenehmigung Aussicht auf Erfolg haben. Im Fokus stehen hierbei unter anderem die kommunale Planungshoheit, nachbarrechtliche Schutzwirkungen sowie das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
Fortgeschrittenenklausur: Probleme mit der Pension
B beantragt eine Baugenehmigung für den Bau einer privaten Pension in der kreisfreien Stadt T in Rheinland-Pfalz, die ihm vom Oberbürgermeister verweigert wird. Wesentliche Streitpunkte sind die städtebauliche Einordnung, die Anzahl der Treppen, sowie die fehlenden Kfz-Stellplätze für die Pension. B führte zunächst erfolglos ein Vorverfahren durch und erhebt schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht, um das Bauvorhaben durchsetzen zu können. Der Fall behandelt vor allem Fragen des öffentlichen Baurechts, Verwaltungsrechts und Kommunalrechts, etwa die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Anforderungen an die Planung und das Verwaltungsverfahren.
Examensübungsklausur: „Wer pöbelt, wird gesperrt“
Die Nutzerin K wurde auf der Facebook-Fan-Page des öffentlich-rechtlichen Senders ZDF nach wiederholten beleidigenden Kommentaren gesperrt und kann nun keine Beiträge mehr kommentieren. K verlangt vom ZDF die Aufhebung dieser Sperrung und argumentiert, ihre Aussagen seien legitim. Das ZDF beruft sich auf die veröffentlichte Netiquette und verweist darauf, die Account-Sperrung sei wegen Verstößen gegen die Verhaltensregeln erfolgt. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt der Klausur sind Fragen zum Anspruch auf Zugang zu einer virtuellen öffentlichen Einrichtung, zur öffentlich-rechtlichen Streitigkeit und zur Zulässigkeit der Sperrung durch das ZDF.
Examensklausur: „Du darfst hier (erstmal) nicht weg!“ – Teil 2
Im vorliegenden Fall prüft die Polizei die rechtliche Zulässigkeit eines Aufenthaltsgebots gegen A. gemäß Art. 16 Abs. 2 PAG. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob von A. eine drohende Gefahr für bedeutende Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgeht, insbesondere im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung. Es wird analysiert, ob das individuelle Verhalten des A. und seine Verbindung zur Gruppe eine Gefahrensituation begründen. Weiterhin wird untersucht, ob A. der richtige Adressat für die Maßnahme ist und ob das Aufenthaltsgebot verhältnismäßig ist.
Bundestagswahl mit Bonus
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit einer Änderung des Bundeswahlgesetzes, nach der die stärkste Partei im Bundestag zusätzliche Sitze erhält. Ferner wird der Antrag einer Landesregierung auf vorläufige Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht betreffend das Inkrafttreten des Gesetzes geprüft. Im Mittelpunkt stehen Wahlrechtsgrundsätze sowie verfassungsprozessuale Fragen.
Die misslungene Hausarbeit
Der Fall behandelt die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine negativ bewertete universitäre Prüfungsentscheidung. Im Mittelpunkt stehen die rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bewertung von Prüfungsleistungen, die ordnungsgemäße Besetzung des Prüfergremiums sowie die Reichweite und Zulässigkeit von Formalabzügen. Die Prüfung beinhaltet die prozessuale Vorgehensweise und Erfolgsaussichten des Kandidaten.
Schwerpunktklausur Öffentliches Wettbewerbsrecht: „Kommunale Fahrgeschäfte“
Im Mittelpunkt des Falls steht die kreisfreie Stadt S, die zum Ausgleich ausgelasteter Buslinien ein Bürgerruftaxi als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr einrichtet und hierfür eine städtische GmbH gründet. Die T, Inhaberin eines lokalen Taxiunternehmens, sieht sich durch das neue Angebot in ihrem Geschäft beeinträchtigt und stellt rechtliche Ansprüche gegen die Stadt. Der Fall behandelt zentrale Fragen des kommunalwirtschaftsrechtlichen Wettbewerbs, die Zulässigkeit kommunaler Unternehmenstätigkeit und mögliche Unterlassungsansprüche privater Anbieter. Darüber hinaus werden Aspekte der Finanzierung, Organisation und der Beteiligung kommunaler Unternehmen am Markt beleuchtet. Rechtliche Schwerpunkte sind das öffentliche Wettbewerbsrecht, das Kommunalwirtschaftsrecht sowie zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen.
Examensklausur: „Du darfst hier (erstmal) nicht weg!“ – Teil 1
Im vorliegenden Fall geht es um den Erlass polizeirechtlicher Maßnahmen gegen Albrecht Aue durch die Stadt Bayreuth. Nach Hinweisen auf radikale Äußerungen, den potentiellen Plan eines Anschlags sowie den Erwerb von Materialien zum Bombenbau ordnet die Polizei gegenüber A Aufenthaltsgebot und Meldeauflage an, die für sofort vollziehbar erklärt werden. A fühlt sich durch diese Verfügung in seinen Rechten verletzt und macht geltend, dass keine Gefahr von ihm ausgehe und die Maßnahmen unverhältnismäßig seien. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte betreffen das Polizeirecht, insbesondere Gefahrenabwehr, die Anwendbarkeit von Standardmaßnahmen und den Rechtsschutz des Betroffenen.
Eine Villa im Außenbereich
Das Ehepaar G möchte auf einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück im Außenbereich ein Wohnhaus errichten und erhält hierfür eine Baugenehmigung, nutzt jedoch die Genehmigung für eine Betriebserweiterung nicht. Jahre später nimmt die Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung des Wohnhauses wegen fehlender Privilegierung und Unvereinbarkeit mit öffentlichen Belangen zurück. Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit der Rücknahme und die Erfolgsaussichten einer hiergegen gerichteten Klage.
Fortgeschrittenenklausur: (K)ein Recht auf Party kraft Verfassung?
Der Veranstalter A verlangt von der staatlichen Hochschule H die erneute Vermietung ihrer Räumlichkeiten zur Durchführung einer traditionsreichen Party („TäTeRä“). Die Hochschule lehnt dies ab und beruft sich dabei auf u. a. vertragliche Vereinbarungen, Sachschäden, gestiegene Studierendenzahlen sowie ihren Bildungsauftrag. Im Streit stehen der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, grundrechtliche Ansprüche und die Selbstbindung der Verwaltung. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und der Prüfung staatlicher Monopolstellungen sowie der Nutzung öffentlicher Einrichtungen.
Fortgeschrittenenklausur Baurecht: „Glamping“
Im Mittelpunkt des Falls steht die X-GmbH, die auf ihrem Grundstück in Bochum mehrere modulare Glamping-Kabinen sowie ein Rezeptions- und Restaurantgebäude ohne Baugenehmigung errichtet. Die Bauaufsichtsbehörde verlangt von ihr den Rückbau der Anlagen wegen Verstoßes gegen bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorschriften. Nach Insolvenz der X-GmbH erwirbt K das Grundstück und möchte das Glamping-Konzept fortsetzen, sieht sich aber mit dem Rückbauverlangen konfrontiert. Zentrale Schwerpunkte sind die baurechtliche Zulässigkeit der Modulbauten, die Anforderungen an das Baugenehmigungsverfahren und die Wirksamkeit der bauaufsichtlichen Verfügung auch gegenüber dem Erwerber im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Examensübungsklausur: „Bayxit“
Im Mittelpunkt dieses Falls steht der Versuch der bayerischen Landesregierung, gestützt auf eine Landtagsmehrheit, die Sezession Bayerns von der Bundesrepublik Deutschland zu erklären und unmittelbare Maßnahmen zu vollziehen, darunter die Einstellung der Zahlungen im Länderfinanzausgleich sowie die Abberufung der bayerischen Bundesratsmitglieder. Die Bundesregierung reagiert mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen und plant im Extremfall sogar die Auflösung des Bundeslandes Bayern. Streitgegenstand ist insbesondere die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Sezessionsvorhabens nach dem Grundgesetz, die analoge Anwendbarkeit des Art. 29 GG sowie die Prüfung bundesrechtlicher Eingriffsbefugnisse gegen das Land Bayern. Die Problematik umfasst zentrale Fragen des Staatsorganisationsrechts und des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland.
Was lange währt, ist doch nicht gut?
Die Klausur behandelt die baurechtliche Nutzungsuntersagung einer Ferienwohnung im unbeplanten Innenbereich. Zu prüfen sind u.a. die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 13a BauNVO, das Ermessen der Behörde sowie Aspekte der Duldung, Verwirkung und Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG. Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Nutzungsuntersagung vor dem Verwaltungsgericht werden gutachterlich analysiert.
Fortgeschrittenenklausur: Die Nachbarin und die laute Jugend
Im Fall begehrt die Mieterin N die Aufhebung einer Baugenehmigung für ein geplantes Jugendzentrum, das auf einem Nachbargrundstück in einem urbanen Gebiet errichtet werden soll. Streit besteht insbesondere über die Zulässigkeit der Nutzung, die Einhaltung von Abstandsflächen, die Gebäudehöhe sowie zu erwartende Lärmbelastungen durch die abendliche Nutzung und geplante Veranstaltungen. Zur Prüfung stehen primär die Vorgaben des Bauplanungsrechts, darunter die Anforderungen eines Bebauungsplans, der Drittschutz, sowie Abgrenzungsfragen nach der BauNVO und dem BauGB. Im Zentrum steht die Frage, ob N durch das Bauvorhaben in ihren Rechten verletzt ist und einen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung hat.
Fortgeschrittenenklausur: „Krawallos gegen Fundamentalos“
Der Veranstalter D meldet eine Demonstration in der Stadt W an und erhält von der Ordnungsbehörde die Auflage, diese auf eine Standkundgebung zu beschränken. Hintergrund sind polizeiliche Erkenntnisse über mögliche gewalttätige Ausschreitungen und begrenzte Einsatzkräfte aufgrund weiterer Versammlungen am selben Tag. D hält die Maßnahme für rechtswidrig und beantragt gerichtlichen Rechtsschutz, um den Demonstrationszug wie geplant durchführen zu können. Im zweiten Teil beanstandet D nach der durchgeführten Standkundgebung den Einsatz einer Mastkamera durch die Polizei und klagt auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme. Der Fall behandelt versammlungsrechtliche Eingriffe, Grundrechte und die polizeiliche Gefahrenabwehr.
»Was lange währt, wird endlich gut«
Die Klausur behandelt die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft einer Referendarin nach einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen Beleidigung und thematisiert die rechtlichen Anforderungen an die Berufswürdigkeit nach § 7 Nr. 5 BRAO. Schwerpunkte sind die verfassungsrechtliche Prüfung am Maßstab der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), die Drei-Stufen-Theorie sowie der Begriff des allgemeinen Gesetzes im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 103 Abs. 3 GG.
Der kaltgestellte Aktionskünstler
K, ein Aktionskünstler, führt eine öffentlichkeitswirksame Kunstaktion auf einem Platz in Düsseldorf durch, die zu kurzfristigen Gefahrensituationen für Passanten führt. Ein Polizist untersagt die Aktion mit Verweis auf die Gefährdung, woraufhin K vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land NRW klagt und die Rücknahme einer abwertenden polizeilichen Aussage verlangt.
Polizeiliche Maßnahmen bei Versammlungen
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen polizeilicher Maßnahmen bei Versammlungen. Ein Beispiel-Fall thematisiert die Anwendung von Landesrecht bei länderübergreifendem Polizeieinsatz während einer Versammlung und gibt Einblick in die Gesetzgebungszuständigkeit und die Bedeutung der Versammlungsfreiheit. Die normative Schnittstelle zwischen Versammlungsrecht, Polizeirecht und Gefahrenabwehr steht im Fokus.