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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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641 Klausuren
JA 2013Fortgeschrittene

Parkfreuden

In der Klausur "Parkfreuden" werden strafrechtliche Probleme rund um die Nutzung eines manipulierten Behindertenparkausweises, das Erstellen einer Kopie mittels Passfoto, das Erschleichen von Leistungen, sowie Betrug durch Umetikettieren im Feinkostladen behandelt. Zusätzlich geht es um den Missbrauch von Ausweispapieren und die körperliche Auseinandersetzung mit einer Kassiererin nach Aufdeckung des Betrugs.

Tamina Preuß· JA 2013, 433· 120 Min
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)Betrug (§ 263 StGB)Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)+5 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Nachts im Museum

Die Klausur 'Nachts im Museum' thematisiert Strafbarkeitsfragen rund um einen geplanten und ausgeführten Kunstdiebstahl in der Kunsthalle München. Schwerpunktmäßig behandelt werden das Vorgehen einer Tätergruppe, technische Überwindung von Sicherungen, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Hehlereihandlungen im Zusammenhang mit der Diebstahlsbeute. Die strafrechtliche Bewertung der Handlungen von A, B und C steht im Mittelpunkt.

Christoph Kramer, Eerke Pannenborg· JA 2013, 349· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Ordnungswidrigkeitenrecht: Zwei Revoluzzer wider den „gläsernen Menschen“

Im Mittelpunkt des Falls stehen X und Y, die in Rostock durch das Verteilen von Flugblättern zu zivilen Ungehorsamsaktionen gegen die staatliche Datenerfassung aufrufen. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere mögliche Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufforderung, KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Weiterhin werden prozessuale Fragen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Verjährung und Verfahrenshindernissen, insbesondere im Hinblick auf die Zustellung und Bearbeitung von Bußgeldbescheiden, thematisiert. Der Fall legt einen Schwerpunkt auf das Zusammenspiel von materiellem und Verfahrensrecht im Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenverkehrsrecht.

Dr. Torsten Noak· ZJS 2013, 611
Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBAllgemeiner Teil+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Aus dem Ruder gelaufen

A und B verabreden, O körperlich anzugreifen, ohne ihn dabei lebensgefährlich zu verletzen. Während der Ausführung eskaliert die Situation und A tritt O nach einer Gegenwehr so schwer in den Unterleib, dass O an den Verletzungen stirbt. Nach dem Angriff entfernt sich B vom Tatort und A verlässt das Geschehen nach einem Telefonat mit seiner Freundin F, die ihm zur Flucht rät. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit von A, B und F nach § 212 StGB, wobei Fragen zur Mittäterschaft, zur Abgrenzung von Tathandlung und Unterlassen sowie zur Beteiligung Dritter relevant werden.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Scheidung auf Italienisch - Die Ex ist nicht genug

Der Fall behandelt ein Kapitaldelikt, bei dem der Beschuldigte nach dem Geständnis der Tötung seiner ehemaligen Lebensgefährtin festgenommen wird. Thematisiert werden u.a. die Anforderungen an eine Abschlussverfügung, die strafrechtliche Würdigung des Tatgeschehens (besonders Fragen zu Mord und Totschlag), mögliche Beweisverwertungsverbote sowie ein U-Haft-Antrag.

Dallmayer· JA 2013, 293· 300 Min
Mord, § 211 StGBDas materielle Gutachten/A-Gutachten+3 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Stadionbesuch mit Folgen

Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere Strafrechtsprobleme im Zusammenhang mit einem Fußballspielbesuch. A und B werden als Fans im Zug von Bundespolizisten kontrolliert, wobei es zu Beleidigungen und körperlichen Auseinandersetzungen kommt. Im Stadion zeigt W, auf Anfrage von A, ein Banner mit abwertender Botschaft gegenüber der Polizei, und es ereignen sich weitere Körperverletzungen bei Streit um einen Bierbecher und nach einem Wurf gegen einen Linienrichter. Nach dem Spiel kommt es zu weiteren Konflikten bei einer polizeilichen Vernehmung, wobei A sich gegen die Beamten zur Wehr setzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind unter anderem die Beurteilung von Notwehr, Beleidigung unter Kollektivbezeichnung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie die Prüfung gefährlicher Körperverletzung und Anstiftung.

Marc Reinhardt· ZJS 2013, 493
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: The Hangover Part I

Vier Freunde feiern einen Junggesellenabschied, bei dem einer von ihnen heimlich Betäubungsmittel in die Getränke mischt. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Schlägerei mit Verletzungen sowie zu einer gemeinsamen Spritztour mit einem Polizeiwagen unter erheblichem Alkoholeinfluss, wobei mehrere Sachschäden entstehen. Die zentrale Fallkonstellation betrifft mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten hinsichtlich Körperverletzung, Straßenverkehrsdelikten, Beteiligung an einer Schlägerei und Sachbeschädigung. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere auf der actio libera in causa und Fragen zur Schuldfähigkeit unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln.

Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Flaschenpfand ohne Pfandflasche

Im Mittelpunkt des Falls steht T, der mit einer leeren Einwegflasche und einer manipulierten Pfandbanderole versucht, an einem Rücknahmeautomaten beim Getränkehändler X unberechtigt Pfandgeld zu erlangen. Der Automat erkennt die manipulierte Flasche als pfandberechtigt an und stellt einen Gutschein aus, den T jedoch letztlich nicht einlöst. Zu prüfen sind insbesondere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte sowie Fragen der Versuchsstrafbarkeit. Der Fall thematisiert außerdem die strafrechtliche Relevanz des Verhaltens beim Betreten des Geschäftsraums sowie den Umgang mit Pfandsystemen nach der Verpackungsverordnung.

Hauke Hinrichs· ZJS 2013, 407
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

,Lukrative’ Nebenbeschäftigung“

In der Klausur geht es um einen Jurastudenten, der im Besitz steuerrelevanter Bankdaten Kunden zur Zahlung auffordert, um sie nicht zu verpfeifen, sowie um einen (später insolventen) Kunden, der gewaltsam auf einen Dritten einwirkt, damit er ein Privatdarlehen erhält, wobei es zu Körperverletzung und letztlich zum Tod des Betroffenen kommt. Geprüft werden unter anderem Erpressung, Raubqualifikation und Raub mit Todesfolge.

Anna Borsci· JA 2013, 187· 180 Min
Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)Raub (§ 249 StGB)Verleumdung, § 187 StGB+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Examensfall: Und alles für ein bisschen Geld

Im Mittelpunkt des Falls steht Manfred Oberle (M), der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet und mehrfach versucht, durch verschiedene Handlungen Geld zu erlangen. Zentrale Konstellationen sind unter anderem der Verkauf nicht zugelassener Felgen, das Vortäuschen von Originalteilen, die Anfertigung gefälschter Urkunden sowie das Angebot nicht erbrachter Redenschreibleistungen an Politiker in Zusammenarbeit mit einem Gehilfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Rückforderung eines Geldbetrags, das Mitnehmen eines Handys unter Täuschung sowie eine konfliktgeladene Auseinandersetzung mit dem Gläubiger, bei der ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fragen der Heimtücke und des Rücktritts aufgeworfen werden. Der Fall behandelt insbesondere Straftatbestände wie Betrug, Urkundenfälschung, Erpressung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und mögliche Beteiligungsformen.

Dr. Jens Puschke· ZJS 2013, 285
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Ein Arzt auf Abwegen

Die Klausur behandelt ethisch und rechtlich komplexe Situationen rund um Sterbehilfe, das Entfernen und Wiedereinführen einer Ernährungssonde, die mittelbare Täterschaft bei der Tötung eines Patienten, sowie die Manipulation von Krankenakten und eine Betrugshandlung mit einem wirkungslosen Tonikum. Verschiedene Beteiligte, darunter Ärzte und Angehörige, werden auf ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit geprüft.

Dr. Michael Kubiciel, Matthias Wachter, Staufer· JA 2013, 112· 300 Min
SterbehilfeTäterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 20132. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Der Milzriss

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem der Autofahrer T eine Fußgängerin P anfährt, die später an den Unfallfolgen verstirbt. T unterlässt es, der schwer verletzten P Hilfe zu leisten, da er ohne Führerschein fährt und nicht erwischt werden möchte. Im Krankenhaus unterbleiben weitere Rettungsmaßnahmen durch den behandelnden Arzt Dr. C, was ebenfalls thematisiert wird. Zusätzlich wird beleuchtet, wie T und der Kfz-Händler X gemeinsam versuchen, durch falsche Angaben beim Antrag auf eine staatliche Umweltprämie einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Der Fall prüft schwerpunktmäßig strafrechtliche Verantwortlichkeiten aus dem StGB, insbesondere zu Straßenverkehrs-, Unterlassungs- und Vermögensdelikten.

UnterlassenUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Strafrecht: Der gierige Arzt

Ein Allgemeinmediziner rechnet gegenüber einem Privatpatienten ein Medikament ab, das Privatärzte laut Gebührenordnung nicht in Rechnung stellen dürfen, und lässt zudem eine unzutreffende Angabe bezüglich der Erstattungsfähigkeit durch die Krankenversicherung in die Rechnung aufnehmen. Ein Mitarbeiter der beauftragten Abrechnungsfirma hilft dabei gegen Entgelt. Später stellt der Arzt auch eine nicht von ihm selbst erbrachte Laborleistung eigenständig dem Patienten in Rechnung. Zentral sind Fragen zum ärztlichen Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB, zur Teilnahme und Täterschaft sowie zu Besonderheiten des Medizinstrafrechts und der ärztlichen Gebührenordnung.

Sebastian Braun· ZJS 2013, 188
Täterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Strafrecht – Der reuige Brandstifter

A setzt nach einem Streit die im gemeinsamen Eigentum stehende Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Brand, um Versicherungsleistungen zu erlangen und die finanzielle Lage der Familie zu verbessern. Trotz anfänglicher Billigung möglicher Gefahren für andere Hausbewohner bereut A die Tat sofort und warnt die Hausbewohner sowie die Feuerwehr. Durch das schnelle Eingreifen werden ernsthafte Schäden und größere Personengefahren verhindert, dennoch erleiden zwei Hausbewohner leichte und eine Feuerwehrfrau eine schwere Rauchgasvergiftung. Im Zentrum stehen Brandstiftungsdelikte nach §§ 306 ff. StGB, versuchte Tötungs- oder Körperverletzungsdelikte sowie Rücktrittshandlungen gemäß § 24 StGB.

Dr. Tobias Paul· ZJS 2013, 94
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Tätige Reue, § 306e StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
ZjS 2013Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur Strafrecht: „Handy und Bier“

Im Fall "Handy und Bier" fordert Anton (A) von Siegfried (S) eine Entschuldigung und behält dessen Handy ein, das er sich zuvor durch einen Trick verschafft hat. Nachdem S die Rückgabe verweigert wird, folgt er A, woraufhin A das Handy in ein Gebüsch wirft. Am nächsten Tag bedroht A im Supermarkt den Inhaber Ottfried (O) mit einer ungeladenen Pistole, um nach einem Ladendiebstahl mit mehreren Bierdosen zu fliehen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Eigentumsdelikte einschließlich Diebstahl und Raub, die Definition der Waffe im Sinne des § 250 StGB sowie die Strafbarkeit von sowohl A als auch S.

RechtfertigungsgründeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Examensfall: Der untreue Betreuer

A, Amtsrat und berufsmäßiger Betreuer, verkauft als Betreuer einer betreuten, geschäftsunfähigen Person ein wertvolles Grundstück weit unter dessen tatsächlichem Wert an seinen Bekannten B, um eigene finanzielle Schwierigkeiten zu lösen. Die erforderliche gerichtliche Genehmigung erschleicht er sich durch bewusst falsche Angaben über die Grundstücksbeschaffenheit. Nach Aufdeckung des wahren Werts wird der Kaufvertrag vor Eigentumsumschreibung rückabgewickelt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Prüfung einer möglichen Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB durch A.

Thomas Rotsch· ZJS 2013, 75
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Unter Rockern

Die Klausur behandelt strafrechtliche Tötungs- und Körperverletzungsdelikte im Motorradmilieu, wobei ein Irrtum über die Identität des Angreifers sowie Fragen zur Erforderlichkeit und Rechtfertigung des Schusswaffengebrauchs im Rahmen der Notwehr thematisiert werden. Schwerpunktmäßig werden Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtümer sowie die Anwendung von § 32 StGB (Notwehr) geprüft.

Prof. Dr. Robert Esser, Melanie Langbauer, Fahl· JA 2013, 28· 120 Min
RechtfertigungsgründeBeleidigung, § 185 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ein folgenreicher Skitag

Im Sachverhalt unternehmen A und B gemeinsam einen Skiurlaub, bei dem sie trotz Lawinenwarnung einen Tiefschneehang abseits der Pisten befahren. Nach einer Lawinenauslösung unterlässt A eine Rettungshandlung zugunsten des verschütteten B und verlässt den Unglücksort, um Hilfe zu holen, die zu spät eintrifft. Im Anschluss entwendet A fremde Skier und verursacht bei der Abfahrt einen Unfall mit einem Snowboarder, der verletzt wird. Die Strafbarkeit des A ist umfassend zu prüfen.

UnterlassenDiebstahl (§ 242 StGB)Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der Kellner, der Dieb und die Schweinehundtheorie

Die Klausur behandelt einen Fall aus einer Gaststätte, in dem ein Gast Trinkgeld liegenlässt, das jedoch von einem Dritten entwendet wird. Die prüfenden Fragen betragen die Anspruchslage des Kellners gegen den Dieb im Zivilrecht und diskutieren anschließend strafrechtliche Vermögensschutzgesichtspunkte, wobei insbesondere auf den Diebstahl- und Betrugstatbestand sowie die Definition des geschützten Vermögens abgestellt wird. Das Problem der ›bloßen Erwerbschance‹ steht im Mittelpunkt.

Christian Fahl· JURA 2013, 1226
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Wissenschaftlicher Mitarbeiter auf Abwegen

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von wissenschaftlichem Plagiat durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der fremde Dissertationen und Aufsätze ohne Quellenangabe verwendet und eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt. Neben den einschlägigen Straftatbeständen im Zusammenhang mit Urkundenfälschung, Betrug und Anstellungsbetrug werden auch die Täterschaft und Teilnahme in Bezug auf die Mitwirkung Dritter sowie Fragen der Bereicherung thematisiert.

Andrea Lieb, Juliane Wende· JURA 2013, 1186
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Verrat unter Freunden«

Im Fall 'Verrat unter Freunden' planen zwei Personen den Diebstahl aus einem Tresor, wobei durch gegenseitige Abhängigkeit Mittäterschaft angelegt ist. Nach Rücktritt eines Beteiligten verübt der andere allein den Diebstahl; zudem legt ein Verräter Beweismittel, um den anderen zu belasten. Der Fall behandelt zentrale Probleme des Versuchsbeginns, Rücktritts, Diebstahls und falsche Verdächtigung.

Jan Zopfs· JURA 2013, 1072
Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»All doors locked«

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten des Kabinenpersonals während eines Flugzeugunglücks. Im Mittelpunkt stehen mögliche Strafbarkeiten aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts, insbesondere hinsichtlich Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung. Eine Abwandlung bezieht den Fluggast mit ein, der in Panik zuschlägt und entkommt.

Christian Fahl· JURA 2013, 967
Nötigung, § 240 StGBFreiheitsberaubung, § 239 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht: »Surfen und Strafrecht«

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um die kostenpflichtige Nutzung eines Online-Routenplaners, den Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, das heimliche Nutzen fremder WLAN-Netze sowie die Strafbarkeit beim Knacken von Passwörtern. Thematisiert werden insbesondere Betrug, Computerbetrug und Erschleichen von Leistungen sowie prüfungsrelevante Irrtumsproblematiken.

Manuel Ladiges· JURA 2013, 844
Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Der arme Informatikstudent«

Der Übungsfall behandelt den Missbrauch von EC-Karten durch Wegnahme, Skimming und Phishing. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Würdigung des Verhaltens eines Informatikstudenten, der verschiedene Methoden zur Erlangung fremder Kartendaten und zum Versuch des Einsatzes von gefälschten Karten ausprobiert. Die Klausur wirft Fragen zu den einschlägigen Straftatbeständen und strafrechtlichen Wertungen auf.

Computerbetrug (§ 263a StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Datenveränderung (§ 303a StGB)+3 weitere
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