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Klausuren

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1.072 Klausuren
JA 2020Fortgeschrittene

Mietpreisbremse

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse. Im Mittelpunkt stehen die Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) und das Gleichheitsrecht (Art. 3 I GG) sowie die verfassungsrechtliche Prüfung der gesetzlichen Regelungen zur Mietpreisbegrenzung nach § 556d BGB. Sachlich geht es um die Frage, ob Vermieter durch die Mietpreisbremse in ihren Grundrechten verletzt werden.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Verfassungsbeschwerde+1 weitere
JuS 2020Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht - Wahlrechtliche Paritätsklauseln

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit wahlrechtlichen Paritätsklauseln. Zentrale Themen sind die Verhältnismäßigkeit solcher Vorgaben sowie deren verfassungsimmanente Schranken, darunter das Gleichberechtigungsgebot und das Demokratieprinzip. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, ob die Freiheit der Parteien (Art. 21 GG) durch Paritätsregelungen als Bestandteil des Wahlrechts tangiert wird. Die Bearbeitung verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Maßstäben zur Gleichbehandlung und Chancengleichheit im Wahlrecht.

Gröpl, Becker, Heck· JuS 2020, 961
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Unvorhersehbare Ministerpräsidenten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Auslegung des Begriffs „Nachfolger“ im Rahmen des Art. 75 III LVerf. und die Funktion der geschäftsführenden Regierung, die auflösungsgerichtete Vertrauensfrage mit Blick auf die Interessen des Ministerpräsidenten sowie die Anforderungen und Rechtsfolgen einer Neuwahl des Ministerpräsidenten, insbesondere bezogen auf das Mehrheitserfordernis und mögliche Folgen einer rechtswidrigen Wahl. Die Zusammenhänge zwischen Landesregierung und Parlament werden ebenso thematisiert wie die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wahl und Abberufung eines Ministerpräsidenten. Die rechtlichen Herausforderungen bei mehrfachen Rücktritten und der Geschäftsführung werden analysiert. Im Mittelpunkt steht die Anwendung und Auslegung landesverfassungsrechtlicher Normen im Kontext politischer Wechsel im Ministerpräsidentenamt.

Huggins· JuS 2020, 944
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
JA 2020Fortgeschrittene

Mittendrin oder nur dabei? Von seriösen Geschäftsmännern und gefährlichen Motorradrockern

In der Übungsklausur steht die Frage im Mittelpunkt, welche Maßnahmen die Ordnungsbehörden gegen eine Bewachungsfirma und ihren Geschäftsführer, der mutmaßlich Kontakte zu einer Outlaw Motorcycle Gang (OMCG) hat, nach den Vorschriften der Gewerbeordnung ergreifen können. Gegenstand ist die Prüfung von Rücknahme und Widerruf der Gewerbeerlaubnis sowie einer möglichen Gewerbeuntersagung wegen fehlender Zuverlässigkeit. Die Klausur erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit gewerberechtlichen Eingriffsbefugnissen und deren rechtlicher Umsetzung.

Gewerberecht+3 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Kein Glück mit dem Glücksspiel

Der Fall behandelt die unionsrechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, am Beispiel eines Sportwettenanbieters aus einem EU-Mitgliedstaat, der in Deutschland tätig werden möchte. Die zuständige Behörde untersagt den Betrieb des Wettbüros und verpflichtet den Betreiber zur Entfernung jugendgefährdender Werbung; geprüft wird die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen im Lichte der unionsrechtlichen Grundfreiheiten.

Dr. Yury Safoklov· JA 2020, 601· 120 Min
Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+2 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

28 days later

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit einer landesrechtlichen Regelung, die den polizeilichen Präventivgewahrsam bis zu 28 Tage erlaubt. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Grundrechten, insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG, sowie einschlägige Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und der EMRK. Die Konkurrenz zwischen Gefahrenabwehrrecht und dem Schutz der persönlichen Freiheit wird hinsichtlich Verhältnismäßigkeit und mit Blick auf die Vorgaben von Grundgesetz und Konvention diskutiert.

Alina Kulle, Jan-Peter Möhle· JA 2020, 517· 300 Min
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitVerfassungsbeschwerde+3 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Amtshaftung wegen fehlerhafter Bauleitplanung?

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob ein Amtshaftungsanspruch wegen fehlerhafter Bauleitplanung besteht, nachdem ein Bauvorbescheid aufgrund nicht gesicherter Erschließung abgelehnt worden ist und parallel Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans sowie eine Veränderungssperre eingeleitet wurden. Der Sachverhalt beleuchtet sowohl den Umgang mit der Fortsetzungsfeststellungsklage und verwaltungsprozessuale Aspekte als auch die Schnittstellen zum Staatshaftungsrecht.

Andreas Lenk, Clara Niemöller· JA 2020, 455· 300 Min
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsNormenkontrollverfahren+3 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Wahlrechtliche Irrungen und Wirrungen

Der Fall thematisiert die Zulässigkeit und Begründetheit einer Wahlprüfungsbeschwerde eines betreuten deutschen Staatsbürgers, der wegen seiner Betreuung vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde. Es werden dabei die Wahlrechtsgrundsätze, mögliche Grundrechtsverstöße, sowie Fragen zu Staatshaftungsansprüchen angesprochen. Im zweiten Teil wird die amtshaftungsrechtliche Verantwortlichkeit eines Landesbeamten wegen Verletzung des Steuergeheimnisses geprüft.

Thomas Becker, Johannes Heck· JA 2020, 440· 300 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+3 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Dschihad

Die Übungsklausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Ausreiseverbot, das einer französischen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland erteilt wurde, da ihr Interesse an einer Ausreise nach S als Gefahr für auswärtige Belange Deutschlands gewertet wird. Die Prüfung orientiert sich am Elfes-Prüfschema und fokussiert auf Art. 11 GG in Verbindung mit Art. 2 GG, wobei das Passgesetz und das Aufenthaltsgesetz herangezogen werden. Der Schwierigkeitsgrad ist Anfänger, die Bearbeitungszeit beträgt zwei Stunden.

Dr. Dr. Markus P. Beham, Lilly Dürmeier· JA 2020, 364· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeFreizügigkeit (Art. 11 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+1 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Rückreisequarantäne“

Eine pensionierte HNO-Ärztin kehrt nach einem längeren Auslandsaufenthalt auf den portugiesischen Azoren nach Berlin zurück. Nach der geltenden Corona-Eindämmungsverordnung wird sie verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Die Ärztin hält diese Maßnahme für unverhältnismäßig und beantragt vor dem Verwaltungsgericht Berlin deren Aufhebung. Der Fall behandelt zentrale Fragen des Infektionsschutzrechts, insbesondere die Rechtmäßigkeit von Quarantäneanordnungen sowie deren Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf individuelle Schutzmaßnahmen und Grundrechte.

Alexander Tischbirek· ZJS 2020, 627
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Die Presse und ihr Interesse

Die Klausur behandelt den Antrag einer Journalistin auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein. Im Mittelpunkt steht der Auskunftsanspruch der Presse gegenüber einer Rechtsanwaltskammer über die Zulassung eines prominenten Spitzenkandidaten für die Landtagswahl. Thematisiert werden die Voraussetzungen und Ausschlussgründe des presserechtlichen Auskunftsanspruchs sowie die verfassungsrechtliche Bedeutung der Pressefreiheit.

Dr. Daniel Berneith· JA 2020, 298· 90 Min
Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+1 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Wahlkampf in Schleswig-Holstein

Die Klausur behandelt den Wahlkampf in Schleswig-Holstein mit Fokus auf die Chancengleichheit der Parteien, das Neutralitätsgebot und Wahlwerbung. Konkret geht es um die Zulässigkeit dienstlicher Kommunikation von Ministerinnen im Vorfeld einer Landtagswahl sowie die Vereinbarkeit von Wahlkampfäußerungen eines Bundesministers auf Twitter mit der Meinungsfreiheit. Es wird die Erfolgsaussicht eines Antrags einer Partei vor dem Landesverfassungsgericht geprüft.

Nicolas Harding, Lennart Laude· JA 2020, 284· 300 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzePolitische ParteienMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+3 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Gemeinde – Staat – Haftung?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Bank B von der Gemeinde G oder dem Beamten D Ersatz für Forderungen aus einer Bürgschaft verlangen kann, nachdem D ohne Vollmacht für die Gemeinde eine Bürgschaftsurkunde unterzeichnet hat. Der Sachverhalt thematisiert die Haftung öffentlicher Körperschaften und ihrer Bediensteten für zivilrechtliches Handeln sowie die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Zudem sind Probleme des Staatshaftungsrechts, der Amtshaftung und der innergemeindlichen Kompetenzordnung zu prüfen. Die rechtliche Einordnung der Bürgschaftserklärung und mögliche Anspruchsgrundlagen stehen im Vordergrund.

Justin Friedrich Krahé· ZJS 2020, 462
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Der öffentlich-rechtliche Vertrag+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Parteimitglieder im Schützenverein

Ein Sportschütze (P) hat eine waffenrechtliche Erlaubnis für ein Repetiergewehr, nachdem er Mitglied einer vom BVerfG als verfassungsfeindlich eingestuften Partei wurde. Die Ordnungsbehörde widerruft seine Waffenbesitzkarte wegen Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und ordnet die Sicherstellung der Waffe an. Bei der Vollstreckung wird seine Wohnung gegen seinen Willen durchsucht und das Gewehr sichergestellt; anschließend erhält er einen Kostenbescheid. Schwerpunkte liegen im besonderen Gefahrenabwehrrecht, Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 2 GG, waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG n.F.) sowie Grundrechtsschutz der Wohnung und Kostenrecht.

Thomas Kemper, Leon Heuschen· ZJS 2020, 454
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Staatshaftungsrecht – Folgenreiche Ermittlungsmaßnahmen

Ein Journalist gibt ein Magazin mit NS-Zeit-Dokumenten heraus, dessen Vertriebsgesellschaft LM-UG nach einer staatsanwaltschaftlich veranlassten, später aufgehobenen Beschlagnahme einen erheblichen finanziellen Schaden geltend macht. Im Raum stehen Staatshaftungsansprüche gegen das Land Hessen wegen möglicher Amtspflichtverletzungen bei Ermittlungsmaßnahmen. Ein zweiter Teil des Falls betrifft den Schaden, der bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung im Rahmen eines BtMG-Verfahrens an der Wohnung des Vermieters L entsteht. Zu prüfen ist ferner, welche Gerichte für die Geltendmachung der Ansprüche zuständig sind. Zentrale Schwerpunkte bilden die Zulässigkeit und Haftungsfolgen hoheitlicher Eingriffe.

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Entzug der Gaststättenerlaubnis

In diesem Fall wendet sich A, Betreiber einer Schankwirtschaft, gegen den Entzug seiner Gaststättenerlaubnis durch das Ordnungsamt. Hintergrund sind massive hygienische Mängel im Betrieb sowie die gewerbliche Überlassung eines angrenzenden Raumes für sexuelle Dienstleistungen durch eine Studierende. Die Behörde begründet den Entzug mit Verstößen gegen Betriebshygiene und Sittlichkeitsanforderungen, unter Bezugnahme auf das Prostituiertenschutzgesetz. A erhebt nach erfolglosem Vorverfahren Klage vor dem Verwaltungsgericht und begehrt die Überprüfung der behördlichen Maßnahmen.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Der Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Showdown am Alexanderplatz

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Auflagen und einen anschließenden Verfassungsrechtsweg. Im Zentrum stehen die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG, der Bestimmtheitsgrundsatz und mögliche Rechtfertigungen für Eingriffe durch die Behörden. Es ist zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde der Versammlungsleiterin gegen die gerichtlichen Entscheidungen Erfolg hätte.

Dr. Björnstjern Baade· JA 2020, 202· 300 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVerfassungsbeschwerde+4 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Kopftuch der Richterin

Im Mittelpunkt des Falls steht die Richterin E, die nach ihrer Konversion zum Islam als überzeugte Muslima ihr Kopftuch auch während Gerichtsverhandlungen tragen möchte. Das nordrhein-westfälische Justizneutralitätsgesetz verbietet jedoch das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke in gerichtlichen Verhandlungen. E fühlt sich durch dieses gesetzliche Verbot in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt und erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist der Konflikt zwischen der Neutralitätspflicht im Justizdienst und der grundrechtlich geschützten Religionsfreiheit gemäß Grundgesetz.

Jakob Beaucamp, Felix Thrun· ZJS 2020, 373
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Rechte und Pflichten im Vorfeld einer Versammlung+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Parlamentarisches Frage- und Informationsrecht beim Export von Kriegswaffen

Im Mittelpunkt des Falls steht eine parlamentarische Anfrage einer Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung zum Export von 200 Panzern nach Saudi-Arabien durch den Bundessicherheitsrat. Die Abgeordnete will erfahren, ob eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde und auf welchen Erkenntnissen die Entscheidung beruhte. Die Bundesregierung verweigert die Auskunft unter Berufung auf Geheimhaltungspflichten, den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sowie das Staatswohl. Der Fall thematisiert das parlamentarische Fragerecht, das Informationsrecht von Abgeordneten und dessen mögliche Grenzen bei außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen im Kontext von Rüstungsexporten.

Sebastian Theß· ZJS 2020, 256
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Haftung für den Ministerpräsidenten?

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit zwischen dem Umweltverein U und dem Freistaat Bayern, vertreten durch den Ministerpräsidenten. U verlangt die Durchsetzung von EU-Immissionsgrenzwerten im Luftreinhalteplan und möchte hierfür Zwangshaft gegen den Ministerpräsidenten als letztmögliches Vollstreckungsmittel erwirken. Der Fall thematisiert verwaltungsrechtliche Vollstreckungsmöglichkeiten gegen Behörden, insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen, Zulässigkeit und Grenzen einer Zwangshaft gegen ein Regierungsmitglied. Dabei werden unionsrechtliche Bezüge und verfassungsrechtliche Fragen wie die Immunität des Ministerpräsidenten und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme relevant. Zusätzlich ist das Verfahren einer möglichen Vorlage an den EuGH zu prüfen.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Allzweckwaffe Sperrklausel

Die Klausur behandelt die Anhebung der Sperrklausel im Bundeswahlgesetz von fünf auf zehn Prozent der Zweitstimmen und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen. Schwerpunkte sind das Gesetzgebungsverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Mitwirkung des Bundesrats, die Gleichheit der Wahl sowie die Chancengleichheit der Parteien. Es soll geprüft werden, ob der abstrakte Normenkontrollantrag einer Landesregierung gegen die Gesetzesänderung Aussicht auf Erfolg hat.

Dr. Benjamin Straßburger· JA 2020, 116· 180 Min
Abstrakte NormenkontrolleWahlen und WahlrechtsgrundsätzeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Freie Dächer für freie Bürger

Die Bauherrin B beantragt beim Bezirksamt Schöneberg eine Baugenehmigung für den Ausbau eines Dachgeschosses im Geltungsbereich des Berliner Baunutzungsplans von 1961. Das Bezirksamt lehnt den Antrag ab und verweist auf eine Überschreitung der Geschossflächenzahl sowie eine beschlossene Veränderungssperre. B macht u.a. geltend, der Baunutzungsplan sei funktionslos geworden, der Planaufstellungsbeschluss fehlerhaft und Ausnahmen sowie Befreiungen seien möglich; außerdem sei die Veränderungssperre mangels Konkretisierung unwirksam. Es geht insbesondere um bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens, die Wirksamkeit des Baunutzungsplans und der Veränderungssperre, kommunalrechtliche Verfahrensfehler sowie verwaltungsprozessuale Fragestellungen.

Rechte und Pflichten im Vorfeld einer VersammlungDer Verwaltungsakt in der KlausurZulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Napoleon muss an die Leine

A ist Halter eines Schäferhundes namens Napoleon, der an der Rheinpromenade in Mainz einen anderen Hund attackiert und verletzt hat. Daraufhin ordnete die Stadtverwaltung Mainz einen Leinenzwang für Hunde an, wobei die sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet wurde. A hält den Leinenzwang für rechtswidrig, erhebt Widerspruch und beantragt beim Verwaltungsgericht Mainz die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Der Fall thematisiert verwaltungsrechtliche Fragen zum Erlass und zur Vollziehung eines Leinenzwangs, zur Bestimmtheit des Verwaltungsakts sowie zu den Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2020Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Zwielichtige Dienstreisen in Kolonien

Im Mittelpunkt des Falls stehen völkerrechtliche Fragen der Immunität staatlicher Funktionsträger sowie die Zuständigkeit internationaler Gerichte. Die Regierung des Staates Äquatorien verlangt von der ehemaligen Kolonialmacht Kolonien die Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens gegen einen früheren Ressortminister, der sowohl dienstlich als auch privat Vermögenstransfers tätigte. Außerdem stellt sich die Frage der Zulässigkeit einer Klage Äquatoriens vor dem Internationalen Gerichtshof zur Durchsetzung dieses Anspruchs. In einer Abwandlung wird zudem die Immunität des amtierenden Staatsoberhaupts bei Foltervorwürfen thematisiert.

Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
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