Klausuren
2 KlausurenWer anderen eine Grube gräbt
Die Examensklausur behandelt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans sowie einer Veränderungssperre. Im Zentrum steht die geplante Errichtung einer Kiesgrube im Außenbereich und die Ablehnung des entsprechenden Genehmigungsantrags durch die Behörde. Es sind Fragen zum Bauplanungsrecht, zur Privilegierung im Außenbereich und zur formellen und materiellen Rechtmäßigkeit kommunaler Satzungen zu erörtern.
Qual der Wahl
Die Klausur thematisiert die sogenannte ungleichartige Wahlfeststellung im Strafurteil und ihre verfassungsrechtliche Bewertung. Im Zentrum steht eine Verurteilung wegen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei, wobei das Gericht nicht sicher feststellen kann, welches Delikt begangen wurde. Gegenstand der Prüfung sind mögliche Verstöße gegen die Justizgrundrechte, insbesondere das Bestimmtheitsgebot (nullum crimen sine lege), den Vorrang des Gesetzes, die Unschuldsvermutung und der Vorbehalt des Gesetzes nach Art. 20 III GG sowie Art. 103 II GG.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Kathrin Strauß prüfen besonders häufig Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB) (1×), Die Baugenehmigung (1×), Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG) (1×), Landesrecht (bundeslandspezifisch) (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).