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Klausuren

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1.122 Klausuren
JA 20221. Staatsexamen

Das Gold von Dinklage

Im Rahmen eines Zivilrechtsklausurfalles wird die Herausgabe von auf einem Friedhof gefundenen Wertgegenständen (u.a. Goldmünzen) sowie hilfsweise Wertersatz und Finderlohn an den Finder gegenüber der Stadt Dinklage begehrt. Der Fall behandelt Fragen des Mobiliarsachenrechts, des Erwerbs von Eigentum an gefundenen bzw. herrenlosen oder Schatzfund-Sachen, sowie die einschlägigen prozessualen Rechtsbehelfe (Prozesskostenhilfe und sofortige Beschwerde). Zentral ist die rechtliche Einordnung des Fundes und die Anspruchsprüfung zwischen Finder, Eigentümer, Eigentümerin des Grundstücks und der Stadt.

Dr. Lennart M. Werbeck· JA 2022, 405· 300 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDie Leistungskondiktion+4 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Upgrade für den Gutachtenstil

Jurastudent V erwirbt von Anbieter U ein spezielles Textverarbeitungsprogramm zur Unterstützung im Gutachtenstil. Nach einem Betriebssystem-Upgrade funktioniert das Programm nicht mehr, da V ein zuvor angezeigtes notwendiges Update nicht installiert hat. V verlangt mehrere Jahre später von U die Behebung des Fehlers. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den neuen Regelungen über Verträge über digitale Produkte, insbesondere zur Nacherfüllung und zu Informationspflichten nach den §§ 327 ff. BGB.

VerjährungVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur im Arbeits- und Sozialrecht: Kündigung, Krise und Kurzarbeit

Die Inhaberin eines Bio-Supermarkts kündigt einem langjährigen, schwerbehinderten Verkäufer außerordentlich, nachdem dieser sie öffentlich auf Facebook beleidigt und zum Boykott des Geschäfts aufgerufen hat. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung, die Beteiligung von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sowie verfahrensrechtliche Anforderungen beim besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Zudem wird die Einführung von Kurzarbeit und der Anspruch auf Kurzarbeitergeld im Rahmen der Corona-Pandemie thematisiert. Der Verkäufer wehrt sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Christiane Waschke· ZJS 2022, 718
§ 1004 BGB (analog)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGBesonderer Teil - Vertiefung+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Blankes Vertrauen

Die B-Bank gewährt dem Kaufmann J ein Darlehen über 80.000 €, wofür seine Ehefrau R und die Z-GmbH jeweils eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen. Nach Auszahlung des Darlehens gerät J in wirtschaftliche Schwierigkeiten und kann die Rückzahlung nicht leisten, woraufhin die B-Bank R als Bürgin zur Zahlung auffordert. R beruft sich auf Anfechtung des Bürgschaftsvertrags sowie Irrtum über die Höhe der übernommenen Bürgschaftssumme und argumentiert mit einer unverhältnismäßigen Belastung der finanziellen Grundlage ihrer Ehe. Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Bürgschaftsrechts, des BGB Allgemeiner Teil und der Schutzmechanismen für Verbraucher- und Ehegattenbürgschaften.

Julian Stegerer· ZJS 2022, 709
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur: Gesetzliche Schuldverhältnisse

Im Ausgangsfall verlangt A von seinem Nachbarn B Ersatz für Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld sowie die Kosten eines Schlüsseldienstes, nachdem A beim Räumen des Gehwegs verunglückt ist. B fordert im Gegenzug von A die Herausgabe von 500 Euro, die A beim Räumen gefunden hatte. Der Fall thematisiert Ansprüche im Rahmen gesetzlicher Schuldverhältnisse insbesondere im Nachbarschaftsverhältnis, Fragen zur Übertragung von Verkehrssicherungspflichten sowie den Umgang mit Fundsachen. Die Fallfortsetzung behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einem durch A verursachten Erdrutsch während einer Wanderung, welcher das Grundstück und die Schafe des B betrifft, sowie Herausgabe- und Wertersatzansprüche zwischen B und S im Zusammenhang mit den Schafen. Im Fokus stehen delikts- und bereicherungsrechtliche Fragestellungen.

Die echte GoA – Konkurrenzen / Abgrenzung zu anderen AnspruchsartenDie echte GoA – RechtsfolgenDie echte GoA – Voraussetzungen+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Auf’s falsche Pferd gesetzt

Im ersten Teil der Klausur verlangt die Krankenkasse des verletzten Jungreiters H von Pferdeeigentümerin E die Erstattung der Heilbehandlungskosten nach einem Unfall mit dem Pferd im Rahmen einer Reitbeteiligung. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Tierhalterhaftung, zur Auslegung des Tierhalterbegriffs bei Reitbeteiligung, zur Haftungsfreistellung sowie zum gesetzlichen Forderungsübergang und möglichem Mitverschulden. Im zweiten Teil fordert Käufer M von E die Rückzahlung des Kaufpreises für einen Sattel, nachdem dieser für sein Pferd ungeeignet und gesundheitsschädlich war. Entscheidende rechtliche Schwerpunkte sind die Gewährleistung beim Kauf von Reitzubehör, die Fristsetzung und das Vorliegen von Haftungsausschlüssen.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

* "Nordic-Realty-Tycoon KG

Die Klausur behandelt typische gesellschaftsrechtliche Problemkreise rund um die Kommanditgesellschaft etwa zur Kommanditistenhaftung, zur actio pro socio, zur Übertragung und Eintragung von Kommanditanteilen sowie Fragen zur Firmenfortführung und Haftung bei Unternehmensübertragungen. Zudem werden zivilprozessuale Voraussetzungen der Klagebefugnis und Aspekte des Handelsregisterrechts angesprochen.

Jannes Drechsler, Paul Harenberg· JA 2022, 369· 180 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreProzessführungsbefugnis+1 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erfolgsaussicht einer Räumungsklage - Schumanns Schatten

Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Zusammenhang mit der Erfolgsaussicht einer Räumungsklage im Mietrecht. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung zwischen der Beendigung des Mietverhältnisses und einer Anfechtung, insbesondere dem ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtum und den damit zusammenhängenden Fragen der materiell-rechtlichen Rechtskrafterstreckung sowie der Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen. Weiterer Fokus liegt auf der Räumungspflicht eines Dritten nach § 546 II BGB und dem Umfang des gesetzlichen Schuldbeitritts. Zudem wird die Zuständigkeit in Mietrechtsstreitigkeiten, insbesondere bei Mischmietverhältnissen (Wohnraum/Gewerbe), beleuchtet. Die Klausur prüft somit vor allem mietrechtliche Grundlagen und prozessuale Besonderheiten im Rahmen einer Räumungsklage.

Heukenkamp· JuS 2022, 438
BeendigungPflichten im Mietverhältnis Arten des Besitzes+4 weitere
ZjS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur: Der unerwünschte Social Media-Beitrag

In diesem Fall verlangt J von A, der Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die Wiederherstellung eines von ihm eingestellten, aber entfernten Beitrags. A beruft sich auf eine Klausel in den geänderten Nutzungsbedingungen, wonach Beiträge bei Verstößen gegen das Verbot von Hassrede entfernt werden dürfen. J bestreitet die Wirksamkeit der Klausel und die Möglichkeit von einseitigen Vertragsänderungen durch A und verweist auf eine marktbeherrschende Stellung sowie das Bedürfnis nach einem transparenten Verfahren für Beitragslöschungen. Die Fallkonstellation betrifft zentrale Aspekte aus dem Vertragsrecht, der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Fragen der Privatautonomie und des Schutzes von Nutzerinteressen im digitalen Raum.

Moritz Schütrumpf, Lisa Beer· ZJS 2022, 556
AGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Anfängerübungsklausur BGB AT: Augen auf beim Schmuckkauf

Ein Juwelier (J) schickt seinen angestellten B los, um Schmuckringe zu kaufen. B erwirbt im Namen des J fälschlicherweise einen silbernen und einen kupfernen Ring statt eines weißgoldenen und eines roségoldenen Rings bei L, wobei verschiedene Irrtümer hinsichtlich Material und Auswahl der Ringe auftreten. Nach einem Telefonat fordert L von J die Herausgabe des silbernen Rings, während J sich weigert und den Ring behalten möchte. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Kaufvertrag und dinglicher Einigung, Fragen zur Stellvertretung, Irrtümern und Anfechtung sowie den Folgen von Erklärungs- und Eigenschaftsirrtümern. Der Fall behandelt zentrale Probleme des BGB AT, insbesondere das Trennungsprinzip und den Umgang mit Willenserklärungen und deren Anfechtbarkeit.

Elena Hilgers· ZJS 2022, 550
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAbgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Endurteil im schriftlichen Verfahren - Bilder am Pool

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um Fragen der Rechtsnachfolge, insbesondere im Zusammenhang mit der mittelbaren Fruchtziehung durch Lichtbilder, der Störereigenschaft sowie möglichen Duldungspflichten nach § 1004 II BGB und dem Urheberrechtsgesetz. Zudem ist das Verhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Universalsukzession zu prüfen, einschließlich der Wiederholungs- und Erstbegehungsgefahr und des quasinegatorischen Unterlassungsanspruchs. Daneben werden der Widerruf des Einverständnisses mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren sowie Fragen zu ausschließlichen und fliegenden Gerichtsständen behandelt. Die Klausur setzt damit einen Schwerpunkt auf das Verhältnis von Persönlichkeitsrecht, Nachfolgerrecht und speziellen Unterlassungsansprüchen im Zivilprozess.

Burger, Eitzinger· JuS 2022, 350
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch EntscheidungsgründeGrundsätze & Urteilsarten+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Schlaflos in B

Das Ehepaar V und M kauft von Fertighaushersteller U ein Fertighaus samt spezieller App zur Steuerung von Heizung, Licht, Jalousien und Alarmanlage. Nach Einzug treten gravierende Funktionsstörungen der App auf, wodurch verschiedene Hausfunktionen unkontrolliert agieren. V fordert von U die schnelle Behebung der Probleme; nachdem diese erneut auftreten, will V den Vertrag über die App beenden. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Verträgen über digitale Produkte, insbesondere zu Rücktrittsrechten, Nacherfüllung und den Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Rücktritt § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Hausarbeit: Wasserschaden

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufvertrag über einen gebrauchten Wohnwagen zwischen einem belgischen Bauschlosser und einer Wohnwagenhändlerin. Nach der Übergabe zeigt sich, dass das Dach undicht ist, wodurch ein Wasserschaden entsteht. Der Käufer verlangt Nachbesserung, setzt eine Frist und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag sowie die Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz der Transportkosten. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen Rücktrittsrechte, Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung sowie die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche bei vertraglichen Mängeln.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Für immer Dein

Der Klausurfall thematisiert den Testierwillen beim Brieftestament, die Auslegung wechselbezüglicher Verfügungen, Wirkungen eines Erbscheins, die Haftung des Erbschaftsbesitzers, Handlungsbefugnisse in der Miterbengemeinschaft sowie Ausgleichungspflichten unter Erben. Zu klären ist insbesondere, wer Erbe geworden ist, welche Herausgabe- und Zahlungsansprüche bestehen und wie der Nachlass zwischen den Abkömmlingen aufzuteilen ist. Die Aufgabenstellung beruht auf einer im Ersten Examen 2018 in Schleswig-Holstein gestellten Klausur.

Prof. Dr. Saskia Lettmaier· JA 2022, 284· 300 Min
Gewillkürte ErbfolgeVermächtnisAusschluss von der Erbfolge+2 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur zum Stellvertretungsrecht: „Kommilitone in Quarantäne“

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufgeschäft, das eine minderjährige Studentin (S) im Auftrag ihres Kommilitonen (K) mit einem Musikladeninhaber (V) schließt. S handelt dabei als Vertreterin für K, wobei die Vertretungsmacht sowie das Handeln einer Minderjährigen und die Genehmigung durch deren Eltern im Raum stehen. Fraglich ist insbesondere, ob V von S Zahlung nach § 179 BGB verlangen kann, nachdem K in einem rauschähnlichen Zustand war bzw. konkrete Preisvorgaben gemacht hatte und die Eltern von S ihr Handeln gutheißen. Der rechtliche Schwerpunkt liegt im Stellvertretungsrecht, insbesondere beim Vertragsschluss durch Minderjährige ohne oder mit beschränkter Vertretungsmacht und den Folgen der fehlenden oder nachträglichen Genehmigung.

StellvertretungGeschäftsfähigkeitAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT - Elektroauto gegen Bitcoins?

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, inwiefern eine WhatsApp-Nachricht die Schriftformerfordernisse erfüllt und welche Besonderheiten sich bei der telekommunikativen Übermittlung und der Auslegung einer Annahmefrist bei der WhatsApp-Kommunikation ergeben. Weiterhin wird geprüft, ob Bitcoins als Zahlungsmittel im Sinne des § 433 II BGB gelten. Schließlich wird der Rechtsbindungswille bei einem Instagram-Post untersucht und die Abgrenzung zur sogenannten invitatio ad offerendum vorgenommen.

Herberger· JuS 2022, 326
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Großvaters gescheiterte Geschäfte

Die Klausur behandelt zentrale Fragen zur Geschäftsführung ohne Auftrag sowie zum Bereicherungsrecht. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche auf Ersatz von Detektivkosten und Vergütung nach einem missglückten Immobilienverkaufs-Maklergeschäft sowie bereicherungsrechtliche Herausgabeansprüche rund um eine unter Bedingung erfolgte Schenkung. Es werden sowohl Grundlagen als auch Problemfelder der gesetzlichen Schuldverhältnisse im Zivilrecht auf Anfängerniveau abgefragt.

Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf· JA 2022, 272· 150 Min
Die echte GoA – VoraussetzungenDie Leistungskondiktion+3 weitere
JA 2022Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Elvis meets Nixon vor dem Berufungsgericht

Die Original-Examensklausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Fragestellungen im Rahmen eines Berufungsverfahrens. Im Mittelpunkt stehen dabei die Zulässigkeit der Anschlussberufung, Rücktritt vom Vertrag, Verjährung und der Eigentumserwerb, insbesondere hinsichtlich einer Hündin und deren Welpen. Die Prüfung umfasst auch prozessuale Aspekte wie die örtliche Zuständigkeit und die Auswirkungen von Erledigung und Zahlung.

Dr. Hauke Hinrichs· JA 2022, 227· 300 Min
BerufungRücktritt Verjährung+4 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Motivation ist alles

V kauft bei U ein Fitnessgerät mit zugehöriger App, die Trainingsdaten auswerten soll. Nach Aushändigung des Geräts erhält V den Zugangscode für die App trotz Aufforderung nicht. V will daraufhin vom gesamten Vertrag zurücktreten und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises. U verweist auf eine mangelfreie Geräteübergabe und akzeptiert lediglich eine Teilerstattung für die App, zudem fordert er Wertersatz für die erfolgte Nutzung. Der Fall thematisiert vertragsrechtliche Ansprüche bei Verträgen über digitale Produkte, die Rückabwicklung mit Wertersatz sowie die Anwendbarkeit des neuen digitalen Vertragsrechts (§§ 327 ff. BGB).

Rücktritt Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Kleines Missgeschick – langer Streit

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die 87-jährige, an Demenz erkrankte Ernestine (E) nach einer Wohnungsöffnung durch die Dietrich GmbH Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten 319,48 € hat. Auslöser ist, dass E ihre Wohnung versehentlich aussperrte, einen Schlüsseldienst beauftragte und anschließend die Rechnung beglich, nachdem ihr Sohn und Betreuer Gustav (G) zunächst die Zahlung kritisierte. Zentral sind die Wirksamkeit des von E abgeschlossenen Vertrags trotz angeordnetem Einwilligungsvorbehalt und Demenz, sowie bereicherungsrechtliche und geschäftsführungsrechtliche Aspekte (insb. §§ 812 ff., 677 ff. BGB). Zudem ist die Frage zu klären, welche Ansprüche nach Zahlung und unter Berücksichtigung einer möglichen Verjährung bestehen.

Steffen M. Jauß· ZJS 2022, 380
VerjährungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sonderwissen und Sondertilgung - Bad Bank

In der Klausur wird schwerpunktmäßig das zivilrechtliche Thema der vorvertraglichen Aufklärungspflichten von Banken beim Erwerb von Wohneigentum behandelt, insbesondere mit Blick auf eine sittenwidrige Überteuerung, Interessenabwägung und die Rolle von Innenprovisionen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor allem die Abgrenzung zwischen Preisnebenabrede und Entgeltklauseln. Zudem wird die Möglichkeit einer Aufrechnung mit verjährten Ansprüchen thematisiert. Die Klausur bietet damit einen umfassenden Einblick in zentrale Problemfelder rund um Bankgeschäfte und Vertragsrecht im Zusammenhang mit Immobilienerwerb.

Stöhr, Stößer· JuS 2022, 236
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteAGB+3 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Hausarbeit: Vereinsleben in pandemischen Zeiten

Beim Fall geht es um einen Fußballverein, der seine jährliche Mitgliederversammlung pandemiebedingt 2021 ausschließlich online durchführt. Der Vorstand beschließt eine Satzungsänderung zur Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, die von der Mehrheit der Mitglieder angenommen wird. Mehrere Mitglieder beanstanden das Verfahren, insbesondere wegen fehlender Internetzugänge, technischer Probleme, eingeschränkter Fragerechte und der unterbliebenen Hybridveranstaltung. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist die Wirksamkeit des Beschlusses über die Satzungsänderung unter Berücksichtigung vereinsrechtlicher sowie formeller Anforderungen an Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen.

Markus Hepperle, Julia Kühn· ZJS 2022, 367
StellvertretungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur BGB AT: Die Anfechtung – Ein Drama in drei Akten

Im Mittelpunkt des Falls steht der Schlagersänger M, der versehentlich ein Hochpreisfahrzeug beim Autoverleiher A online bestellt, obwohl er eigentlich ein günstigeres Modell mieten wollte. Nach dem Feststellen des Irrtums beauftragt M die minderjährige L, für ihn die Anfechtung zu erklären, was jedoch aufgrund fehlerhafter Zustellung und Kommunikationsproblemen nicht direkt zum gewünschten Erfolg führt. Im weiteren Verlauf wendet sich sowohl L als auch M selbst auf unterschiedlichen Wegen an A, der jedoch auf Erfüllung des Mietvertrags besteht. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur wirksamen Anfechtung einer Willenserklärung, zur Möglichkeit der Vertretung durch Minderjährige, zum Zugang von Willenserklärungen und zur Entstehung und Wirksamkeit eines Mietvertrags nach den §§ 145 ff., 119 ff. BGB.

StellvertretungGeschäftsfähigkeitAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Skandal um Eastworld

Im Fall "Skandal um Eastworld" verlangt die Nutzerin S von der A-AG die Herausgabe sowie die Unterlassung der Nutzung ihrer bei einem Online-Spiel gespeicherten Daten (u.a. Spielwelten, Avatar, In-Game-Rewards). Diskutiert werden die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit der Bereitstellung digitaler Produkte sowie die vertraglichen und bereicherungsrechtlichen Grundlagen, wobei datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Ansprüche ausdrücklich nicht geprüft werden sollen.

Marcus Stößer, Jakob Timmel· JA 2022, 191· 180 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+4 weitere
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