Klausuren
1 KlausurKlagen über Corona
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Folgen der Corona-Pandemie. Im Mittelpunkt stehen Probleme aus dem Leistungsstörungsrecht (insbesondere Unmöglichkeit und Schadensersatz), Ansprüche im Deliktsrecht sowie mietrechtliche Fragestellungen und Besonderheiten des Zivilprozessrechts wie Aufrechnung und Widerklage. Beurteilt werden Ansprüche zwischen Käufer und Verkäufer sowie zwischen Mieter und Vermieter infolge pandemiebedingter Leistungsstörungen und behördlicher Anordnungen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Philip Bender prüfen besonders häufig Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×), Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).