ZivilrechtZjS 2021Fortgeschrittene
Anfängerübungsklausur Schuldrecht AT: Lockdownende oder vielmehr „Lockdownente“?
ZJS 2021, 782 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Leonhard Pleuger
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ZjS
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2021 · 782
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
ZJS 2021, 782
Lösung
Enthalten
Oma O mietet als Organisatorin eines sozialen Netzwerks für mehrere Tanzveranstaltungen im Jahr 2021 den großen Saal in der Gaststätte des Wirts V. Aufgrund pandemiebedingter behördlicher Einschränkungen dürfen die geplanten Termine im Februar und April nicht stattfinden, sodass V die vereinbarte Miete fordert. Im Juni wird eine alternative Veranstaltung abgehalten, wobei sich V durch die geänderte Nutzung im Nachteil sieht und eine höhere Miete verlangt. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche Ansprüche bei coronabedingter Unmöglichkeit und Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).
Schwerpunkte
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBAnfechtung der WillenserklärungNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Angebot und Annahme§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGGewährleistung für Sach- und RechtsmängelVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Weitere Klausuren zu Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.
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