Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Aktuelle examensrelevante Fälle des Computerbetrugs (§ 263 a StGB)
Die Klausur behandelt aktuelle und examensrelevante Fallgestaltungen zum Computerbetrug gemäß § 263a StGB, insbesondere anhand konkreter Sachverhalte rund um die Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten bei unberechtigter Eingabe von Einzugsermächtigungslastschriften. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der dogmatischen Analyse und der Anwendung des Tatbestandes des Computerbetrugs in der strafrechtlichen Fallbearbeitung.
Sport ist Mord? Ein Wasserballspiel und die Folgen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext eines Wasserballspiels, darunter Gewahrsamsbruch und Übereignung im Zusammenhang mit Sonnenblumen, Körperverletzungen und deren Rechtfertigung im Mannschaftssport sowie psychische Folgeschäden. Zudem wird auf die Zuständigkeit des Jugendrichters eingegangen.
Wo zwei wetten, muss einer verlieren
Im vorliegenden Übungsfall geht es um einen Sportwettenbetrug: Der Trainer eines Fußballvereins manipuliert das Spielergebnis, um unter Ausnutzung der Wettquoten mit einem Freund lukrative Wetten auf die eigene Niederlage zu platzieren. Dabei wurde die Manipulation den Wettanbietern nicht offengelegt, was die Wahrscheinlichkeit des Spielausgangs und die Kalkulation der Anbieter beeinflusste.
Highway to Jail
Die Zwischenprüfungsklausur behandelt einen Fall rund um einen Motorradclub, der des Drogen- und Waffenhandels verdächtigt wird. Im Mittelpunkt stehen die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft, das Recht auf effektive Verteidigung sowie die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme verteidigungsspezifischer Unterlagen. Zudem wird das Ermittlungsverfahren als strafprozessuales Thema angesprochen.
»One man’s trash is another man’s treasure«
Die Klausur schildert einen Fall, in dem zwei Angestellte eines Wertstoffhofes gezielt Gegenstände aus Sammelcontainern entnehmen und weiterverkaufen, entgegen der in der Benutzungsordnung geregelten Eigentumsübertragung und Entnahmeverbots. Thematisiert werden schwerpunktmäßig die Voraussetzungen und Probleme des Diebstahls sowie der Rücktritt vom Versuch, vor dem Hintergrund einschlägiger Rechtsprechung des BGH.
Liebe, Tod und (Feuer-)Teufel
F setzt eine Scheune in Brand, wobei er einen Molotowcocktail verwendet und dabei bewusst Risiken für Obdachlose und seine ehemalige Freundin in Kauf nimmt. Der Obdachlose W wird bei dem Angriff schwer verletzt und stirbt; F zündet später ein Strohballen an, wobei B ihm scheinbar die Erlaubnis dazu gibt. Die Klausur thematisiert Brandstiftungsdelikte, Rücktritt, rechtfertigende Einwilligung sowie Tätige Reue.
The Greenback Boogie
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Urkunds- und Vermögensdelikte mit Fokus auf aktuelle Fragestellungen zur Untreue und zum Vermögensschaden insbesondere im Kontext des Wirtschaftsstrafrechts. Im Mittelpunkt stehen Fälle zu Prüfungsbetrug mit fremdem Ausweis, dem Einsatz eines Nicht-Juristen als 'Associate' in einer Kanzlei und einer Falschaussage vor Gericht.
Der Deal mit dem Parkplatz
Bei dieser Übungsklausur handelt es sich um eine Strafrechts-Revisionsklausur zum Thema Verständigung („Deal“) im Strafprozess. Es wird die Wirksamkeit einer gerichtlichen Absprache im Strafprozess und deren prozessuale Kontrolle im Revisionsverfahren behandelt, mit dem Fokus auf Sachrüge und Verfahrensrüge.
Die manipulierte Spende
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Transplantationsmediziners, der Krankenakten manipuliert, um einen Patienten auf der Warteliste für eine Lebertransplantation nach vorne zu bringen. Aufgrund seiner Manipulation erhält der Patient das Organ, während ein anderer Patient, der dadurch verdrängt wird, verstirbt. Zu prüfen ist insbesondere eine Strafbarkeit nach dem StGB.
Tupper-Party mit Folgen
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem Antonia eine Schmuckverkäuferin, die sich als neue Freundin ihres Mannes entpuppt, in einem Wutanfall mit einem Messer angreift und tödlich verletzt. Die Schwester des Opfers plant daraufhin mit einer Freundin einen Racheakt mittels Sprengsatz, bricht das Vorhaben aber im Versuchsstadium ab. Es ist gutachtlich die Strafbarkeit der Beteiligten zu prüfen.
Autosurfen und provozierte Nothilfe
Der Fall thematisiert zum einen das sogenannte 'Autosurfen' und die daraus resultierenden Körperverletzungsfolgen, zum anderen eine provozierte Nothilfesituation mit gezielt herbeigeführter Eskalation und Angriff. Schwerpunktmäßig werden Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, Einwilligung und die Grenzen von Rechtfertigungsgründen (insbesondere Absichtsprovokation im Rahmen der Nothilfe) behandelt.
'Castle Doctrine' oder 'Alter schützt vor Straftat nicht'"?
Die Klausur behandelt einen Fall um einen bewaffneten Hobbyjäger, der einen jugendlichen Einbrecher erschießt, nachdem dieser ihn verletzt und bestohlen hat. Im Zentrum stehen die rechtlichen Probleme von Tötungsdelikten, Notwehr und Notwehrexzess sowie die Strafbarkeit von Teilnehmern im Hinblick auf ein anschließendes unterlassenes Hilfeleisten. Auch die Altersproblematik des jugendlichen Täters wird relevant.
Thorsten auf Abwegen
In der Klausur 'Thorsten auf Abwegen' begeht T mehrere Straftaten, darunter einen Trickdiebstahl in einem Juweliergeschäft, eine gefährliche Annäherung an seinen ehemaligen Chef mit Todesfolge sowie eine schwere Körperverletzung an seiner Ehefrau. Es sind verschiedene Delikte des StGB zu prüfen, wobei die Zurechnung der Todesfolge und die Einordnung der einzelnen Tathandlungen im Fokus stehen.
* "Eine untreue Darlehensnehmerin
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von Betti und Franzi im Zusammenhang mit einer vorgetäuschten Rückzahlung eines Darlehens und darauf folgenden Handlungen im Gerichtsverfahren. Thematisiert werden insbesondere Urkundenfälschung, versuchter Prozessbetrug, falsche uneidliche Aussage, Berichtigung dieser Aussage sowie Verleitung zur Falschaussage. Geprüft werden neben Täterschaft auch Teilnahmeformen wie Mittäterschaft, Beihilfe und Anstiftung.
Die Revision der Nebenklage
Die Klausur behandelt die Revision eines Nebenklägers nach einer Verurteilung wegen Brandstiftung mit Todesfolge. Schwerpunkte liegen auf prozessualen Fragen wie der Zulässigkeit und Bedeutung der Revision, der Besetzung des Gerichts bei Schwurgerichtszuständigkeit sowie der Rolle und den Rechten des Nebenklägers, insbesondere im Hinblick auf den Schlussvortrag. Zudem werden relevante Strafnormen zu Brandstiftungsdelikten thematisiert.
Telefontrick mit Abmahnaktion
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von Betrugshandlungen mittels eines Telefontricks, bei dem der Täter ein Gewinnspiel vortäuscht und Zahlungen erschleicht. In einem zweiten Teil wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines eingeschalteten Rechtsanwalts geprüft, der durch Mahnschreiben und Drohungen versucht, unberechtigte Forderungen einzutreiben.
Das Ende einer Karriere
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Chefarztes (C), der im Zusammenhang mit Bestechungsdelikten, Verstößen beim medizinischen Vorgehen und Körperverletzungshandlungen steht. Thematische Schwerpunkte sind Bestechlichkeit, fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung, Tötung durch Unterlassen, der Wechsel von Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie der Rücktritt vom Versuch. Es werden komplexe medizinische, strafrechtliche und prozessuale Fragen zur Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie zur Garantenstellung des Arztes aufgeworfen.
(K)ein Dieb
Ein Jurastudent vergisst im Kaufhaus, ein Getränk zu bezahlen, verlässt das Geschäft mit der Flasche in der Hand und erkennt erst später die Möglichkeit des Diebstahls. Die Klausur thematisiert die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug, die Frage des Gewahrsamsbruchs in Selbstbedienungsläden sowie die Unterschlagung. Zu prüfen ist, wie sich der Student nach dem StGB strafbar gemacht hat.
ORIGINAL: "Gefährlicher Unfug
In diesem Original-Examenskurzvortrag geht es um A und B, die ein baufälliges Bauernhaus anzünden. Das Haus gehört B und ist nur zeitweise von L bewohnt. B täuscht A darüber, dass keine Versicherung besteht, während er tatsächlich geplant hatte, einen Versicherungsbetrug zu begehen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten hinsichtlich Brandstiftung, Teilnahme und versuchtem Betrug.
Referendarexamensklausur: Money for Nothing
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der bei einem Spaziergang im Park von P einen Hausschlüssel und zudem dessen Mobiltelefon erhält, dieses aber anschließend nicht zurückgibt. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung nimmt A auch das Portemonnaie von P und verwendet ein darin enthaltendes blanko unterschriebenes Überweisungsformular, um sich selbst unrechtmäßig Geld zu überweisen. Kernfragen betreffen die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme des Handys und Portemonnaies, die Verwendung des Überweisungsträgers sowie mögliche Anschlussdelikte. Zudem geht es um die spätere Geldanlage des erlangten Betrags durch einen Dritten (B).
Übungsfall: Lady Macbeth
Im Mittelpunkt des Falls steht ein versuchtes Tötungsdelikt, bei dem Macbeth (M) auf Anstiftung seiner Frau Lady Macbeth (L) einen Gast, König Duncan (D), mit Tötungsabsicht verletzt. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere die Strafbarkeit des M hinsichtlich versuchten Totschlags unter Berücksichtigung seiner Schuldunfähigkeit und die Anstifterrolle der L. Zudem wird untersucht, ob L durch ihre anschließenden Handlungen weitere Straftatbestände, etwa durch Unterlassen rettender Maßnahmen, verwirklicht hat. Im zweiten Teil des Falls geht es um die Frage der Strafbarkeit der L im Zusammenhang mit der Anstiftung zu einer geplanten, aber nicht ausgeführten Tötung, bei der der Rücktritt vom Versuch eine Rolle spielt.
Liebe mit Hindernissen
In dem Fall begeht Frida nach einem Beratungsgespräch bei ihrem Gynäkologen einen Schwangerschaftsabbruch in den Niederlanden, nachdem dieser ihr hierzu Informationen vermittelt. Ihr Ex-Freund Heinrich belästigt sie nach der Trennung, bringt ein Graffiti an ihrem Haus an, kontaktiert sie mehrmals gegen ihren Willen, lauert ihr mit einer Pistole auf und tötet sie unbeabsichtigt. Zudem beleidigt er einen Professor im Internet. Es sind verschiedene strafrechtliche Probleme aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil zu prüfen.
Gefahr für Juri und Justel
Der Fall behandelt die Strafbarkeit des A, der mit einer (tatsächlich ungeladenen) Pistole unter Einsatz von Drohungen Tiere aus dem Zoo entwendet. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Frage nach dem Versuch, insbesondere im Hinblick auf die Untauglichkeit des Tatmittels. Es ist ausschließlich die Strafbarkeit des A nach dem StGB zu prüfen.
Übungsfall: Tönnies, der Tätowierer
Im vorliegenden Fall tätowiert der Insasse Tönnies (T) in der Justizvollzugsanstalt Spießerdorf mehrere Mitgefangene, beginnend mit Clyde (C), unter Verstoß gegen die Hausordnung und mit selbstgebautem Gerät. Thematisiert wird die Strafbarkeit des T nach §§ 223, 224 StGB, wobei der Fokus auf der Qualifikation der Körperverletzung durch das tätowieren und auf Einwilligungsfragen liegt. In einer Abwandlung wird dargestellt, wie der schmächtige S unter sozialem und psychischem Druck letztlich dem Tattoo zustimmt. Es spielen Aspekte der freiwilligen Einwilligung, etwa unter Drohung und Zwang, sowie die Gefährlichkeit des eingesetzten Werkzeugs eine zentrale Rolle. Der Fall adressiert grundlegende Prüfungsprobleme zum Tattoo als Körperverletzung und zur Wirksamkeit der Einwilligung im Strafrecht.