BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Klausuren

Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.

666 Klausuren
JA 2016Fortgeschrittene

Ein Opfer für den Katzenkönig

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer manipulativen Frau (J), die ihren Partner (P) durch Aberglauben und Mystik dazu bringt, ein scheinbar religiös motiviertes Opfer zu erbringen. Im Zentrum stehen die Qualifikation durch Heimtücke, Probleme des Doppelirrtums, die mittelbare Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum sowie die schwerwiegenden Verletzungsfolgen für das Opfer.

Leon Radde· JA 2016, 818· 180 Min
Mord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+4 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

* "Pulp Fiction - Die Diner-Szene

In diesem Übungsfall planen und begehen H und P einen bewaffneten Überfall auf ein Restaurant. Im Zuge der Tat werden Gäste mit einer Waffe bedroht und ausgeraubt. Außerdem nehmen H und P den Gästen ihre Geldbörsen ab und P zieht gezielt aus zwei Personen jeweils einen Geldbetrag ein. Nach dem Überfall schlägt H einen Polizisten nieder, um der Festnahme zu entgehen. Es ist zu prüfen, wie sich die Beteiligten strafbar gemacht haben und ob ein Anwalt beide Täter in getrennten Verfahren vertreten kann.

Jannik Rienhoff· JA 2016, 745· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Lebensgefährliche Lebensrettung

Ein Krankenpfleger spritzt zunächst einem Patienten absichtlich ein gefährliches Medikament und bringt ihn so in akute Lebensgefahr, nur um ihn anschließend selbst retten zu können. In einem weiteren Vorfall glaubt er, einer Patientin ebenfalls das gefährliche Medikament zu injizieren, verabreicht tatsächlich jedoch ein harmloses Schlafmittel. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zu Versuch, Rücktritt und Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit Tötungs- und Körperverletzungsdelikten.

Dr. Christian Brand, Aleksandar Zivanic· JA 2016, 667· 120 Min
Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGB+4 weitere
JA 2016Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Der vergrabene Schmuck

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von drei Personen: A wegen eines versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls und W wegen Versicherungsmissbrauchs sowie falscher Verdächtigung, indem sie ihren ehemaligen Ehemann zu Unrecht einer Straftat bezichtigt. Zudem wird die Strafbarkeit des E hinsichtlich seines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie möglicher Nötigung geprüft.

Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)Falsche Verdächtigung, § 164 StGB+3 weitere
JA 20161. Staatsexamen

* "Freundschaftsbande

In dieser Übungsklausur wird das strafrechtliche Verhalten zweier Freunde untersucht, die zusammen einen Überfall auf einen Lieferwagen begehen und Smartphones im großen Stil erbeuten. Darüber hinaus geht es um einen versuchten Tötungsdelikt aus persönlichen Motiven sowie um prozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen, insbesondere zum Zeugnisverweigerungsrecht und dem Verwertungsverbot nach § 252 StPO.

Dr. Victoria Ibold· JA 2016, 505· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
ZjS 2016Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Die freundlich gierigen Bankmitarbeiter

A und B täuschen die ältere O, um an ihre Bankkarte und PIN zu gelangen, mit denen sie anschließend 25.000 € am Geldautomaten abheben. Während des Besuchs entwendet B zudem den Autoschlüssel der O und fährt gemeinsam mit A deren Kleinwagen fort, um ihn später eventuell zu verkaufen. Beide werben ihren Bekannten K an, der für eine Provision einen Käufer für das Fahrzeug finden soll, wobei K trotz Verdacht auf Diebstahl mitmacht. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Betrug, Diebstahl, gemeinschaftlicher Tatbegehung und Teilnahme. Zusätzlich ist im prozessualen Teil das Verhalten von B auf der Autobahn im Zusammenhang mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu würdigen.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Untreue mit bitterem Ende

Im Mittelpunkt des Falles steht eine Körperverletzung im Park, bei der T ihrem Kollegen O mit einem Ast eine schwere Verletzung zufügt. Kurz darauf sticht E, die Exfreundin des O, ihn aus persönlichen Motiven tödlich nieder. Die zentrale Frage ist die Strafbarkeit von T und E, insbesondere im Hinblick auf die Kausalität, objektive Zurechnung sowie das eigenverantwortliche Dazwischentreten eines Dritten. Thematisiert werden zudem strafrechtliche Aspekte wie Heimtücke und niedrige Beweggründe.

Annabell Blaue· ZJS 2016, 750
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Bandendiebstahl und Betrug

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Bandendiebstahl und Betrug unter Beteiligung mehrerer Personen. Geprüft werden u.a. die strafrechtliche Verantwortlichkeit von V, S und B hinsichtlich des Wohnungseinbruchs mit Beteiligung eines Kindes, die Folgen einer überraschenden Gewalttat gegen die Wohnungsinhaberin sowie die strafrechtliche Würdigung einer groß angelegten Betrugshandlung mittels computergestützter Telefonanrufe.

Prof. Dr. Jens Bülte, Sophie Härtl· JA 2016, 345· 300 Min
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
ZjS 20162. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Ein „preisgünstiger“ Sommertag

Im Mittelpunkt des Falls steht Alvin (A), der durch verschiedene Handlungen in einem Supermarkt sowie in einer Straßenbahn mehrere Straftatbestände verwirklichen könnte. A entwendet heimlich Wodka im Supermarkt, manipuliert beim Selbstbedienungskassensystem den Preis für eine Zeitschrift und bezahlt so einen geringeren Betrag für ein teureres Produkt. Anschließend fährt er bewusst ohne Fahrschein mit der Straßenbahn, gibt gegenüber der Kontrolleuse falsche Personalien an und äußert eine abwertende Bemerkung über die Verkehrsgesellschaft. Zusätzlich spielt das Verhalten des Strafrichters Samson (S) bei der Urteilsfindung und nachträglichen Änderung der Urteilsformel eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Betrugs, Diebstahls, Leistungserschleichung, falscher Verdächtigung, Beleidigung, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung zu prüfen.

Tamina Preuß· ZJS 2016, 639
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Falsche Verdächtigung, § 164 StGBFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Leise pfeift der Whistleblower

Im Mittelpunkt des Falls steht ein leitender Angestellter eines Baukonzerns, der Einfluss auf die Vergabe eines Bauauftrags für einen Regionalflughafen nehmen will und dabei einem Geschäftsführer eine parteipolitische Unterstützung für dessen Ehefrau in Aussicht stellt. Es geht zudem um die versuchte Manipulation einer konkurrierenden Angebotsabgabe durch eine Büroangestellte sowie um die Weitergabe vertraulicher Informationen durch eine Sekretärin an einen Journalisten, der diese veröffentlicht. Der Fall beleuchtet strafrechtliche Fragen der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, des Geheimnisverrats und berührt Aspekte des Whistleblowings. In einem zweiten Teil sind die Zulässigkeit und Verwertbarkeit eines im Rahmen interner Ermittlungen erstellten Aussageprotokolls in einem Strafverfahren zu prüfen.

Peter Kasiske· ZJS 2016, 628
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)RechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2016Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Eine Frage der Ehre

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Eskalation eines Nachbarschaftsstreits zwischen den Familien Meyer und Schulz, in der insbesondere Hugo Meyer (H), Molly Meyer (M) und Angelika Schulz (A) verschiedene Gewalt- und Tötungsdelikte begehen oder planen. Die zentrale Konstellation umfasst Versuche und Vollendungen von gefährlichen Körperverletzungen und Tötungshandlungen unter Einsatz von Waffen, Selbstschussanlage und Sprengstoff sowie Provokationen und eine absichtliche Herbeiführung von Schuldunfähigkeit durch Trunkenheit. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte bilden Fragen zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuch, zur actio libera in causa, zur Fehladressierung des Opfers bei automatisierten Tötungsvorrichtungen und zur Notwehrprovokation. Zudem ist das Wehrstrafgesetz im Zusammenhang mit dem Geschehen auf einem Kriegsschiff zu berücksichtigen.

Christopher Penkuhn· ZJS 2016, 497
RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Strohfeuer

A setzt sein eigenes Wohnhaus in Brand, um einen Versicherungsbetrug zu begehen, ohne Wissen seiner Ehefrau F. Hierfür entwendet er einen Strohballen vom benachbarten Bauern N und zündet diesen im Hausflur an. N bemerkt das Feuer zufällig, löscht den Brand unter Gefahr für sich selbst und erleidet dabei erhebliche Verbrennungen. Im Anschluss täuscht A die Polizei mit einem fingierten Täterhinweis. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Brandstiftungsdelikten, Eigentumsdelikten einschließlich Gewahrsam, sowie Straftaten gegen die Rechtspflege.

Dr. Florian Schumann· ZJS 2016, 489
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)UnterlassenBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Glasflasche

Im Mittelpunkt des Falls steht eine tödliche Auseinandersetzung innerhalb einer Wohngemeinschaft. A schlägt M mit einer Glasflasche an die Schläfe, woraufhin dieser stirbt, nachdem sie fälschlicherweise davon ausgeht, M würge ihren Bruder J. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und J wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB. Der Fall thematisiert insbesondere Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, einschließlich Nothilfe, Erlaubnistatumstandsirrtum und Putativnotwehrexzess, sowie Fragen der mittelbaren Täterschaft.

RechtfertigungsgründeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Die verpatzte Abreibung

Die Klausur behandelt die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung sowie die Beteiligungsformen mehrerer Personen an einem gewaltsamen Überfall. Im Fokus stehen die rechtlichen Bewertungen des Einsatzes einer Gaspistole, die Planung zur Erlangung von Geld sowie die unterschiedlichen Beteiligungs- und Anstifterhandlungen der Beschuldigten.

Dr. Georg Bischoff, Johanna Hintz· JA 2016, 218· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+3 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Sandviper

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Konfliktsituation in einer Wohngemeinschaft zwischen Anton (A), Bertram (B) und der Kommilitonin Karin (K). K erschlägt während eines Schreckmoments die ungefährliche Schlange Viola, nachdem A ihr fälschlicherweise suggeriert hat, es handele sich um eine gefährliche Giftschlange. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von K und A wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) am Eigentum des B sowie die Rolle von Rechtfertigungsgründen und der Unterlassungstäterschaft. Zentrale Schwerpunkte liegen auf der Irrtumsproblematik und dem Umgang mit notstandsrechtlichen Rechtfertigungsgründen.

Georg Steinberg, Melanie Epe· ZJS 2016, 370
RechtfertigungsgründeUnterlassenSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
ZjS 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Internationales und Europäisches Strafverfahrensrecht

Im Mittelpunkt steht ein Bußgeldbescheid aus Italien gegen einen deutschen Fahrzeughalter wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes. A hält die Halterhaftung nach italienischem Recht für konventionswidrig und beruft sich auf die EMRK. Zudem begehrt A, seinen Rechtsbehelf auf Englisch einzulegen und eine Übersetzung seines Schreibens, gestützt auf die entsprechende EU-Richtlinie zum Recht auf Übersetzungen im Strafverfahren. Fraglich ist weiterhin, ob die Vollstreckung des italienischen Bußgeldbescheids in Deutschland nach mehreren Jahren und angesichts möglicher Verfahrensmängel sowie nach Einstellung eines parallelen Strafverfahrens in Belgien zulässig ist.

Martin Böse· ZJS 2016, 365
Praktischer Teil 2: Die AnklageschriftVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGBVerletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Liebesschlösser – Für immer und ewig?

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Autohändlers, der Liebesschlösser von einer öffentlichen Brücke entwendet und dabei eine Person mit einem Bolzenschneider schwer verletzt. Zu prüfen ist insbesondere der Diebstahl der Schlösser sowie die Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl. Zudem steht die Strafbarkeit bezüglich der Körperverletzung im Fokus.

Marc Reinhardt· JA 2016, 189· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+3 weitere
ZjS 2016Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Grenzüberschreitende Rachegelüste

Im Mittelpunkt des Falls steht Theodor (T), der seine Ehefrau und deren Liebhaber Konrad (K) inflagranti ertappt und daraufhin eine Gewaltspirale auslöst: T versucht zunächst K mit einem Messer zu verletzen, stiehlt das Auto eines Nachbarn zur Verfolgung und wird dabei von Passant Paul (P) mit Waffeneinsatz gestoppt. In der Folge tötet T seine Frau aus Angst vor Unterhaltsforderungen und zündet später das Haus von K an, was zum Tod eines Feuerwehrmanns führt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Strafrechts, insbesondere bei Notwehr, den Grenzen der Notwehr durch die EMRK, objektiver Zurechnung bei sogenannten Retterfällen, Mordmerkmalen wie Habgier und möglicher Ingerenzhaftung. Zudem werden Fragen des internationalen Strafrechts und etwaiger Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe angesprochen, etwa bei der Tötungshandlung im Ausland.

Christopher Penkuhn· ZJS 2016, 232
RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein zauderndes Trio

A, B und C verabreden, O gemeinschaftlich zu töten, indem sie ihm vor seinem Haus auflauern. Am geplanten Tatabend erscheinen O und sein Kollege K, woraufhin A wegen K einen Rückzieher macht und versucht, B und C von der Tat abzuhalten. B und C greifen dennoch auf O und K zu, lassen aber vom Versuch ab, als K sich zur Wehr setzt. Zu prüfen ist, ob sich A, B und C im Hinblick auf § 212 StGB strafbar gemacht haben. Schwerpunktmäßig geht es um Versuch, Rücktritt, Mittäterschaft und Verbrechensverabredung.

Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Allgemeiner Teil+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Eine langersehnte Dusche, ein verhängnisvoller Liebesbrief und ein wütender Anruf

A begeht verschiedene Straftaten im Zusammenhang mit dem unerlaubten Betreten eines Krankenhauses zur Nutzung einer Dusche, dem Entwenden und Zerstören eines Liebesbriefs aus dem Briefkasten seiner Ex-Frau sowie einer beleidigenden telefonischen Äußerung an deren Schwester. Die Klausur thematisiert u. a. Diebstahl, Hausfriedensbruch, Beleidigung sowie die Abgrenzung von error in persona und aberratio ictus.

Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Beleidigung, § 185 StGB+2 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Schirm, Schein und Melone

Der Fall behandelt die Strafbarkeit des J und M in zwei Tatkomplexen: Erstens durch die Mitnahme eines Regenschirms in einem Selbstbedienungsladen (Fragestellung: Diebstahl und Abgrenzung zum Betrug), und zweitens durch das Aufheben und Behalten von Bargeld aus einer Damengeldbörse (Fragestellung: Fundunterschlagung, Selbstzueignung mit Drittzueignung). Der Schwerpunkt liegt auf klassischen Vermögensdelikten sowie der Täterschaft und Teilnahme.

Marcus Bergmann· ZJS 2016, 73
Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 20162. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Eine feurige Spritztour

Die Klausur thematisiert einen schweren Fall von Brandstiftung an einem Wohnhaus mit Todesfolge für einen Feuerwehrmann sowie den Versuch der unbefugten Fahrzeugnutzung und das geplante Aufbrechen einer Garage. Geprüft werden verschiedene Delikte aus dem besonderen Teil des StGB, beginnend bei Brandstiftung, über den Tod eines Feuerwehrmanns bei Rettungsaktionen bis hin zum Versuch des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der verkappte Arzt

A erschleicht sich unter Nutzung gefälschter Dokumente eine Anstellung als Arzt, obwohl ihm die Approbation fehlt, und arbeitet erfolgreich als Chirurg. Jahre später wird A von X erpresst, eine Gebärmutterentfernung an X vorzunehmen, wobei er dies nach vorgespielter Patientenverwechslung, verkatert, aber fachgerecht durchführt. Zu prüfen ist, wie sich A und X nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Bernhard Kretschmer· JURA 2016, 1436
Betrug (§ 263 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der missglückte (?) Anschlag im Museum

Die Klausur behandelt einen Anschlag im Wachsfigurenmuseum, bei dem eine strenggläubige Mutter versucht, mit kochendem Wasser eine Wachsfigur und den sie stoppenden Wachmann zu schädigen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Versuch, Rücktritt und verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit der gescheiterten Tat sowie die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen.

Marc Engelhart· JURA 2016, 934
Versuch und RücktrittSachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
1…161718…28