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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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641 Klausuren
JA 2017Anfänger:innen

Grusel-Clowns in Niederbayern

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer als "Grusel-Clown" verkleideten Person, die Personen erschreckt und deren Reaktionen filmt, sowie die Reaktionen eines Passanten, der den verkleideten Täter angreift. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Körperverletzungsdelikten, Tötungsdelikten sowie Fragen rund um Rechtfertigungsgründe und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.

Prof. Dr. Robert Esser, Annegret Michel· JA 2017, 585· 120 Min
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGBRäuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Ferrari auf Föhr

Die Klausur thematisiert eine strafrechtliche Revision mit Schwerpunkten im Revisionszulassungsrecht und der Begründetheit. Im Mittelpunkt stehen formelle Problemstellungen wie die Falschbezeichnung des Rechtsmittels und die Unterschrift des Verteidigers sowie materielle Fragen der Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise, Untreue, Vereitelung der Zwangsvollstreckung und die Verhängung eines Berufsverbots. Die prozessualen und materiell-rechtlichen Probleme werden anhand eines praxisnahen Falls rund um die Verlagerung eines Ferrari zur Vereitelung einer Pfändung geprüft.

Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBZulässigkeit der RevisionUntreue (§ 266 StGB)+5 weitere
ZjS 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Der geschäftstüchtige Kunststudent

Der Fall handelt vom US-amerikanischen Kunststudenten Gaffrey (G), der in Berlin eine Fälschung eines verschollenen van Gogh-Gemäldes anfertigt und signiert, um diese auf dem Schwarzmarkt über den Mafioso Alba (A) gewinnbringend zu verkaufen. G bietet das gefälschte Gemälde dem Kunstsammler Rudolph (R) als angebliches Original an, was nach mehrfacher Täuschung zu einem Verkauf für 10 Millionen Euro führt. Zusätzlich versucht G, nach seinem Abtauchen auf die Cayman Islands mithilfe einer gefälschten Sterbeurkunde die Auszahlung einer Lebensversicherung zugunsten seiner Freundin Charlotte (C) zu bewirken. Im Mittelpunkt stehen Vermögens-, Urkunden- und Kunstfälschungsdelikte sowie strafrechtliche Aspekte des Versicherungsbetrugs. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von G, A und R nach dem StGB.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei (§ 260 StGB)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: Ein ganz normaler Spieltag der Fußball-Bundesliga

Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere strafrechtliche Problemstellungen rund um ein Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem FC Schalke 04 und Borussia Dortmund. Es geht insbesondere um Verletzungshandlungen auf dem Spielfeld infolge von Zweikämpfen und geplanten Revanche-Aktionen zwischen Spielern, wobei mehrfach Körperverletzungen auftreten. Eine weitere zentrale Konstellation betrifft einen Zuschauer, der ein Plakat mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ gegenüber Polizisten hochhält, und damit eine mögliche Beleidigungstat nach § 185 StGB. Nach Spielende kommt es zudem zu einem Angriff eines Spielers gegen einen Fotografen, der diesen trotz eines Verbots fotografiert.

Momme Buchholz· ZJS 2017, 681
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Missverständnisse

Die Klausur behandelt verschiedene Problemfelder des Strafrechts, darunter den Verteidigungswillen bei Notwehr, das Überschreiten der Gebotenheitsgrenze (Exzess), die außertatbestandliche Zielerreichung und den subjektiven Rücktrittshorizont. Im Mittelpunkt stehen zwei Fallkonstellationen: Zum einen die Tötungshandlung durch A, die sich als überraschende Abweichung vom gemeinsam geplanten Vorgehen darstellt, sowie die Gewaltanwendung durch B in einer rivalisierenden Rocker-Konstellation mit anschließendem Rücktritt vom vollendeten Tötungsversuch.

Mord, § 211 StGBFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Folgenschwere Freuden

Die Klausur behandelt einen feuchtfröhlichen Abend und eine anschließende emotionale Eskalation, in deren Folge A seine Ehefrau E mit einem Beil tödlich verletzt, nachdem er eigentlich den Freund F treffen wollte. Die strafrechtlichen Fragen drehen sich insbesondere um dolus alternativus, Mordmerkmale, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe. Zudem wird ein Fall von lebensrettender, aber nicht einvernehmlicher Blutspende durch den Halbbruder H behandelt.

Nicolas Böhm, Philipp Stürmer· JA 2017, 272· 120 Min
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungsfall: Nox irae flagrantis – Kulturkampf im Sauerland

Im Mittelpunkt des Falls stehen T1 und T2, die sich über ein Fax des Bürgermeisters B, mit dem sie zur Teilnahme an einem traditionellen Osterfeuer eingeladen werden, empören. Aus Protest setzen sie einen städtischen Holzhaufen in Brand, wodurch wirtschaftlicher Schaden entsteht und T2 durch einen Unfall verletzt wird. Zudem lassen sie einen in der Nähe abgestellten Trecker des Bauern Ö trotz bestehender Rettungsmöglichkeit ungeschützt, sodass er durch das Feuer zerstört wird. Der Fall behandelt Fragestellungen aus dem Bereich der Sachbeschädigungs- und Brandstiftungsdelikte, objektiven Zurechnung, Versuchsbeginn sowie Unterlassungsstrafbarkeit.

Dr. Lars Berster· ZJS 2017, 468
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Fahrlässige Brandstiftung, § 306d StGB Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Heiße Ware

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Bereich der Vermögensdelikte, Brandstiftung und Anschlussdelikte. Sie bezieht sich auf die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter (A, D, H, P) im Zusammenhang mit Diebstahl einer Uhr, versuchter Brandstiftung zur Spurenbeseitigung sowie der Hehlerei. Auch werden Aspekte des Allgemeinen Teils im Strafrecht geprüft.

Benjamin Dzatkowski, Josephin Wolter· JA 2017, 190· 300 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Fahrlässige Brandstiftung, § 306d StGB +5 weitere
ZjS 2017Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: „Promotion leicht gemacht“

Im Fall schließen sich A, der eine geerbte Druckerei betreibt, und B zusammen, um gefälschte Universitätsabschlüsse herzustellen und zu verkaufen. Sie gewinnen C als Helfer, der ein Duplikat des Universitätssiegels anfertigt und als Gegenleistung selbst ein gefälschtes Promotionszeugnis von A und B erhalten soll. Bei der Umsetzung des Plans kommt es zu einer Beschädigung der Druckmaschine und einem körperlichen Angriff von A gegen B, wodurch B schwer verletzt wird. Zentral stehen strafrechtliche Fragen zu Urkundenfälschung, Beteiligungsdelikten und Körperverletzung nach dem StGB im Vordergrund.

Dr. Fabian Stam· ZJS 2017, 351
Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungsfall: „Heiße Quellen“

Der weltberühmte Sänger C übernachtet inkognito in einem Hotel und gibt beim Einchecken bewusst falsche Personalien auf dem Meldeformular an. Nach einer versehentlichen Beschädigung eines Hotelgemäldes verlässt er das Hotel im Glauben, dass durch die Falschangaben eine Haftung vermieden wird. Die Hotelangestellte A eignet sich das vom Gast gezahlte Bargeld an, vernichtet den Meldezettel und täuscht so die ordnungsgemäße Buchführung. Der Fall konzentriert sich auf mögliche Strafbarkeiten wegen Urkundenfälschung, Unterschlagung, Betrug und begleitende Kontrollpflichten weiterer Hotelmitarbeiter.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungsfall: Korn und Schrot

A verdächtigt aufgrund eigener Ermittlungen den F als den Schuldigen am Unfalltod seiner Ehefrau und entschließt sich zur Selbstjustiz, indem er F erschießen will. Um sich Mut anzutrinken und handlungsfähig zu sein, konsumiert A vor der Tat große Mengen Alkohol und lauert mit einem Schrotgewehr am vermuteten Aufenthaltsort. Wegen eines Irrtums in persona erschießt A jedoch den unbeteiligten W. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zur actio libera in causa, zum error in persona sowie zur Schuldfähigkeit des A nach §§ 20, 212 Abs. 1 StGB.

Georg Steinberg, Sarah Bayer· ZJS 2017, 225
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBAllgemeiner TeilSubjektiver Tatbestand+5 weitere
ZjS 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Skate-by-night

Der Fall handelt von A, der während eines Inline-Skate-Events dem Mitteilnehmer R unbemerkt ein Smartphone und einen Energieriegel entwendet. Als R A später verfolgt, stellt A ihm ein Bein, wodurch R stürzt und an den Folgen verstirbt. Am nächsten Tag verkauft A das gestohlene Smartphone seinem Bekannten B und täuscht ihn dabei mit einer gefälschten Garantieerklärung. Schwerpunkte liegen im Bereich der Eigentums- und Urkundendelikte, des Raubs sowie der Prüfung etwaiger Tötungsdelikte.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Fahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Ein brandgefährlicher Tag

Die Klausur thematisiert verschiedene Straftatbestände aus dem Bereich der Brandstiftung sowie Straßenverkehrsdelikte. Im Mittelpunkt stehen die (unterlassene) Brandbekämpfung in einer Wohnung nach fahrlässigem Auslösen eines Brandes sowie das Verhalten nach erheblichem Alkoholkonsum im Zusammenhang mit der Führung bzw. dem Schieben eines Motorrollers. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A und C in Bezug auf diese Geschehnisse ist unter Berücksichtigung von Schuldunfähigkeit und Teilnahmehandlungen zu prüfen.

Dr. Florian Schumann, Shahin Rahimi Azar· JA 2017, 114· 180 Min
Betrug (§ 263 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungsfall: Jacqueline und der Fluch der Damenhandtasche

Im Mittelpunkt des Falls steht Jacqueline (J), die als Auszubildende im Seniorenheim ihrer Kollegin Emma (E) deren vermeintlich wertvolle Handtasche unter Vorspiegelung falscher Tatsachen abnimmt und mit Hilfe des Wachmanns Warnfried (W) entwenden will. Es kommt zu einer Kooperation zwischen J und W, deren Inhalte später Anlass für eine Erpressung durch W werden. Gleichzeitig begeht J eine Schwarzfahrt und wird dabei von Bobfried (B) bemerkt, woraus eine tätliche Auseinandersetzung resultiert. Der Fall behandelt zentrale Probleme aus dem Strafrecht, insbesondere Diebstahl, Mittäterschaft, Erpressung, Körperverletzung sowie Aspekte im Zusammenhang mit unerlaubtem Schwarzfahren.

Sascha Sebastian, M.mel., Henning T. Lorenz· ZJS 2017, 84
RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeKörperverletzung im Amt, § 340 StGB+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Guter Rat ist teuer

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von B, K und F im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt. Im Fokus stehen Mordmerkmale, Versuch und Rücktritt sowie eine mögliche Beteiligung durch Unterlassen. Der Sachverhalt stellt das Zusammenspiel verschiedener Beteiligungsformen und strafrechtlicher Institute im Kontext eines geplanten und durch B versuchten Tötungsdelikts dar.

Isabel Wendeburg· JA 2017, 25· 180 Min
UnterlassenVersuch und RücktrittBeteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Die Affäre B«

Die Klausur thematisiert im Rahmen einer Hausarbeit strafrechtliche Ehrdelikte unter besonderer Berücksichtigung von Satire und Kunstfreiheit. Am Beispiel einer Fernsehsendung prüft sie insbesondere die Abgrenzung von Werturteilen und Tatsachenbehauptungen, sowie die strafrechtliche Relevanz beleidigender Äußerungen nach § 185 StGB im Kontext von Grundrechten.

Michael Stiel· JURA 2017, 1327
Beleidigung, § 185 StGB
JURA 2017Fortgeschrittene

»Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« (Bertolt Brecht)

Ein krebskranker Mann verkleidet sich als berühmter Bösewicht, überfällt eine Bank mit einer angeblichen Kofferbombe und verursacht dabei eine schwere gesundheitliche Schädigung der Mitarbeiterin sowie den Tod des Filialleiters durch das Verhalten eines Dritten. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang er sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.

Gunnar Duttge, Arnd Burghardt· JURA 2017, 727
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Objektive Zurechnung+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Gute« Neujahrsvorsätze

Im Mittelpunkt der Klausur stehen ein versuchter Mord durch gezielten Auffahrunfall mit einem Personenkraftwagen sowie strafrechtliche Probleme rund um Straßenverkehrsdelikte. Dabei werden unter anderem die Tatbestandsmerkmale der §§ 315 ff. StGB, Fragen des Versuchs, Rücktritts und Pflichtwidrigkeitszusammenhangs behandelt.

Stephan Berndt, Celina Serbest· JURA 2017, 587
Versuch und RücktrittMord, § 211 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Rachsucht in zwei Akten«

Der Fall behandelt zwei Tatkomplexe: Zunächst zündet A auf Ratschlag des C ein Wohnhaus an, um sich an B zu rächen, wobei sich komplexe Zurechnungsfragen und Irrtümer hinsichtlich des Opfers und Motive stellen. Im zweiten Tatkomplex lässt A den B durch G verprügeln, was aufgrund besonderer Vorerkrankung des Opfers zum Tod führt und Probleme der Erfolgsqualifikation und Zurechnung aufwirft.

René Börner· JURA 2017, 477
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Probleme mit dem Erben

Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen rund um das Erbrecht, darunter eine mögliche Tötungshandlung durch Unterdosierung von Morphium, einen Betrug im Zusammenhang mit einem Erbversprechen, unterlassene Hilfeleistung sowie einen Giftanschlag, bei dem tatsächlich kein Gift verwendet wird. Mehrere Beteiligte treffen aufeinander, wodurch strafrechtliche Fragen aus dem Allgemeinen sowie Besonderen Teil des Strafrechts angesprochen werden.

Holm Putzke· JURA 2017, 344
Versuch und RücktrittBetrug (§ 263 StGB)Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Der schöne Schein«

Die Klausur behandelt eine Betrugskonstellation im Zusammenhang mit einem auf eBay zum Schein als Goldbarren angebotenen Gemälde. Zudem werden mögliche Begleittaten beim Einschalten eines weiteren Tatbeteiligten sowie Fragen des Verhaltens nach der Tat gegenüber dem Mitbewohner thematisiert.

Thomas Schröder· JURA 2017, 210
Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Die Verfolgungsjagd

Die Klausur behandelt einen Fall, bei dem der Angeklagte nach Alkoholkonsum einen Verkehrsunfall verursacht und sich anschließend eine Verfolgungsjagd mit der Polizei liefert. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Straßenverkehrsdelikte, darunter Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Dr. Georg Bischoff, Simone Braam· JA 2016, 939· 300 Min
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

* "Der unaufmerksame Richter

In dieser Klausur wird die Erfolgsaussicht einer Revision gegen ein strafgerichtliches Urteil geprüft. Thematisiert werden insbesondere verfahrensrechtliche Fehler, wie etwa die Ablenkung des Richters während einer Zeugenaussage, die Ablehnung eines Beweisantrags ohne Begründung sowie Fragen zur ordnungsgemäßen Revisionsanmeldung und zum Fristlauf.

Hauptverfahren 3: AbschlussZulässigkeit der RevisionHauptverfahren 2: Beweisrecht+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Ein Opfer für den Katzenkönig

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine Person durch Manipulation eine andere zu einer schweren Gewalttat anstiftet. Thematisiert werden Heimtücke, verschiedene Körperverletzungsdelikte, die Problematik der mittelbaren Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum sowie Irrtumsfragen im Zusammenhang mit der Schuldfähigkeit und Täterschaft. Die Frage richtet sich auf die Strafbarkeit beider Beteiligten.

Leon Radde· JA 2016, 818· 180 Min
Mord, § 211 StGBBedrohung, § 241 StGBAussetzung, § 221 StGB+5 weitere
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