Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Nächste Ausfahrt Klimaschutz
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen einer Sitzblockade von Klimaaktivisten und stellt Fragen zur Abgrenzung von Polizei- und Versammlungsrecht. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Statthaftigkeit von Klagearten, der Schutzbereich des Versammlungsrechts, die Abgrenzung friedlicher und unfriedlicher Versammlungen sowie die Voraussetzungen für Platzverweise im Zusammenhang mit Versammlungen.
Beamtenrechtliche Eignung und politische Gesinnung
Die Klausur stellt sechs Einzelprobleme zur beamtenrechtlichen Eignung im Zusammenhang mit politischer Gesinnung und Verfassungstreue. Untersucht werden Einstellung und Entfernung aus dem öffentlichen Dienst bei Teilnahme an Veranstaltungen, Aktivitäten in bestimmten politischen Gruppierungen sowie politisch motivierten Äußerungen und Handlungen. Der Fokus liegt auf der Vereinbarkeit behördlicher Entscheidungen mit grundrechtlichen und beamtenrechtlichen Vorgaben.
Äußerungsbefugnisse in Zeiten von Twitter
Die Klausur behandelt im Rahmen staatsorganisationsrechtlicher Fragestellungen die Äußerungsbefugnisse von Amtsträgern auf sozialen Netzwerken, insbesondere im Zusammenhang mit Versammlungen und der Neutralitätspflicht. Anhand eines aktuellen Falls rund um eine Demo der N-Partei und die Stellungnahme des Ministerpräsidenten werden verfassungsrechtliche Abgrenzungen zwischen Meinungsäußerung, Parteienbezug und dem Schutz verfassungsrechtlich garantierter Grundrechte geprüft.
Medienrecht: Schwerpunktklausur
Die Klausur behandelt im ersten Teil die Frage, ob einem identifizierten Schauspieler Unterlassungsansprüche gegen eine Boulevardzeitung wegen einer vorverurteilenden Verdachtsberichterstattung zustehen. Im zweiten Teil geht es um den Auskunftsanspruch einer Bloggerin gegen ein Gericht bezüglich eines Strafverfahrens mit Medieninteresse. Themenschwerpunkt ist das öffentliche und private Medienrecht mit Bezug zu Grundrechten und Auskunftspflichten.
Das Hausrecht in Verwaltung und Parlament
Die Klausur behandelt das Hausrecht in der öffentlichen Verwaltung und im Parlament anhand zweier Fallkonstellationen. Thematisiert werden der Rechtsweg bei behördlichen Hausverboten, die Ausübung des Hausrechts durch Verwaltungsträger sowie aktuelle verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen.
Status oecologicus? Klimaschutz in Karlsruhe
Die Hausarbeit prüft die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Dimensionen des Steinkohleausstiegsgesetzes im Lichte der Klimaschutzpolitik. Im Zentrum steht die Frage nach der Beteiligung des Bundesrates am Gesetzgebungsverfahren sowie die grundrechtlichen Schutzpflichten im Kontext der Treibhausgasemissionen und des Klimaschutzes, aufbauend auf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.
»Klimaprotest vor dem Landtag«
Die Examensklausur spielt vor dem Bayerischen Landtag und handelt von einer von Klimaaktivist:innen geplanten Demonstration im befriedeten Bezirk. Im Mittelpunkt stehen zentrale Fragestellungen des Versammlungsrechts, speziell das Spannungsverhältnis zwischen Versammlungsfreiheit und deren Beschränkbarkeit, sowie verwaltungsverfahrensrechtliche und vollstreckungsrechtliche Problemstellungen.
Twitter und Hafer
Der Fall behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Dienstherr gegenüber einem Professor intervenieren darf, der sich in sozialen Netzwerken zu gesellschaftlichen Debatten äußert und dabei seine dienstliche Stellung betont. Thematisiert wird insbesondere die Abgrenzung zwischen Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit sowie beamtenrechtliche Pflichten und Grundrechte im Kontext von Social-Media-Aktivitäten während der Corona-Pandemie.
Warnung in Afrika
Im Sachverhalt wird thematisiert, ob und in welcher Weise deutsche Grundrechte im Kontext einer im Ausland durchgeführten Informationskampagne der deutschen Botschaft Anwendung finden. Ein spiritueller Führer einer religiösen Gruppe klagt vor dem VG Berlin gegen amtliche Warnungen, die von der Botschaft in seinem Heimatstaat verteilt wurden, und macht insbesondere eine Verletzung seiner Religionsfreiheit geltend.
Cave Canem!
Die Klausur behandelt den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz im Zusammenhang mit der Rücknahme einer Hundehaltererlaubnis. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 VwGO und der Frage, ob Vertrauensschutz im Rahmen des Rücknahmeermessens zu berücksichtigen ist. Weitere Aspekte sind das berechtigte Interesse für die Haltung eines Kampfhundes und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Der verfassungsrechtliche Schutz der Mobilität
In der Klausur wird anhand von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, insbesondere den Ausgangsbeschränkungen gem. § 28b IfSG, der verfassungsrechtliche Schutz der Mobilität beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt auf den Grundrechten der Freiheit der Person und der Freizügigkeit, die durch pandemiebedingte Einschränkungen relevant geworden sind.
Original-Examensklausur: "Flagge zeigen
Im Zuge eines Fußballspiels in Gelsenkirchen wird ein Fan von der Polizei unter Einsatz unmittelbaren Zwangs an der Nutzung einer Flagge gehindert, da von dieser angeblich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Nach nachträglicher Aufklärung stellt sich die Annahme einer Gefahr als unzutreffend heraus. Die Fallbearbeitung thematisiert polizeirechtliche Gefahrenbegriffe, die Sicherstellung, den Zweckveranlasser, das Feststellungsinteresse und die Zulässigkeit polizeilichen Zwangs.
Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: Beihilfe- und Vergaberecht - Verfahrenes Verfahren
Im Mittelpunkt der Klausur steht die rechtliche Überprüfung einer staatlichen Beihilfe nach Art. 107 Abs. 1 AEUV im Zusammenhang mit einem öffentlichen Vergabeverfahren. Dabei ist hauptsächlich die Anwendung und Berücksichtigung der Altmark-Trans-Rechtsprechung relevant, unter besonderer Beachtung der Voraussetzungen einer gemeinwirtschaftlichen Aufgabe, der Ausgleichsleistung sowie eines fehlenden Teilnahmewettbewerbs und besonderer Dringlichkeit. Zudem wird die drohende Wettbewerbsverzerrung durch einen Zuschuss und deren Beurteilung anhand der De-minimis-Schwelle thematisiert. Abschließend geht es um den fehlenden Nachweis der Rechtmäßigkeit der Beihilfe mangels Notifikation und der Bestimmungen zur Anmeldepflicht.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht - Bahnreise mit Hindernissen
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Polizei- und Ordnungsrechts im Zusammenhang mit einer Bahnreise. Schwerpunktmäßig werden die Voraussetzungen zur Anwendung verschiedener polizeilicher Eingriffsmaßnahmen geprüft, insbesondere die Differenzierung der Eingriffsschwellen wie gegenwärtige Gefahr, Tatsachen und bloße Vermutungen. Zudem steht die Subsumtion unter spezielle landesrechtliche Regelungen wie die Sicherstellung und den Aufenthalt an gefährlichen Orten im Fokus. Ein weiteres Kernthema ist die pflichtgemäße Ausübung des Ermessens, insbesondere die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei polizeilichen Maßnahmen.
Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Alt- und Unbekanntes aus dem Strafverfahrensrecht
Die Klausur behandelt maßgeblich die Analogie und den systematischen Vergleich im Bereich von Strafantragsfristen, insbesondere unter Einbeziehung von § 77d StGB und § 302 I 1 Var. 2 StPO. Weiterhin wird die verfassungskonforme Auslegung des § 112 III StPO sowie die Abwägung der Indizienlage, beispielsweise zur Fluchtgefahr, näher analysiert. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Auslegung des § 247 StGB hinsichtlich seiner Anwendbarkeit auf Qualifikationen, wobei der Wortlaut und der Vergleich mit § 248a StGB betrachtet werden. Die Fallbearbeitung fordert eine Auseinandersetzung mit methodischen und systematischen Auslegungsfragen im Strafprozessrecht.
Mehr Qual als Wahl
Die Klausur behandelt die Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT) durch ein Parlamentsgesetz, das das Vorschlagsrecht von Fraktionen für das Bundestagspräsidium beschränkt. Ein fraktionsloser Abgeordneter initiiert die Änderung, die daraufhin von Oppositionsfraktionen vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen wird. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer abstrakten Normenkontrolle bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Europarecht, Völkerrecht und Grundrechte - Verbot des Mitführens eines Blindenführhundes
In der Klausur steht die Überprüfung der gerichtlichen Gewichtung und des verhältnismäßigen Ausgleichs zwischen Art. 3 III 2 GG und kollidierenden Grundrechten im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Anwendbarkeit der Grundrechte des Grundgesetzes bei überschießender Umsetzung einer EU-Richtlinie. Zudem wird die Wirkung von Art. 3 III 2 GG im Verhältnis zwischen Privaten, insbesondere anhand von § 3 II AGG, eingehend thematisiert. Die Bearbeitung verlangt eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Diskriminierungsschutz und seiner Ausgestaltung im Zusammenspiel von nationalem, europäischem und Verfassungsrecht.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Störende Güter im Gewerbegebiet
Die Klausur behandelt das Baurecht im Zusammenhang mit störenden Gütern im Gewerbegebiet. Im Mittelpunkt steht die Auslegung eines Bebauungsplans, insbesondere die Einordnung eines atomaren Zwischenlagers als Lagerhaus im Sinne des § 8 II Nr. 1 BauNVO und die Frage der Gebietsverträglichkeit. Außerdem wird die Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets und die Argumentation mit § 35 I Nr. 7 BauGB thematisiert. Die Prüfung umfasst die Vereinbarkeit der baulichen Nutzung mit den Vorschriften sowie die Abgrenzung zwischen erlaubten und erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
Wir wollen wohnen bleiben
Die Klausur behandelt eine Nutzungsuntersagung für Wohnräume im Hamburger Gewerbegebiet, die nach langjähriger faktischer Umnutzung und Duldung durch die Behörde ausgesprochen wurde. Im Mittelpunkt stehen die formelle und materielle Illegalität der Nutzung, die Funktionslosigkeit des Bebauungsplans sowie die Rechtmäßigkeit der Verfügung. Es ist zu prüfen, ob die Klage gegen die Nutzungsuntersagung begründet ist.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht - Wie gewonnen, so zerronnen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Geltung des Vorbehalts des Gesetzes in der Leistungsverwaltung sowie die Frage, ob ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften zur Rechtswidrigkeit einer Bewilligung führt. Zudem steht die gerichtliche Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen im Fokus, insbesondere im Zusammenhang mit den Ermessenserfordernissen und dem Umfang der gerichtlichen Kontrolle. Im Mittelpunkt steht dabei die korrekte Anwendung und Einbettung dieser Prüfungsmaßstäbe in den Prüfungsaufbau rund um Verwaltungsakte wie Rücknahme und Rückforderung. Ziel ist die strukturierte Darlegung und Diskussion der zentralen öffentlich-rechtlichen Problemfelder unter Berücksichtigung aktueller Streitstände.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Allgemeine Impfpflicht
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht. Zentrale Punkte sind dabei die Delegation entscheidender Regelungen an den Verordnungsgeber und der Wesentlichkeitsvorbehalt aus Art. 80 I 2 GG im Zusammenhang mit der Dynamik des Infektionsgeschehens, die Geeignetheit der Impfpflicht unter Berücksichtigung einer unsicheren wissenschaftlichen Erkenntnislage und des Prognosespielraums des Gesetzgebers, sowie die Angemessenheit der Maßnahme unter strukturierter Abwägung der Sachverhaltsangaben. Die Erforderlichkeit, insbesondere im Hinblick auf mildere Mittel wie freiwillige Impfangebote oder eingeschränkte Impfpflichten, wird ebenfalls eingehend geprüft. Insgesamt steht die verfassungsrechtliche Kontrolle legislativer Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Mittelpunkt.
Finanzspritze für die Mobilitätswende“
Ein Unternehmen erhält eine Subvention zur Herstellung von E-Bikes, verwendet diese jedoch für die Modernisierung der Produktion konventioneller Fahrräder. Das Bundesverkehrsministerium prüft, wie es mit dem Subventionsbescheid und einer möglichen Rückforderung der Subvention gegenüber dem Unternehmen verfahren kann.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Maskottchenparade mit Hindernissen
In der Klausur steht die Auslegung des Tatbestandsmerkmals „aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse“ im Mittelpunkt. Weiterhin wird vertieft die Zulässigkeit des Hauptsacheverfahrens unter Zweckmäßigkeitserwägungen behandelt. Zusätzlich ist der Eilrechtsschutz als Zweckmäßigkeitserwägung ein wesentlicher Prüfungspunkt. Die Bearbeitung setzt die Auseinandersetzung mit prozessualen und materiellen Fragen im Rahmen einer Maskottchenparade voraus.
* "Ordnung im Bundestag
Die Klausur befasst sich mit Maßnahmen des Bundestagspräsidenten zur Wahrung von Ordnung und Sicherheit im Bundestag, insbesondere im Zusammenhang mit politischen Kundgaben von Abgeordneten sowie bei besonderen Sicherheitslagen wie Staatsbesuchen. Es werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben an das Hausrecht und die Polizeigewalt im Bundestag, die Reichweite parlamentarischer Abgeordnetenrechte und deren Begrenzung im Kontext parlamentarischer Ordnung geprüft. Zugleich werden Meinungsäußerungsfreiheit, Verfassungsprozessrecht und spezifische Regelungen der Hausordnung des Bundestages thematisiert.