Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
* "You only buy twice - Man kauft nur zweimal
Ein Grundstück wird unter Widmungsauflagen veräußert, verbunden mit einem Rückerwerbsrecht für den Verkäufer, falls nicht innerhalb von drei Jahren ein Wohnhaus gebaut oder das Grundstück unbebaut weiterverkauft wird. Der Käufer scheitert mit der Bebauung, belastet das Grundstück mit Grundpfandrechten und Nießbrauch, lagert schadstoffbelastete Fässer und Asbestplatten, wodurch Bodenkontaminationen entstehen. Es werden Ansprüche bezüglich Rückübertragung, Löschung von Belastungen, Schadensersatz wegen Bodenkontamination und Beseitigung von Asbest sowie Ersatz von Baukosten geltend gemacht.
Der renitente Waffensammler
Der Fall behandelt die anwaltliche Beratung in einer waffenrechtlichen Angelegenheit. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen ein Waffenbesitzverbot und eine Sicherstellungsanordnung, sowie die rechtlichen Möglichkeiten gegen die polizeiliche Anwendung von unmittelbarem Zwang im Rahmen der Sicherstellung. Ferner wird die Abgrenzung von Feststellungs- und Fortsetzungsfeststellungsklage thematisiert.
Gescheiterte Pläne
A und B lebten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, wobei B im Geschäft der A unentgeltlich mitarbeitete. Nach der Trennung verlangt B nachträglich ein Entgelt für seine Tätigkeit. Die Klausur thematisiert Ansprüche auf Vergütung im Zusammenhang mit der vermögensrechtlichen Abwicklung nichtehelicher Lebensgemeinschaften.
Konkurrenzkampf der Kommunen
Die Klausur thematisiert die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Betätigung einer hessischen Kommune. Im Zentrum steht der einstweilige Rechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen den Betrieb eines von einer anderen Stadt errichteten Einkaufszentrums auf ihrem Gemeindegebiet.
Mängelbeseitigung durch Selbstvornahme
In diesem Übungsfall verlangt die Käuferin B vom Erben D Ersatz der Kosten für eine selbst vorgenommene Mangelbeseitigung an einem kürzlich gekauften Fahrzeug. Nach Tod des Verkäufers hatte B dem Erben erfolglos Frist zur Nachbesserung gesetzt und daraufhin die Reparatur selbst veranlasst. Zu prüfen sind insbesondere Rückforderungs- und Minderungsansprüche wegen Sachmangels im Kaufrecht und die Voraussetzungen einer Selbstvornahme.
Hauskauf mit Hindernissen
Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Streitigkeit rund um einen Hauskauf, bei dem der Verkäufer nach Zurückbehaltung eines Restkaufpreises durch die Käufer verbotswidrig Gegenstände vom Grundstück entfernen will. Im Zentrum steht das einstweilige Verfügungsverfahren, speziell die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO, nachdem Unterlassung der Entfernung begehrt und teilweise bereits durchgesetzt wurde.
Theos tolle Taxis
Der Fall behandelt die Verfassungsbeschwerde eines Taxiunternehmers, der sich gegen eine Untersagungsverfügung zur Eigenwerbung auf seinen Fahrzeugen wendet. Im Mittelpunkt stehen die grundrechtliche Prüfung von Art. 14 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 GG sowie die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung aus der BOKraft. Die Lösung erfordert eine gutachtliche Vorbereitung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Der gewalttätige Schlafwandler
In diesem anspruchsvollen Übungsfall geht es um die Strafbarkeit eines gewalttätigen Schlafwandlers (M) und einer jungen Frau (F), die in Notwehr einen Brieföffner gegen M einsetzt. Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Handlungsbegriffs, der Garantenstellung beim Unterlassen, der Notwehr sowie des Verbotsirrtums. Der Sachverhalt fordert eine vertiefte strafrechtliche Prüfung im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten und rechtfertigenden sowie entschuldigenden Umständen.
Fernsehkauf einer Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern
Die Klausur behandelt den Kauf eines Fernsehers durch eine minderjährige Person ohne Einwilligung der Eltern. Im Fokus stehen Fragen der Wirksamkeit des Vertragsschlusses mit Minderjährigen, das Abstraktionsprinzip bei Verfügungsgeschäften sowie die Anwendung der Saldotheorie im Rahmen von Rückabwicklungsverhältnissen.
Zweitwohnung
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer kommunalen Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Amerberg. Ein Wohnungseigentümer greift im Wege des Normenkontrollverfahrens die Satzung insbesondere im Hinblick auf Gleichheitsgrundsatz und Bestimmtheitsgebot an. Im Zentrum stehen verfassungs- und kommunalrechtliche Fragen zur Zulässigkeit sowie Ausgestaltung örtlicher Aufwandsteuern.
Pater semper incertus
Die Klausur behandelt die Frage, ob mutmaßliche biologische Väter in familienrechtlichen Verfahren auf die Feststellung ihrer Vaterschaft und auf Umgangsrechte Verfassungsbeschwerde erheben können. Im Zentrum steht das Verhältnis von Art. 6 GG, das Wohl des Kindes und der Bindungswirkung der EMRK-Entscheidung durch den EGMR für deutsche Gerichte.
Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers
Im Mittelpunkt der (fortgeschrittenen) Klausur steht der Geldeintreiber, der nach einem Rauschgiftgeschäft für seinen Freund beim Schuldner das Geld einzutreiben versucht. Die strafrechtliche Prüfung betrifft u.a. die Wegnahme einer Stereoanlage unter Einsatz einer (nicht erkennbar ungeladenen) Pistole samt Drohung. Die Strafbarkeit nach dem BtMG, WaffenG sowie nach §§ 257, 261 StGB wird ausdrücklich von der Prüfung ausgenommen.
Laptopkauf mit Missverständnissen
In dem Übungsfall geht es um diverse Fallgestaltungen zum Laptopkauf mit mehrfachen Missverständnissen und Vertretungssachverhalten. Hauptthemen sind das Zustandekommen von Verträgen über Stellvertreter, Missverständnisse bei der Willensübereinstimmung sowie etwaige Anfechtungsrechte, insbesondere im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften im Kaufrecht und online über eBay. Zu prüfen ist, ob Ansprüche von V und P gegenüber A bestehen.
Folgenschweres Missverständnis
Magda Müller bestellt eine Hypothek zur Sicherung eines Darlehens, das nicht ausgezahlt wird. Die Bank tritt die vermeintliche Kreditforderung samt Hypothekenbrief an eine andere Bank ab, die sodann Ansprüche gegen Magda Müller geltend macht. Es stellt sich die Frage nach gutgläubigem Forderungserwerb, der Behandlung einer forderungsentkleideten Hypothek sowie möglichen Schadensersatzansprüchen wegen Organisationsverschulden.
Die Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Klausur behandelt die Auslegung einer Beamtenklausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Es geht insbesondere um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ruhestandsversetzung einer Beamtin zugleich einen Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auslöst. Die Sachverhaltsproblematik betrifft die Anwendbarkeit und Auslegung von AVB unter besonderer Berücksichtigung der dienstrechtlichen Regelungen für Beamte.
Kein Persilschein in der Waschanlage
Die Klausur behandelt die Haftung einer Waschanlage für verschiedene Schadensfälle: Zunächst geht es um die Wirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in AGB nach einem Waschschaden, sodann um Schadensersatz wegen unterlassener Reinigung (Verzug und culpa in contrahendo), und abschließend um Ansprüche eines Begleiters nach einem Unfall auf dem Betriebsgelände (Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, Deliktsrecht, Haftung für Verrichtungsgehilfen).
Topfverkäufer kocht vor Wut
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt zur Zusendung unbestellter Waren und dem anschließenden Umgang mit diesen durch den Empfänger. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu vertraglichen Ansprüchen, bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungen sowie zur Übertragung des Eigentums an den Töpfen. Zu beurteilen sind Ansprüche zwischen den beteiligten Parteien nach Kauf- und Bereicherungsrecht.
Ruhestörung auf Spanisch
Die Klausur behandelt eine verwaltungsgerichtliche Streitigkeit um den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis und die angeordnete Schließung eines spanischen Restaurants samt sofortiger Vollziehbarkeit durch die Stadt Köln. Schwerpunkte liegen auf einstweiligem Rechtsschutz (§ 80 V VwGO), Fragen der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit sowie dem Gaststättenrecht vor dem Hintergrund behördlicher Maßnahmen wegen Lärmbelästigungen.
Ein Kanzler will Neuwahlen
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur Herbeiführung von Neuwahlen durch den Bundeskanzler. Es geht dabei insbesondere um die unterschiedlichen Wege (beispielsweise Vertrauensfrage oder Kanzlerwahl) und die damit verbundenen verfassungsrechtlichen und politischen Problematiken. Die Aufgabe verlangt eine Beraterstellungnahme mit Fokus auf die Funktionsweise und Voraussetzungen des Grundgesetzes.
Leasing leicht gemacht?
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Risiken der aktuellen Vertragsgestaltung eines Finanzierungsleasing-Unternehmens. Geprüft werden Fragen zur Wirksamkeit von Gewährleistungsausschlüssen und Klauseln zur Haftungsbeschränkung in Leasingverträgen, insbesondere im Umgang mit Unternehmern und Verbrauchern. Der Sachverhalt legt einen Schwerpunkt auf die Anwendung von AGB-Recht und die speziellen Vorschriften für Leasingverträge.
Der Türsteher vom 'Blue Star'
Im Fall geht es um das von der Stadt Hamm gegen einen Gastwirt ausgesprochene Verbot, eine bestimmte Person mit Vorstrafen als Türsteher zu beschäftigen. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Widerspruch und einstweiligem Rechtsschutz (§ 80 Abs. 5 VwGO) gegen die Ordnungsverfügung auf Grundlage des Gaststättengesetzes. Thematisiert wird auch die Bedeutung von Resozialisierung und die rechtliche Bewertung gaststättenrechtlicher Zuverlässigkeitsanforderungen.
Schwebstaub
Die B-AG beantragt die Genehmigung für den Bau und Betrieb einer weiteren Zementanlage, die zu zusätzlicher Schwebstaubemission (PM10) in einem bereits belasteten Ortsteil führen würde. Nach Einwendungen und einem negativen Sachverständigengutachten versagt die Behörde die Genehmigung, woraufhin die B-AG gegen den ablehnenden Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht erhebt. Es sind die Erfolgsaussichten dieser Klage unter Berücksichtigung der relevanten immissionsschutzrechtlichen Vorschriften zu prüfen.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel
A, B und C überfallen eine Bank, wobei sie Gewalt gegen Kunden anwenden, um die Herausgabe von Geld zu erzwingen. Im Anschluss fordert einer der Täter gewaltsam eine Uhr von einem Kunden und es werden weitere Delikte während der Flucht und im Zuge polizeilicher Ermittlungen begangen, insbesondere eine unerlaubte Tonaufnahme durch Polizeibeamte. Zu prüfen ist die Strafbarkeit sämtlicher Beteiligten unter anderem wegen Raubes, räuberischer Erpressung, Mittäterschaft, mittelbarer Täterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums sowie ein einschlägiges Datenschutzdelikt beim Polizeieinsatz.
Ein Haus für 2,50??
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit und den Vertragsschluss bei Internetauktionen, insbesondere im Kontext ungewöhnlich niedriger Preise. Es geht um Fragen aus dem Schuldrecht, z.B. Angebot und Annahme, sowie um die Rolle der Geschäftsfähigkeit und AGB. Weiterhin werden Mängelrechte, Rückabwicklung und das Fernabsatzrecht angesprochen.