Klausuren
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Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Verbrauchsgüterkauf und Allgemeines Schuldrecht - Mal wieder ein Pferdekauf
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Transport eines Pferdes als erhebliche Unannehmlichkeit im Sinne des § 475 V BGB sowie die Angebote des Verkäufers zur unentgeltlichen Abholung statt Vorkasse. Zudem wird die Auslegung des § 423 BGB über die Reichweite eines Erlassvertrags ausführlich geprüft. Ein wichtiger Punkt ist außerdem die Frage, ob ein Pferd als austauschbare Sache gilt und die damit verbundene gesamtschuldnerische Haftung, insbesondere die Gleichstufigkeit der Haftung von Verkäufer und Tierarzt. Die Kernprobleme liegen somit im Verbrauchsgüterkauf, im Vertragsrecht und in der Abwicklung komplexer Schuldverhältnisse.
Examensübungsklausur: Die blockierte Stadt und der fehlerhafte Chatbot
Im Mittelpunkt des Falls steht die R-GmbH, die von der V-AG die hälftige Rückzahlung der Restaurantmiete für Februar verlangt, nachdem das Lokal aufgrund durch Protestierende blockierter Zufahrtsstraßen massive Umsatzeinbußen erlitt. Die V-AG verweigert die Rückzahlung unter anderem mit Verweis auf fehlende Vertretungsmacht des Geschäftsführers. Rechtlich relevant sind die Abgrenzung zwischen Mietmangelrechten und den Voraussetzungen des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) sowie die Anforderungen an die Vertretung und die Wirksamkeit von Erklärungen nach § 174 BGB. Zudem wird der mögliche Regress der Vermieterin und der Mieterin gegen die protestierenden Blockierenden geprüft. Im Anschluss wirft die Fallfortsetzung Fragen zum Verbraucherschutzrecht und zum wirksamen Vertragsschluss über einen fehlerhaft genutzten Chatbot auf.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Tödliches Pferdefutter
In der Klausur werden insbesondere die Rechtsnatur des Pferdepensions- oder Einstellvertrags sowie damit verbundene Beweisfragen und das Vertretenmüssen thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Produkthaftung des Grundstoffproduzenten, wobei insbesondere eine genaue Fehlerbenennung und die Abgrenzung von Konstruktions- und Fabrikationsfehlern erörtert wird. Außerdem wird die Verkehrssicherungspflichtverletzung, einschließlich der Behandlung von sogenannten Ausreißern, umfassend geprüft. Die Fallbearbeitung verlangt somit eine vertiefte Auseinandersetzung mit Vertragsrecht, Produkthaftung und Verkehrssicherungspflichten.
Der glücklose Nacherbe
Die Klausur befasst sich mit erbrechtlichen Konstellationen rund um die Vor- und Nacherbschaft, Schadensersatzansprüchen aufgrund deliktischer und sachenrechtlicher Vorgänge und Fragen des gutgläubigen Erwerbs beweglicher Sachen. Ein Pferd verendet nach Fütterung durch verschiedene Personen, zudem wird eine Taschenuhr aus dem Nachlass veräußert und weitergegeben; um Herausgabe und Eigentum wird gestritten.
Examensübungsklausur: Umsonst reserviert
Der Fall betrifft einen Immobilienverkauf, bei dem K als Kaufinteressent mit V, dem Eigentümer, eine Reservierungsvereinbarung trifft und K eine Gebühr von 10.000 € an V zahlt. K fordert nach Scheitern der Vertragsverhandlungen Rückzahlung der Reservierungsgebühr sowie Ersatz von angefallenen Notarkosten. Im Zentrum stehen die zivilrechtlichen Fragen der Formbedürftigkeit der Reservierungsvereinbarung gemäß § 311b Abs. 1 S. 1 BGB, der Ausschluss des Berufens auf Formmangel wegen Treuwidrigkeit und die daraus resultierenden Ansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit culpa in contrahendo. Außerdem werden prozessuale Aspekte hinsichtlich des Versäumnisurteils und dem Einspruch dagegen thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: Impfgegner im Pflegeheim
Ein Pflegeheimbetreiber kündigt einem langjährigen, ungeimpften Rezeptionisten, der aus religiösen Gründen eine Corona-Impfung verweigert und keinen Nachweis vorlegt. Im Zuge der gesetzlich eingeführten Impf- oder Genesenennachweis-Pflicht für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen kommt es zum Streit über die Wirksamkeit der Kündigung. Der Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage und verlangt hilfsweise Wiedereinstellung nach Genesung. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Kündigungsgrund, den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie mögliche Wiedereinstellungsansprüche.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Leasingvertrag und Nutzungsherausgabe
In dieser Klausur stehen die rechtlichen Grundlagen der Nutzungsherausgabe im Fokus, insbesondere die Analogien zu §§ 816 I, 818 I, II BGB im Zusammenhang mit Mietverträgen. Ebenfalls wesentlich ist die Prüfung der Vindikationslage bei nicht mehr berechtigtem mittelbarem Besitzer. Zudem wird die Aufrechnung eines Anspruchs aus Leistungskondiktion nach § 814 BGB und der Rechtsirrtum als Rechtsbedingung umfassend behandelt. Die Aufgabenstellungen kombinieren dabei die zivilrechtlichen Aspekte des Leasingvertrags und die Rückforderungsrechte hinsichtlich der Nutzung fremder Sachen.
Examensklausur: Ehe und Espresso
Die Klausur behandelt den Kauf einer hochwertigen Espresso-Maschine durch einen Ehegatten im gesetzlichen Güterstand, wobei die Maschine zunächst im Eigentum der Verkäuferin verbleibt und später von den Ehegatten gemeinsam genutzt wird. Nach vollständiger Kaufpreiszahlung wird das Gerät von einem minderjährigen Nachbarn zerstört, sodass Schadensersatzansprüche geprüft werden. Im weiteren Verlauf verkauft ein Ehegatte die Maschine an eine Dritte, die Herausgabeansprüche der Ehefrau aus Miteigentum beleuchtet. Schließlich wird nach erfolgreicher Herausgabeklage die Maschine durch Selbsthilfe zurückgeholt und erneut Herausgabeklage der Dritten erhoben. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Familienrecht, das Eigentumsrecht, das Minderjährigenrecht und die Anspruchskonkurrenz bei Schadens- und Herausgabeforderungen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT - Ärger mit dem Autopiloten
Die Klausur behandelt zunächst die Abgrenzung von Verträgen über Waren mit digitalen Elementen gemäß § 327a III BGB. Schwerpunktmäßig geht es um die Bestimmung des Mangels eines digitalen Produkts und den Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs bei zeitweiliger Unmöglichkeit nach § 327l II BGB, einschließlich Fristsetzungserfordernis und Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag. Zudem wird der Paketvertrag und die Bestimmung der gewöhnlichen Verwendung thematisiert. Die Aufgaben setzen sich mit aktuellen Herausforderungen des digitalen Vertragsrechts auseinander.
Kein Hochzeitsglück im Corona-Arbeitsleben
Die Klausur behandelt Ansprüche einer Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber auf Ersatz von Kosten und immateriellen Schäden im Zusammenhang mit einer Corona-Quarantäne und dem Ausfall ihrer Hochzeitsfeier. Schwerpunkte liegen auf dem vertraglichen Schadensersatzrecht, insbesondere im Arbeitsverhältnis, sowie auf der Frage der Zurechenbarkeit und des Verschuldens. Deliktische Ansprüche sind ausdrücklich nicht zu prüfen.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Neue Wände, neue Freunde
Der Fall behandelt das Verhältnis zwischen Vermieter V und Mieter M nach Beendigung eines Mietverhältnisses über eine renovierte Wohnung. M hat nach Aufforderung durch V die Wohnung renoviert, obwohl er möglicherweise nicht dazu verpflichtet war, und fordert dafür von V 1.000 €. Im Gegenzug macht V Schadensersatz wegen einer von M beschädigten Badewanne geltend. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag, bereicherungsrechtliche Ansprüche des Mieters und die Aufrechnung mit einem eventuellen Schadensersatzanspruch des Vermieters.
Aufmerksamkeitsdefizit
Die Klausur behandelt Fragen aus dem Bereich der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Bereicherungsrechts, insbesondere die Rückgriffskondiktion sowie die Abgrenzung von Leistungs- und Nichtleistungskondiktion. Außerdem werden Problemkreise der Deliktsfähigkeit, der Exkulpation sowie Fragen zu Art und Umfang des Schadensersatzes angesprochen.
Examensübungsklausur: Selbstjustiz bei Mietbatterien?
Im Mittelpunkt des Falls steht das Mietverhältnis über eine Fahrzeugbatterie eines Elektroautos zwischen U und der konzernzugehörigen Vermieterin B-GmbH. Nachdem U die gemietete Batterie mehrfach nicht vorschriftsmäßig an einer zugelassenen Ladestation auflud, beruft sich B-GmbH auf vertragliche Regelungen zu Kündigung und zur technischen Sperre der Batterie. Die Fallkonstellation wirft insbesondere Fragen zum sachenrechtlichen Besitzschutz, möglichen Besitzstörungen und Selbsthilfemaßnahmen der Vermieterin auf. Zudem sind schuldrechtliche Aspekte bezüglich der Vertragsgestaltung und der Rechtfertigung für technische Eingriffe im Fokus.
Anfängerklausur im Sachenrecht: Der vertauschte Tennisschläger
Im Mittelpunkt des Falls steht der verdeckte Austausch eines hochwertigen Tennisschlägers zwischen Emine (E) und Darek (D), wobei D den Schläger der E unerkannt an sich nimmt und diesen an Ksenia (K) verkauft. E fordert nach Aufdeckung des Geschehens von K die Herausgabe des Schlägers sowie Ersatz der Kosten für die Beseitigung einer Gravur, die K inzwischen angebracht hat. Die zentralen rechtlichen Fragestellungen betreffen das Eigentum am Schläger, den gutgläubigen Erwerb nach §§ 929, 932 BGB und etwaige Herausgabe- und Ersatzansprüche nach § 985 BGB. Zusätzlich sind Zurückbehaltungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche der K sowie der Umgang mit Veränderungen am Schläger zu prüfen.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - Die Photovoltaikanlage
In dieser Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, ob eine Freiland-Photovoltaikanlage und deren Module als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks zu qualifizieren sind und wie sich dies auf die Besitzverhältnisse auswirkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, ob ein Eigentumsübergang der Module mit dem Grundstück erfolgte oder nachträglich als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör begründet wurde. Zusätzlich wird problematisiert, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen eines Herausgabeprozesses ein bedingter Schadensersatzanspruch wegen der Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung geltend gemacht werden kann.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Hypothek und guter Glaube
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den gutgläubigen Erwerb einer forderungsentkleideten Hypothek sowie die Anfechtung einer Erbeinsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Motivirrtum, Kausalität und den einzuhaltenden Formalien. Außerdem wird auf den Sicherungscharakter der Vormerkung eingegangen, wobei insbesondere der Wegfall des Auflassungsanspruchs durch Konfusion ausgeschlossen wird. Die Lösung erfordert zudem einen strukturierten Aufbau und eine vollständige, konsistente Inzidentprüfung. Es werden schwierige materiellrechtliche Fragestellungen rund um die Hypothek und das Erbrecht behandelt.
Ein Wochenende in der Pfalz
Die Klausur behandelt Fragen zur Gebrauchsüberlassung einer geliehenen oder gemieteten Sache an Dritte, zum innerbetrieblichen Schadensausgleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zur Pfändung bzw. Aufrechnung von Arbeitslohn/Taschengeld im Rahmen eines Au-Pair-Verhältnisses. Besonders thematisiert werden die Voraussetzungen und Wirkungen von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie potenzielle Gegenrechte des Arbeitgebers bei Schadensverursachung durch die Arbeitnehmerin. Im Zentrum steht die Frage, ob Antoinette gegen Herrn F einen Anspruch auf volle Auszahlung ihres Taschengeldes hat.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Minderung vorprogrammiert?
Im vorliegenden Fall verlangt Anbieter F von der Hobbygärtnerin H die Nachzahlung einbehaltener Entgelte für die Nutzung eines Bildbearbeitungsprogramms, dessen zentrale Funktion über mehrere Monate nicht funktioniert hat. H hatte wegen der Störung einen Teil der monatlichen Zahlungen einbehalten und beruft sich darauf, dass ihr das Programm hierfür weniger wert war. Im Rahmen einer Abwandlung fordert H später die Rückzahlung eines Teils der gezahlten Miete, nachdem sie eine weitere Funktionsstörung entdeckt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Gewährleistungsrecht bei Verträgen über digitale Produkte, Minderungsrechte nach §§ 327ff. BGB und das Zurückbehaltungsrecht bei nicht vertragsgemäßen Leistungen.
Original-Examensklausur: "Erst die Arbeit, dann die Berufung
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Berufung gegen ein landgerichtliches Urteil, bei dem ein Bauunternehmer zur Zahlung wegen mangelhafter Pflasterarbeiten verurteilt wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Wirksamkeit eines wegen Schwarzarbeit geschlossenen Werkvertrags, prozessuale Besonderheiten des Berufungsverfahrens und die Möglichkeit von Regress gegen den Subunternehmer nach Streitverkündung. Zudem wird die Frage der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts angesprochen.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Doll
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Prüfung einer kindeswohlgefährdenden Tätlichkeit sowie die Verwertung der Aussagen der Kinder und deren Billigkeitsabwägung. Zudem ist die Behandlung der Eigentumsverhältnisse und Billigkeitsprüfung bezüglich eines Familienhundes von Bedeutung. Ferner wird das Verhältnis zwischen der Regelung des § 1361b BGB zur Ehewohnung und dem Gewaltschutzgesetz (§ 2 GewSchG) näher betrachtet.
Übungsklausur im Kapitalgesellschaftsrecht: Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital
In dem Fall begehrt die Aktionärin A von der X-AG die Anfechtung beziehungsweise Aufhebung eines Hauptversammlungsbeschlusses, durch den der Vorstand ermächtigt wurde, das Grundkapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. A sieht ihr Bezugsrecht und ihren Einfluss in der Gesellschaft durch die ermöglichte Kapitalmaßnahme und den weit gefassten Bezugsrechtsausschluss verletzt. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Grenzen des Bezugsrechtsausschlusses bei genehmigtem Kapital nach §§ 186, 203 AktG, insbesondere der Schutz von Minderheitsaktionären sowie eventuelle Sondervorteile für Großaktionäre. Zentrale rechtliche Fragestellungen betreffen die Zulässigkeit und Reichweite solcher Ermächtigungen sowie den Zeitpunkt und die Möglichkeiten der Anfechtung durch betroffene Aktionäre.
Anfängerklausur: Ein gebrochener Arm und viele Scherben
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung von Hilde (H) gegen Emil (E), nachdem H bei der Suche nach ihrem entlaufenen Hund auf Es Grundstück über eine Hecke gestiegen und in einen ungesicherten Kellerschacht gefallen ist. Es geht um die zivilrechtliche Haftung insbesondere aus Deliktsrecht (Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers) sowie die Tierhalterhaftung und bereicherungsrechtliche Fragestellungen aus verschiedenen Abwandlungen. In einer Abwandlung wird geprüft, ob G, die geschäftsunfähig war, Ansprüche wegen zerstörten Geschirrs gegen H oder E geltend machen kann. In einer weiteren Abwandlung steht die Eigentumsklage und bereicherungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit gestohlenem und restauriertem Geschirr im Vordergrund. Insgesamt behandelt die Klausur schwerpunktmäßig das Deliktsrecht, Bereicherungsrecht und Probleme im Eigentumsrecht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Kauf von Waren mit digitalen Elementen
Die Klausur behandelt zentrale Fragen beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen. Schwerpunkt ist die Auslegung der Funktionswesentlichkeit von Firmware unter Berücksichtigung der Richtlinie über digitale Inhalte (DigIRL) und der Warenkaufrichtlinie (WKRL). Zudem wird die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bei schwerwiegenden Mängeln bzw. offensichtlicher Erfolglosigkeit der Nacherfüllung geprüft. Weiterhin geht es um das Gewährleistungsregime für digitale Produkte im Verbrauchsgüterkauf.
Die (un)geliebte Erbin
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines handschriftlichen Testaments zugunsten einer Geliebten, Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsrechte des enterbten Ehegatten sowie Ansprüche weiterer Verwandter. Zudem wird die Auswirkung der postmortalen Geburt eines gezeugten Kindes auf die Erbfolge und Pflichtteilsansprüche thematisiert.