Examensübungsklausur: Umsonst reserviert
ZJS 2023, 556 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Der Fall betrifft einen Immobilienverkauf, bei dem K als Kaufinteressent mit V, dem Eigentümer, eine Reservierungsvereinbarung trifft und K eine Gebühr von 10.000 € an V zahlt. K fordert nach Scheitern der Vertragsverhandlungen Rückzahlung der Reservierungsgebühr sowie Ersatz von angefallenen Notarkosten. Im Zentrum stehen die zivilrechtlichen Fragen der Formbedürftigkeit der Reservierungsvereinbarung gemäß § 311b Abs. 1 S. 1 BGB, der Ausschluss des Berufens auf Formmangel wegen Treuwidrigkeit und die daraus resultierenden Ansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit culpa in contrahendo. Außerdem werden prozessuale Aspekte hinsichtlich des Versäumnisurteils und dem Einspruch dagegen thematisiert.
Schwerpunkte
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- Die echte GoA – RechtsfolgenHaftung für Ausführungsverschulden (§ 677 BGB)
- Die echte GoA – RechtsfolgenHaftungsbeschränkung nach § 682 BGB und Anspruch aus §§ 823ff. BGB
- Die echte GoA – RechtsfolgenErsatz eines verpassten anderweitigen Erwerbs
- Die echte GoA – RechtsfolgenEinführungsfall: Erforderlichkeit der Aufwendungen
- Die echte GoA – RechtsfolgenEinführungsfall: Was sind Aufwendungen?
Weitere Klausuren zu Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)
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