Die echte GoA – Rechtsfolgen
Die echte Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA, §§ 677 ff. BGB) regelt, welche Ansprüche dem Geschäftsführer und dem Geschäftsherrn nach einer berechtigten oder unberechtigten Fremdgeschäftsführung zustehen. Zentrale Rechtsfolgen sind Ersatz von Aufwendungen (§ 683, § 670 BGB), Herausgabe des Erlangten (§ 681 S. 2, § 812 BGB) und Abwehr unberechtigter Eingriffe (§ 823 BGB). Examensklassiker: Abgrenzung Aufwendungs- vs. Schadensersatz, Konkurrenz zu Bereicherungs- und Eigentumsherausgabeansprüchen.
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Nachbars Pappel
Die Examensklausur befasst sich mit nachbarrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Pappel auf dem Grundstück des Nachbarn. Im Fokus stehen dabei Abwehr- und Unterlassungsansprüche aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB sowie die Grundsätze des Sachenrechts. Die Fallkonstellation prüft typische zivilrechtliche Problemfelder im Nachbarschaftsverhältnis.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Abschleppen mit Folgen
Die Klausur thematisiert zivile Haftungs- und Ausgleichsansprüche nach dem Abschleppen eines Fahrzeugs. Im Mittelpunkt stehen deliktische und vertragliche Ansprüche, insbesondere aus dem StVG, § 823 BGB sowie aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Außerdem wird auf Besitzerfragen und mögliche Unterlassungsansprüche eingegangen.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Von Casanova zu casa nueva?
Der Vermieter V hat das Mietverhältnis mit seinem Mieter M wegen Zahlungsrückständen sowohl fristlos als auch ordentlich gekündigt und eine Räumungsklage eingereicht, nachdem M mehrere Monatsmieten nicht gezahlt hat. M wohnt in einer günstigen Wohnung nahe seiner Ausbildungsstätte und macht geltend, er sei auf diese angewiesen, da vergleichbare Wohnungen nicht verfügbar sind. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit der Kündigungen, die Voraussetzungen für eine Räumung und mögliche Zahlungsansprüche des Vermieters. Zusätzlich verlangt M vom Vermieter eine Erstattung für durchgeführte Schönheitsreparaturen, wobei zu klären ist, ob ihm hierfür Ansprüche zustehen.
I See My Red Door, I Must Have It Painted Black
Die Klausur behandelt drei Schwerpunkte: Im ersten Teil werden Mittäterschaft, Schuldnermehrheit und Rechtfertigungsgründe bei Protestaktionen, insbesondere eine Sachbeschädigungsaktion mit Farbsprühgeräten, vertieft. Der zweite Teil befasst sich mit dem deliktischen Schutz von Vorbehaltseigentum und der Beziehung zwischen Vorbehaltseigentümer und Anwartschaftsinhaber im Schadensfall. Im dritten Teil liegt der Fokus auf Gefahrtragungsfragen im Werkvertragsrecht und Drittschadensliquidation.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Fußballlegenden
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen des Sachenrechts mit Schwerpunkt auf Besitz, Eigentum und deren Erwerb an beweglichen Sachen. Die Teilnehmer:innen analysieren typische Konstellationen zu Besitzschutz und Eigentumsübertragung im Rahmen eines fiktiven Falls aus dem Bereich Fußball. Geeignet ist die Klausur als Einstieg in das Sachenrecht für Studierende im Anfangsstudium.
Examensübungsklausur: Umsonst reserviert
Der Fall betrifft einen Immobilienverkauf, bei dem K als Kaufinteressent mit V, dem Eigentümer, eine Reservierungsvereinbarung trifft und K eine Gebühr von 10.000 € an V zahlt. K fordert nach Scheitern der Vertragsverhandlungen Rückzahlung der Reservierungsgebühr sowie Ersatz von angefallenen Notarkosten. Im Zentrum stehen die zivilrechtlichen Fragen der Formbedürftigkeit der Reservierungsvereinbarung gemäß § 311b Abs. 1 S. 1 BGB, der Ausschluss des Berufens auf Formmangel wegen Treuwidrigkeit und die daraus resultierenden Ansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit culpa in contrahendo. Außerdem werden prozessuale Aspekte hinsichtlich des Versäumnisurteils und dem Einspruch dagegen thematisiert.
Forever Stuck?
Die Klausur behandelt eine Blockade eines Containerschiffs auf dem Rhein und thematisiert Ansprüche nach einer erfolgreichen Bergung durch einen Dritten, die Herausgabe einer Belohnung sowie deliktische Ansprüche durch Dritte wegen Nutzungsausfalls. Geprüft werden insbesondere bereicherungsrechtliche, deliktische und GoA-relevante Anspruchsgrundlagen. Die Normen des HGB und BinSchG sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Anfängerklausur: Gesetzliche Schuldverhältnisse
Im Ausgangsfall verlangt A von seinem Nachbarn B Ersatz für Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld sowie die Kosten eines Schlüsseldienstes, nachdem A beim Räumen des Gehwegs verunglückt ist. B fordert im Gegenzug von A die Herausgabe von 500 Euro, die A beim Räumen gefunden hatte. Der Fall thematisiert Ansprüche im Rahmen gesetzlicher Schuldverhältnisse insbesondere im Nachbarschaftsverhältnis, Fragen zur Übertragung von Verkehrssicherungspflichten sowie den Umgang mit Fundsachen. Die Fallfortsetzung behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einem durch A verursachten Erdrutsch während einer Wanderung, welcher das Grundstück und die Schafe des B betrifft, sowie Herausgabe- und Wertersatzansprüche zwischen B und S im Zusammenhang mit den Schafen. Im Fokus stehen delikts- und bereicherungsrechtliche Fragestellungen.
Fortgeschrittenenklausur: Kleines Missgeschick – langer Streit
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die 87-jährige, an Demenz erkrankte Ernestine (E) nach einer Wohnungsöffnung durch die Dietrich GmbH Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten 319,48 € hat. Auslöser ist, dass E ihre Wohnung versehentlich aussperrte, einen Schlüsseldienst beauftragte und anschließend die Rechnung beglich, nachdem ihr Sohn und Betreuer Gustav (G) zunächst die Zahlung kritisierte. Zentral sind die Wirksamkeit des von E abgeschlossenen Vertrags trotz angeordnetem Einwilligungsvorbehalt und Demenz, sowie bereicherungsrechtliche und geschäftsführungsrechtliche Aspekte (insb. §§ 812 ff., 677 ff. BGB). Zudem ist die Frage zu klären, welche Ansprüche nach Zahlung und unter Berücksichtigung einer möglichen Verjährung bestehen.
Ärztliche Nothilfe
Die Klausur thematisiert Schadensersatzansprüche nach einem Unfall, der durch das Suizidverhalten des Unfallverursachers ausgelöst wurde, sowie Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche einer Ärztin aus der Durchführung lebensrettender Maßnahmen gegen den Willen des Verletzten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung im Straßenverkehr und zur Geschäftsführung ohne Auftrag.
Schmerzhafte Bisse in der Hundepension
Der Fall behandelt die Haftung für verletzende Bisse durch Hunde in einer Hundepension. P nimmt einen entlaufenen Hund auf und wird von diesem sowie von einem anderen Hund bei einer Rangelei verletzt. Die Klausur prüft Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlungskosten aus GoA, Tierhalterhaftung und deliktsrechtlichen Vorschriften, insbesondere unter Kausalitätszweifeln.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Ärger um die Spielkonsole
Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Rückwirkungsproblematik bei genehmigungsbedürftigen Verfügungsgeschäften sowie die Argumentation zu Bösgläubigkeit und deren abschließende Bewertung. Ferner wird die Anspruchsgrundlage bei Unmöglichkeit im Sachrecht und die Zuweisung des Commodum ex negotiatione vertieft. Im Zentrum steht zudem die Auslegung von Willenserklärungen im Rahmen der Stellvertretung sowie die damit verbundenen Genehmigungsfragen. Die Aufgaben erfordern insbesondere eine kohärente juristische Argumentation und eine sorgfältige Abwägung der Sachverhalte.
Rindvieh Nimmersatt
Die Examensklausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachenrecht und das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse anhand eines Projekts zur Auswilderung von Wisenten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Umgang mit unerwarteten gesetzlichen Regelungen, klassische Probleme der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie Aspekte des Deliktsrechts. Der Fall geht auf tatsächliche und rechtliche Eigentümerpositionen, Schadensersatzfragen und fremdnützige Rettungshandlungen ein.
Schlafwunder
Im Übungsfall 'Schlafwunder' parkt K unbefugt auf einem Kundenparkplatz, wird daraufhin abgeschleppt und zahlt die verlangten Kosten an die Abschleppunternehmerin A. Fraglich sind Rückforderungsansprüche gegen A oder S sowie Schadensersatzansprüche wegen einer von A verursachten Lackbeschädigung am Fahrzeug. Der Fall behandelt zentrale Problemstellungen im Sachenrecht, Schuldrecht AT und Geschäftsführung ohne Auftrag.
»Brand auf dem Bauernhof«
In der Fortgeschrittenen-Zivilrechtsklausur „Brand auf dem Bauernhof“ sind verschiedene Ansprüche im Dreiecksverhältnis zwischen Landwirt, Tierarzt und Dritten zu prüfen. Der Fall thematisiert zentrale Probleme im Bereich der Geschäftsführung ohne Auftrag, der unerlaubten Handlung (§ 823 BGB), bereicherungsrechtliche Aspekte und haftungsrechtliche Fragen (u.a. Tierhalterhaftung, § 833 BGB) im Kontext einer Tier- und Sachschadenslage nach einem Brand.
Schwertransporter in Bewegung
Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Anschaffung und Sicherungsübereignung eines Schwertransporters durch einen Prokuristen, der seine Vertretungsmacht überschreitet. Es werden Fragen zur Wirksamkeit der Sicherungsübereignung, zur Publizität des Handelsregisters, zum Schutz des Geschäftsgegners und zu EBV-Ansprüchen aufgeworfen. Zudem werden Aspekte aus dem Familienrecht im Zusammenhang mit dem Ehegatten der Verkäuferpartei angesprochen.
Der letzte Wille einer Showgröße
Die Klausur stellt erbrechtliche Fragestellungen rund um das Testament einer verstorbenen TV-Moderatorin Birgit Maier dar. Weitere Probleme betreffen die Wirksamkeit einer Mietvertragskündigung unter Miterben, die Verteilung des Nachlasses sowie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz wegen Verwahrung eines Koffers mit Schmuck im Schließfach. Die Sachverhaltskonstellation orientiert sich an Entscheidungen des BGH und beinhaltet auch eine Klage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Der glücklose Erbensucher
Die Klausur behandelt die klassische Konstellation eines Erbensuchers, der ohne vertragliche Absprache einen potenziellen Erben ausfindig macht und anschließend eine Vergütung verlangt. Schwerpunktmäßig werden Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und die Abgrenzung zu vertraglichen Ansprüchen geprüft.
Der aufgeopferte Tesla
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein spektakulärer Rettungsvorgang, bei dem ein Tesla-Fahrer sein Fahrzeug opfert, um ein bewusstloses Unfallopfer zu retten. Nach erfolgter Kostenübernahme fragt ein Dritter (Tesla-Gründer) nach Rückgriffsmöglichkeiten gegen den ursprünglich geschädigten Fahrer; dabei werden u.a. Fragen zum anwendbaren Recht und zur Geschäftsführung ohne Auftrag erörtert.
Schwerpunktbereichsklausur: Ekelskandal bei Burger No. 1
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Franchiseverhältnis zwischen der Burger No. 1 GmbH und einem lokalen Betreiber, G. Nachdem in den von G geführten Restaurants schwerwiegende Hygiene- und Arbeitsschutzverstöße durch einen Enthüllungsjournalisten aufgedeckt werden, kündigt die B-GmbH den Franchisevertrag fristlos. G bestreitet die Wirksamkeit der Kündigung und macht wahlweise Ansprüche auf Ausgleich und Entschädigung wegen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geltend. Rechtlich relevant sind insbesondere Fragestellungen rund um die außerordentliche Kündigung im Franchiseverhältnis, Ausgleichsansprüche nach Kundenwerbung und Ansprüche auf Entschädigung bei Wettbewerbsverboten.
Die Examensfeier
Drei Kommilitonen entdecken ihren bewusstlosen Freund A auf der Fahrbahn und bringen ihn in einer vermeintlichen Rettungsaktion auf die Fahrradspur, wo dieser von einem Radfahrer schwer verletzt wird. Die Klausur thematisiert die Haftung der Beteiligten im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie die Besonderheiten bei Ausführungsverschulden und gestörter Gesamtschuld, wobei insbesondere § 680 BGB bei Scheingefahren vertieft wird. In einer Abwandlung spielt eine veränderte Verkehrssituation eine Rolle.
Die italienischen Wasserflaschen
In der Klausur geht es um die Ersatzfähigkeit von Beerdigungskosten und etwaige Regressansprüche nach dem Tod von Emil, der durch einen selbstverschuldeten Unfall ums Leben kam. Thematisiert werden Ansprüche des Bestatters gegen Erben und Dritte sowie Schadensersatzforderungen aus dem Unfallgeschehen. Die Fallbearbeitung umfasst insbesondere gesetzliche Schuldverhältnisse aus GoA und Deliktsrecht sowie das StVG.
Der vorschnelle Falschparker
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung von Kosten beim Abschleppen eines Falschparkers. Im Mittelpunkt stehen bereicherungsrechtliche und mehrpersonale Konstellationen (Abtretung), Reichweite des § 679 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag und die Zurechnung mittelbarer Schadensfolgen. Zu prüfen sind die Ansprüche des Falschparkers gegen den Abschleppunternehmer.
Aufwendungen, Schadensersatz und Beseitigung
Die Klausur behandelt einen Rücktritt im Kaufrecht mit Folgeproblemen zu Aufwendungsersatz, Schadensersatz statt der Leistung und Beseitigungsansprüchen. Schwerpunkt ist das Verhältnis zwischen schadensrechtlichen und rücktrittsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere zur Erstattung von Aufwendungen und deren Konkurrenz zu Rücktrittsfolgen.
Nachbars Garten
Die Klausur thematisiert im ersten Teil die Geschäftsführung ohne Auftrag am Beispiel eigenmächtiger Baumfällarbeiten und anschließender Ersatzvornahmen im Nachbarsgarten nach einem Sturm. Im zweiten Teil geht es um Expertenhaftung, insbesondere die Haftung des Gutachters aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und die Reichweite eines vereinbarten Haftungsausschlusses. Zu prüfen sind Vergütungs- und Ersatzansprüche zwischen den Beteiligten sowie die Verantwortlichkeit für den entstandenen Schaden.
»Der nur scheinbare Notfall«
Der Fall thematisiert Ansprüche nach einer Suchaktion der Bergwacht aufgrund eines vermeintlichen Notfalls im Skiurlaub, die von Bekannten des Verschollenen ausgelöst wurde. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche der Bergwacht und – in einer Abwandlung – des Hotelwirts auf Ersatz der Such- bzw. Reparaturkosten, wobei die (un)freiwillige Geschäftsführung ohne Auftrag, deliktische Haftung und Probleme um den Rechtsbindungswillen im Fokus stehen. Der Sachverhalt erfordert eine genaue Auslegung des Willens und Interesses des Anspruchsgegners im Rahmen der §§ 677 ff. BGB und eine Auseinandersetzung mit Schein- und Scherzgeschäft.
Der hilfsbereite Nachbar
A beauftragt während des Urlaubs seines Nachbarn B als vermeintlichen Eigentümer Sicherungsmaßnahmen am Haus, um drohende Schäden durch ein Unwetter zu verhindern; später führt er trotz Ablehnung des Vermieters V Dachreparaturen durch und verursacht dabei einen Schaden. Im Anschluss fordert A von V Ersatz für die Kosten und seine Vergütung, während V Schadensersatz für die beschädigte Treppe verlangt. Die Klausur prüft insbesondere Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungs- und Deliktsrecht.
Übungsklausur ZR Ein verhängnisvoller Ausritt
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchskonstellationen im Zusammenhang mit einem Reitunfall sowie einem Brand an einer Brücke. Thematisiert werden deliktische Haftung, Gefährdungshaftung sowie Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und Verkehrspflichten. Es geht um Schadenersatzforderungen der gestürzten T gegen L, der Eigentümer N gegen L sowie um Kostenersatz des O gegenüber N.
Examensklausur ZR Abschleppen vom Supermarktparkplatz – Selbsthilfe oder Abzocke?
Die Klausur behandelt das Abschleppen von Fahrzeugen vom Supermarktparkplatz. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Besitzschutzes, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie deliktsrechtliche Aspekte, insbesondere im Zusammenhang mit Selbsthilferechten und petitorischer Widerklage.
Von einem fremden Fahrrad und einem robusten Baum
Die Klausur thematisiert das Herausgabeverhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer an einem Fahrrad, das vom unter Drogeneinfluss stehenden Eigentümer veräußert wurde. Im Zentrum stehen Ansprüche auf Herausgabe, Schadensersatz und Verwendungsersatz sowie eine mietrechtliche Abwandlung mit Begrenzung der Haftung.
Die echte GoA – Rechtsfolgen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.