Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Medienrecht: Schwerpunktklausur
Die Klausur behandelt im ersten Teil die Frage, ob einem identifizierten Schauspieler Unterlassungsansprüche gegen eine Boulevardzeitung wegen einer vorverurteilenden Verdachtsberichterstattung zustehen. Im zweiten Teil geht es um den Auskunftsanspruch einer Bloggerin gegen ein Gericht bezüglich eines Strafverfahrens mit Medieninteresse. Themenschwerpunkt ist das öffentliche und private Medienrecht mit Bezug zu Grundrechten und Auskunftspflichten.
Das Hausrecht in Verwaltung und Parlament
Die Klausur behandelt das Hausrecht in der öffentlichen Verwaltung und im Parlament anhand zweier Fallkonstellationen. Thematisiert werden der Rechtsweg bei behördlichen Hausverboten, die Ausübung des Hausrechts durch Verwaltungsträger sowie aktuelle verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen.
Status oecologicus? Klimaschutz in Karlsruhe
Die Hausarbeit prüft die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Dimensionen des Steinkohleausstiegsgesetzes im Lichte der Klimaschutzpolitik. Im Zentrum steht die Frage nach der Beteiligung des Bundesrates am Gesetzgebungsverfahren sowie die grundrechtlichen Schutzpflichten im Kontext der Treibhausgasemissionen und des Klimaschutzes, aufbauend auf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.
»Klimaprotest vor dem Landtag«
Die Examensklausur spielt vor dem Bayerischen Landtag und handelt von einer von Klimaaktivist:innen geplanten Demonstration im befriedeten Bezirk. Im Mittelpunkt stehen zentrale Fragestellungen des Versammlungsrechts, speziell das Spannungsverhältnis zwischen Versammlungsfreiheit und deren Beschränkbarkeit, sowie verwaltungsverfahrensrechtliche und vollstreckungsrechtliche Problemstellungen.
Twitter und Hafer
Der Fall behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Dienstherr gegenüber einem Professor intervenieren darf, der sich in sozialen Netzwerken zu gesellschaftlichen Debatten äußert und dabei seine dienstliche Stellung betont. Thematisiert wird insbesondere die Abgrenzung zwischen Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit sowie beamtenrechtliche Pflichten und Grundrechte im Kontext von Social-Media-Aktivitäten während der Corona-Pandemie.
Warnung in Afrika
Im Sachverhalt wird thematisiert, ob und in welcher Weise deutsche Grundrechte im Kontext einer im Ausland durchgeführten Informationskampagne der deutschen Botschaft Anwendung finden. Ein spiritueller Führer einer religiösen Gruppe klagt vor dem VG Berlin gegen amtliche Warnungen, die von der Botschaft in seinem Heimatstaat verteilt wurden, und macht insbesondere eine Verletzung seiner Religionsfreiheit geltend.
Cave Canem!
Die Klausur behandelt den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz im Zusammenhang mit der Rücknahme einer Hundehaltererlaubnis. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 VwGO und der Frage, ob Vertrauensschutz im Rahmen des Rücknahmeermessens zu berücksichtigen ist. Weitere Aspekte sind das berechtigte Interesse für die Haltung eines Kampfhundes und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Der verfassungsrechtliche Schutz der Mobilität
In der Klausur wird anhand von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, insbesondere den Ausgangsbeschränkungen gem. § 28b IfSG, der verfassungsrechtliche Schutz der Mobilität beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt auf den Grundrechten der Freiheit der Person und der Freizügigkeit, die durch pandemiebedingte Einschränkungen relevant geworden sind.
Original-Examensklausur: "Flagge zeigen
Die Klausur behandelt eine polizeiliche Maßnahme im Stadion, bei der ein Fan eine Flagge zeigt und die Polizei diese wegen befürchteter Gewalt unter Anwendung unmittelbaren Zwangs sicherstellt. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen für Sicherstellung, unmittelbaren Zwang, Anscheinsgefahr, sowie die Verantwortlichkeit des Zweckveranlassers. Weiterhin sind das Feststellungsinteresse und der Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme zu thematisieren.
Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: Beihilfe- und Vergaberecht - Verfahrenes Verfahren
Im Mittelpunkt der Klausur steht die rechtliche Überprüfung einer staatlichen Beihilfe nach Art. 107 Abs. 1 AEUV im Zusammenhang mit einem öffentlichen Vergabeverfahren. Dabei ist hauptsächlich die Anwendung und Berücksichtigung der Altmark-Trans-Rechtsprechung relevant, unter besonderer Beachtung der Voraussetzungen einer gemeinwirtschaftlichen Aufgabe, der Ausgleichsleistung sowie eines fehlenden Teilnahmewettbewerbs und besonderer Dringlichkeit. Zudem wird die drohende Wettbewerbsverzerrung durch einen Zuschuss und deren Beurteilung anhand der De-minimis-Schwelle thematisiert. Abschließend geht es um den fehlenden Nachweis der Rechtmäßigkeit der Beihilfe mangels Notifikation und der Bestimmungen zur Anmeldepflicht.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht - Bahnreise mit Hindernissen
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Polizei- und Ordnungsrechts im Zusammenhang mit einer Bahnreise. Schwerpunktmäßig werden die Voraussetzungen zur Anwendung verschiedener polizeilicher Eingriffsmaßnahmen geprüft, insbesondere die Differenzierung der Eingriffsschwellen wie gegenwärtige Gefahr, Tatsachen und bloße Vermutungen. Zudem steht die Subsumtion unter spezielle landesrechtliche Regelungen wie die Sicherstellung und den Aufenthalt an gefährlichen Orten im Fokus. Ein weiteres Kernthema ist die pflichtgemäße Ausübung des Ermessens, insbesondere die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei polizeilichen Maßnahmen.
Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Alt- und Unbekanntes aus dem Strafverfahrensrecht
Die Klausur behandelt maßgeblich die Analogie und den systematischen Vergleich im Bereich von Strafantragsfristen, insbesondere unter Einbeziehung von § 77d StGB und § 302 I 1 Var. 2 StPO. Weiterhin wird die verfassungskonforme Auslegung des § 112 III StPO sowie die Abwägung der Indizienlage, beispielsweise zur Fluchtgefahr, näher analysiert. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Auslegung des § 247 StGB hinsichtlich seiner Anwendbarkeit auf Qualifikationen, wobei der Wortlaut und der Vergleich mit § 248a StGB betrachtet werden. Die Fallbearbeitung fordert eine Auseinandersetzung mit methodischen und systematischen Auslegungsfragen im Strafprozessrecht.
Mehr Qual als Wahl
Die Klausur thematisiert eine Gesetzesänderung zur Wahl des Bundestagspräsidiums, mit der das Vorschlagsrecht von Fraktionen beschränkt und Wiederholungen von Wahlgängen untersagt werden sollen. Nach Erlass des Gesetzes beantragen Oppositionsabgeordnete im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle die Überprüfung auf Verfassungsmäßigkeit. Es stehen Fragen des Staatsorganisationsrechts, der Grenzen legislativer Gestaltung und des Minderheitenschutzes im parlamentarischen Verfahren im Fokus.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Europarecht, Völkerrecht und Grundrechte - Verbot des Mitführens eines Blindenführhundes
In der Klausur steht die Überprüfung der gerichtlichen Gewichtung und des verhältnismäßigen Ausgleichs zwischen Art. 3 III 2 GG und kollidierenden Grundrechten im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Anwendbarkeit der Grundrechte des Grundgesetzes bei überschießender Umsetzung einer EU-Richtlinie. Zudem wird die Wirkung von Art. 3 III 2 GG im Verhältnis zwischen Privaten, insbesondere anhand von § 3 II AGG, eingehend thematisiert. Die Bearbeitung verlangt eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Diskriminierungsschutz und seiner Ausgestaltung im Zusammenspiel von nationalem, europäischem und Verfassungsrecht.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Störende Güter im Gewerbegebiet
Die Klausur behandelt das Baurecht im Zusammenhang mit störenden Gütern im Gewerbegebiet. Im Mittelpunkt steht die Auslegung eines Bebauungsplans, insbesondere die Einordnung eines atomaren Zwischenlagers als Lagerhaus im Sinne des § 8 II Nr. 1 BauNVO und die Frage der Gebietsverträglichkeit. Außerdem wird die Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets und die Argumentation mit § 35 I Nr. 7 BauGB thematisiert. Die Prüfung umfasst die Vereinbarkeit der baulichen Nutzung mit den Vorschriften sowie die Abgrenzung zwischen erlaubten und erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
Wir wollen wohnen bleiben
Im Mittelpunkt steht die öffentlich-rechtliche Nutzungsuntersagung einer ehemals als Betriebswohnung genehmigten und nunmehr als gewöhnliche Wohnung genutzten Immobilie im Gewerbegebiet Hamburg. Zu prüfen ist, ob die materiell und/oder formell illegale Wohnnutzung von K durch die Behörde untersagt werden durfte, insbesondere unter Berücksichtigung der Funktionslosigkeit des Bebauungsplans und langjähriger behördlicher Untätigkeit. Die Klausur behandelt baurechtliche, verwaltungsrechtliche und grundrechtliche Aspekte.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht - Wie gewonnen, so zerronnen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Geltung des Vorbehalts des Gesetzes in der Leistungsverwaltung sowie die Frage, ob ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften zur Rechtswidrigkeit einer Bewilligung führt. Zudem steht die gerichtliche Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen im Fokus, insbesondere im Zusammenhang mit den Ermessenserfordernissen und dem Umfang der gerichtlichen Kontrolle. Im Mittelpunkt steht dabei die korrekte Anwendung und Einbettung dieser Prüfungsmaßstäbe in den Prüfungsaufbau rund um Verwaltungsakte wie Rücknahme und Rückforderung. Ziel ist die strukturierte Darlegung und Diskussion der zentralen öffentlich-rechtlichen Problemfelder unter Berücksichtigung aktueller Streitstände.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Allgemeine Impfpflicht
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht. Zentrale Punkte sind dabei die Delegation entscheidender Regelungen an den Verordnungsgeber und der Wesentlichkeitsvorbehalt aus Art. 80 I 2 GG im Zusammenhang mit der Dynamik des Infektionsgeschehens, die Geeignetheit der Impfpflicht unter Berücksichtigung einer unsicheren wissenschaftlichen Erkenntnislage und des Prognosespielraums des Gesetzgebers, sowie die Angemessenheit der Maßnahme unter strukturierter Abwägung der Sachverhaltsangaben. Die Erforderlichkeit, insbesondere im Hinblick auf mildere Mittel wie freiwillige Impfangebote oder eingeschränkte Impfpflichten, wird ebenfalls eingehend geprüft. Insgesamt steht die verfassungsrechtliche Kontrolle legislativer Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Mittelpunkt.
Finanzspritze für die Mobilitätswende“
Die Klausur thematisiert die behördliche Untersagung der Hotelnutzung auf einem Grundstück der Demokratischen Volksrepublik Korea in Rheinland-Pfalz wegen EU-Sanktionen. Hauptstreitpunkt ist, ob die städtische Anordnung, gestützt auf eine polizeirechtliche Generalklausel und flankiert durch eine Zwangsgeldandrohung, rechtmäßig ergangen ist, insbesondere unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben sowie baurechtlicher und polizeirechtlicher Ermächtigungsgrundlagen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Hotelbetreiberin und das Verhältnis von EU-Recht zu nationalem Recht stehen im Fokus.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Maskottchenparade mit Hindernissen
In der Klausur steht die Auslegung des Tatbestandsmerkmals „aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse“ im Mittelpunkt. Weiterhin wird vertieft die Zulässigkeit des Hauptsacheverfahrens unter Zweckmäßigkeitserwägungen behandelt. Zusätzlich ist der Eilrechtsschutz als Zweckmäßigkeitserwägung ein wesentlicher Prüfungspunkt. Die Bearbeitung setzt die Auseinandersetzung mit prozessualen und materiellen Fragen im Rahmen einer Maskottchenparade voraus.
* "Ordnung im Bundestag
Die Klausur behandelt zwei Situationen, in denen Abgeordnete im Deutschen Bundestag in ihrer Abgeordnetenstellung durch Maßnahmen des Bundestagspräsidenten und der Bundestagspolizei betroffen sind. Im ersten Fall verlangt eine Abgeordnete Rechtsschutz wegen Entfernung eines politischen Plakats aus ihrem Abgeordnetenbüro. Im zweiten Fall wenden sich Abgeordnete nach einem Sitzungsausschluss wegen sichtbarer Kleidung mit rechtsextremen Symbolen verfassungsgerichtlich gegen diese Disziplinarmaßnahme und rügen eine Verletzung ihrer Rechte. Schwerpunkte sind das Hausrecht und die Polizeigewalt des Bundestagspräsidenten, die Rechtmäßigkeit von Ordnungsmaßnahmen und die Bedeutung der Parlamentsautonomie.
* "Unerwünschte Gehsteigberatung
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung des Bezirksamts Hamburg gegen einen Verein, der Gehsteigberatungen vor einer Abtreibungspraxis durchführt. Im Zentrum stehen die öffentlich-rechtlichen Anspruchsgrundlagen, verwaltungsprozessuale Fragestellungen sowie Grundrechtskonflikte zwischen der Betätigungsfreiheit des Vereins und den Rechten der betroffenen Frauen. Zudem geht es um die Auswirkungen eines nachträglichen Wegfalls des ursprünglichen Streitanlasses auf das Verfahren.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Zweckentfremdete Musterhäuser
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Prüfung der Zulässigkeit einer Nutzungsänderung bei Musterhäusern ohne erforderliche Baugenehmigung sowie das Einschreiten der Behörde, insbesondere hinsichtlich des Überschreitens von Entschließungs- und Auswahlermessen. Ein zentraler Aspekt ist dabei die Befreiung nach § 31 II BauGB als milderes Mittel, wobei die Abwägungsfehlerlehre und der Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz, etwa bei schädlichen Geräuschimmissionen gemäß TA Lärm, zu berücksichtigen sind. Die materiell- und formellrechtlichen Anforderungen werden anhand der tatsächlichen Gegebenheiten subsumiert. Zusätzlich wird das Gewicht zwischen Wohnfreiheit und der Herstellung baurechtlicher rechtmäßiger Zustände beleuchtet, sowie die Bestimmtheit behördlicher Anordnungen, beispielsweise bei befristeten Maßnahmen. Die Klausur analysiert damit die behördlichen Entscheidungsspielräume und deren Grenzen im Zusammenhang mit zweckentfremdeten Musterhäusern im Baurecht.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Eindeutig zweideutig
Die Klausur behandelt insbesondere die Abgrenzung von Meinung und Tatsachenbehauptung anhand der zweideutigen Aussage „Nazis töten!“ unter Berücksichtigung extremer oder überspitzter Äußerungen. Im Schwerpunkt steht die Auslegung solcher Aussagen im Lichte der Meinungsfreiheit sowie der Wechselwirkungslehre des BVerfG. Zudem wird beleuchtet, wie das Bundesverfassungsgericht bei Urteilsverfassungsbeschwerden und der Prüfung allgemeiner Gesetze, wie etwa § 111 StGB, vorgeht. Zentral ist damit das Spannungsverhältnis zwischen Äußerungsdelikten und grundrechtlich geschützter Meinungsäußerung.