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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.034 Klausuren
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Europarecht, Völkerrecht und Grundrechte - Verbot des Mitführens eines Blindenführhundes

In der Klausur steht die Überprüfung der gerichtlichen Gewichtung und des verhältnismäßigen Ausgleichs zwischen Art. 3 III 2 GG und kollidierenden Grundrechten im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Anwendbarkeit der Grundrechte des Grundgesetzes bei überschießender Umsetzung einer EU-Richtlinie. Zudem wird die Wirkung von Art. 3 III 2 GG im Verhältnis zwischen Privaten, insbesondere anhand von § 3 II AGG, eingehend thematisiert. Die Bearbeitung verlangt eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Diskriminierungsschutz und seiner Ausgestaltung im Zusammenspiel von nationalem, europäischem und Verfassungsrecht.

Weil, Fugel· JuS 2022, 1057
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Störende Güter im Gewerbegebiet

Die Klausur behandelt das Baurecht im Zusammenhang mit störenden Gütern im Gewerbegebiet. Im Mittelpunkt steht die Auslegung eines Bebauungsplans, insbesondere die Einordnung eines atomaren Zwischenlagers als Lagerhaus im Sinne des § 8 II Nr. 1 BauNVO und die Frage der Gebietsverträglichkeit. Außerdem wird die Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets und die Argumentation mit § 35 I Nr. 7 BauGB thematisiert. Die Prüfung umfasst die Vereinbarkeit der baulichen Nutzung mit den Vorschriften sowie die Abgrenzung zwischen erlaubten und erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.

Recht der öffentlichen Sachen
JA 2022Fortgeschrittene

Wir wollen wohnen bleiben

Im Mittelpunkt steht die öffentlich-rechtliche Nutzungsuntersagung einer ehemals als Betriebswohnung genehmigten und nunmehr als gewöhnliche Wohnung genutzten Immobilie im Gewerbegebiet Hamburg. Zu prüfen ist, ob die materiell und/oder formell illegale Wohnnutzung von K durch die Behörde untersagt werden durfte, insbesondere unter Berücksichtigung der Funktionslosigkeit des Bebauungsplans und langjähriger behördlicher Untätigkeit. Die Klausur behandelt baurechtliche, verwaltungsrechtliche und grundrechtliche Aspekte.

Matthias Leymann, Nico Schröter· JA 2022, 834· 180 Min
Recht der öffentlichen SachenDie BaugenehmigungDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht - Wie gewonnen, so zerronnen

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Geltung des Vorbehalts des Gesetzes in der Leistungsverwaltung sowie die Frage, ob ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften zur Rechtswidrigkeit einer Bewilligung führt. Zudem steht die gerichtliche Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen im Fokus, insbesondere im Zusammenhang mit den Ermessenserfordernissen und dem Umfang der gerichtlichen Kontrolle. Im Mittelpunkt steht dabei die korrekte Anwendung und Einbettung dieser Prüfungsmaßstäbe in den Prüfungsaufbau rund um Verwaltungsakte wie Rücknahme und Rückforderung. Ziel ist die strukturierte Darlegung und Diskussion der zentralen öffentlich-rechtlichen Problemfelder unter Berücksichtigung aktueller Streitstände.

Lange, Hapka· JuS 2022, 944
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Allgemeine Impfpflicht

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht. Zentrale Punkte sind dabei die Delegation entscheidender Regelungen an den Verordnungsgeber und der Wesentlichkeitsvorbehalt aus Art. 80 I 2 GG im Zusammenhang mit der Dynamik des Infektionsgeschehens, die Geeignetheit der Impfpflicht unter Berücksichtigung einer unsicheren wissenschaftlichen Erkenntnislage und des Prognosespielraums des Gesetzgebers, sowie die Angemessenheit der Maßnahme unter strukturierter Abwägung der Sachverhaltsangaben. Die Erforderlichkeit, insbesondere im Hinblick auf mildere Mittel wie freiwillige Impfangebote oder eingeschränkte Impfpflichten, wird ebenfalls eingehend geprüft. Insgesamt steht die verfassungsrechtliche Kontrolle legislativer Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Mittelpunkt.

Riegner, Bunse, Gundling, Palmen· JuS 2022, 938
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine ZulässigkeitsvoraussetzungenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Finanzspritze für die Mobilitätswende“

Die Klausur thematisiert die behördliche Untersagung der Hotelnutzung auf einem Grundstück der Demokratischen Volksrepublik Korea in Rheinland-Pfalz wegen EU-Sanktionen. Hauptstreitpunkt ist, ob die städtische Anordnung, gestützt auf eine polizeirechtliche Generalklausel und flankiert durch eine Zwangsgeldandrohung, rechtmäßig ergangen ist, insbesondere unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben sowie baurechtlicher und polizeirechtlicher Ermächtigungsgrundlagen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Hotelbetreiberin und das Verhältnis von EU-Recht zu nationalem Recht stehen im Fokus.

Hans Zilles, Hebeler· JA 2022, 742· 180 Min
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch GerichtsbescheidAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Maskottchenparade mit Hindernissen

In der Klausur steht die Auslegung des Tatbestandsmerkmals „aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse“ im Mittelpunkt. Weiterhin wird vertieft die Zulässigkeit des Hauptsacheverfahrens unter Zweckmäßigkeitserwägungen behandelt. Zusätzlich ist der Eilrechtsschutz als Zweckmäßigkeitserwägung ein wesentlicher Prüfungspunkt. Die Bearbeitung setzt die Auseinandersetzung mit prozessualen und materiellen Fragen im Rahmen einer Maskottchenparade voraus.

Garz· JuS 2022, 873
Recht der öffentlichen Sachen
JA 20221. Staatsexamen

* "Ordnung im Bundestag

Die Klausur behandelt zwei Situationen, in denen Abgeordnete im Deutschen Bundestag in ihrer Abgeordnetenstellung durch Maßnahmen des Bundestagspräsidenten und der Bundestagspolizei betroffen sind. Im ersten Fall verlangt eine Abgeordnete Rechtsschutz wegen Entfernung eines politischen Plakats aus ihrem Abgeordnetenbüro. Im zweiten Fall wenden sich Abgeordnete nach einem Sitzungsausschluss wegen sichtbarer Kleidung mit rechtsextremen Symbolen verfassungsgerichtlich gegen diese Disziplinarmaßnahme und rügen eine Verletzung ihrer Rechte. Schwerpunkte sind das Hausrecht und die Polizeigewalt des Bundestagspräsidenten, die Rechtmäßigkeit von Ordnungsmaßnahmen und die Bedeutung der Parlamentsautonomie.

Zelda Bamberger, Max Paul Behrend· JA 2022, 661· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

* "Unerwünschte Gehsteigberatung

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung des Bezirksamts Hamburg gegen einen Verein, der Gehsteigberatungen vor einer Abtreibungspraxis durchführt. Im Zentrum stehen die öffentlich-rechtlichen Anspruchsgrundlagen, verwaltungsprozessuale Fragestellungen sowie Grundrechtskonflikte zwischen der Betätigungsfreiheit des Vereins und den Rechten der betroffenen Frauen. Zudem geht es um die Auswirkungen eines nachträglichen Wegfalls des ursprünglichen Streitanlasses auf das Verfahren.

Prof. Dr. Guy Beaucamp, Baucamp· JA 2022, 653· 180 Min
Recht der öffentlichen SachenVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Zweckentfremdete Musterhäuser

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Prüfung der Zulässigkeit einer Nutzungsänderung bei Musterhäusern ohne erforderliche Baugenehmigung sowie das Einschreiten der Behörde, insbesondere hinsichtlich des Überschreitens von Entschließungs- und Auswahlermessen. Ein zentraler Aspekt ist dabei die Befreiung nach § 31 II BauGB als milderes Mittel, wobei die Abwägungsfehlerlehre und der Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz, etwa bei schädlichen Geräuschimmissionen gemäß TA Lärm, zu berücksichtigen sind. Die materiell- und formellrechtlichen Anforderungen werden anhand der tatsächlichen Gegebenheiten subsumiert. Zusätzlich wird das Gewicht zwischen Wohnfreiheit und der Herstellung baurechtlicher rechtmäßiger Zustände beleuchtet, sowie die Bestimmtheit behördlicher Anordnungen, beispielsweise bei befristeten Maßnahmen. Die Klausur analysiert damit die behördlichen Entscheidungsspielräume und deren Grenzen im Zusammenhang mit zweckentfremdeten Musterhäusern im Baurecht.

Schaupp· JuS 2022, 742
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Eindeutig zweideutig

Die Klausur behandelt insbesondere die Abgrenzung von Meinung und Tatsachenbehauptung anhand der zweideutigen Aussage „Nazis töten!“ unter Berücksichtigung extremer oder überspitzter Äußerungen. Im Schwerpunkt steht die Auslegung solcher Aussagen im Lichte der Meinungsfreiheit sowie der Wechselwirkungslehre des BVerfG. Zudem wird beleuchtet, wie das Bundesverfassungsgericht bei Urteilsverfassungsbeschwerden und der Prüfung allgemeiner Gesetze, wie etwa § 111 StGB, vorgeht. Zentral ist damit das Spannungsverhältnis zwischen Äußerungsdelikten und grundrechtlich geschützter Meinungsäußerung.

Korn· JuS 2022, 737
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JA 2022Fortgeschrittene

* "Bis hierhin und nicht weiter

Die Klausur behandelt die Sperrung der Innpromenade in Passau aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus und prüft die Erfolgsaussichten eines vorläufigen Rechtsschutzantrags einer Studentin gegen diese Maßnahme. Die Fragestellungen betreffen vor allem das Verwaltungsprozessrecht, die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sowie die Verhältnismäßigkeit und Ermessensausübung durch die Stadt. Außerdem werden Grundrechte angesprochen.

Amrei Walker, Michael Walker· JA 2022, 571· 120 Min
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Bürger und Einwohner+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - E-Scooter auf Hamburgs Straßen

Die Klausur befasst sich mit den Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Betrieb von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum Hamburgs. Schwerpunkte bilden die Statthaftigkeit des Feststellungsantrags gemäß § 123 VwGO, insbesondere im Hinblick auf die Subsidiarität gegenüber Gestaltungs- und Leistungsklagen, sowie die Auslegung des § 16 I 2 HmbWG bezüglich der Nutzung im Rahmen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Ein zentrales Problem ist zudem, ob die Benutzung der Straßen für den Betrieb von E-Scootern dem Verkehrszweck entspricht oder ob gewerbliche Zwecke überwiegen. Die Prüfung geht dabei vertieft auf die Abgrenzung zwischen Verkehrszweck und gewerblichem Zweck ein.

Gerlach· JuS 2022, 658
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Amtszeitbegrenzung des Bundeskanzlers

In dieser Klausur werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers thematisiert. Zentrale Schwerpunkte bilden die Frage, ob eine Regelung zur Beendigung der Amtszeit nur durch Verfassungsänderung möglich ist, sowie das Demokratieprinzip und dessen Auslegung nach Art. 79 III GG. Weiterhin wird erörtert, ob das Demokratieprinzip im konkreten Fall betroffen wäre. Die Bearbeitung verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben und ihren dogmatischen Begründungen.

Ising· JuS 2022, 640
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatshaftungsrecht - Entschädigung für Betriebsschließungen in Zeiten von Corona

Die Klausur behandelt die systematische Einordnung und das Verhältnis von Entschädigungsansprüchen im Zusammenhang mit Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie. Ein Schwerpunkt liegt darauf, ob und unter welchen Voraussetzungen die Rechtmäßigkeit von Betriebsschließungen nach den einschlägigen Corona-Verordnungen gegeben ist. Ferner wird die Frage thematisiert, ob trotz Betriebsschließungen als weit verbreitetes Phänomen ein Sonderopfer mit daraus resultierendem Entschädigungsanspruch vorliegt.

Lorenzen, Lintz· JuS 2022, 602
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht - Neue Bahntrassen per Gesetz

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Überprüfung von Maßnahmen- und Infrastrukturgesetzen, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten der Rechtswegerschöpfung gegenüber solchen Gesetzen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob ein Legislativakt als Akt der öffentlichen Gewalt im Sinne des Art. 19 IV GG anzusehen ist und somit dem effektiven Rechtsschutz unterliegt. Weitere zentrale Problempunkte betreffen die Reichweite und mögliche Rechtfertigung des Anspruchs aus Art. 19 IV GG im Zusammenhang mit Gesetzesvorhaben, die Infrastrukturmaßnahmen regeln.

von Rochow· JuS 2022, 595
Recht der öffentlichen Sachen
JA 2022Fortgeschrittene

Der vergessene Suspensiveffekt

In der Klausur wird der vorläufige Rechtsschutz bei Widerruf der Bestellung und Befähigung zum Luftsicherheitsassistenten nach zweifelnder Zuverlässigkeit behandelt. Im Mittelpunkt steht die Frage der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen die sofort vollziehbare Entscheidung der Luftsicherheitsbehörde. Es werden materielle und prozessuale Aspekte des Luftsicherheitsrechts sowie einschlägige verwaltungsprozessuale Vorschriften geprüft.

Dr. Daniel Berneith· JA 2022, 496· 90 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Hängt die Orangenen!“

Die Partei „Nationaler Aufbruch“ (N-Partei) hängt zur Bundestagswahl im Stadtgebiet Wahlplakate mit dem Aufruf „HÄNGT DIE ORANGENEN!“ auf, worauf die Ordnungsbehörde deren Entfernung und die sofortige Vollziehung anordnet. Die Partei sieht darin eine ungerechtfertigte Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit und erhebt Klage gegen die Abhängpflicht und die Androhung der Ersatzvornahme. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rechtmäßigkeit des behördlichen Einschreitens im Gefahrenabwehrrecht, zur Auslegung strafrechtlich relevanter Aussagen auf Wahlplakaten sowie zu den Voraussetzungen und Grenzen kommunikativer Grundrechte. Die Klage prüft die Zulässigkeit und Begründetheit der angegriffenen Verwaltungsmaßnahmen.

Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Wohnungsbestand in Bürgerhand?

In diesem Fall erhebt die Europäische Kommission Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines Landesgesetzes, das vorsieht, große private Wohnungsgesellschaften zu enteignen und deren Bestand in eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen. Das Gesetz betrifft zwei internationale Immobilienunternehmen, deren Eigentümer und Aktionäre teilweise aus dem Ausland stammen. Die zentrale rechtliche Problematik liegt in einer möglichen Verletzung von Unionsgrundfreiheiten, insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit, und dem unionsrechtlichen Eigentumsschutz. Zusätzlich stehen die europarechtlichen Rahmenbedingungen für Enteignungen und die Verhältnismäßigkeit der gewährten Entschädigung im Mittelpunkt.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: 2G+ im Deutschen Bundestag

Im Fall beantragen die A-Fraktion sowie der Abgeordnete B beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung, dass die 2G+-Regelung im Deutschen Bundestag sie als ungeimpfte Abgeordnete in ihren Rechten verletzt. Die Präsidentin des Bundestages hatte eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Zutritt zum Plenarsaal nur für geimpfte, genesene und zusätzlich getestete oder „geboosterte“ Personen ermöglicht. Kernfragen betreffen die Rechtmäßigkeit dieser Einschränkung sowie mögliche Verletzungen parlamentarischer Rechte, insbesondere das Recht auf Teilnahme an Plenarsitzungen und effektive Opposition aus dem Grundgesetz. Zu prüfen sind unter anderem die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit der Regelung sowie das Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage.

Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Öffentliches Recht: Baurecht - Tiny Problems

In der Klausur werden insbesondere die Voraussetzungen einer fristgemäßen Erhebung des Widerspruchs im elektronischen Verwaltungsverfahren sowie Probleme der Bekanntgabe behördlicher Bescheide im digitalisierten Verwaltungsverkehr behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem bauplanungsrechtlichen Nichteinfügen des sogenannten Tiny Hauses in die nähere Umgebung, insbesondere im Hinblick auf die durch bodenrechtliche Spannungen entstehenden planungsrechtlichen Relevanzen. Zudem ist das intendierte Ermessen der Behörde bei bauordnungsrechtlichen Entscheidungen anhand verschiedener Ansichten zu würdigen.

Gaumert, Hofmann· JuS 2022, 514
Recht der öffentlichen Sachen
ZjS 2022Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Kommando zurück!

Die A-UG, ein mittelständisches Unternehmen, erhält vom Landkreis Bayreuth nach Vertragsschluss eine 1 Mio. €-Förderung im Rahmen eines regionalen Beihilfeprogramms. Die Beihilfe überschreitet die unionsrechtliche de-minimis-Grenze und wurde ohne vorherige Mitteilung an die Europäische Kommission gewährt. Nach einem Prüfverfahren verpflichtet die Kommission den Landkreis zur Rückforderung der Beihilfe, worauf dieser die A-UG zur Rückzahlung auffordert und schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rückabwicklung eines Beihilfevertrags nach Unionsrechtsverstoß, der Rechtsbehelf der Behörde sowie das Verhältnis zwischen Europarecht und nationalem Verwaltungsrecht.

David Preßlein· ZJS 2022, 753
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Vorlesungsabschlussklausur Allgemeines Verwaltungsrecht: Rücktritt von der Prüfung

Ein Jurastudent möchte aus gesundheitlichen Gründen von einer Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich zurücktreten und legt dabei erneut ein Attest seines Hausarztes vor. Die Dekanin verlangt nach mehrfachen krankheitsbedingten Rücktritten künftig ein amtsärztliches Attest, verweist dabei auf eine entsprechende Anordnung. Im Streit steht, ob die erhobenen Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Prüfungsunfähigkeit rechtmäßig sind und welche Rechte und Pflichten sich aus der Prüfungsordnung ergeben. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind geprüftes Verwaltungshandeln, Prüfungsrecht, die Anforderungen an ärztliche Nachweise sowie der Umgang mit etwaigen Regelungslücken.

Benjamin Rusteberg· ZJS 2022, 746
Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

* "Wider die Zersplitterung der Stadtverordnetenversammlung!

Die Klausur behandelt die Erhöhung der Mindestzahl für den Fraktionsstatus in der Stadtverordnetenversammlung einer hessischen Stadt. Im Zentrum steht die Frage, ob die Änderung der Geschäftsordnung sowie der damit verbundene Ausschluss kleinerer Gruppen von Ausschusssitzen rechtmäßig ist und inwieweit formelle und materielle Anforderungen – insbesondere demokratische Teilhaberechte – sowie die Anforderungen an die Bekanntmachung beachtet wurden. Außerdem steht die Frage der gerichtlichen Überprüfbarkeit kommunaler Geschäftsordnungen im Raum.

Jan N. Henrich· JA 2022, 396· 300 Min
Politische ParteienBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
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