Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte und Verwaltungsrecht – Vollverschleierung am Steuer
Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme rund um das Verbot der Vollverschleierung während des Führens eines Fahrzeugs. Im Fokus stehen hierbei die Prüfung der Glaubensfreiheit aus Art. 4 GG, Abwägung mit den Anforderungen an die Verwaltung (Ermessen, Verhältnismäßigkeit) sowie die rechtlichen Voraussetzungen eines Verwaltungsakts. Zusätzlich werden Gleichheitsfragen sowie die materielle Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme angerissen.
Heidenspaß am Karfreitag
Der Fall behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines behördlichen Verbots einer 'Heidenspaß-Party' am Karfreitag, mit dem sich eine weltanschauliche Vereinigung gegen Privilegien der Kirchen und für staatliche Neutralität positionieren will. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Untersagung der Tanzveranstaltung auf Grundlage des baden-württembergischen Feiertagsgesetzes mit den Grundrechten, insbesondere der Weltanschauungs- und Versammlungsfreiheit aus Art. 4 und Art. 8 GG, vereinbar ist. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht der erhobenen Verfassungsbeschwerde.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Kfz-Werkstatt in der Garage
Die Klausur thematisiert die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung einer Garage als Kfz-Werkstatt. Geprüft wird insbesondere die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Innenbereich nach § 30 BauGB sowie bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Nutzungsänderung. Weiterhin werden Fragen zur Baugenehmigung und etwaigen Grundrechtsbezügen angesprochen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Rechtsanwalts(handels)gesellschaften
Die Klausur behandelt die Abgrenzung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, insbesondere zwischen der GbR und Bruchteilsgemeinschaft sowie der Innen- und Außengesellschaft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Vor- und Nachteilen der oHG und KG. Zudem werden konkrete Gestaltungsvorschläge zur herausgehobenen Stellung einzelner Gesellschafter unterbreitet. Ziel ist es, verschiedene Rechtsformen und deren Haftungssysteme praxisnah zu analysieren und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT – Eigenmächtiges Handeln auf volatilen Märkten
Die Anfängerklausur behandelt grundlegende Fragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB mit Schwerpunkt auf der Analyse eigenmächtigen Handelns im Rechtsverkehr und dessen Wirksamkeit. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und Wirkungen der Willenserklärung, deren mögliche Auslegung sowie Anfechtungsgründe und die damit verbundenen Rechtsfolgen. Ziel ist die Vertiefung grundlegender Kenntnisse des BGB AT im Kontext volatiler Märkte.
Verbindungslinien zwischen Gesellschafts- und Prozessrecht in der Assessorklausur
Die Klausur thematisiert die Schnittstellen zwischen Gesellschaftsrecht und Prozessrecht im Kontext der Assessorklausur. Sie untersucht insbesondere die prozessuale Stellung von Gesellschaften und ihren Mitgliedern sowie die Anforderungen an die Prozessführung. Dabei werden typische Klausurkonstellationen analysiert und praxisrelevante Problemstellungen dargestellt.
Rockstar auf Abwegen
Im Fall 'Rockstar auf Abwegen' verlangt der weltbekannte Musiker W von der M-GmbH nach Absage eines Konzertvertrags die vereinbarte Vergütung sowie Ersatz weiterer Kosten. Die M-GmbH beruft sich angesichts öffentlicher Kritik an W auf eine außerordentliche Kündigung und verweigert die weitere Durchführung des Vertrags. Zu prüfen sind Ansprüche des W gegen die M-GmbH, insbesondere im Kontext von Leistungsstörungsrecht und Werkvertragsrecht.
Semesterabschlussklausur im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht: Shampoo für den Schulhund
Im Fall geht es um die steuerliche Behandlung verschiedener Einkünfte und Aufwendungen einer Lehrerin und ihres Ehemannes. Anna Akita möchte unter anderem Aufwendungen für einen Schulhund als Werbungskosten bei ihrer Einkommensteuer geltend machen, während Bernd Beagle als Gesellschafter und Geschäftsführer der Wau Wau-GmbH Gewinn- und Gehaltszahlungen sowie Sachzuwendungen handhabt. Die Klausur thematisiert zentrale Fragen zum Werbungskostenabzug, zur Abschreibung und privaten bzw. beruflichen Nutzung von Wirtschaftsgütern, zur verdeckten Gewinnausschüttung sowie zur Anwendung von § 8b KStG bei Dividenden. Es geht um die Ermittlung der Einkünfte der beiden Eheleute sowie die Körperschaftsteuerpflicht einer GmbH.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Grundrechte – Nachts im Stadtpark
Die Klausur behandelt eine polizei- und ordnungsrechtliche Fallgestaltung mit Bezügen zu Grundrechten, insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen im öffentlichen Raum nachts im Stadtpark. Geprüft werden die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen sowie die Prüfung von Eingriffen in Grundrechte und deren Rechtfertigung. Besonderer Wert wird auf die Subsumtion polizeirechtlicher Standardtatbestände sowie die Verhältnismäßigkeit gelegt.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – @Bundestag: FYI (oder auch nicht)
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die unionsrechtliche Einordnung eines Krisenmanagementkonzepts gemäß Art. 26 I EUV und dessen umfassende systematische sowie teleologische Auslegung im Hinblick auf das Informationsrecht des Bundestages. Dabei wird insbesondere die Reichweite der parlamentarischen Einflussnahme und Öffentlichkeitsherstellung bei sicherheitsrelevanten Maßnahmen diskutiert. Weitere zentrale Punkte sind die Bejahung einer Beeinträchtigung des Informationsrechts durch die Auslegung des frühestmöglichen Zeitpunktes der Informationsweiterleitung sowie die Rechtfertigung solcher Beeinträchtigungen zugunsten des Staatswohls oder der Exekutivverantwortung. Die Klausur setzt sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem Informationsanspruch des Parlaments und den Grenzen staatlichen Geheimschutzes auseinander.
Übungsklausur: Verwaltungsrecht in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen
Im Mittelpunkt des Falles steht A, der beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt hat, nachdem seine Lebenspartnerin B keinen Unterhalt für die gemeinsame Tochter zahlte. Nach dem Wiedereinzug von B in die gemeinsame Wohnung fordert das Jugendamt von A die Rückzahlung des erhaltenen Unterhaltsvorschusses. Die zentralen Rechtsfragen betreffen die Zulässigkeit des von A eingelegten Widerspruchs gegen den Rückforderungsbescheid sowie Zuständigkeiten bei der weiteren behördlichen Bearbeitung. Der Fall behandelt insbesondere Fragen des Verwaltungsverfahrensrechts, des Unterhaltsvorschussgesetzes und des Widerspruchsverfahrens.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Unfaire Sportler
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Einwilligung und Willensmängel sowie die strafrechtliche Bewertung von Gewalt nach § 249 StGB gegenüber Schlafenden. Außerdem wird der Vermögensschaden bei bewusster Selbstschädigung mit Blick auf eine Zweckverfehlung vertieft behandelt. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von sozialadäquatem Verhalten, der Schutz der Fortbewegungsfreiheit und spezifische Gefahrenzusammenhänge im Strafrecht.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Haftungsrisiken eines Steuerberaters
Die Klausur thematisiert die zivilrechtlichen Haftungsrisiken eines Steuerberaters im Rahmen eines Dienstvertrags. Im Mittelpunkt stehen vertragliche und deliktische Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Abgrenzung von Pflichtverletzungen und deren Rechtsfolgen. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung von § 280 BGB und Spezialproblemen der Berufshaftung.
Examensübungsklausur: Oppositionsfinanzen
Nach den Bundestagswahlen 2025 streiten mehrere Fraktionen über die Zuweisung erhöhter finanzieller Mittel für Oppositionsfraktionen gemäß § 58 Abs. 2 Abgeordnetengesetz im Rahmen des Haushaltsplans. Konkret verlangt die C-Fraktion, trotz regelmäßiger Unterstützung der Minderheitsregierung in Gesetzgebungsverfahren, die erhöhte Oppositionsfinanzierung, während andere Fraktionen dies wegen fehlender Distanz zur Regierung ablehnen. Die C-Fraktion ruft das Bundesverfassungsgericht an und beanstandet eine Verletzung ihrer Rechte aus dem Abgeordnetengesetz sowie dem Grundgesetz. In einer Abwandlung begehrt eine zur Gruppe gewordene Fraktion erweiterte parlamentarische Rechte und erhöhte finanzielle Leistungen, welche der Bundestag jedoch unter Verweis auf den fehlenden Gesetzesinitiativaufwand ablehnt.
Original-Examensklausur: „2 Häuser – 3 Probleme“
Der Klausurfall thematisiert drei zivilrechtliche Problemkreise im Zusammenhang mit dem Besitz und der Verwaltung von Mehrfamilienhäusern: Ablehnung eines Mietvertrags mit einer Studentin samt AGG-Frage und möglichen Vertragsgestaltungen, Wirksamkeit und Ausgestaltung eines Vorkaufsrechts für ein Nachbargrundstück sowie erbrechtliche Optionen zur lebzeitigen Übergabe der Immobilien an die Kinder und zur Absicherung der Eltern. Die Aufgabenstellung verlangt eine umfassende rechtliche Beratung bezüglich Mietrecht, Immobiliarsachenrecht und Erbrecht.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Das illegale Online-Casino
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit illegalen Online-Casinos. Besonders im Fokus stehen die Wirksamkeit der abgeschlossenen Verträge unter Berücksichtigung von Gesetzes- und Sittenwidrigkeit sowie mögliche bereicherungsrechtliche Rückforderungen. Die Prüfung umfasst zudem verbraucherschützende Aspekte.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Nachbars Pappel
Die Examensklausur befasst sich mit nachbarrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Pappel auf dem Grundstück des Nachbarn. Im Fokus stehen dabei Abwehr- und Unterlassungsansprüche aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB sowie die Grundsätze des Sachenrechts. Die Fallkonstellation prüft typische zivilrechtliche Problemfelder im Nachbarschaftsverhältnis.
Zwischenprüfungsklausur: Widerruf einer Baugenehmigung nach Rechtsänderung und Verhältnis von Art. 8 GG zu Art. 2 GG
Im Mittelpunkt des Falls steht E, die für ihr Grundstück eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses beantragt und erhalten hat. Nach einer Gesetzesänderung, die verschärfte Anforderungen an Heizungsanlagen vorsieht, widerruft die Baubehörde die zuvor rechtmäßig erteilte Genehmigung. E wendet sich gegen den Widerruf und beruft sich auf ihr schutzwürdiges Vertrauen und einen drohenden Vermögensschaden. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere im allgemeinen Verwaltungsrecht bei der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer begünstigenden Verwaltungsentscheidung sowie im Umgang mit Widerrufsvorbehalten und Vertrauensschutz.
Beratung im Gesetzgebungsverfahren und Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes
Der Fall behandelt die Frage, ob der Bundespräsident die Ausfertigung eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes wegen möglicher Verfahrensmängel und inhaltlicher Verstöße gegen völkerrechtliche Verträge verweigern darf. Zudem wird geprüft, welche rechtlichen Möglichkeiten ein vom Beratungsverfahren ausgeschlossener Bundestagsabgeordneter hat, insbesondere im Kontext des Organstreitverfahrens.
Fortgeschrittenenklausur Erbrecht: Monopoly und Oldtimer
Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Erbrechts rund um zwei handschriftliche Testamente des verstorbenen M, der seiner Familie und Freunden verschiedene Vermögensgegenstände vermachen wollte. Nach dem Tod des M werden die Wirksamkeit des Testaments vom 18.6.1984 sowie ein nachträglicher Widerruf eines Teils der Verfügungen thematisiert. Der Diebstahl eines Oldtimers durch D führt zu möglichen Ansprüchen der Erben und eines weiteren Begünstigten S gegen D und die Erben. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte liegen im Bereich der Formvorschriften für Testamente, der Höchstpersönlichkeit, des Widerrufs sowie erbrechtlicher Herausgabe- und Schadensersatzansprüche.
*"Der (noch) unerfüllte Traum vom Oldtimer-Schauraum?
Im Fall begehrt A die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Oldtimer-Schauraum auf dem Grundstück einer kreisfreien Stadt in Rheinland-Pfalz, nachdem ein früherer Anbau durch einen Sturm zerstört wurde. Die Klausur thematisiert die bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen sowie Fragen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Verpflichtungsklage.
Fortgeschrittenenklausur: Wertpapier, Werkstatt und Weed
R, ein Investmentbanker, übernimmt für seinen Freund C die Anlage dessen Vermögens und tätigt dabei verschiedene Investitionen, die zu einer Schadensersatzforderung führen. Parallel bringt R sein Rennrad zur Wartung in die Werkstatt der S-GmbH & Co. KG, wo es zu einem Montagefehler kommt und Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen bei der Stellvertretung im Handelsrecht, der Abgrenzung von Schadensersatz neben und statt der Leistung sowie der Haftung bei Gefälligkeiten. Darüber hinaus erwirbt R eine vermietete Immobilie, wobei eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags aufgrund des Cannabisanbaus des Mieters und des Einzugs seiner Lebensgefährtin zu prüfen ist.
Aktenvortrag – Zivilrecht: Das (un-)befristete Arbeitsverhältnis
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen sowie die praxisrelevanten Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Im Mittelpunkt stehen typische Fragestellungen zur Zulässigkeit der Befristung und zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Studierende müssen dabei arbeitsrechtliche Normen sicher anwenden und aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen.
Wer dazugehören will …?
Der Fall thematisiert die Strafbarkeit von A und S im Zusammenhang mit einer Körperverletzung mittels Spikes gegen einen Polizisten, wobei der Verkauf durch S als Beihilfe durch neutrale Handlungen diskutiert wird. Zudem steht ein Rücktritt vom versuchten Mord bei einem mehraktigen Geschehen im Mittelpunkt. Weitere Straftatbestände wie §§ 113, 123, 211, 226, 323c StGB und Unterlassungsdelikte sind ausgeschlossen.