Definitionen
Im Schuldrecht AT sind präzise Definitionen zentral: Sie klären Grundbegriffe wie Anspruch, Angebot (tatsächlich/wörtlich, §§ 294, 295 BGB), Erfüllung (§ 362 Abs. 1), Erfüllungsgehilfe (§ 278), Verschulden, Dauerschuldverhältnis (§ 314 Abs. 1), digitale Produkte (§ 327 BGB) und Äquivalenz- vs. Integritätsinteresse. Examensrelevant: Drittschadensliquidation, Auswahlverschulden (§ 278 BGB), Eigentumsvorbehalt (§§ 929 S. 1, 158, 185, 398), Globalzession (§ 398 BGB), Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).
Klausuren zum Thema
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht – Drama um Bello
In diesem Anfängerklausurfall aus dem Schuldrecht („Drama um Bello“) wird ein facettenreicher Sachverhalt aufbereitet, in dem verschiedene schuldrechtliche Ansprüche geprüft werden müssen. Im Vordergrund stehen typische Leistungsstörungen sowie Probleme des Kaufrechts und der Tierhaftung.
Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Aktienrecht – Vertrauen mit Nebenwirkungen
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Aktienrechts mit Schwerpunkt auf den Vertrauensgrundsatz und dessen Nebenwirkungen. Relevante Regelungen zur Aktiengesellschaft werden praxisnah geprüft. Die Aufgaben zielen auf eine vertiefte Anwendung gesellschaftsrechtlicher Grundsätze im Schwerpunktbereich.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schwierigkeiten mit Anleihen und Darlehen
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Anleihen und Darlehen. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Anforderungen und Probleme rund um Darlehensverträge, insbesondere bei komplexen Wertpapieren wie Anleihen. Ziel ist die Analyse und Lösung von typischen Prüfungsfragen im Examensniveau.
Verbraucherschutz und Gesellschaftsrecht – (wie) passt das zusammen?
Die Klausur behandelt die Frage, ob die XY-KG von Z, der als Kapitalgeber in die Gesellschaft eingetreten ist, noch Zahlungen verlangen kann, nachdem Z seine Beteiligung widerrufen hat. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Begriffe Verbraucher und Unternehmer, das Widerrufsrecht und die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Rechtsanwalts(handels)gesellschaften
Die Klausur behandelt die Abgrenzung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, insbesondere zwischen der GbR und Bruchteilsgemeinschaft sowie der Innen- und Außengesellschaft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Vor- und Nachteilen der oHG und KG. Zudem werden konkrete Gestaltungsvorschläge zur herausgehobenen Stellung einzelner Gesellschafter unterbreitet. Ziel ist es, verschiedene Rechtsformen und deren Haftungssysteme praxisnah zu analysieren und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Stiftungsrecht – Die Tikwa-Stiftung
Die Klausur thematisiert zentrale Aspekte des Stiftungsrechts. Schwerpunkte sind dabei die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Geschäftsführers (§ 12 V 1 ThürStiftG, grobe Pflichtverletzung, § 83c BGB und Übermaßfrüchte), die Frage nach einer möglichen Heilung durch hoheitliche Anerkennung beziehungsweise der Anwendung einer Analogie sowie die Gestaltungsgrenzen des § 83c I, II BGB (Erhaltungsgrundsatz, Grenzen der Auslegung und Rechtsfortbildung). Die Aufgabenstellung fordert von den Prüflingen eine vertiefte juristische Analyse und argumentatives Verständnis im Umgang mit stiftungsrechtlichen Problemstellungen. Behandelt werden insbesondere mögliche Pflichtverletzungen und deren rechtliche Folgen sowie die Grenzen der Gestaltung im Stiftungsrecht.
Bibliophile Gesellschafter im Handelsverkehr
Eine E-eGbR kauft im Rahmen ihres Gesellschaftszwecks Fachliteratur auf, wobei ein Gesellschafter seine Anteile an einen Dritten überträgt und ein Haftungsausschluss für einen anderen Gesellschafter vereinbart wird. Die Klausur behandelt die Haftung der Gesellschafter für eine Kaufpreisforderung, den internen Regress, die Wirksamkeit des Kaufvertrags bei gesellschaftsvertraglicher Zustimmungsklausel sowie die Vor- und Nachteile der Eintragung ins Gesellschaftsregister bzw. Handelsregister. Thematisiert werden zentrale gesellschaftsrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen.
ZR-Examensklausur zum MoPeG
Die Freunde und Berufseinsteiger A, B, C und D wollen im Mai 2024 ein gemeinsames Wochenende am Ammersee verbringen, um gemeinsam ihren Berufseinstieg zu feiern und sich von ihrem Studentendasein zu verabschieden. Am 3. Mai 2024, eine Woche vor dem geplanten Ausflug, treffen sich die Freunde bei A, um den gemeinsamen Ausflug zu planen. Die Freunde vereinbaren, dass die Kosten (für Verpflegung, Fahrt und Unterkunft) für den Ausflug bei der Rückkehr zusammengerechnet und durch vier geteilt werden sollen. Die Freunde suchen im Internet gemeinsam nach einer Unterkunft, wobei sie merken, dass entsprechende Unterkünfte alles andere als günstig sind. Weil sie alle ihr erstes Gehalt bekommen haben und nicht mehr so stark aufs Geld schauen müssen, geben sie die Suche nach günstigen Unterkünften auf und suchen sich stattdessen eine möglichst schöne, große und vor allem gut gelegene Unterkunft direkt am See heraus, auch wenn sich keiner der Freunde eine solche Unterkunft allein leisten würde. Wie verabredet, bucht C die Unterkunft tags darauf in seinem Namen. Die Bezahlung ist erst am Tag der Abreise vor Ort fällig. Ferner wird vereinbart, dass A die Verpflegung für den Ausflug besorgt, weil er hervorragend kochen kann. Da A und B bis Freitagnachmittag arbeiten müssen, während C und D direkt am Freitagmorgen losfahren möchten, werden zwei Fahrgemeinschaften gebildet: A fährt im Auto des B mit und C im Auto des D. C und D fahren bereits am Vormittag des 10. Mai gemeinsam zur Unterkunft. A und B machen sich am Freitagnachmittag auf den Weg. Unterwegs halten Sie noch am Bio-Supermarkt des Y. Während B geistesabwesend mit seinem Handy durch den Supermarkt läuft, sucht A die Verpflegung aus. Da A großer Fan der örtlichen Z-GmbH-Brauerei ist, entscheidet er sich außerdem für eine Kiste Bier der Z-GmbH. Bei den Bierflaschen handelt es sich um Einheitspfandflaschen. Auch für die Kiste wird ein Pfand erhoben. An der Kasse sitzt der Inhaber des Supermarktes Y. Als A die Kiste nach dem Abscannen entgegennimmt, bemerkt er, dass in der Bierkiste eine Werbekarte bzgl. eines Gewinnspiels der Z-GmbH steckt. Weil A nur Gedanken für das bevorstehende Wochenende hat und B bereits draußen auf ihn wartet, interessiert ihn das Gewinnspiel jedoch nicht weiter. Er packt alles in das Auto des B, bevor sie endlich an den See fahren. Am Freitagabend sitzen die Freunde bei einem gemeinsamen Bier zusammen. Nach dem Anstoßen bemerkt A erstmals das Etikett der Flasche. Dort findet sich die Erläuterung des Gewinnspiels der Z-GmbH. Zu gewinnen gibt es einen Citroen C3 im Gesamtwert von 20.000€. Hierfür ist auf einem der Kronkorken der Bierflaschen ein Citroen C3 als Gewinnsymbol eingestanzt. Dieser Kronkorken muss vor Ort bei der Z-GmbH eingelöst werden. Ferner findet sich auf dem Etikett der Bierflasche der Hinweis, dass Gewinner des Gewinnspiels nur derjenige ist, der Eigentum und Besitz am original Gewinn-Kronkorken hat. Da A soeben sein Bier ausgetrunken hat, geht er zur Kiste und nimmt sich eine neue Flasche heraus. Er öffnet die Bierflasche, betrachtet den Kronkorken und sieht, dass darin das Gewinnsymbol eingestanzt ist. Er bricht sofort in
Geldbriefkasten(?)
Die Klausur behandelt die Erfüllung einer Geldschuld aus einem Darlehensvertrag und erörtert u.a., ob bei Einwurf von Bargeld in einen Briefkasten die Schuld erlischt oder das Risiko des Geldverlusts beim Schuldner verbleibt. Auch wird geprüft, ob die Gläubigerin einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen kann. Im Kern werden die Voraussetzungen von § 270 I BGB, § 362 I BGB sowie die Verzugshaftung geprüft.
»Ein Bankprodukt für Wertpapiergeschäfte unter Nutzung von Kontoabstraktion«
Die Klausur behandelt die Einführung eines Bankprodukts für elektronische Inhaberschuldverschreibungen unter Einsatz der Blockchain-Technologie und der sogenannten Kontoabstraktion. Im Fokus stehen zivilrechtliche und aufsichtsrechtliche Fragestellungen, insbesondere rund um das eWpG, die MiCAR- und DORA-Verordnungen sowie die Formulierung von AGB für die Bank. Es wird praxisnah eine rechtliche Beratung für die Strukturierung von Krypto-Wertpapierregistern, Emission und Handel elektronischer Wertpapiere gefordert.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Chaos in der Waschanlage
Die Klausur behandelt Grundfragen des Schuldrechts AT anhand eines Falles rund um eine Waschanlage. Im Mittelpunkt stehen die Entstehung von Schuldverhältnissen, Probleme der Leistungsstörungen – insbesondere Unmöglichkeit und Schadensersatzansprüche – sowie typische Anfängerprobleme in diesem Themenkreis.
„Der 911 GT3, der den Weg zum Nürburgring nicht fand“
Herr F verlangt Gewährleistung für das defekte Navigationssystem seines Porsche 911 GT3, das während einer Fahrt zum Nürburgring ausfiel. Die Verkäuferin, P GmbH, verweist auf einen Haftungsausschluss in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zu prüfen sind Gewährleistungsansprüche im Verbrauchsgüterkauf, die Wirksamkeit von AGB sowie die Anwendbarkeit kaufrechtlicher und schuldrechtlicher Vorschriften.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die falsche Dropshipping-Händlerin
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Dropshipping mit Fokus auf Identitätsverschleierung beim Online-Verkauf. Sie fordert eine vertiefte Prüfung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen zwischen Händler, Plattform und Kunden sowie grundlegende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht und allgemeinen Schuldrecht. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidaten im zweiten Staatsexamen und verlangt eine gründliche Analyse komplexer Sachverhalte.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Personengesellschaftsrecht - Ein Café im Alten Land
Die Klausur behandelt wesentliche Fragen des Personengesellschaftsrechts, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Sie setzt sich mit aktuellen Aspekten nach der MoPeG-Reform auseinander und verlangt die Abgrenzung verschiedener Gesellschaftsformen. Der praktische Bezug erfolgt anhand einer Fallstudie rund um den Betrieb eines Cafés.
Die Studentenbude als Paketannahmestelle
Die Examensklausur behandelt zentrale Probleme des Allgemeinen Schuldrechts, insbesondere die Vertragsgestaltung als Paketannahmestelle, Haftungsausschlüsse und die Anwendung von AGB. Schwerpunkte sind außerdem die Stellvertretung sowie die Auslegung von Willenserklärungen. Aufgrund des grenzüberschreitenden Bezugs ist das Internationale Privatrecht relevant.
Die beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Kaufvertrags, den eine beschränkt geschäftsfähige Tochter ohne Vertretungsmacht im Namen ihrer Mutter abschließt. Es werden unterschiedliche Anspruchsgrundlagen zwischen Elektrohändler, Mutter und Tochter geprüft. Abwandlungen beziehen sich auf Lieferung und Zustimmung sowie auf Ansprüche bei Ablehnung der Vertragswirksamkeit.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Veganer Burger?
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Abgrenzung von Verarbeitung oder Umgestaltung zum Verzehr sowie die analoge Anwendung des § 346 III 1 Nr. 1 BGB auf den Verzehr. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bestimmung des Mangels im Rahmen des Werklieferungsvertrages. Zudem wird der Gegenstand der herauszugebenden Bereicherung thematisiert, insbesondere das Verbot widersprüchlichen Verhaltens und die Verhinderung eines aufgedrängten Vertrags. Die Klausur behandelt damit zentrale Fragen des Schuldrechts im Zusammenhang mit einem veganen Burger.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Leasingvertrag und Nutzungsherausgabe
In dieser Klausur stehen die rechtlichen Grundlagen der Nutzungsherausgabe im Fokus, insbesondere die Analogien zu §§ 816 I, 818 I, II BGB im Zusammenhang mit Mietverträgen. Ebenfalls wesentlich ist die Prüfung der Vindikationslage bei nicht mehr berechtigtem mittelbarem Besitzer. Zudem wird die Aufrechnung eines Anspruchs aus Leistungskondiktion nach § 814 BGB und der Rechtsirrtum als Rechtsbedingung umfassend behandelt. Die Aufgabenstellungen kombinieren dabei die zivilrechtlichen Aspekte des Leasingvertrags und die Rückforderungsrechte hinsichtlich der Nutzung fremder Sachen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT - Ärger mit dem Autopiloten
Die Klausur behandelt zunächst die Abgrenzung von Verträgen über Waren mit digitalen Elementen gemäß § 327a III BGB. Schwerpunktmäßig geht es um die Bestimmung des Mangels eines digitalen Produkts und den Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs bei zeitweiliger Unmöglichkeit nach § 327l II BGB, einschließlich Fristsetzungserfordernis und Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag. Zudem wird der Paketvertrag und die Bestimmung der gewöhnlichen Verwendung thematisiert. Die Aufgaben setzen sich mit aktuellen Herausforderungen des digitalen Vertragsrechts auseinander.
Verkehrssicherungspflichten und Gefälligkeiten
Die Klausur thematisiert zwei klassische Fragen aus dem Delikts- und Schuldrecht: Im ersten Teil wird geprüft, ob und in welchem Umfang den Betreiber eines Supermarktes Verkehrssicherungspflichten gegenüber Kunden treffen und ob bei deren Verletzung ein Schmerzensgeldanspruch besteht. Im zweiten Teil steht die Haftung im Rahmen einer unentgeltlichen Gefälligkeit unter Freunden im Fokus, nachdem durch ein solches Verhalten ein Pkw beschädigt wurde.
Skandal um Eastworld
Im Fall "Skandal um Eastworld" verlangt die Nutzerin S von der A-AG die Herausgabe sowie die Unterlassung der Nutzung ihrer bei einem Online-Spiel gespeicherten Daten (u.a. Spielwelten, Avatar, In-Game-Rewards). Diskutiert werden die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit der Bereitstellung digitaler Produkte sowie die vertraglichen und bereicherungsrechtlichen Grundlagen, wobei datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Ansprüche ausdrücklich nicht geprüft werden sollen.
Der getunte Tesla
Der Fall behandelt den Kauf eines Elektroautos (Tesla) mit mangelhafter Reichweite und den späteren Einbau eines Zusatzakkus durch den Händler, der ebenfalls Fehler aufweist und zum Schaden führt. Zu prüfen sind die Ansprüche des Käufers auf Rückabwicklung, Schadensersatz und Kostenerstattung sowie eventuelle Ansprüche des Händlers gegen den Hersteller.
Der lahme Ferrari
Die Klausur behandelt den Verkauf eines Ferrari zwischen einer Witwe, deren minderjähriger Enkelin und einem Professor. Zentrale Fragen betreffen das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Kaufvertrags, die Vertretungsmacht der Minderjährigen, mögliche Anfechtungen durch den Käufer sowie Provisionsansprüche der Enkelin. Zusätzlich wird das Trennungs- und Abstraktionsprinzip anhand des Tankvorgangs verdeutlicht.
Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag als verbundene Verträge?
Die Klausur behandelt das Zusammenspiel von Darlehensvertrag und Restschuldversicherungsvertrag bei Verbraucherdarlehen, insbesondere die rechtliche Einordnung als verbundene Verträge nach § 358 BGB und die Konsequenzen eines Widerrufs. Im Zentrum steht die Frage, ob und in welchem Umfang die Bank nach Widerruf des Darlehensvertrags Rückzahlung und Zinsen verlangen kann. Dabei werden auch die Rückabwicklung der Restschuldversicherung nach §§ 8, 9 VVG und die Folgen für die Parteien geprüft.
Folgenschweres Missverständnis
Magda Müller bestellt eine Hypothek zur Sicherung eines Darlehens, das nicht ausgezahlt wird. Die Bank tritt die vermeintliche Kreditforderung samt Hypothekenbrief an eine andere Bank ab, die sodann Ansprüche gegen Magda Müller geltend macht. Es stellt sich die Frage nach gutgläubigem Forderungserwerb, der Behandlung einer forderungsentkleideten Hypothek sowie möglichen Schadensersatzansprüchen wegen Organisationsverschulden.
Auf der Suche nach Herrn Richards
Der Fall schildert gesellschaftsrechtliche Probleme bei der Liquidation einer GbR mit Auslandsbezug. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Stellung ausländischer Gesellschafter und die Haftung im Rahmen nicht erfüllter Serviceaufträge nach Ausscheiden und Verschwinden eines Gesellschafters. Die Klausur prüft Fragen zur haftungs- und gesellschaftsrechtlichen Einordnung von Ltd.-Gesellschaften im deutschen Recht sowie mögliche vertragliche und deliktische Ansprüche.
Definitionen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.