Dreipersonenverhältnisse
Dreipersonenverhältnisse im Schuldrecht umfassen insbesondere den echten Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB) und den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (VSD). Zentral ist die Abgrenzung echter/unechter VzD, die Rechtsstellung der Beteiligten (insb. Einwendungsdurchgriff, Geschäftszweck) sowie die Zulässigkeit der Drittbegünstigung als Ausnahme vom Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse. Examensrelevant sind zudem Streitfragen zur Nacherfüllung, Rücktritt und § 2301 BGB bei Todesfallverfügungen.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Saldotheorie im Dreieck
Die Hausarbeit behandelt die Anwendung der Saldotheorie im bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bereicherungsansprüche bei mehrgliedrigen Leistungsbeziehungen korrekt erfasst und ausgeglichen werden. Thematisiert werden auch grundlegende Strukturen des Bereicherungsrechts und typische Klausurprobleme.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter – Ärger im Fitnessstudio
Die Klausur behandelt den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter am Beispiel eines Streitfalls im Fitnessstudio. Schwerpunkt ist die Haftung des Schuldners gegenüber einem Dritten bei einer Leistungsstörung sowie die Einbindung des Dreipersonenverhältnisses im Schuldrecht. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Schutzwirkung im typischen Examen-Niveau.
Der (Alb ‑ )Traum vom Ponyreiten
Die Klausur behandelt grundlegende Probleme des BGB Allgemeinen Teils und des Schuldrechts. Im Mittelpunkt stehen der Vertragsschluss über WhatsApp und die Einbeziehung Dritter in Schuldverhältnisse sowie Fragen der Tierhalterhaftung und Haftung für Gehilfen bei Schadensersatzansprüchen aus Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Umzug mit Folgen
Die Klausur behandelt das neue Recht der GbR nach der MoPeG-Reform und setzt sich mit der Haftung der Gesellschaft sowie der Gesellschafter auseinander. Besonders relevante Themen sind der gesellschaftsinterne Widerspruch gegen ein Geschäft nach § 715 IV BGB, der Umgang mit dem Ausscheiden und Austausch von Gesellschaftern sowie mögliche Haftungstatbestände bei Rechtsscheinhaftung. Zu prüfen ist, inwieweit verschiedene Beteiligte für den durch eine Pflichtverletzung verursachten Schaden einstehen müssen.
Der gestresste Vater
Die Klausur behandelt eine Fallgestaltung zum Internationalen Privatrecht, insbesondere zu Art. 6 I Rom I-VO in Bezug auf Verbraucherverträge sowie zum Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Im materiellen Recht wird die Zurechnung von Mitverschulden nach § 254 BGB im Kontext von Schutzverträgen und deliktischer Haftung diskutiert, zudem werden kaufrechtliche Fragestellungen geprüft.
Zivilrecht vs. PayPal Law
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit um den Kauf eines Handys über eBay unter Einbeziehung von PayPal-Geschäftsbedingungen. Zentral sind Fragen zum Bestehen des Kaufpreisanspruchs nach Rückabwicklung der PayPal-Zahlung und der Bedeutung der PayPal-Käuferschutzrichtlinien für den vertraglichen Zahlungsanspruch. Weiterhin wird auf die Haftung der Gesellschafter der GbR für die Kaufpreisschuld eingegangen.
Mitverschulden Dritter im Schadensrecht
Die Klausur thematisiert die Zurechnung des Mitverschuldens Dritter im Schadensrecht anhand typischer Prüfungskonstellationen. Sie stellt insbesondere die Anwendbarkeit von § 254 II 2 BGB, die Frage nach der Verweisung auf § 278 BGB sowie praxisrelevante Varianten dar, in denen sich die Zurechnung des Drittverschuldens als komplexes Klausurproblem zeigt.
Schöne neue (Zahlungs-)Welt
Der Fall thematisiert klassische und aktuelle Probleme des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts, insbesondere die Gefahrenübergangsregeln beim Kauf, den Verbrauchsgüterkauf bei dual use-Gütern und Existenzgründern sowie Haftungsprivilegierungen. Besonders behandelt werden Fragen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Erfüllungsrecht und eine komplexe Drittschadenskonstellation.
Nicht fit, kein Fun im Alpenland
Die Klausur behandelt die Haftung eines Vereins bei einem Mountainbike-Rennen für Schäden an einem geliehenen Mountainbike, insbesondere unter Berücksichtigung vertraglicher und deliktischer Anspruchsgrundlagen. Zusätzlich werden Probleme rund um den Verkauf von Eintrittskarten durch gewerbliche Händler am Beispiel eines Konzerttickets aufgegriffen. Der Sachverhalt umfasst die Behandlung von Dritten im Schuldverhältnis sowie Haftungs- und Abtretungsthemen.
Drittschaden und Drittschadensliquidation
Die Klausur behandelt das Thema Drittschaden und Drittschadensliquidation im Zivilrecht. Es werden der Grundsatz des Gläubigerinteresses und die Relativität der Schuldverhältnisse erläutert sowie Ausnahmen und Prüfungsfragen im Kontext von Schaden Dritter besprochen. Beispielsweise wird auf die Ersatzfähigkeit von Besuchskosten naher Angehöriger nach einem Unfall eingegangen.
Der rauchende Mieter
Ein Mieter raucht extrem häufig auf seinem Balkon, was den darüber wohnenden Nachbarn, einen überzeugten Nichtraucher, erheblich in der Nutzung seines Balkons und seiner Wohnung beeinträchtigt. Die Hausordnung untersagt das Rauchen auf dem Balkon ausdrücklich; der Nachbar verlangt vom rauchenden Mieter die vollständige oder zeitweise Unterlassung des Rauchens. Die Klausur prüft vor allem zivilrechtliche Unterlassungsansprüche, Besitzschutz, mietrechtliche Regelungen und die Wirkung der Hausordnung.
Die sichere Schiffsbeteiligung
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anlageberatung bezüglich einer Schiffsfondsbeteiligung. Es wird die Haftung des Anlageberaters wegen unterlassener Risikoaufklärung thematisiert, zudem spielt die Abtretung von Schadensersatzansprüchen an den Kläger eine Rolle. Im prozessualen Teil steht die Überleitung vom Mahnbescheid ins streitige Verfahren und die zugehörige Anspruchsbegründung im Mittelpunkt.
Anwaltliche Familienbande
Die Klausur thematisiert die haftungsrechtlichen Folgen beim Eintritt eines Nachfolgers in eine Sozietät sowie den Übergang in eine Partnerschaftsgesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters. Im Ausgangsfall sowie in der Abwandlung werden besonders Fragen der Nachfolgeklausel, der Haftung des eintretenden Gesellschafters und der Haftungskonzentration gemäß § 8 II PartGG behandelt.
Schadensersatz und Regress der Sozialleistungsträger
Der Fall thematisiert Schadensersatz- und Regressfragen bei Arbeitsunfällen im Betrieb unter Berücksichtigung von Ansprüchen aus dem BGB und sozialrechtlichen Haftungsausschlüssen. Es wird ein Arbeitsunfall analysiert, bei dem der Arbeitnehmer durch ein Verhalten des Unternehmers verletzt wird, und geprüft, welche zivilrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Normen auf die Haftung Anwendung finden.
Vertragsübernahme und AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis – Ein Fall aus der anwaltlichen Praxis
Die Klausur behandelt einen Fall aus der anwaltlichen Praxis mit Bezug zur Vertragsübernahme und der AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein ursprünglich individuell ausgehandelter Servicevertrag, der im Zuge eines Immobilienerwerbs von mehreren Personen übernommen wird, einer AGB-Kontrolle unterliegt, insbesondere hinsichtlich einer langen Vertragslaufzeit. Die Bearbeitung erfordert eine getrennte Analyse der einzelnen Vertragsverhältnisse sowie eigene Wertungen und ggf. analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften.
Der aufrechnende Kommissionskäufer
Die Examensübungsklausur behandelt die rechtlichen Fragestellungen rund um ein Kommissionsgeschäft, in welchem ein Kommissionär für den Kommittenten Grappa verkauft. Der Käufer erklärt gegenüber dem Kommissionär die Aufrechnung, wobei mehrere Schadensersatz- und Zahlungsforderungen zu prüfen sind, unter zusätzlicher Berücksichtigung handelsrechtlicher Normen wie der Rügepflicht sowie der teleologischen Reduktion von § 392 II HGB. Es wird die Frage untersucht, ob der Kommittent berechtigterweise Zahlung vom Käufer verlangen kann.
Examensklausur ZR Trau, schau, wem! Altersvorsorge mit Hindernissen
In diesem Examensfall wird die rechtliche Einordnung verschiedener Konstellationen beim Erwerb und der Übertragung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken sowie eines Vorkaufsrechts geprüft. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen Vertrag und Gefälligkeitsverhältnis, die Wirksamkeit und Heilung formbedürftiger Verträge (§ 311b BGB), Treuhandabreden, das schuldrechtliche Vorkaufsrecht sowie die Rolle der Vormerkung. Untersucht werden Ansprüche auf Übereignung der Grundstücksanteile aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen.
Auf der Suche nach Herrn Richards
Der Fall schildert gesellschaftsrechtliche Probleme bei der Liquidation einer GbR mit Auslandsbezug. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Stellung ausländischer Gesellschafter und die Haftung im Rahmen nicht erfüllter Serviceaufträge nach Ausscheiden und Verschwinden eines Gesellschafters. Die Klausur prüft Fragen zur haftungs- und gesellschaftsrechtlichen Einordnung von Ltd.-Gesellschaften im deutschen Recht sowie mögliche vertragliche und deliktische Ansprüche.
Scheinkommanditist; Übertragung eines Kommanditanteils
Die Klausur behandelt die rechtliche Stellung des Scheinkommanditisten und die Folgen einer nicht ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragenen Kommanditgesellschaft. Thematisiert werden die persönlichen Haftungsverhältnisse von Kommanditisten, Fragen rund um die Übertragung eines Kommanditanteils sowie die Eintragungspflichten im Handelsregister.
Dreipersonenverhältnisse in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.