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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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3.357 Klausuren
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JURA 2013Fortgeschrittene

»Kein Bett für Neonazis«!?

Ein ehemaliger Vorsitzender einer rechtsextremen Partei bucht über seine Frau ein Hotelzimmer. Nach Bekanntwerden seiner politischen Vergangenheit verweigert das Hotel die Aufnahme und spricht ein Hausverbot aus. Die Klausur behandelt unter anderem das Widerrufsbegehren gegen das Hausverbot und mögliche Benachteiligungen nach dem AGG.

Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteAGBEntstehung von Schuldverhältnissen +5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Vorweihnachtszeit – Fortgeschrittenenklausur im Steuerrecht

Die Klausur schildert verschiedene Sachverhalte rund um eine vorweihnachtlich geprägte Lebenssituation des A, der als Geschäftsführer einer GmbH tätig ist und daneben eine Kerzengießerei betreibt. Problemlagen betreffen u.a. den Bezug eines Dienstwagens, die Nutzung eines Zeitungsabonnements, den Erwerb und Verkauf eines Grundstücks, die Vermietung einer Wohnung an den Sohn sowie den Erhalt von geldwerten Vorteilen. Die Aufgabenstellung fordert die prüfende Auseinandersetzung mit steuerlichen und zivilrechtlichen Problembereichen.

JURA 2013Fortgeschrittene

Der Kellner, der Dieb und die Schweinehundtheorie

Die Klausur behandelt einen Fall aus einer Gaststätte, in dem ein Gast Trinkgeld liegenlässt, das jedoch von einem Dritten entwendet wird. Die prüfenden Fragen betragen die Anspruchslage des Kellners gegen den Dieb im Zivilrecht und diskutieren anschließend strafrechtliche Vermögensschutzgesichtspunkte, wobei insbesondere auf den Diebstahl- und Betrugstatbestand sowie die Definition des geschützten Vermögens abgestellt wird. Das Problem der ›bloßen Erwerbschance‹ steht im Mittelpunkt.

Christian Fahl· JURA 2013, 1226
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Wissenschaftlicher Mitarbeiter auf Abwegen

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von wissenschaftlichem Plagiat durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der fremde Dissertationen und Aufsätze ohne Quellenangabe verwendet und eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt. Neben den einschlägigen Straftatbeständen im Zusammenhang mit Urkundenfälschung, Betrug und Anstellungsbetrug werden auch die Täterschaft und Teilnahme in Bezug auf die Mitwirkung Dritter sowie Fragen der Bereicherung thematisiert.

Andrea Lieb, Juliane Wende· JURA 2013, 1186
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Fotografierverbot von SEK-Beamten

Im Fall wird geprüft, ob das durch einen SEK-Einsatzleiter ausgesprochene Fotografierverbot gegenüber Journalisten mit Blick auf die Grundrechte sowie die polizeirechtliche Gefahrenabwehr rechtmäßig war. Im Mittelpunkt stehen die Erfolgsaussichten der von einem Zeitungsverlag erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Polizei NRW.

GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Der nur scheinbare Notfall«

Der Fall thematisiert Ansprüche nach einer Suchaktion der Bergwacht aufgrund eines vermeintlichen Notfalls im Skiurlaub, die von Bekannten des Verschollenen ausgelöst wurde. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche der Bergwacht und – in einer Abwandlung – des Hotelwirts auf Ersatz der Such- bzw. Reparaturkosten, wobei die (un)freiwillige Geschäftsführung ohne Auftrag, deliktische Haftung und Probleme um den Rechtsbindungswillen im Fokus stehen. Der Sachverhalt erfordert eine genaue Auslegung des Willens und Interesses des Anspruchsgegners im Rahmen der §§ 677 ff. BGB und eine Auseinandersetzung mit Schein- und Scherzgeschäft.

Tim W. Dornis, Fabian Sturm· JURA 2013, 1167
Die echte GoA – VoraussetzungenGeheimer Vorbehalt / Scherzerklärung / Scheingeschäft+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ein schockierendes Leben

Die Klausur behandelt im ersten Teil die Rückforderung von ehelichen Zuwendungen nach Scheidung, insbesondere vor dem Hintergrund der Offenbarungspflicht und der Geschäftsgrundlage. Im zweiten Teil steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Schockschaden beim Verlust eines Haustieres ersatzfähig ist und welche Anspruchsgrundlagen bestehen.

Sebastian Braun· JURA 2013, 1159
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBZugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Sicher ist sicher

Die Klausur behandelt die Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Verordnung zur Verbesserung der Systemsicherheit in kommunalen Behörden mit den Vorgaben des Unionsrechts, insbesondere der Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 AEUV. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob strenge Anforderungen an externe Softwareanbieter eine unzulässige Beschränkung des Warenverkehrs darstellen und ob das Recht der Europäischen Union dadurch verletzt wird.

Pierre Thielboerger· JURA 2013, 1138
Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUVVorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)
JURA 2013Fortgeschrittene

»Verrat unter Freunden«

Im Fall 'Verrat unter Freunden' planen zwei Personen den Diebstahl aus einem Tresor, wobei durch gegenseitige Abhängigkeit Mittäterschaft angelegt ist. Nach Rücktritt eines Beteiligten verübt der andere allein den Diebstahl; zudem legt ein Verräter Beweismittel, um den anderen zu belasten. Der Fall behandelt zentrale Probleme des Versuchsbeginns, Rücktritts, Diebstahls und falsche Verdächtigung.

Jan Zopfs· JURA 2013, 1072
Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ratsausschluss nach Prügelei?

In der Klausur geht es um die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses einer nordrhein-westfälischen Stadt, der das Ratsmitglied Bobic aufgrund einer gewalttätigen Auseinandersetzung nach einer strafrechtlichen Verurteilung ausschließen soll. Geprüft werden die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen des Ausschlusses eines Ratsmitglieds, insbesondere unter Einbeziehung wahl- und kommunalrechtlicher Vorschriften sowie der Auswirkungen auf die Grundrechte des Betroffenen.

Thorsten Attendorn· JURA 2013, 1065
Der RatGrundlagen+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Probleme mit der Testamentsvollstreckung – Hausarbeit im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene

Der Übungsfall behandelt die Haftung bei einer Testamentsvollstreckung im Zusammenhang mit einer Verkehrssicherungspflichtverletzung. Thematisiert werden materielle und prozessuale Fragen zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Erben und Testamentsvollstrecker sowie die gerichtliche Durchsetzung dieser Ansprüche, einschließlich Besonderheiten bei der Vertretung Minderjähriger und Klagebefugnis. Zudem werden verschiedene Abwandlungen einbezogen.

Knut Werner Lange, Holger Vogl· JURA 2013, 1052
Gewillkürte Erbfolge§ 823 Abs. 1 BGBProzessführungsbefugnis+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Wo’s schnell kalt wird, wird’s rasch hitzig

Die Klausur thematisiert einen Ausfall der Heizungsanlage in einer Mietwohnung und das anschließende Zusammenspiel zwischen Mieter, Vermieter und Installateur. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche wegen Leistungsstörung, Herausgabe der ausgewechselten Zirkulationspumpe sowie Schadensersatzansprüche zwischen den Beteiligten. Darüber hinaus werden prozessuale Aspekte wie die Gerichtszuständigkeit und Fragen zur Veräußerung der streitbefangenen Sache behandelt.

Florian Eichel· JURA 2013, 1043
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des KaufvertragsPflichten im Mietverhältnis +4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»All doors locked«

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten des Kabinenpersonals während eines Flugzeugunglücks. Im Mittelpunkt stehen mögliche Strafbarkeiten aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts, insbesondere hinsichtlich Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung. Eine Abwandlung bezieht den Fluggast mit ein, der in Panik zuschlägt und entkommt.

Christian Fahl· JURA 2013, 967
Nötigung, § 240 StGBFreiheitsberaubung, § 239 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Bundeswehreinsatz zur Terrorbekämpfung?

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland und zur Abwehr terroristischer Anschläge wirft prozessuale Fragen des Gesetzgebungsverfahrens (u.a. Beteiligung des Bundestags und Bundesrats, Vermittlungsausschuss) und materiell-rechtliche Fragen zum Eingreifen der Streitkräfte (insb. finaler Rettungsschuss, Flugzeugabschuss) im Lichte der Verfassungsrechtsprechung auf.

Prof. Dr. Volker M. Haug· JURA 2013, 959
GesetzgebungskompetenzenGrundlagen der GesetzgebungStaatsstrukturprinzipien des GG+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der geschäftige Scheinerbe

Der Fall behandelt die Konstellation eines vermeintlichen Alleinerben, der auf Grundlage eines zunächst gültigen, später durch ein jüngeres Testament widerrufenen Erbscheins umfassend über den Nachlass verfügt. Es werden Fragen zur Schein- und Rechtsstellung des Erben, zur Wirksamkeit der von ihm geschlossenen Geschäfte, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche im Bereicherungsrecht und die Rolle des Erbscheins im Verfahren geprüft. Die Klausur umfasst zudem Prozesselemente im Zivilprozessrecht.

Gesetzliche ErbfolgeBereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisDie Leistungskondiktion+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der verflixte Laptop

In dieser Übungsklausur werden Fragen zum Zustandekommen und zur Durchführung eines Kaufvertrags über einen Laptop behandelt. Thematisiert werden insbesondere die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, die Abtretung der Kaufpreisforderung sowie die Frage, wer zur Leistung verpflichtet ist. Die Fallbearbeitung richtet sich darauf, ob der Lieferant von dem Käufer Zahlung verlangen kann.

Jan Wackenhuth· JURA 2013, 943
Grundlagen des KaufvertragsAGBRücktritt+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Urlaub mit Folgen

Die Klausur behandelt die Bestimmung des anwendbaren Rechts bei einem internationalen Pauschalreisevertrag und möglichen Schadensersatzansprüchen. Im Mittelpunkt stehen die Frage der Rechtswahl bei Verbraucherverträgen zwischen einem deutschen Verbraucher und einem kanadischen Unternehmer sowie die kollisionsrechtliche Behandlung von deliktischen Ansprüchen. Besonderes Augenmerk liegt auf Art. 6 Rom I-VO und der Bedeutung unionsrechtlicher und kollisionsrechtlicher Vorschriften.

Giesela Rühl, Philipp Köppen· JURA 2013, 925
Besonderer Teil - Rom I-VOBesonderer Teil - Rom II-VO+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht: »Surfen und Strafrecht«

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um die kostenpflichtige Nutzung eines Online-Routenplaners, den Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, das heimliche Nutzen fremder WLAN-Netze sowie die Strafbarkeit beim Knacken von Passwörtern. Thematisiert werden insbesondere Betrug, Computerbetrug und Erschleichen von Leistungen sowie prüfungsrelevante Irrtumsproblematiken.

Manuel Ladiges· JURA 2013, 844
Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Inside out, outside in? – Eine »Außenbereichsinsel« im Innenbereich

Die Klausur behandelt einen baurechtlichen Fall zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Factory-Outlet-Centers auf einem Grundstück, das im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen ist, aber keinen Bebauungsplan aufweist. Im Mittelpunkt stehen die Anwendung der Vorschriften über beplanten und unbeplanten Innenbereich sowie die Problematik einer sogenannten Außenbereichsinsel im Innenbereich und das Verfahren um die Erteilung einer Baugenehmigung.

Ralph Zimmermann· JURA 2013, 833
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Social Network, Minderjährige und die Benutzung eines fremden Accounts

Die Klausur behandelt die rechtlichen Fragen rund um die Nutzung eines Social Networks durch Minderjährige, insbesondere die Anmeldung unter fremden Daten, Haftung der Aufsichtspersonen sowie Ansprüche auf Unterlassung und Entschädigung wegen Persönlichkeitsverletzungen. Es geht um die zivilrechtliche und möglicherweise arbeitsrechtliche Verantwortung der Eltern und der Betreiber gegenüber dem betroffenen Jugendlichen.

Sebastian Kürth· JURA 2013, 825
JURA 2013Fortgeschrittene

»Morpheus, Gabel, Schere, Licht« – Aktuelle Haftungsfragen zu Rechtsverletzungen durch Kinder im Internet

Die Klausur behandelt die Haftung von Eltern für Urheberrechtsverstöße ihres minderjährigen Kindes im Zusammenhang mit der Nutzung von Filesharing-Software. Im Mittelpunkt stehen deliktsrechtliche Fragestellungen zu Aufsichtspflichten und möglichen Ersatzansprüchen des Urhebers gegen das Kind und die Eltern. Ebenso sind Kenntnisse zum Urheberrecht und zur Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen gefragt.

§ 823 Abs. 1 BGB§ 832 BGBGeschäftsfähigkeit+1 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Kritisches Krisenmanagement

Die Klausur behandelt die Geschäftsführerhaftung im Rahmen der Insolvenz einer GmbH, insbesondere im Kontext risikobehafteter Unternehmensentscheidungen und der Business Judgment Rule. Darüber hinaus werden die Haftung des fakultativen Aufsichtsrats und unternehmerischer Regress sowie aktuelle Entwicklungen im GmbH-Recht thematisiert. Im Zentrum steht die rechtliche Bewertung von Krisenmanagement-Maßnahmen des Geschäftsführers und deren Auswirkungen auf Gesellschafter und Gläubiger.

Jens Koch, Claudia Chachulski· JURA 2013, 802
Gesellschaft mit beschränkter HaftungAktiengesellschaft+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Der arme Informatikstudent«

Der Übungsfall behandelt den Missbrauch von EC-Karten durch Wegnahme, Skimming und Phishing. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Würdigung des Verhaltens eines Informatikstudenten, der verschiedene Methoden zur Erlangung fremder Kartendaten und zum Versuch des Einsatzes von gefälschten Karten ausprobiert. Die Klausur wirft Fragen zu den einschlägigen Straftatbeständen und strafrechtlichen Wertungen auf.

Computerbetrug (§ 263a StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Datenveränderung (§ 303a StGB)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Aufregung in der »Grünen Oase« – Anfechtung einer Baugenehmigung

Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung im Kontext eines Bebauungsplans, der durch einen Bürgerentscheid initiiert wurde. Thematisiert werden kommunalrechtliche Fragestellungen wie die Zulässigkeit kommunaler Bürgerbeteiligung, das Verfahren bei Gemeinderatsentscheidungen und Drittschutz im Baurecht, insbesondere hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens und der persönlichen Beteiligung von Gemeinderatsmitgliedern.

Die BaugenehmigungEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Grundlagen+5 weitere
1939495140