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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JURA 2014Fortgeschrittene

»Wettmafia und StGB-AT, wie passt das zusammen? – frei nach BGHSt 53, 174«

In diesem Examensübungssachverhalt werden strafrechtliche Fragen rund um Sportwettenbetrug und die Manipulation von Fußballspielen im Zusammenhang mit einer bandenmäßig organisierten Wettmafia aufgeworfen. Es stehen Probleme des Allgemeinen Teils, insbesondere zu Versuch, Beteiligung, Täterschaft und Anstiftung, im Mittelpunkt.

Sönke Gerhold· JURA 2014, 854
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Landeskleinkinder«

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von landesrechtlich ausgestalteten Förderleistungen für Kleinkinder, insbesondere die Frage der Ungleichbehandlung von Nicht-Landeskindern und Ausländern. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Gleichheitsrechte und die Begründung von Wohnsitzerfordernissen sowie Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen im Rahmen einer Landesverordnung.

Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Das Haus am See«

In diesem Examensübungssachverhalt werden verschiedene zivilrechtliche Rechtsprobleme rund um den Kauf eines Grundstücks sowie eines gebrauchten Hausbootes behandelt. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Grundstückskaufvertrags, der Finanzierung durch Familienmitglieder, Bürgschaftsrecht, sowie Gewährleistungsrechte und Rücktritt im Kaufrecht, insbesondere im Zusammenhang mit einem Mangelfall und einem Gewährleistungsausschluss.

Bettina Rentsch· JURA 2014, 833
Grundlagen des KaufvertragsBürgschaft, §§ 765ff. BGB+5 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

»Geheimniskrämerei« des Bundesumweltministeriums

Die vorliegende Originalklausur aus dem Umweltverwaltungsrecht thematisiert die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gegenüber einem Bundesministerium. Im Mittelpunkt stehen Zulässigkeitsfragen eines (Verpflichtungs-)Widerspruchsverfahrens und materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzungen sowie mögliche Ausschlussgründe beim Auskunftsanspruch, insbesondere in Bezug auf Informationen aus Gesetzgebungsverfahren und Geheimhaltungsinteressen Dritter.

UmweltrechtBesondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenZulässigkeit der Verpflichtungsklage+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der »Ekel«-Pranger

Die Klausur behandelt die Ankündigung einer Internet-Veröffentlichung lebensmittelrechtlicher Verstöße eines Restaurants durch die Stadtverwaltung. Thematisiert wird insbesondere der Rechtsschutz gegen die öffentliche Namensnennung ('Hygiene-Pranger') unter Berücksichtigung unionsrechtlicher und grundrechtlicher Aspekte. Die S-GmbH wendet sich mit einem Eilantrag gegen die bevorstehende Rufschädigung.

Sascha Peters· JURA 2014, 752
Öffentlich-rechtlicher UnterlassungsanspruchMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Damit der Landarzt nicht nur im Fernsehen kommt

Die Bundesregierung plant zur Bekämpfung des Landarztmangels die Einführung eines Landarztdienstes als Zulassungsvoraussetzung für die kassenärztliche Tätigkeit sowie die Erhebung einer Landarztabgabe von bereits zugelassenen Kassenärzten. Der Sachverhalt thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von verpflichtenden Landarztdiensten und Beitragszahlungen, insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit und den Gleichheitssatz. Die Bundesärztekammer stellt die Notwendigkeit und Verfassungskonformität des Konzepts in Frage.

Birgit Reese· JURA 2014, 740
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Das Sparbuch als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall

In dem Übungsfall geht es um die zivilrechtliche Behandlung von Sparbüchern als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall. Untersucht werden die Wirkungen der Zuwendung durch den Erblasser, insbesondere ob und wie M und S Ansprüche auf die Guthaben erhalten und welche erbrechtlichen sowie sachenrechtlichen Erwägungen dabei relevant sind. Die Stellung der Tochter T als Erbin, der Form und Wirksamkeit der Zuwendungen und das Verhältnis zum Sparbuchbesitz sind zu prüfen.

Christian Bochmann· JURA 2014, 729
Schenkung von Todes wegenGesetzliche ErbfolgeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

Eine deutsch-türkische Erbschaft mit Tücken

Der Fall behandelt eine deutsch-türkische Erbschaft: Nach dem Tod eines türkischen Staatsbürgers mit Wohnsitz in Deutschland stellen sich Fragen zur internationalen Zuständigkeit für den Erbscheinsantrag, zur gesetzlichen Erbfolge sowie zu güterrechtlichen Auswirkungen einer Eheschließung. Zudem wird die internationale gerichtliche Zuständigkeit für eine Herausgabeklage bezüglich eines im Nachlass befindlichen Fahrzeugs geprüft.

Gesetzliche ErbfolgeEinführung IPR+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Musikwettbewerb mit Folgen

Die Klausur handelt von einer Geigerin, die im Vorfeld eines wichtigen Musikwettbewerbs gezielt versucht, eine Konkurrentin auszuschalten, um das Preisgeld zu erlangen. Es werden verschiedene strafrechtliche Probleme wie Aberratio ictus, Versuch erfolgsqualifizierter Delikte, Nötigung, Sachbeschädigung und Beteiligung anderer Personen aufgeworfen.

Werner Beulke· JURA 2014, 639
KausalitätObjektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Das Luftsicherheitsgesetz: Zwei Bruchlandungen in Karlsruhe

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes sowie die Bundeskompetenz zum Erlass entsprechender Normen und die Reichweite der Amtshilfe nach Art. 35 GG. Am Beispiel eines Gesetzgebungsverfahrens werden verfassungsprozessuale und staatsorganisationsrechtliche Fragen wie die Gesetzgebungskompetenz und die ordnungsgemäße Beschlussfassung im Bundestag thematisiert.

Alexander Hopf, Jonas Hyckel· JURA 2014, 632
GesetzgebungskompetenzenGrundlagen der GesetzgebungAbstrakte Normenkontrolle+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Ein Straßenverkehrsunfall mit bemerkenswerten Folgen

Der Fall behandelt einen Verkehrsunfall zwischen einem erwachsenen Autofahrer und einem achtjährigen Fahrradfahrer. Es geht um die Frage wechselseitiger Schadensersatzansprüche des Autofahrers gegen das Kind sowie gegen dessen Eltern und des Kindes gegen den Autofahrer.

§ 823 Abs. 1 BGBHaftung nach StVG+3 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

»Reiz«-wäsche im Strafvollzug

Der Fall behandelt die rechtlichen Möglichkeiten eines transsexuellen männlichen Strafgefangenen, Damenbekleidung im geschlossenen Männervollzug zu tragen. Im Mittelpunkt steht die gerichtliche Überprüfung einer ablehnenden Ermessensentscheidung der Justizvollzugsanstalt im Lichte von Grundrechten, allgemeinen Vollzugsgrundsätzen sowie dem Strafvollzugsrecht. Darüber hinaus werden Diskriminierungsfragen und Sicherheitsaspekte in der Haft thematisiert.

Sebastian Sobota· JURA 2014, 608
Ermessen und VerhältnismäßigkeitWeitere Rechtsgebiete+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Schadensersatz und Regress der Sozialleistungsträger

Der Fall thematisiert Schadensersatz- und Regressfragen bei Arbeitsunfällen im Betrieb unter Berücksichtigung von Ansprüchen aus dem BGB und sozialrechtlichen Haftungsausschlüssen. Es wird ein Arbeitsunfall analysiert, bei dem der Arbeitnehmer durch ein Verhalten des Unternehmers verletzt wird, und geprüft, welche zivilrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Normen auf die Haftung Anwendung finden.

Philipp S. Fischinger· JURA 2014, 594
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+1 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Ausreisevorbereitungen«

T begeht verschiedene Straftaten im Zusammenhang mit Ausreisevorbereitungen: Einbruch mit einem Schraubendreher, Diebstahl von Bargeld sowie einer Spielzeugpistole, Bedrohung eines Bankangestellten mit einer Scheinwaffe und Brandstiftung im Keller eines Mehrfamilienhauses. Es entstand Sachschaden und mehrere Personen erlitten Rauchvergiftungen. Die Strafbarkeit des T nach dem Strafgesetzbuch ist zu prüfen.

Guido Philipp Ernst· JURA 2014, 536
Diebstahl (§ 242 StGB)Raub (§ 249 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Die Leiden einer Katze

Der Fall behandelt die Ansprüche eines Tierarztes gegenüber einer Stadt auf Erstattung der Behandlungskosten eines aufgefundenen, verletzten Fundtieres. Im Mittelpunkt steht, ob die Klage des Tierarztes vor dem Verwaltungsgericht Erfolg hat, insbesondere unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Fundtierverantwortung und der vertraglichen Bindung der Stadt an einen Tierschutzverein.

Stefan Glasmacher· JURA 2014, 526
Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenFolgenbeseitigungsanspruch
JURA 2014Fortgeschrittene

Vertragsübernahme und AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis – Ein Fall aus der anwaltlichen Praxis

Die Klausur behandelt einen Fall aus der anwaltlichen Praxis mit Bezug zur Vertragsübernahme und der AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein ursprünglich individuell ausgehandelter Servicevertrag, der im Zuge eines Immobilienerwerbs von mehreren Personen übernommen wird, einer AGB-Kontrolle unterliegt, insbesondere hinsichtlich einer langen Vertragslaufzeit. Die Bearbeitung erfordert eine getrennte Analyse der einzelnen Vertragsverhältnisse sowie eigene Wertungen und ggf. analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften.

DreipersonenverhältnisseAGB+2 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

Ad-hoc-Publizität – mehrstufige Entscheidungsprozesse auf dem Transfermarkt

Die Klausur beleuchtet die Ad-hoc-Publizitätspflicht börsennotierter Gesellschaften im Kontext mehrstufiger Entscheidungsprozesse auf dem Transfermarkt. Gegenstand ist die Prüfung einer möglichen Haftung der B. KGaA gegenüber dem Anleger A wegen einer verspäteten Veröffentlichung kursrelevanter Insider-Informationen. Im Fokus stehen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Publizitätspflichten sowie Schadensersatzansprüche nach Aktienrecht.

Janine Oelkers, Ludwig Griebl· JURA 2014, 497
Aktiengesellschaft
JURA 2014Fortgeschrittene

Grundfälle zum Versammlungsrecht

Die Klausur stellt Grundfälle zum Versammlungsrecht dar und behandelt typische Problemstellungen anhand von konkreten Sachverhalten. Einleitend wird auf die Gesetzgebungskompetenz und die Bedeutung von Art. 8 GG eingegangen, anschließend werden Beispielfälle wie zur Definition der Versammlung praxisnah diskutiert.

Christoph Trurnit· JURA 2014, 486
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Versammlungsrechtliche MaßnahmenVertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot

Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.

Petersen, Bosch, Kingreen· JURA 2014, 1
Angebot und AnnahmeAGBFristen und Termine+11 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Keine Unschuldslämmer«

In dem Fall 'Keine Unschuldslämmer' dringt ein Schäfer mit seiner Herde wiederholt auf fremde Wiesen vor. Nachdem ein Bauer und seine Frau den Verlust ihres Futters beklagen, nehmen sie als Ausgleich ein Lamm des Schäfers, setzen sich gegen seine Wiedererlangungsversuche mit einer Pistole zur Wehr und fliehen mit dem Tier. Es ist die Strafbarkeit aller Beteiligten nach dem StGB zu prüfen.

Thomas Jänicke· JURA 2014, 446
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der frustrierte Wähler

Die Klausur behandelt eine Wahlprüfbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Anhand eines Sachverhalts, der verschiedene Konstellationen wie das Erfordernis eines Unterschriftenquorums für parteilose Kandidaten, die Auswirkungen starrer Listen, die Geheimhaltung der Wahlentscheidung sowie die Briefwahl und deren mögliche Beeinflussung umfasst, werden zentrale Fragestellungen des Wahlrechts und der Wahlrechtsgrundsätze verfassungsrechtlich geprüft.

Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeDas BundesverfassungsgerichtVerfassungsbeschwerde+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Playboy und Profifußballer – Prominente im Fokus der Presse

In diesem Übungsfall geht es um die zivilrechtlichen Ansprüche eines prominenten Schauspielers gegen eine Boulevardzeitung, die ohne sein Einverständnis ein Foto von ihm in einer privaten Situation auf ihrer Titelseite veröffentlichte. Es stehen unter anderem Fragen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des kommerziellen Persönlichkeitsrechts sowie zivilprozessuale Aspekte im Fokus. Thematisiert werden Herausgabeansprüche, Lizenzanalogie und Unterlassungsansprüche.

Sigrid Lorz· JURA 2014, 426
§ 823 Abs. 1 BGB§ 1004 BGB (analog)+3 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

»Lange Finger, kurze Beine« – Aufsichtsarbeit aus dem Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht

Im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Kündigung wegen Diebstahls im Krankenhaus behandelt die Klausur verschiedene arbeitsrechtliche Fragen: die Rechtmäßigkeit der Kündigung, die Beteiligung des Betriebsrats, den Einsatz von Arbeitnehmern während eines Streiks sowie die Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung im Arbeitsvertrag. Ebenfalls thematisiert werden tarifrechtliche Aspekte der Überwachung am Arbeitsplatz.

Störungen des ArbeitsverhältnissesBeendigung des ArbeitsverhältnissesRechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Kommissar Langfinger kauft ein

Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.

Andreas Dürr· JURA 2014, 352
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
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