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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JA 2022Fortgeschrittene

Urkundenprozess – Immer wieder Ärger mit dem Facility Management!

Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Urkundenprozess im Zusammenhang mit einem Facility-Management-Vertrag. Schwerpunkte sind die Wirksamkeit und Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Fälligkeit und Erlöschenstatbestände sowie die spezifischen prozessualen Voraussetzungen des Urkundenprozesses.

Max Bärnreuther, Lea Zisler· JA 2022, 146· 300 Min
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+6 weitere
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Anwaltsklausur Arbeitsrecht - Kündigungsschutz, AGB-Kontrolle und (Teil-)Betriebsübergang

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die rechtlichen Voraussetzungen und Argumentationslinien bei einer personenbedingten Kündigung wegen Alkoholismus, einschließlich der abgestuften Darlegungslast und der Interessenabwägung. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Auslegung und Kontrolle arbeitsvertraglicher Klauseln, insbesondere hinsichtlich Bindungsklauseln für Sonderzahlungen und deren Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch. Zudem wird die Rolle der gewillkürten Prozessstandschaft im Zusammenhang mit Widerklagen vertieft behandelt.

Groh· JuS 2022, 158
AGBBesonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VO+3 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Grundrechtskollisionen im digitalen Raum

Die Klausur behandelt eine Kollision von Grundrechten im Kontext digitaler Kommunikation: Ein Bundestagsabgeordneter wird von einer Social-Media-Plattform wegen wiederholter irreführender Äußerungen zum Thema Corona-Politik gelöscht. Es geht um die Prüfung, ob und inwieweit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Löschung des Accounts wegen Verletzung von Meinungsfreiheit und der Möglichkeit zum Wahlkampf stattgegeben werden kann, und welche Grundrechte sowohl dem Account-Inhaber als auch dem Plattformbetreiber zukommen.

Katharina Longin, Wiebke de Raaf· JA 2022, 130· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
ZjS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Kriminalwissen-schaften: Von Krawallnächten, Einhörnern und Stromausfällen

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Strafverfahren gegen einen 18-jährigen Angeklagten (A), der sich in einer sogenannten Krawallnacht an Ausschreitungen beteiligt hat und deswegen unter anderem wegen Landfriedensbruchs zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Es werden verschiedene strafrechtliche Fragestellungen thematisiert, wie die Öffentlichkeit von Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, mögliche Diversionsmaßnahmen, die Einbeziehung früherer Jugendstrafen und die Anrechnung von Untersuchungshaft. Weiterhin behandelt der Fall die strafrechtlichen Sanktionen im Kontext einer Bewährung sowie die Bildung einer Gesamtstrafe und den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund erneuter Straftaten. Der Sachverhalt bezieht sich schwerpunktmäßig auf Jugendstrafrecht und Bewährungsfragen.

Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JuS 2022Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht und Grundrechte - Entziehung des Personalausweises

In der Klausur steht die Entziehung des Personalausweises im Zentrum, wobei insbesondere die verfassungsrechtliche Prüfung anhand der Wechselwirkungslehre auf den Grundrechtsschutz und die Verhältnismäßigkeit fokussiert wird. Zusätzlich wird die Frage der verfassungskonformen Vorlage eines Gesetzesentwurfs mit Leerstelle nach Art. 76 I GG behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beschwerdebefugnis bei einer vollzugsbedürftigen Gesetzesregelung.

Kube· JuS 2022, 148
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JA 2022Fortgeschrittene

Dr. C & Co – Praxis für den Menschen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Verantwortung im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden. Hauptpunkte sind die Abgrenzung von Tun und Unterlassen, die Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit, sowie die Rechtswidrigkeit ärztlichen Handelns abseits der Schulmedizin bei Einwilligung. Es werden außerdem Vermögensschäden im Zusammenhang mit § 263 StGB (Betrug), mittelbare Täterschaft bei Selbsttötung und ein Sich-Bereiterklären zum Mord diskutiert.

Dr. Daria Bayer· JA 2022, 122· 300 Min
UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Vorlesungsabschlussklausur: Die gemeine Geschäftsordnung

M, Bundesministerin der Justiz und Mitglied der C-Partei, beanstandet eine vom Kabinett beschlossene und vom Bundespräsidenten genehmigte Geschäftsordnung, die die Mitentscheidung des Kabinetts bei Ernennungen von Beamten ab Besoldungsgruppe A 16 vorsieht. M sieht darin einen Eingriff in ihre Rechte als Ministerin und hält einzelne Regelungen der Geschäftsordnung für verfassungswidrig. Sie fordert eine verfassungsrechtliche Prüfung, ob sie Antragstellerin eines Organstreitverfahrens sein kann und ob ihre Rechte durch die Geschäftsordnung verletzt werden. Der Fall thematisiert die Kompetenzen der Bundesminister, die Geschäftsordnungsautonomie der Bundesregierung sowie das Verhältnis zwischen Kabinettsentscheidungen und ministerialer Eigenverantwortung.

Politische ParteienFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsklausur im Staatshaftungsrecht: Räumungsanspruch und Mietausfallschaden

In diesem Fall verlangt die Vermieterin (V) von der Stadt einerseits die Räumung und Reinigung einer Wohnung, nachdem diese an eine Mieterin (M) samt Kindern zwangsweise eingewiesen wurde, und andererseits den Ersatz eines Mietausfalls für mehrere Monate. Der Schwerpunkt liegt auf Ansprüchen aus dem Staatshaftungsrecht, insbesondere auf dem Folgenbeseitigungsanspruch gegenüber der Behörde nach Ende einer ordnungsbehördlichen Einweisung. Zu prüfen sind die Zurechnung des Aufenthaltes der Mieterin nach Ablauf der Einweisungsfrist und eventuelle Anspruchsausschlüsse aufgrund Mitverschuldens oder Duldung durch die Vermieterin. Außerdem steht die Frage im Raum, ob der Mietausfallschaden durch die Stadt zu erstatten ist und ab wann eine eigene Verantwortlichkeit der Vermieterin beginnt.

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Digitales Kleinvieh im kontaktlosen Nahfeld

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des digitalen Strafrechts, insbesondere die Auslegung des Begriffs der unbefugten Verwendung von Daten im Rahmen des § 263a StGB. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Garantiefunktion von Transaktionsdaten bei fehlender PIN-Eingabe und der Anwendung der §§ 269 I, 270 StGB im Zusammenhang mit Fälschung beweiserheblicher Daten. Ein wesentlicher Teil besteht in der Analyse eines untauglichen Versuchs sowie den Anforderungen des Rücktritts vom nur objektiv fehlgeschlagenen Versuch. Die Klausur setzt den Fokus auf die Anwendung und Abgrenzung dieser strafrechtlichen Vorschriften im Kontext digitaler Tatbegehungen.

Schrott· JuS 2022, 138
Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)+1 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Abschlussklausur Europarecht: „Germany first“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Verordnung der deutschen Bundesregierung, die Exportbeschränkungen für einen neu entwickelten Impfstoff gegen die D-Virusvariante vorsieht und damit deutschen Behörden ein Vorkaufsrecht vor Ausfuhr einräumt. Die Europäische Kommission sowie Polen und Ungarn klagen gegen Deutschland vor dem EuGH, da sie hierin einen Verstoß gegen die Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, und gegen die Werte der Europäischen Union sehen. Neben unionsrechtlichen Prüfungspunkten werden auch die Voraussetzungen und Abläufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 258 f. und 259 AEUV thematisiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen nationalem Gesundheitsschutz und europäischem Binnenmarkt sowie die unionsrechtlichen Klagemöglichkeiten von Mitgliedstaaten und Organen gegen bestehende staatliche Maßnahmen.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungRecht der öffentlichen SachenLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Ein Tag am Strand

Die Klausur behandelt einen Tag am Strand, an dem sowohl ein unechtes Unterlassungsdelikt als auch eine Personenschädigung durch Schusswaffeneinsatz thematisiert werden. Im Mittelpunkt stehen der Versuch des Tötungsdelikts durch Unterlassen, Irrtum über die Garantenstellung sowie rechtfertigende Pflichtenkollision und ein Fall der aberratio ictus. Medizinisches Personal trifft eine Entscheidungsnot zwischen zwei Patienten. Es ist zu prüfen, wie sich T und A strafbar gemacht haben.

Dr. Julius-Vincent Ritz· JA 2022, 113· 120 Min
Mord, § 211 StGBUntreue (§ 266 StGB)Aussetzung, § 221 StGB+5 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht - Start-up-Gründung mit Schwierigkeiten

Die Klausur befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und den damit verbundenen Schwierigkeiten, insbesondere im Kontext eines Start-ups. Zentrale Aspekte sind die Fortsetzung der Gesellschaft trotz Kündigung eines Gesellschafters sowie die konkludente Formvereinbarung, die Vertretung der GbR und eine ergänzende Vertragsauslegung nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Ferner werden die Besonderheiten der Außen-GbR im Hinblick auf eine Analogie zu § 123 II HGB thematisiert. Darüber hinaus werden komplexe gesellschaftsrechtliche Fragestellungen wie die Vertretung und Vertragsgestaltung beleuchtet.

Bartlitz· JuS 2022, 131
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretung+4 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Schwerpunktklausur: Ein schockierender Abend

In dem Fall verlangt S von A und K Ersatz der Heilbehandlungskosten sowie eine Entschädigung wegen eines erlittenen immateriellen Schadens, nachdem er infolge einer von beiden gemeinsam verursachten Verletzung an seinem Freund E eine psychische Schockreaktion und weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hat. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit A und K als Gesamtschuldner für die aufgeworfenen Schäden haften. Schwerpunkte bilden das Deliktsrecht, insbesondere die Zurechnung bei mehreren potentiell Verantwortlichen (§ 830 Abs. 1 S. 2 BGB), sowie die Voraussetzungen eines Schockschadens als immaterieller Schaden im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Zudem werden die Abgrenzung von Körper- und Gesundheitsverletzung sowie die Anwendung der BGH-Rechtsprechung zu psychischen Schockschäden thematisiert.

§§ 830, 840 BGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)§ 844 BGB+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Ärztliche Nothilfe

Im Sachverhalt lenkt der suizidwillige Igor absichtlich sein Fahrzeug in den Gegenverkehr, wodurch die Ärztin Anneliese ausweichen muss und einen Fahrzeugschaden erleidet. Nach dem Unfall rettet Anneliese Igor gegen dessen erklärten Willen das Leben. Sie verlangt von Igor Ersatz für den Fahrzeugschaden, das bei der Rettung beschädigte Poloshirt sowie eine Vergütung für die ärztliche Ersthilfe. Die Klausur thematisiert Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und deliktische bzw. vertragliche Ersatzansprüche.

Prof. Dr. Christian Gomille· JA 2022, 100· 120 Min
Haftung nach StVGAuftrag, §§ 662ff. BGBMietverhältnisse über Wohnraum+4 weitere
JA 2022Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Ein Taxifahrer auf Abwegen

Die Klausur behandelt mehrere strafrechtliche Delikte im Rahmen einer Anklageschrift sowie das Prüfungssetting einer Hauptverhandlung inklusive Verständigung. Im Mittelpunkt stehen Sportwettenbetrug, Brandstiftung, Verkehrsdelikte, Urkundendelikte und Körperverletzung. Die Aufgaben betreffen materielles sowie prozessuales Strafrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Revision und Verteidigung.

Dr. Tobias Kulhanek· JA 2022, 58· 300 Min
Totschlag, § 212 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Enttäuschte Erwartungen beim Vergleich und beim Grundstückskauf

Die Klausur beschäftigt sich im Schwerpunkt mit der Beweiswürdigung hinsichtlich einer Informationspflicht unter Einbeziehung von Zeugen und Sachverständigen, dem Prüfungspunkt der Statthaftigkeit einer Titelgegenklage sowie der Bestimmung der Wechselbezüglichkeit und Bestimmtheit eines Vergleichs im Rahmen einer Räumungsverpflichtung. Weitere zentrale Aspekte betreffen die Auslegung des Vergleichs mit Blick auf die Vollstreckbarkeit und die Subsidiarität einer Feststellungsklage sowie den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Klage und Widerklage. Insgesamt werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen zu Vergleichsverhandlungen und Grundstückskauf sowie zur damit verbundenen Anspruchsdurchsetzung erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die sorgfältige Analyse von Beweisfragen und die präzise Argumentation prozessualer Abläufe.

Klose· JuS 2022, 61
ProzessvergleichGrundlagen des KaufvertragsAuslegung der Willenserklärung+3 weitere
ZjS 2022Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: Die etwas andere Diebestour

Die Klausur thematisiert eine Diebestour, bei der zwei Personen in das Haus eines Verstorbenen einsteigen, dort durch Aufhebeln der Terrassentür Uhren entwenden und die Beute anschließend teilen. Dabei geht es insbesondere um Fragen des Diebstahls, des besonders schweren Falls des Diebstahls und die Zurechnung der Tatbeiträge im Rahmen einer Mittäterschaft.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Klimaschützer in Karlsruhe

Die Klausur behandelt die Verfassungsbeschwerde mehrerer Einzelpersonen und eines Umweltverbandes gegen Regelungen des deutschen Klimaschutzgesetzes (§ 3 KSG). Es werden Fragen zu staatlichen Schutzpflichten, Grundrechten im Kontext von Klimawandel sowie der intertemporalen Freiheitssicherung aufgeworfen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Möglichkeit einer aktuellen Grundrechtsverletzung durch die gesetzliche Regelung zur Treibhausgasminderung und dem Grundrechtsschutz für künftige Generationen.

Tobias Birk, Jasper Mührel, Oliver Pieper· JA 2022, 47· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht - Das virtuelle Hausrecht

Die Klausur behandelt das virtuelle Hausrecht im Kontext einer öffentlichen Einrichtung auf Facebook und befasst sich insbesondere mit der VA-Qualität der Sperrung der Seite. Zudem werden die maßgeblichen Grundrechtspositionen, darunter gleichberechtigter Zugang nach Art. 3 I GG und die umfassende Account-Sperrung nach Art. 5 I 1 GG, herausgearbeitet. Ein Schwerpunkt liegt auf der Übertragung des virtuellen Hausrechts aus dem analogen Bereich und der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Account-Sperrung, insbesondere in Bezug auf die Abwägung der betroffenen Grundrechtspositionen sowie den Aspekt Schmähkritik. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Ausübung des virtuellen Hausrechts stehen im Mittelpunkt der Analyse.

Hering, Tuchtfeld· JuS 2022, 55
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Die etwas andere Schnäppchenjagd

A nutzt im Supermarkt S ein neuartiges Selbstscannersystem, um beim Einkauf mehrere technische Produkte zu unterpreisigen Konditionen zu erwerben. Er manipuliert Preisetiketten und versteckt ein Smartphone in einer Nudelpackung, die anschließend im Einkaufswagen einer anderen Kundin (D) landet. Nach dem Einkauf versucht A, die manipulierte Ware zurückzutauschen und greift D dabei körperlich an, nachdem diese ihn durch Gewalthandlung von ihrer Tasche fernhält. Der Fall thematisiert insbesondere strafrechtliche Aspekte wie Diebstahl, Betrug und Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Einkaufsvorgang und den Manipulationen.

Elena Hilgers· ZJS 2022, 82
RechtfertigungsgründeWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JuS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht: Downlisting

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um das Downlisting einer Aktiengesellschaft und die damit verbundenen gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an die Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung bei einem Delisting-Angebot und die Berücksichtigung der Ermittlungen der BaFin. Weiterhin ist die Auslegung von § 39 II 3 Nr. 1 BörsG von zentraler Bedeutung. Außerdem wird die verwaltungsprozessuale Zulässigkeit insbesondere im Hinblick auf das Fehlen einer Widerspruchsbefugnis wegen nicht drittschützender Wirkung des § 39 II 2 BörsG behandelt.

Fest· JuS 2022, 49
Aktiengesellschaft
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Rechtsschutz gegen landes- und bundesrechtliche Verbote in der Pandemie

Im Mittelpunkt des Falls steht P, ein Sexarbeiter in Hamburg, der sich gegen die pandemiebedingten Schließungen von Prostitutionsstätten wendet. Er beanstandet, dass Fitnessstudios und Massagesalons unter Auflagen wieder öffnen dürfen, während Prostitutionsstätten weiterhin geschlossen bleiben. Kern des Falles sind Fragen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen bundes- und landesrechtliche Verbote sowie die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit Grundrechten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung. Thematisiert wird das Zusammenspiel der Bundesnotbremse mit landesrechtlichen Verordnungen sowie die Abwägung von Infektionsschutz und Freiheitsrechten im Kontext der Pandemie.

Iva Kostov, Pascal Schütt· ZJS 2022, 71
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Längerfristige Observation - manchmal auf eigene Faust

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die längerfristige Observation im Strafprozessrecht. Dabei werden vor allem der Begriff und die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Maßnahme wie Anfangsverdacht, Subsidiaritätsklausel, Verhältnismäßigkeit und Eilanordnungskompetenz geprüft. Zudem stehen die Abgrenzung zwischen privater und behördlicher Beweisbeschaffung und das damit verbundene Verwertungsverbot für privat beschaffte Beweise im Mittelpunkt. Schließlich wird die Frage der Beweisverwertung bei einer rechtswidrigen Observation und von Zufallserkenntnissen behandelt.

Duttge, Klaffus· JuS 2022, 44
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 2: BeweisrechtRechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+2 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Falsche Liebe

In diesem Fall wendet sich die strafgefangene Studentin S gegen das Anhalten eines von ihr aus der Justizvollzugsanstalt abgesandten Briefes durch die Vollzugsanstalt, nachdem diese darin beleidigende Äußerungen über einen verdeckten Ermittler und das Land Sachsen-Anhalt feststellte. S begehrt eine gerichtliche Feststellung, dass das Vorgehen der Anstalt ihre Grundrechte – insbesondere das Briefgeheimnis (Art. 10 GG) und die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) – verletzt habe. Im Verfahren vor den Fachgerichten hatte sie keinen Erfolg, weshalb sie eine Verfassungsbeschwerde erwägt. Der Fall thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen grundrechtlichen Kommunikationsfreiheiten von Strafgefangenen und dem Sicherungsinteresse des Strafvollzugs.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
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