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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.071 Klausuren
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Wenn es schnell gehen muss … – Probleme unter Kaufleuten

Im Fall geht es um zwei kaufmännische Kaufverträge, bei denen jeweils Fragen zu Leistungsstörungen und Mängelrechten im Handelsrecht aufgeworfen werden. Im ersten Teil verlangt K von V Lieferung der bestellten Ware oder Auskehrung des Versteigerungserlöses, während V Zahlung des Kaufpreises sowie Ersatz der Versteigerungskosten fordert. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Folgen eines Selbsthilfeverkaufs gemäß § 373 HGB sowie damit verbundene Anspruchsverschiebungen zwischen den Parteien. Im zweiten Teil verlangt K nach mangelhafter Lieferung von V die Rückzahlung des Kaufpreises, wobei insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB sowie das Rücktrittsrecht beim Fixhandelskauf zu prüfen sind.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Streit um den Nachlass

Die Klausur behandelt einen Streit um die Herausgabe eines vom verstorbenen Ehemann auf das Konto einer Dritten abgehobenen Geldbetrags, der nach dem Tod des Ehemanns durch eine zuvor erteilte Kontovollmacht entnommen wurde. Weiter geht es um die Frage, ob eine Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung zugunsten eben dieser Dritten, widerruflich eingesetzt, nach Eintritt des Versicherungsfalls Bestand hat und ob und wie die Alleinerbin hiergegen vorgehen kann.

Torsten Kaiser· JA 2011, 49· 300 Min
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Verfolgungsfahrt im Dienstwagen

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Arbeitnehmer, der während einer eigenständigen Verfolgungsfahrt mit dem Dienstwagen nach einem bewaffneten Überfall einen Unfall erleidet und schwer verletzt wird. Die zentrale Frage ist, ob und in welchem Umfang dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger Regressansprüche gegen den Täter des Überfalls, einen wartungsverantwortlichen Werkstattmitarbeiter sowie den Arbeitgeber zustehen. Besonderes Augenmerk liegt auf den zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen, dem Haftungsausschluss nach dem SGB VII sowie dem gesetzlichen Forderungsübergang gemäß § 116 Abs. 1 SGB X. Der Fall beleuchtet zudem Fragen zur Zurechnung des Schadens bei Verfolgungshandlungen und zur Verkehrssicherungspflicht innerhalb eines arbeitsrechtlichen Verhältnisses.

Robert Horn· ZJS 2011, 55
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der arglistige Anlagevermittler

Im vorliegenden Fall geht es um einen Rentner R, der nach Täuschung durch einen Anlagevermittler einen Vertrag über eine riskante Kapitalanlage mit dem Privatbankier B abschließt und 10.000 € bar zahlt. Kurz darauf erfährt R von den tatsächlichen Risiken und fordert von B das Geld zurück. Im Fokus stehen die Anfechtung von Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft wegen arglistiger Täuschung sowie die mögliche Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen und sachenrechtlichen Vorschriften. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere § 123 Abs. 2 BGB, das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie Eigentumsfragen nach § 985 BGB.

Doris Forster· ZJS 2011, 50
Anfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene1. Staatsexamen

* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Vorleistungspflicht in einem gemischttypischen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Einzelunternehmer. Es wird geprüft, ob Allcall Solutions einen Anspruch auf Zahlung des vorab verlangten Entgelts gegen Bernhard Bruch hat, wobei die unternehmerische und verbraucherrechtliche Stellung des Kunden sowie die AGB-rechtlichen Grenzen der Vorleistungsklausel im Mittelpunkt stehen.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+12 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Der trickreiche Gebrauchtfahrradhändler

Die Klausur behandelt im ersten Teil die unberechtigte Weiterveräußerung einer nicht dem Veräußerer gehörenden Sache und die daraus resultierenden Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers gegen den jetzigen Besitzer. Im zweiten Teil wird eine aktuelle Problemstellung des Kaufrechts anhand einer BGH-Entscheidung aufgegriffen, ergänzt um prozessuale Fragen zur örtlichen Zuständigkeit und zur Prorogation.

Sven Caspers· JURA 2011, 372
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisSach- und Rechtsmängel+2 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Vermietung eines fremden Pkw und die Folgen

Die Examensklausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit der unberechtigten Vermietung eines Oldtimers durch einen Verwahrungsnehmer sowie daraus resultierenden Sach- und Vermögensschäden. Schwerpunkte liegen insbesondere auf der angemaßten Eigengeschäftsführung (unechte GoA) und der deliktischen Haftung bei Unterlassen.

Anja Steinbeck, Madita Block· JURA 2011, 943
Die unechte GoA (Eigengeschäftsführung)§ 823 Abs. 1 BGB+2 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR EBV in anderem Gewand – Der Überbau

Der Fall behandelt einen Grundstücksüberbau, bei dem ein Teil eines Bauwerks auf das Nachbargrundstück ragt. Es geht sowohl um Beseitigungs- als auch um Schadensersatzansprüche wegen des Überbaus, insbesondere um Verzögerungs- und Sanierungskosten sowie das Verhalten des Erfüllungsgehilfen. Typische Prüfungsfragen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), zur Duldungspflicht und zu Schadensersatz im EBV werden aufgegriffen.

Wolfram Buchwitz· JURA 2011, 871
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisNegatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch Grundprinzipien des Sachenrechts+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Ein kleiner Irrtum am Anfang wird am Ende ein großer« – Irrtümer um die Stellvertretung

Die Klausur behandelt klassische Irrtümer rund um das Thema Stellvertretung und die Folgen fehlerhafter oder irrtümlicher Bevollmächtigung. Zu prüfen sind insbesondere der Vertragsschluss durch einen minderjährigen Vertreter ohne Vollmacht, die Anwendung des Offenkundigkeitsprinzips, Rechtsscheintatbestände sowie die Anfechtung, Genehmigung und der Widerruf im Kontext von Stellvertretung und Vertretungsmacht.

Doris Forster· JURA 2011, 778
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ZR Engelhardts Erbe

Der Sachverhalt behandelt die erbrechtlichen Ansprüche des Sohnes Siegfried Engelhardt nach dem Tod seines Vaters Ernst, der zuvor nahezu sein gesamtes Vermögen an eine Stiftung gespendet hatte. Dabei stehen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Formfragen bei Grundstücksgeschäften sowie Vermögensverfügungen eines Ehegatten im Mittelpunkt.

Roman Guski, Julia Lübke· JURA 2011, 624
Gesetzliche ErbfolgeGeschäftsfähigkeit+5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Die Internet-Auktion

Die Übungsklausur behandelt Fragestellungen zum Zustandekommen eines Vertrags bei einer Internet-Auktion. Schwerpunkte sind insbesondere die Abgabe von Willenserklärungen im Online-Kontext, die Nutzung fremder Nutzerkennungen sowie die Anwendbarkeit des § 138 Abs. 1 BGB.

Sarah Eickelmann· JURA 2011, 549
Angebot und AnnahmeAuslegung der WillenserklärungGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Rund um den Ochsenkopf« – Radrennen mit Hindernissen

Im Rahmen eines Radrennens schließt ein Teamleiter zwei Kaufverträge über Rennräder mit einem Fahrradhändler ab. Nach Zerstörung eines Rads durch Blitzschlag und Entdeckung eines Mangels am anderen Rad verlangt der Käufer Nacherfüllung und Schadensersatz, insbesondere auch für die nicht gewonnene Siegprämie. Die Klausur erfordert die Prüfung von Nacherfüllungs-, Schadensersatz- und Aufrechnungsansprüchen im Kaufrecht sowie die Besonderheiten bei nachträglicher Unmöglichkeit und Kausalität.

Katja Brzezinski, Simon Apel· JURA 2011, 543
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Teure Wohnungssuche im Internet

Examensklausur zu Vertragsschluss im Internet im Zusammenhang mit Kostenfallen auf Wohnungsportalen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Sittenwidrigkeit, Anfechtung, Widerruf sowie deliktsrechtliche Ansprüche und zivilprozessuale Besonderheiten wie Widerklage und parteierweiternde Drittwiderklage.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreGesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteWiderruf & Verbraucherverträge+4 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Ein verhängnisvoller Ausritt

Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchskonstellationen im Zusammenhang mit einem Reitunfall sowie einem Brand an einer Brücke. Thematisiert werden deliktische Haftung, Gefährdungshaftung sowie Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und Verkehrspflichten. Es geht um Schadenersatzforderungen der gestürzten T gegen L, der Eigentümer N gegen L sowie um Kostenersatz des O gegenüber N.

§ 823 Abs. 1 BGB§ 833 BGBDie echte GoA – Voraussetzungen+4 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Das Geisterhaus

Die Klausur behandelt die erbrechtliche Situation rund um eine Familienvilla nach dem Tod der ursprünglichen Eigentümer A und E, insbesondere die Wirksamkeit eines Berliner Testaments, Stellvertretungsfragen bei der Ausschlagung der Erbschaft, Anfechtung sowie Fragen des Eigentumserwerbs und des Grundstückskaufs. Schwerpunktmäßig werden Ansprüche der Käuferin gegen die Erben und die Eigentumslage des Grundstücks nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrags geprüft.

David von Mayenburg· JURA 2011, 48
Gesetzliche ErbfolgeStellvertretungGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Geiz ist nicht geil: Irrungen und Wirrungen um (doch nicht) kostenlose Einkäufe

Die Klausur behandelt die rechtlichen Folgen eines Irrtums beim Kauf eines Elektronikgeräts in Verbindung mit einer Werbeaktion über kostenlose Einkäufe. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen und Folgen einer Anfechtung wegen Irrtums, das Zustandekommen des Kaufvertrags und mögliche Ansprüche des Verkäufers auf Zahlung.

Dr. Martin Zwickel· JA 2010, 700· 90 Min
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Die verworrenen Wege zweier Lagerfahrzeuge

Die Klausur behandelt umfassend Fragen des Mobiliarsachenrechts anhand eines Falles um zwei Lagerfahrzeuge (Gabelstapler und Elektrokarren). Im Fokus stehen der Eigentumserwerb bei mehrfachem Weiterverkauf, Sicherungsübereignung und kreditfinanziertem Erwerb, Schutz des gutgläubigen Erwerbers sowie Eigentumsverschaffung im Rahmen eines Betriebsverkaufs. Die Bearbeitung verlangt eine chronologische Analyse der Eigentumslagen an beiden Fahrzeugen.

Wolfgang Zenker· JA 2010, 578· 120 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 2010Anfänger:innen

Das Hin und Her um den Feuerstuhl

Die Klausur behandelt einen Streit um den Kaufpreis eines Fahrrads mit Hilfsmotor, das im Laden mit einem manipulierten, niedrigeren Preis ausgezeichnet war. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen, zur Anfechtung wegen Irrtums sowie zur Stellvertretung und der Zulässigkeit der Rechtsausübung.

Sebastian Pläster· JA 2010, 496· 150 Min
Anfechtung der WillenserklärungVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Stellvertretung+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Ein später Rechtsbehelf und seine Auswirkungen – Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen aus richterlicher Sicht

Die JA-Klausur „Ein später Rechtsbehelf und seine Auswirkungen – Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen aus richterlicher Sicht" aus dem JA Klausur-Campus.

Stüber· JA 2010, 452
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)
JA 2010Fortgeschrittene

Kecke Ricke und Wütender Keiler

Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt rund um den Verkauf zweier Kunstwerke unter Beteiligung von Minderjährigen, Vertretungen, einem Irrtum bei der Herausgabe und einem anschließenden Weiterverkauf. Streitentscheidend sind anscheinend die Fragen zur wirksamen Stellvertretung, Anfechtung wegen Irrtums sowie der gutgläubige Erwerb durch einen Dritten und die möglichen Herausgabe- und Übereignungsansprüche.

Dr. Jens Eisfeld· JA 2010, 416· 180 Min
Anfechtung der Willenserklärung(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteStellvertretung+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der nicht eingetragene Gesellschafterwechsel

Der Fall handelt von einer Anwaltssozietät, deren Gesellschafterwechsel nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Die Sozietät verkauft ein Bürogebäude zunächst an X, wobei diesem eine Vormerkung bewilligt wird; kurz darauf schließen die Gesellschafter jedoch auch einen Kaufvertrag mit Y, der einen höheren Kaufpreis zahlt und später als Eigentümer eingetragen wird. Rechtlich relevant sind dabei sowohl immobilarsachenrechtliche Themen wie die Eintragung, Vormerkung und der Eigentümerwechsel als auch gesellschaftsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Wechsel eines Gesellschafters und den neuen Vorschriften des BGB und der GBO. Im Mittelpunkt steht die Wirksamkeit der beiden Grundstücksgeschäfte sowie die Auswirkungen des nicht registrierten Gesellschafterwechsels auf die Beteiligten. Zudem werden Aspekte des Schutzes des Erwerbers und der dinglichen Sicherungen beleuchtet.

Doris Leitner· ZJS 2010, 707
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Grundstücksgeschäfte mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Im Mittelpunkt des Falls stehen Grundstücksgeschäfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der es zu einem Wechsel in der Gesellschafterstruktur kommt. Es geht um die Wirksamkeit von Verfügungen (Verkauf und Grundschuldübertragung) im Zusammenhang mit der Eintragung der GbR ins Grundbuch sowie um Fragen der ordnungsgemäßen Vertretung nach Ausscheiden und Eintritt von Gesellschaftern. Zentrale Akteure sind die bisherigen und neuen Gesellschafter, der ursprüngliche Eigentümer und eine Bank als Grundschuldgläubigerin. Streitig ist zudem, ob und wie eine Grundbuchberichtigung möglich ist und welche Rechte den Beteiligten zustehen.

Christoph Schreiber· ZJS 2010, 620
StellvertretungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur: Unglückliche Wendung

Dorothea (D) wird beim Ausführen von Anitas (A) Pferd Blacky auf einem Pferdehof verletzt, wodurch ihr Sach- und Personenschäden entstehen. D fordert von A Schadensersatz, wird aber durch Verjährung ihrer Ansprüche im späteren Prozess beim Amtsgericht München zurückgewiesen. D nimmt daraufhin ihren Anwalt Gemächlich (G) wegen anwaltlichen Fehlverhaltens in Anspruch, nachdem dieser die Verjährung übersehen hat. Im Mittelpunkt stehen haftungsrechtliche Fragestellungen (Gefälligkeitsverhältnis, Tierhalterhaftung), das Verjährungsrecht und Regressansprüche gegen den Anwalt. Zudem wird die zivilprozessuale Bindungswirkung eines klageabweisenden Urteils thematisiert.

VerjährungKeine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPOSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der etwas andere Stromkabelfall …

Im vorliegenden Fall verlangt Diddi (D), Betreiber eines Imbisswagens, von der zwölfjährigen Brunhilde (B) oder der Grundstückseigentümerin Adelheit (A) Ersatz für einen Verdienstausfall, nachdem B beim Rasenmähen bewusst das Stromkabel zum Imbisswagen mit dem Mäher beschädigt hatte. Darüber hinaus begehrt Casimir (C) von A oder B Ersatz für verlorene Samen und weiteren Schaden, nachdem B versehentlich bei Schotterarbeiten auch C’s Gemüsebeet überdeckte. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind deliktsrechtliche Ansprüche, insbesondere § 823 Abs. 1 BGB, die Eigentumsverletzung bei Gebrauchshindernis, und Haftungsfragen bei Verrichtungsgehilfen. Zudem steht die Zurechnung von Pflichtverletzungen im Rahmen von Auftrags- und Gefälligkeitshandlungen im Fokus.

Martin Zwickel· ZJS 2010, 491
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
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