Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Vermögensrechtliche Konsequenzen von Leistungsanmaßungen am Beispiel der Schwarzfahrt eines Minderjährigen
Die Hausarbeit behandelt vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Schwarzfahrt eines minderjährigen Jugendlichen, wobei insbesondere die Folgen einer Leistungsanmaßung ohne Vertrag, ohne Bereicherung und ohne Schaden des Leistenden analysiert werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Behandlung beim Handeln Minderjähriger, insbesondere hinsichtlich vertraglicher und quasivertraglicher Ansprüche sowie der Schuldverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien. Neben bereicherungsrechtlichen werden auch deliktsrechtliche und Fragen der Haftung aus culpa in contrahendo geprüft.
Der teure Untermieter
Der Fall behandelt Ansprüche des Vermieters gegen einen Untermieter nach einer durch diesen verursachten Explosion und Brandschaden im Mietshaus. Im Zentrum stehen das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Haftung bei Besitzexzess sowie mietrechtliche Regelungen zum Untermietverhältnis. Weiterhin wird geprüft, ob vertragliche oder gesetzliche Ansprüche gegen den Untermieter oder den Hauptmieter bestehen.
Gebrauchsüberlassung an Dritte bei der Leihe
Die Klausur behandelt die Gebrauchsüberlassung an Dritte im Rahmen eines Leihvertrags und beleuchtet klausurrelevante Probleme insbesondere zur Erlaubnis des Verleihers und zu vertraglichen Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen, die Haftung und Verjährungsfragen bei Drittbeteiligung berücksichtigt.
Ein Bote auf Abwegen
Der Fall thematisiert eine atypische Botengeschichte beim Kiosk-Kauf gebrauchter Konsolen. Im Mittelpunkt stehen Anspruchsgrundlagen aus Mobiliarsachenrecht, Bereicherungsrecht sowie dem Allgemeinen Teil des BGB, insbesondere bei Anfechtung und Rückabwicklung. Prüfen sind gegenseitige Herausgabeansprüche zwischen dem 'Boten' und dem Kioskbetreiber.
Die italienischen Wasserflaschen
In der Klausur geht es um die Ersatzfähigkeit von Beerdigungskosten und etwaige Regressansprüche nach dem Tod von Emil, der durch einen selbstverschuldeten Unfall ums Leben kam. Thematisiert werden Ansprüche des Bestatters gegen Erben und Dritte sowie Schadensersatzforderungen aus dem Unfallgeschehen. Die Fallbearbeitung umfasst insbesondere gesetzliche Schuldverhältnisse aus GoA und Deliktsrecht sowie das StVG.
Das gefährliche Urteil
Die Klausur thematisiert die Situation einer Mieterin, gegen die nach dem Tod der Vermieterin im Erbfall ein Urteil auf Zahlung von Mietrückständen ergangen ist. Nach Zahlung an die Erbengemeinschaft über ein von nur einem Erben eingerichtetes Konto wird sie dennoch mit Zwangsvollstreckung bedroht und sucht anwaltlichen Rat. Zu prüfen ist das weitere Vorgehen zur Abwehr der doppelten Inanspruchnahme und zur Verhinderung der Vollstreckung.
Abschleppen im Auftrag des Staates
Die Klausur behandelt die Haftung eines privaten Abschleppunternehmens im Auftrag der Stadt für Schäden am abgeschleppten Fahrzeug. Es werden verschiedene Anspruchsgrundlagen geprüft, insbesondere Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (§ 328 BGB analog), deliktische Ansprüche und die Haftung des Staates nach Art. 34 GG. Die Frage der gesetzlichen Haftungsverlagerung und der richtige Anspruchsgegner stehen im Mittelpunkt.
Wem gehört die Einbauküche?
In diesem Übungsfall steht die Frage im Mittelpunkt, wer Eigentümer einer aus Einzelteilen zusammengebauten und fest eingebauten Küche ist, nachdem diese vom Nachbarn aus dem Vorgarten des ursprünglichen Käufers entwendet und in dessen Mietwohnung eingebaut wurde. Zudem wird geprüft, welche zivilrechtlichen Ansprüche dem Käufer der Küche gegen den Nachbarn zustehen.
Probleme beim Internethandel
Bei diesem Übungsfall handelt es sich um einen Aktenvortrag zum Thema Internethandel und Widerrufsrecht. Im Zentrum steht die Frage, ab wann die Widerrufsfrist beginnt, wenn das Paket beim Nachbarn abgegeben wird, und ob der Widerruf noch rechtzeitig erklärt wurde. Daneben wird die örtliche Zuständigkeit des Gerichts problematisiert.
Bis dass der Tod uns auseinandersetzt
Die Klausur befasst sich mit vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach dem Tod eines Partners. Geprüft wird, ob und auf welcher Anspruchsgrundlage der Sohn der verstorbenen Lebensgefährtin Rückforderung von Geldern und Architektenleistungen vom überlebenden Partner verlangen kann. Im Zentrum stehen familienrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen sowie Fragen des Bereicherungsrechts.
Die Kunst des richtigen Reagierens
In der Klausur geht es um Rückabwicklungsansprüche aus Kaufverträgen wegen angeblicher Mängel an einem Gebrauchtwagen und einem Motorroller. Es sind Fragen zur Mängelbeseitigung, zum Rücktritt, der Nutzungsausgleichspflicht und zur Anspruchsdurchsetzung gegen den Verkäufer zu prüfen.
Die Vorleistungspflicht der Werkunternehmerin
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Wirksamkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbarten Vorleistungspflicht im Werkvertragsrecht. Außerdem wird geprüft, ob die Bestellerin vom Werkunternehmerin Schadensersatz für Mängelbeseitigung durch einen Dritten verlangen kann, wenn die ursprüngliche Werkleistung mangelbehaftet ist und die Unternehmerin Nacherfüllung verweigert.
Die überraschte Bank
Die Klausur behandelt eine Konstellation aus dem Zwangsvollstreckungs- und Grundstücksrecht rund um die Löschung einer Grundschuld. Es geht um die Wirksamkeit einer nach Eigentumsübergang abgegebenen Zweckerklärung sowie um Ansprüche auf Löschung der Grundschuld und Vollstreckungsabwehr. Zentral stehen die Wirkungen des Grundbuchs, der gutgläubige Erwerb und die Anforderungen an wirksame Zweckerklärungen.
Verbummelter Vertragsschluss beim Grundstückskauf
Die Klausur thematisiert einen Grundstückskauf, bei dem um die Wirksamkeit des Vertragsschlusses gestritten wird, insbesondere im Hinblick auf Annahmefristen und AGB-rechtliche Modifizierungen. Weiter werden Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises sowie die Erstattung von Erwerbsnebenkosten unter anderem anhand der c.i.c. geprüft. Die Klausur eignet sich als anspruchsvolle Übung mit Schwerpunkt auf BGB-AT und AGB-Kontrolle.
Forderungspfändungen und Autoliebhaber
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Rangfolge mehrerer Forderungspfändungen im Autohandel. Zentral ist die zivilprozessuale Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund gepfändeter und überwiesener Forderungen, unter Berücksichtigung von Zustellung, Drittschuldnerverhalten und konkurrierenden Pfändungen, einschließlich kaufrechtlicher Sachmangelproblematik sowie prozessualen Fragen wie Widerklage und Rechtskraft. Es handelt sich um eine Urteilsklausur aus der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Sachsen.
Übungsfall: Windige Unternehmensanleihen
Im Übungsfall erwirbt ein Kleinanleger von der P-GmbH Inhaberschuldverschreibungen, die infolge einer Gewinnabführung an die Konzernmutter M-GmbH erheblich an Wert verlieren. Der Anleger macht Schadensersatzansprüche gegenüber der P-GmbH und der Konzernmutter geltend, wobei er bemängelt, dass der Prospekt wesentliche Informationen über das Konzernverhältnis und die wirtschaftliche Situation der Muttergesellschaft verschweige. Im Rahmen von Abwandlungen wird zudem geprüft, ob Schadensersatzansprüche gegen einen unabhängigen Finanzberater wegen fehlerhafter Beratung oder gegen eine Aktiengesellschaft infolge einer Veränderung der Aktionärsstruktur bestehen. Zentral sind zivilrechtliche Haftungsfragen aus fehlerhaften Prospektangaben, Beratungspflichten sowie Aktionärsschutz im Wertpapierhandel.
Wem bringen Scherben Glück?
Im vorliegenden Fall bestellt K bei dem Weinbetrieb V zehn Kisten Wein, die von V selbst per Zustelldienst geliefert werden sollen. Da K zum vereinbarten Lieferzeitpunkt nicht anwesend ist, nimmt der Fahrer die Ware wieder mit, auf dem Rückweg geht der Wein bei einem Unfall zu Bruch. K fordert einige Tage später eine erneute Lieferung, während V sich nur zur Rechnungsstellung, nicht aber zu einer weiteren Lieferung bereiterklärt. Im Zentrum stehen Fragen zur Erfüllungspflicht, Unmöglichkeit der Leistung gemäß § 275 Abs. 1 BGB und der Kaufpreisforderung nach § 433 BGB.
Fortgeschrittenenklausur: A bisserl was geht immer!
Dr. Bernadette Bauer möchte ihre gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Angelegenheiten für die Bauer-Lebensmittel-KG regeln. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Kommanditanteil ihres Mannes Albrecht nach dessen Tod Gabriele Grau sicher zufallen kann, wobei Albrecht gleichzeitig die Möglichkeit behalten soll, anderweitig zu verfügen, falls Gabriele Grau ihren Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus beabsichtigt Dr. Bauer, ihre eigenen Gesellschaftsanteile nach ihrem Tod auf ihre Enkelkinder Sophie und Moritz zu übertragen, wobei sowohl die Haftungsbegrenzung für Moritz als auch die Einschränkung von Sophies Einfluss bis zu ihrem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen sind. Zudem soll Karl Bauer vorübergehend die Geschäfte führen, ohne an der Gesellschaft zu haften oder Gesellschafter zu werden. Der Fall behandelt hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche sowie haftungs- und vertretungsbezogene Fragestellungen.
Anwaltliche Familienbande
Die Klausur thematisiert die haftungsrechtlichen Folgen beim Eintritt eines Nachfolgers in eine Sozietät sowie den Übergang in eine Partnerschaftsgesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters. Im Ausgangsfall sowie in der Abwandlung werden besonders Fragen der Nachfolgeklausel, der Haftung des eintretenden Gesellschafters und der Haftungskonzentration gemäß § 8 II PartGG behandelt.
Original Aktenvortrag: "Geschenkt ist geschenkt
Im Rahmen dieses Aktenvortrags wird ein Herausgabeanspruch bezüglich einer Stereoanlage zwischen ehemaligen Lebensgefährten geprüft. Streitig ist insbesondere, ob die Anlage nur leihweise überlassen oder geschenkt wurde. Behandelt werden u.a. die Darlegungs- und Beweislast, die gesetzliche Vermutung des § 1006 I 1 BGB sowie die prozessuale Erledigung nach § 91a ZPO.
Übungsfall: Spülmaschine auf Bodenfliesen
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückerstattung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übergabe einer mangelhaften Spülmaschine. Im Zentrum steht ein Verbrauchsgüterkauf, bei dem sich nach Lieferung der Maschine ein nicht behebbarer Sachmangel zeigte. Die Parteien stritten darüber, ob die Beklagte im Rahmen der Nacherfüllung auch den Ausbau der mangelhaften und den Einbau einer neuen Spülmaschine schuldet und wer die Kosten hierfür zu tragen hat. Thematisiert werden unter anderem Mängelrechte im Kaufrecht, insbesondere Rücktrittsvoraussetzungen und den Umfang der Nacherfüllungspflicht (§§ 434, 437, 439 BGB).
Übungsfall: Den Bürgen sollst du würgen
Die A-GmbH möchte zur Finanzierung eines Lageranbaus ein Darlehen von der B-Bank aufnehmen, für das die Bank Sicherheiten verlangt. Neben einer Grundschuld stellt der Einzelkaufmann C zugunsten der Bank eine persönliche Sicherheit für die Rückzahlung. Nachdem die A-GmbH das Darlehen nicht zurückzahlen kann, fordert die B-Bank C zur Zahlung auf. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit und Auslegung eines Bürgschaftsversprechens und der Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften. Thematisiert werden insbesondere Formvorschriften und die Abgrenzung gegenüber anderen Sicherungsinstrumenten.
* "Bahnfahrt mit Hindernissen
Im Rahmen einer Bahnfahrt verschüttet ein Fahrgast Kaffee, wodurch der Laptop eines Mitreisenden sowie dessen Hose beschädigt werden. Im weiteren Verlauf fallen ungeklärte Haftungs- und Zurechnungsfragen bzgl. herabfallenden Gepäcks sowie der Selbsthilfe und physischen Festsetzung zur Personalienfeststellung an. Die Klausur verlangt eine umfassende gutachterliche Prüfung vertraglicher und deliktischer Ansprüche und setzt die Einbeziehung europarechtlicher Vorgaben und Beförderungsbedingungen voraus.
Übungsfall: Schmutzige Methoden wegen sauberer Energie
Die A-GmbH und die B-AG, beide Teil des internationalen Konzerns „Sunshine-TECNO“, klagen vor dem LG Düsseldorf gegen die C-GmbH, D-S.à.r.l. und E-LTDA. Hintergrund ist die Behauptung, dass für eine Photovoltaikanlage in Rio de Janeiro Technik verwendet wurde, die aus ihrem Konzern stamme und unerlaubt weitergegeben wurde. Die Klage umfasst Unterlassungsansprüche wegen der Vervielfältigung und Verbreitung technischer Zeichnungen sowie Schriftstücke, gestützt auf Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Streitpunkte sind die internationale Zuständigkeit des LG Düsseldorf und die Anwendung des richtigen Rechts auf die Ansprüche.